Suche löschen...
Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 07.04.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841177954-191004078
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841177954-19100407
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841177954-19100407
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohenstein-Ernstthaler Anzeiger
- Jahr1910
- Monat1910-04
- Tag1910-04-07
- Monat1910-04
- Jahr1910
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger : 07.04.1910
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mensteiil- GWaler Anzeiger Donnerstag, de» 7. April 1910. Nr. 78. Fernsprecher Nr. 151. Tageblatt st, «m«. W,««. L».,«,. FMen, Langenchursdors. Meinsdorf, Kutlengrund rc. Be,ch°st-st-ll- Bahnftr. z. 37, JahrgMg. Taaes. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Kaus Mk.1.50, bei Abholung In der HeschSslsfielle Der .Kohenstein-Lrnslthaler' Anzeiger erfchelnt mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit -dem Datum l g Ausnabeltellen die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Poslansialten und die Landbricfträger entgegen. Als Extra- MK.1.LS, durch die Poft bezogen (außer Bestellgeld) Mk.1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen öle weiw 1 - ^aum 12 Psg., für auswärts lS Psg.: Im Reklameteil die Zeile ?0 Pfg. SSmtllche Anzeigen finden beilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonntagsblalt'. — Anzeigengebühr sür die kgespal ene p " Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, gleichzeitig im .Oberlungwitzer Tageblatt' Aufnahme. Anzeigen-Annahme sür die am Abend erscheinende Nummer bis vorn» Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe elngesandler Manuskripte macht sich die Redaktion jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird mSgiia)» o i ereriLL°LLre!°-erü-°LLr°-L-erL-eriLL!LirrlLLL!°SLe!S-L-Lre-er°-°-°-°-e-e-°- nicht verbindlich. " Lernende Kaufleute, welche die Handelsschulabteilung der kaufmännischen und gewerblichen Fach- und Fortbildungsschule besuchen, sind von Ostern d. I. ab zur Teilnahme am fremdsprachlichen Unter richte verpflichtet. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf die Erlernung nur einer fremden Sprache, deren Wahl freisteht. Es ist unbenommen, den Unterricht in beiden Sprachen, die gelehrt werden — Englisch und Französisch — zu besuchen DaS Schulgeld sür eine Sprache beträgt 12,00 Mark jährlich Andere Schüler als Kaufleute sind berechtigt, den fremdsprachlichen Unterricht zu besuchen und soweit fremd sprachliche Kenntnisse ihnen in ihrem Berufe von Nutzen sind, wird empfohlen, diese Gelegenheit zu ihrer Aneignung nicht ungenutzt zu lassen. Hohe»stei«-Erustthal, am 30. März 1910. Der Gtadtrat. Herr I)r msü. Sommer hier ist als Jmpfarzt für die Impflinge im Stadtieil Hütlengrund und für die Wicderimpflingc von Neuoberlungwitz heute in Pflicht genommen worden. Hohe«ftei«-Gr«ftthal am 5. April 1910. Der Stadtrat Freibank Hohenstein-Ernstthal. Gekochtes Rindfleisch, a Pfund SS Pfg. Gemeinde-Sparkaffe Oberlungwitz — im Rathaus, Fernsprecher 161 Amt Hohenstein-Ernstthal — ist täglich vorn«, von 8—12, nachm. von 2—5 Uhr geöffnet, expediert auch schriftlich, verzinst alle Einlagen — die bis zum 3. Werktage des Monats geleistete« für de« volle» Mo«at — mit 3'/,"/,. Heimfparkafsen w rden unentgeltlich ausgegeben. Der am 31. März 1910 fällige I. Termin Aemeindeaulagen ist spätestens bis zum 25. April 1810 bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist vorzunehmenden Zwangsmittel an die hiesige Gemeindekasse abzuführen. Gersdorf, Bez. Chtz., den 4. April 1910. Der Gemeindevorstand LageSgefchichte Sächsischer La«dta-»fchl«ß vor Pfiszste«? In der nächsten Zeit ist, gutem Vernehmen zufolge, ein neues königliches Dekret zu erwarten, SaS den Schluß deS gegenwärtigen Landtages auf die Zeit kurz vor Pfingsten festsetzen soll. Ei« Parteitag de» sächsische« Kreist««» zum Zwecke der Einigung der freisinnigen Richtungen soll am Sonntag, den 24. April, in Dresden stott- finden. Zur Vorbereitung dieser Etnigungsorr» Handlungen tagte eine gemeinsame Kommission unter dem Vorsitze des Reichs und Landtagsabgeordneten Günther am Montage im Sländehause zu Dres den. Die Satzungen sowie die Uebergangsbestim- mungen würben durchberaten, und et wurde ferner beschlossen, den Vorstand deS LandeSvcreins der fortschrittlichen Volkkpartei aus 11 Personen zu» sammenzusetzen. Der Reich»ka«zl,r wieder i« Berit«. Reichskanzler von Bechmann Hollweg ist am DienStag vormittag auS Homburg v. d. Höhe wieder in Berlin eingetroffen. Ei»e Konferenz der b»»de»staatltchv« Ki«a«z- Minister tritt auf Wunsch des Reichsschatzsekretärs am Donnerstag in Berlin zusammen. Soll's eine neue Finanzreform geben? Der Bund der Industrielle« machte in seiner zu Berlin abgehaltenen Gesamt- vorstandSsttzung zur Reichsv.rficherungsordnung seine B-denken geltend. Tie beziehen sich nament lich auf die Schaffung des neuen Unterbaues von 1000 VilstcherunMrntern, auf die Gefährdung der BetriebSkrankenkaffen und die Form der Krankenversicherung der Hausgewerbetreibenden. Die Vertag««» der preußische« Wahlrecht«- frage wird neu-rdingS von Konservativen wie Freikonser» vativen mit dec Begründung angeregt, daß die Zeit vielleicht zu einer Verständigung führen werde, die augenblicklich nicht zu erreichen sei. Regierung wie Konservative legen den größten Wert darauf, für den Gesetzentwurf eine Fassung zu finde», in der ihm auch die Nationalliberalen britreten können. Gelingt daS nicht, so sehen sie in der vorläufigen Fortdauer deS bisherigen Zustandes daS kleinere Uebel. Die Möglichkeit ist nach allem, was man neuerdings hört, nicht ausgeschlossen, daß der Kampf um die preußische Wahlrechtsreform mit der Zurückziehung deS Gesetzentwurfs endigt, wäh» rend der um die Reichsfinanzreform mit dem Rück» tritt deS Fürsten Bülow ein Ende nahm. Dies mal fällt die Vorlage, damals die Person. BerfammluugSvorbot Die Erlaubnis zu einer Versammlung unter freiem Himmel im Humboldthain zu B-rlin wurde der demokratischen Vereinigung vom Polizeipräsi denten v. Jagow versagt, und zwar aus G ünden der öffentlichen Sicherheit. Auf dem nur 17700 Quadratmeter umfassenden Rasenplatz, den der Berliner Magistrat zur Verfügung gestellt hatte, müßte nach der Meinung deS Polizeipräsidenten bet einem Besuche von KO» bis 60000 Menschen ein lebentzefährlichk- Gedränge entstehen. Bet einer etwa entstehenden Panik könnten Menschen zertreten «erden. Der Berliner Freisinn ist über die polizeiliche Entscheidung höchst ungehalten, da er in ihr eine Verhöhnung der Stadtverordneten erblickt, welche die Genehmigung von Versamm» lungen§ unter freiem Himmel gefordert hatten, so» weit von diesen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu erwarten sei. Der Freisinn steht in dem Verbot eine Verletzung deS Reichs- vereinSgesetzeS durch den Polizeipräsidenten. Der Kampf im deutsche« Baugewerbe wird möglicherweise doch noch beigelegt, trotzdem die Zentralverbände der Maurer und Zimmerer in ihrer DienStagSoersammlung zu Berlin die Larifvorschläge des Arbeitgeberverbandes ablehnten. Es gewinnt nämlich an Wahrscheinlichkeit, daß außer Hamburg auch Berlin aus dem Kampfe ausscheidet. Die Berliner organisierten Arbeitgebrr sind bereit, nach der Schließung der Arbeiterkon- greffe und deren Ablehnung dis Dresdner Tarif» Die Neuerungen der am 1. April 1S1V in Kraft ge tretenen Zivilprozetznovelle, nament lich unter Berücksichtigung des amts gerichtlichen- und Mahnverfahrens. Bon Dr. juriS H. I. Poppe. (Nachdruck verboten.) I. Justizrat Heuser und sein Freund, der Rentier Felber, trafen sich wie gewöhnlich auf ihrem nach mittäglichen Spaziergänge. „Wissen Sie, lieber Justizrat', meinte Felber, nachdem di« allgemeinen Fragen und Antworten nach dem Befinden usw. erledigt waren, „heute möchte ich gern einmal mit Ihnen etwas fach simpeln." „Na, da bin ich aber gespannt," entgegnete Heuser lachend. «DaS ist natürlich eum gruno sulis zu nehmen," meinte Felber in deS Freundes Lachen einstimmend, .mit andern Worten, ich möchte Sie ein biSchrn auSfragen." .Da» dachte ich mir. Also um wa» handelt fich't denn?' .Sie nehmen mir doch meine Neugier nicht übel?" .Aber bitte, nicht im geringsten, schießen Sie nur los." .Ich habe nämlich in letzter Zett so oft von einer Zivtlprozeßnovelle etwa- gelesen und möchte nun gern erfahren, waS eS damit sür eine Be» wandniS hat." »Ihre Frage ist zwar nicht ganz einfach, aber ich will versuchen, Ihre Neugier, so gut al- mög lich zu befriedige«. Ich werde etwa- «»»holen. aber das ist notwendig, wenn man den Inhalt drS G-setzeS möziichst verdauen will. Ich muß mit einem für einen Ju.isten nicht gerade schmeichel haften Geständnis ieg'.nnen. Wie Ihnen wohl auch bekannt sein wird, kommt man im Prozeßwegs, namentlich, wenn es sich um kleine Objekte handelt, j tzt nicht so rusch zum Ziele, als eS wünschens wert wäre. Deshalb besteht schon seit geraumer Zeit das Verlangen, daS Prozeßverfahren zu ver einfachen und dadurch zu beschleunigen. AuS diesem Verlangen heraus, das in letzter Zeit immer dringender geworden war, entsprang nun der Ent wurf eines Gesetzes b-tr. Aenderungen des Gerichts- vsrfaffungsgesrtzkS, der Zivilprozeßordnung, des GerichtSkostengeßtzes und der Gi-bührenorünung für RechiSanwälte, der im Februar 1908 im Reichs tage vorgrlegt wurde. Dieser Entwurf rvu'.de nach Durchberatung in den gesetzgebenden Kö:p-r- schäften mit einigen Aenderungen angenommen und als »Gesetz betr. Aenderungen deS Gerichts- vcrfaffungsgesetzes, der Zivilprozeßordnung, dcs GerichtSkostengeßtzes und der Gebühreno dnung für Rechtsanwälte" veröffentlicht. DaS ist also die Novelle vom 1. Juni 190S, die am 1. April 1910 in Kraft getreten ist. „WaS ist nun der Zweck dieser Novelle?" „In erster Linie Erhöhung der Zuständigkeit des Amtsgericht« und eine Umgestaltung deS amtS- gerichtlichen Verfahrens. Außerdem bringt sie Änderungen bezüallch der Kosten und andere Um- gestaltungrn und Neuerungen, die zunächst weniaer intcresfierrn." " „Wie steht es also vom 1. April ab mit der amtSgerichtlichen Zuständigkeit?' „Sie ist von 300 Mark auf 600 Mark erhöht worden; d. h. bisher konnten Sie nur vor dem Amtsgericht klagen, wenn der Wert de« Streitob» jektrs 300 Mark nicht überschritt, jetzt aber darf der Wert d-S Streitgegenstandes bis 600 Mark gehen." „Das ist natürlich für die Parteien von Be deutung?' „Von weittragender, da sich die Parteien vor dem Amtsgericht selbst vertreten können, also keinen Rechtsanwalt zu nehmen brauchen, was bekanntlich bei den Proz-ffen vor dem Landgericht erforderlich '.st. Natürlich kann man sich auch beim Amlsge- richt einen Rechtsanwalt nehmen, und Sie weiden mich doch in einem solchen F-lle hoffentlich in Nahrung sitzen," sügte er lachend hinzu. „Aber gewiß, gewiß," meinte Felber überzeugt. „Uebrtgens hat man mit dieser Bestimmung den Herren Rechtsanwälten ein Schnippchen geschlagen?" „Na, ich hoffe, wir werden auch noch leben können," scherzte der Justizrat. „Außerdem scheint mir daS durch eine andere Neuerung ausgeglichen, wonach nämlich die Justizverwaltung für solche Gerichte, bei denen zur Vertretung der Parteien durch Rechtsanwälte ausreichende Gelegenheit ge- boten ist, keine sog. P ozeßagenten zulasten soll. Solche Projeßagenten, denen durch beson n,« «a. ordnunz der Justizverwaltung daS mündl.ch? V » handeln vor Gericht gestattet ist, gibt eS eine ganze Reihe, und an sie wenden sich die kleineren Leute sehr gern." Diese Bestimmung kann aber, wie ich meine, leicht umgangen werden, wenn man einfach seinen Anspruch einem solchen Prozeßagenten — falls er beim Gericht nicht zugelaffen ist — abtritt, damit er ihn im eigenen Namen geltend macht." »Dem ist vorgrbeugt, lieber Freund', entgegnete der Justizrat lächelnd. „DaS neue Gesetz bestimmt nämlich, daß daS Gericht einer Partei, wenn sie da« mündliche Verhandeln vor Gericht geschäft«. entwurfeS, erneut in Verhandlungen über einen neuen Tarifabschluß auf andrer Grundlage einzu- lreten. Die Verhandlungen sollen am Freitag be ginnen. Im allgemeinen ist den Arbeitgebern ein Streik nicht gerade peinlich. Der Baumarkt hat sich im bisherigen Verlaufe diefe« Jahre« nicht so entwickelt, wie man noch um di» Jahreswende er wartete. Auch ist die Jahreszeit für einen Streik nicht gerade günstig, «eil — im Gegensatz zum Herbst — die Bauten nicht unbedingt vollendet werden müssen. — Der Kongreß der Zrntralverbände der Maurer, denen sich die Bauhilfsarbeiter bereit« angeschloffen haben, sowie der Zimmerer nah« einstimmig eine Resolution an, in welcher dir Dresdener Larifvorschläge deS Arbeitgeberverbande« abgelehnt werden. In der Resolution heißt e« im einzelnen: Der Kongreß hält mit vollster Ein mütigkeit an der Regelung der Lohn» und Arbeits bedingungen durch Tarifvertrag fest. ES wär, in- dessen ein völlig unfruchtbares Beginnen, Tarif verträge durchzusühren, die daS Vertragsmuster de« Arbeitgebrrbunde« als Grundlage haben. Träger der Tarife müssen di» örtlichen Organisationen sein, die Verträge dürfen daher nicht zwischen den Zentralvorständen der Organisationen abgeschlossen werden. Jede einschränkende Bestimmung bei der Lohnfestsetzung ist unannehmbar. Die Forderungen de« Arbeitgeberverbandes über Akkordarbeit und Arbeitsnachweis find indiskutabel. Der Arbeit geberbund muß seine Beschlüsse über Lohnhöhe und Arbeitszeit unbedingt auf^rben. Die Arbeits zeit muß, zunächst in den GroßstadtSgebiete«, unter 10 Stunden betragen. Die Löhne müssen den teueren LebcnS»erhältniss»n entsprechend aufgebessert werden. Die ArbeilSfroge kann allein auf paritä tischer Grundlage gelöst werden. Die Verhand lungen deS Kongresses wurden von dem sozialde mokratischen ReichStagSabgeordneten Bämelburg geleitet, der im Gmnr der erwähnten Resolution auch die Hauptrede hielt. Große Entrüstung er regt« in der Versammlung ein Telegramm, wonach in Nürnberg am DlrnStag 800 Maurer und KOO Bauhilfsarbeiter plötzlich entlassen wurden. RegierxugDtvtchsel t» R««ß j L. Für den geisteskranken Fürsten Heinrich XHV. in Reuß ä. L. hatte bereits im Jahre 1902 Prinz Heinrich XlV. von Reuß j. L. die Regentschaft übernommen. Jktzt hat dieser Fürst, der sich in Reuß j. L. schon seit 18SL durch seinen ältesten Sohn, den Erbprinzen Heinrich XXVII., vertreten ließ, diesem die selbständige Reqirrung in Reuß j. L. übertragen. Heinrich XXVII. wird nach dem mäßig betreibt, und ihr nach der Ueberzeugung dcs Gerichts der Anspruch in der von Ihnen eben ausgesprochenen Absicht abgetreten ist, den Vortrag untersagen kann Diese Anordnung kann nicht angefochten werden. Natürlich gilt da« Gesagte uicht von Rechtsanwälten und zugelastenen Prozeß, agenten.' „Ist bezüglich d«r Feciensachen etwas geändert?" „Auch! Ihr Kreis ist erweitert. In den Ge- richtsferien muß sitzt auch über Ansprüche auS dem außerehelichen Beischlafe »erhandelt werden, außerdem haben die Amtsgerichte nach dem neuen Gesetz auf Antrag alle Sachen als Feriensachen zu behandeln, solange noch nicht kontradiktorisch verhandelt ist." ,WaS ist nun bezüglich diS eigentlichen Ver- fahrens geändert?" „Im großen und ganzen ist der Gang derselbe geblieben, im einzelnen sind einzelne Ecleichterungen geschaffen. Wollen Sie also nach dem 1. April 1910 jemanden verklagen, so müssen Sie, wie auch bisher, Ihre Klage bei dem Gerrchte schriftlich einreichen oder mündlich zum Protokolle de« Ge- »ichtsschrlibers erklären. Anstalt nun aber, wie oas sitzt der Fall ist, den G-gner selbst zu dem vom Amtsgericht anzuberaumenden Termin, zu laden, brauchen Die nur um einen Termin zu bitten. Die Ladung hat der GerichtSschreibrr zu veranlassen, und zwar erhält der Gegner mit der Ladung die Klageschrift, oder da» di« Klage ent- haltende Protokoll zugestellt. Gut tun werden Sie, wenn Si« dem Gericht gleich die dem Gegner zu- zustellknde Klageabschrift «inreichen, andernfalls läßt sie da« Gericht auf Ihre Kosten anfertigen, gegen 20 Pfg. Gchreibgrbühren pro Seite." (Forts»tzung folgt.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite