Suche löschen...
Zwönitztaler Anzeiger : 04.08.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-08-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-193408043
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19340804
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19340804
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1934
- Monat1934-08
- Tag1934-08-04
- Monat1934-08
- Jahr1934
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 04.08.1934
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ZmnWler Anzeiger O«<ch«i»t WIchrMlich diirmal, am Montag, Mittwoch, Freitag «»»nabend. --- ve,ngevrei»: Lurch mrsrre Lräger »nnaMch I.« Mart elnschl. Suftellnn,»gebühr, durch die Poft ftggogr» 1.1V Mart anher Sufteomigegebühr. Druck und «erlagt Mnchdruckerel ftvenihard Vtt, gwbnitz. gnh.n. derantwortl.Hauvt» WoMIetter: Karl Bernhard vtt, ftwlnih. Für de» «n,elgcntell! »Ml »ernhard Vtt, gwSnift. «,schSft»stelle: 8w»ul-.M°r«171. Fernsprecher Nr.«. PoMch. «U Letplig. De» »AWInihtaler vnieig«»" ift da» meistgelesen« Blatt in Swbattz, Nieder»»»»!-, Kühn» Halde, L ««teridock. BurgstSdtel. «etter»» «erbreltang-geblet: Dorscheumih. Thalheim, Sikl» dors, -ormeredors, Auerbach, Dornidors, Meluerodors usw. Lieses Blatt euthött die amtlichen Belanntmachnugen der städtischen Behörden zn Zwönitz Anzeigen: Dir IS mm breite Millimeter<8eile 7 Psennige. Di« dreigespalten» Millimrter<8eile (SV Millimeter) Im Reklameteil« und Im amtlichen Delle Al «sinnige, gm übrigen gilt dl. An» geigenpreliliste Nr. r. Bei Konkurfen, Klagen, Vergleichen und gielübrrschreitung iällt jede ans Anzeigen gewShrt, «rel»er» mühigung weg. Anzeigenauigabe durch Fernsprecher schlieht jede Beschwerde au». D.A. SSV VII. Sond.-A. I8M Nr. 120 Sonnabend, 4. und Sonntag, 5. August 1934 j 59. Jahrg. Amtlicher Teil Gebührenordnung für die Leichenfrauen zu Zwönitz. Die Leichenfrauen haben in Ausübung ihres Dienstes für die Behandlung von Leichen eine Vergütung nach folgenden Sätzen zu beanspruchen: a) für Erwachsene 12.00 h) Kinder von 4—14 Jahren . . 9.00 e) Kinder bis 4 Jahre .... 6.00 Bei Leichenöffnungen und bei Leichen im Zustande fortge schrittener Zersetzung erhöhen sich die Sätze um 50 Prozent. Mit den vorstehenden Gebühren ist die gesamte Tätigkeit abgegolten. Die vorstehende Gebührenordnung tritt mit ihrer Verkün dung in Kraft. Die Gebührenordnung über die Dienstleistungen der Leichen frau in Zwönitz vom 28. Januar 1924 und dieselbe Ordnung der Gemeinde Niederzwönitz vom 20. März 1925 treten zur gleichen Zeit außer Kraft. Zwönitz, am 2. August 1934. Der Stadtrat. Aus Heimat und Vaterland Zwönitz, den 4. August 1934. Mickriluugrn über IlrMche vorkommnifte stod »»» jrbkr- »«tt willkommen! Dir Schrttkleitong. Airchennachrichlen Trinitatisgcmeindc 10. Sonntag nach Trinitaus, 5. August: ' §10 Uhr vor mittags Predigtgoitcsdicnst. (Gedächtnisgottesdicnst sür den Heimgegangenen Reichspräsidenten). '/-11 Uhr Beichte und Abendmahl. '^2 Uhr nachmittags Tausgoltcsdicnst. Donnerstag, den 9. August: 3 Uhr nachmittags Groß mütterchenverein. 8 Uhr abends Missionsstundc. Freitag, den 10. August: 4 Ubr nachmittags gemeinsame Vorstandssitzung der christlichen Frauenvercine von Zwönitz und Kühnhaide im Pfarrhause. St.-Johannisgemeindc Sonntag. 5. August, 10. Sonntag nach Trinitatis: vor mittags 8 Uhr Prcdigtgottesdiensl (Gedächtnisgottesdienst sür den Heimgegangenen Reichspräsidenten), Pfarrer Krug. Brotversorgung. Luk. 4, 4: Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern von einem jegliches Worte Gottes. überall singen die Sensen, sinken die Halme. Di- Ernte ist teilweise karg bei uns in Deutschland. Aber hier wird vorgcsorgt, daß die Kargheit gebessert wird durch gerechte Verwaltung. Das ist ja rii Menschenhand gelegt: Not kann gebessert, aber Not kau», auch verschlimmert werden durch menschliches Verhalten. Das ist oft geschehen. Raffgier, Geiz, Unbarmherzigkeit hat es immer und überall gegeben. Aber das ist doch etwas früher so nicht Geschehenes: daß man in korn reichen Ländern ganze überreiche Ernten vernichtet har, bloß um sie anderswo Hungernden nicht wohlfeiler abzu geben oder aufzulagcrn für Zeiten der Not. Wonach richtet sich das: ob man Not mindert oder mehrt? Danach, ob man sich bloß an die äußeren „Gottesgaben" auf den Feldern hält oder auch an dis Gottesgabe für die Seele, sein Wort. Wo man dies nicht will, da vertiert der Mensch bis zur Grausam keit, da schwindet mit der Liebe und Güte auch die Ehr furcht vor Gottes Gaben und Willen, da wandelt mast Segen, der von Gott gewollt und geschenkt war, in Fluch für sich und andere. Wo man aber etwas hält von dem Brot der Seele, Gottes Wort, da herrscht Gottes Wille- da mehrt man Gottes Segen. Leibliches Brot und das Wort für die Seele: Gotl schenkt beides und gibt beides reichlich, genug und über? genug. Wenn wir uns nur richtig daran hielten! Aber sa ist es doch zumeist: an das leibliche Brot halten wir uns so, daß jeder für sich möglichst viel haben möchte — und für die anderen wird cs dadurch desto weniger Beim Wort Gottes — ei, das läßt man gern der anderen — und dabei könnten und sollten wir hier noch mehr hinterher sein, cs reichlich für uns zu gewinnen — noch dazu, da es dadurch nicht weniger für die anderen wird, sondern sogar mehr: Je mehr ich vom Wort Gottes lebe, desto mehr wird cs durch mich anderen zum Segen Dicfe Gottesgabe kann nichi durch Menschen aufgcbrauch! werden. Im Gebrauchen wächst sie. Wir wollen leben und wir sollen leben. Dazu hat uns Gott geschaffen: uns, aber die andern auch. Und wir sollen ! nicht bloß leben in einem leiblichen Dasein, sondern ein : wirkliches Leben führen, wie es Christcnmcnschcn zicmU voll Gerechtigkeit und Güte, voll Trost und Zuversicht Beides finden wir in ihm, der von sich sagt: „Ich bin das Brot des Lebens." u. H. P. — Vor 50 Jahren. Im Juli 1884 wurde das Gast haus „Feldschlößchen" vom damaligen Besitzer Friedrich Reißner an den Erbgerichlsbesitzer Forbrig ans JahnSdorf verkauft. — Am 8. Deutschen Bu n d es s ch i eß en, das da mals in Leipzig stattfand, nahmen auch Zwönitzer Schützen teil. Erfolge harten Gustav Bcier, Carl Schmidt, Louis Köhler, E. L. Ahner, Otto Köhler, Emil Lorenz und Paul Winkel mann. Letzterer ist der einzige noch lebende von den dama ligen Preisträgern. — Die Reichspost führte den Post- Auftrag ein. — Die Stadl Geyer führte unter Geld opfern die Seidcnsammel- und Scidcnplüschwebcrei ein. — In Zwickau fand am 10. August der 10. sächsische Feuer wehrlag slall. — Uebcr die Ern le berichtet der „Zwönitztaler Anzeiger" vom 16. August 1884: „Ucberall ist man sich darüber klar, daß schon seit mehreren Jahren ein der Ernte in jeder Beziehung so günstiger Sommer nicht dagcwescn ist, als wie gerade der im gegenwärtigen Jahre. Der Rvggen- schnill konnte in diesem Jabre 3 bis 4 Wochen früher als andere Jahre begonnen werden, und dabei ist fortwährend das schönste Wetter." — In Elterlein wurde ein Erzgc- birgszwcigvcrein gegründet C. B. O. — Schützenfest. Tas Hinsche^den unseres aUvcrchrlen Reichspräsidenten und Ehrenbürgers von Hindenburg hat es nölig gemacht, daß die Abhaltung des Schützenfestes ver schoben weiden mußte. Wie aus dem Anzeigenteil ersichtlich, findet das hiesige Schützenfest der Priv. Schützengilde nun mehr in der Zeit vom 11. bis 14. August statt. — Der 25. Sächsische Fcuerwchrtag verlegt. Infolge des Ablebens des Herrn Reichspräsidenten von Hin denburg wird der auf den 3. bis 6. August 1934 eingesetzte 25. Sächsische Fcucrwehrlag in Riesa bis auf weiteres verlegt. — Unzuständigkeit der Partcidienststellen für die Anfechtung gerichtlicher Entscheidung. Zur Vermeidung zweckloser Eingaben wird daraus hingewiescn, daß die Parteidienstslellen der NSDAP, sür die Entscheidun gen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeitcn zwischen einzelnen Volks genossen, auch wenn beide Parteien Mitglieder der NSDAP, sind, nicht zuständig sind. Je nach Art und Streitwert der Sache sind derartige Streitigkeiten vielmehr allein bei den Amts- bczm. Landgerichten anhängig zu machen. Diese Behör den entscheiden auch endgültig. Weder Verwaltungsbehörden noch Parteidienststellen sind nach den Gesetzen befugt, derarti ge gerichtliche Entscheidungen auszuheben oder abzuändcrn. Nur im gesetzlich vorgeschriebenen Instanzenwege der Gerichte können Urteile, wenn auch nicht in jedem Falle, angefochten werden. Nähere Auskünfte sür die Zuständigkeit und das Ver fahren vor den Gerichten, sowie die zu beachtenden Formvor- schriften erteilen die unentgeltlichen Rechtsberatungsstellen. Auch für die Bewilligung des Armenrechtes zur Durchführung derartiger Rcchtsstrcitigkeiten sind keine anderen Behörden und Dienststellen zuständig, als die für die Entscheidung des künftigen Prozesses zuständigen Gerichte. An sie sind daher die Gesuche um Bewilligung des Armenrechtes zu richten. Ehrenfriedersdorf (Das Klettern an den G r e i f en st ein en.) In der letzten Ratssitzung wurde beschlossen, dos Klettern an den Greiscnstcinen nur Personen über 16 Jahren zu gestatten, die Mitglieder eines Vereins sind, der das Klettern betreibt. Klcttcrknndigen sind entsprechende Ausweise auszustcllcn und Ucberwachungsrcchte einzuräumen. Jugendlichen Personen unter 16 Jahren ist das Klettern untersagt. Elterlein (Sittlichkeitsverbrecher gefaßt.) Vor einigen Ta gen erfolgte die Verhaftung eines homosexuell veranlagten Einwohners. Für die unsittlichen Handlungen verwendete er seinen 15 jährigen Stiefsohn. Die sich bei diesem Einwohner in Pflege befindlichen Kinder wurden sofort durch den Obmann der NSV. anderweit untergebracht. Annabcrg (Der ncuc Bürgcrmeister.) Als Nachfolger des bis herigen Bürgermeisters Dr. Krug ist jetzt auf Vorschlag des Stadtrates der bisherige Stadtvcrvrdnetenvorstehcr und Grün der der Annaberger Ortsgruppe der NSDAP., Dietze, zum Ersten Bürgermeister von Annaberg eingesetzt worden. Er tritt sein Amt am 10. Oktober an. Kamenz (Intermezzo beim Bichhandcl.) (Line interessante Begebenheit trug sich dieser Tage in Jauer zu. Zwei Ka menzer Fleischcrmcister wollten in einem Gut einen jungen Ochsen erstehen. Da die Bauersfrau über die Bichpreise nicht unterrichtet war, zog der eine der Fleischer seine Zeitung aus der Tasche, um der Frau die neue Marktnoticrung vor- zulcgcn. Kaum Katte der ahnungslose Flcischcnneistcr die Zciiung auseinandcrgesaltct, als der Ochse, der dancbcnsland, nach ihr schnappte und sie auffraß. Die Bauersfrau und die beiden Fleischer waren nicht wenig verblüfft, als der Ochse den Handel um seine Haut so plötzlich und gerade im entschei denden Augenblick unterbrach. Eoldiü (Haussuchung auf „höhere Ä c i s u n g".) (Lin Gauner, der mit gefälschten behördlichen Auswcispapicrcn auftrat, nahm im Bittergut Lciscnau „Haussuchungen auf höhere Weisung" vor und ließ sich vom Besitzer des Bitter- gutes in dessen Kraftwagen nach dem Bahnhof fahren, wo er noch „zu tun habe". Gr, verschwand unbehelligt, und mit ihm waren 125 Mark Bargeld verschwunden, die der falsche Kriminalbeamte bei der haussuchnng erbeutete. Aufwertung entwerteter Sparguthaben In dm 'etzlen Tagen ist in den Zeitungen darauf hinge- wicscn worden, das; „eine Möglichkeit bestehe, noch nachträg lich die Aufwertung von entwertet abgehobenen Svarguthaben dadurch zn erzielen, daß die Aufwertung bis zum 30. Sep tember 1934 beantragt werde." Diese Nachricht trifft auf die sächsischen Sparkassen nicht zu, sic gilt vielmehr nur für preußische Sparkassen. Das preußische Sparkassenrccht kennt kein Recht auf sogenannte rückwirkende Auswertung, d. h. cs wird nach preußischem Recht au sich nur das in den alten Sparkassenbüchern vorhandene Markguthaben aufgcwcrtet ohne Rücksicht darauf, ob in der Inflation Spareinlagen abgehoben worden sind oder nicht; erst durch eine spätere Verordnung ist sür die preußischen Sparkassen bestimmt worden, daß besonders krasse Fälle, bei denen zur Zeit der höchsten Inflation noch Einlagen in völlig entwerteter Mark zurückgezahlt worden seien, aus Härtcsouds tunlichst ausgeglichen werden möchten, wenn sich der betreffende Sparer in wirtschaftlicher Notlage befindet und seine Auf wertungswünsche bis zum 30. September 1934 geltend macht. Nach der sächsischen Verordnung vom 30. Juli 1927 sind alle Sparanlagen, die nach dem 15. Juni 1922 abgehoben worden waren, ohne Ansehen der Person des Sparers und seinei Verhältnisse auszuwertcn, so daß den Sparern ein Anspruch aus rückwirkende Aufwertung abgehobener Sparein lagen bis zum 15. Juni 1922 zurück zustehl, vorausgesetzt, daß sie die seinerzeit vorgeschriebcne Anmeldefrist cingehalten haben. Das sächsische Aufwcrtungsrechl geht also viel weiter als daß preußische, und zwar auch im Vergleich zu der erwähnten späteren preußischen Verordnung. Die vielfach in Sparerkrei sen durch die Zeitungsnachricht verbreitete Annahme, daß nun mehr auch für sächsische Allsparer die Möglichkeit einer'nach besseren Aufwertung bestünde, wenn man sich bis zum 30. September 1934 melde, ist also irrig, schon deshalb, weil das sächsische AuswertungSrecht den Altsvarern viel weiter entgegen gekommen ist als das preußische. Daher kommt auch eine An meldung bis 30. September 1931 nicht in Frage.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite