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Zwönitztaler Anzeiger : 18.07.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188907186
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-07
- Tag1889-07-18
- Monat1889-07
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 18.07.1889
- Autor
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JimiWckr DzeiM. Lvealblatt für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Lenkersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim u. f. w. (Fortsetzung des „Anzeiger sür Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinverath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang. Redaction, Druck und Sizentbum von s. B. Oti in Hw Snitz. l4. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und iü durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für l Mark 20 Pfg. iincl. Brinqerlohn) zu beziehen. — Die Insertion oeträgt sür die dreigespaltene EorpuSzeile oder deren Raum lv Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen deS Blattes angenommen. 8A. Donnerstag, den 18. Juli. j 188N. Bekanntmachung. Nachtrag zum Regulativ über Rohrleitungsmaterial und über Ausgrabung von öffentlichen Straßen nnd freien Plätzen vom 9. April 1888. 8 l. In Folge der Verbreiterung der Rathhausstiaße wild hierdurch bestimmt, daß bei Auswechselung oder Neueinlage von Röhren für die unter 2 in dem Regulativ vom 9. April 1888 benannten, zur Zeit von der Stadtgemeinde, von Herren Otto Taubert, LouiS Köhler und Louis Fischer benutzten Wasserrohrleitungen auch von der Ecke der Nathhausstraße an — obere Ecke des Hauses Brd.-Cat. Nr. 176 bis zur Ecke des Hauses Brd.-Cat. Sir. 177, eiserne, innen und außen asphaltirte Röhren von mindestens 50 mm lichter Weite verwendet werden müssen. Z 2. Zuwiderhandlungen gegen die in dem vorstehenden Paragraphen bezeichneten Anordnungen werden nach 8 8 des Regulativs vom 9. April 1888 bestraft. 8 3. Der mit bezeichnete, die Lage der Wasserleitungsröhren angebende Plan ist entsprechend den im 8 1 ergangenen Anordnungen abgeündert worden. 8 4. Der vorstehende Nachtrag tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Zwönitz, den 13. Juli 1889. Der Bürgermeister. —Or. Rühl. Bekanntmachung. Diejenigen, welche für das Jahr 1889/90 Leseholzzeichen wünschen, werden hiermit aufgesordert, sich spätestens innerhalb der nächsten 8 Tage auf unserer Polizei-Expedition zu melden. Zwönitz, den 16. Juli 1889. Der Stadtrat h. Or. Rühl. Bekanntmachung. Nachdem die öffentlichen Jmpstermine stattgefunden haben, hat sich ergeben, daß eine Anzahl von Impflingen nicht erschienen sind. Wir bringen dies den betheiliglen Eltern, Pflegeeltern und Vormündern zur öffentlichen Kenntnis und fordern dieselben hiermit aus, mittelst der in 8 10 des JmpsgcsetzeS vom 8. April 1874 voraeschriebenen Bescheinigung — Impfschein — hier den Nachweis zu sichren, daß die Impfung resp. Wiederimpfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche der vorstehenden Aufforderung bis zum 31. Oetober 1889 nicht nachgekommen, werden mit Geldstrafe bis zu 2« Mark bestraft. Zwönitz, den 12. Juli 1889. Der Bürgermeister. Or. Rühl. — Bekanntmachung. Nach 8 17 der Revidirten Städteorduung vom 24. April 1873 sind zur Erwerbung des Bürgerrechts diejenigen Gemeinde- Insassen verpflichtet, welche n. männlichen Geschlechts sind, b. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben, und o. mindestens 9 Mark an directen Staatssteueru jährlich zu entrichten haben. Diejenigen Gemeinde-Insassen, bei denen die unter a, d und o angeführten Voraussetzungen zutreffen, fordern wir hierdurch auf, sich bis längstens den 10. August dieses Jahres bei Vermeidung einer Ungehorsamsstrase von 10 Mark an Rathsstelle zu melden. Nach demselben 8 17 sind zum Erwerbe des Bürgerrechtes diejenigen Gemeinde-Insassen berechtigt, welche L. die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, d. das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, o. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, cl. unbescholten sind, «. eine directe Staatssteuer von mindestens drei Mark jährlich entrichten, t. auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, Z. entweder 1. im Gemeindebezirke ansässig sind, 2. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder 3. in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Diejenigen Gemeinde-Insassen, welche zur Erwerbung des Bürgerrechtes berechtigt sind und dasselbe zu erwerben wünschen, werden ebenfalls aufgefordert, sich baldigst zu melde». Zwönitz, den 26. Juni 1889. Der Gtadtrath. . vr. Rühl. Sonnabend, den 2« dieses Monats, Nachmittags 2 Uhr sollen in Zwönitz 4« Eentner Heu, 1 Kuh, 1 Spazierwagen (sog. Hinterlader), 1 Leiterwagen und 1 Hornsfäse gegen Baarzahlung versteigert werden. Sammelort für Bieter: Ilötzet's Htestüuration in Zwönitz. Stollberg, am 13. Juli 1889. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgerichte daselbst. Köhler.
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