l 2 ll. Die Sache ve« unglücklichen Montbailly ^^aum daß die Zeit bas Andenken an die tragische v Geschichte zu Thoulouse von Calas in etwas per. mindert hat, so machet ein gleicher Vorfal solches wieder rege, und eine andere Provinz Frankreichs la» bet acht Jahr nachher eine gleiche Blutschuld auf sich, nicht zwar aus ähnlichen intoleranten Grundsätzen, aber aus einem ähnlichen übereilten Verfahren der Richter. Auch diese Geschichte ist ein Beweis, wie schlechtes noch um die Criminal-Rechtsgelehrsamkeit in Frankreich aussieht, und wie viel diese so stolze Nachbaren von denen sie hierin weit übersehenden Teut, schen noch lernen können. Die Erzählung dieser schau- ervollen Geschichte kam zuerst in dem französischen Merkur vor. ölr. äe Lllart8 machte sie darauf in feinen merkwürdigen Rechtöhändeln bekanter, und der Hr. Pr. C. liefert sie uns hier aus denselben mit eini gen Anmerkungen, worin er das illegale Verfahren der französischen Richter merklich macht, in einer, so viel man ohne Zusammenhalkung mit dem Originale urtheilen kan, guten Ueberseßung. Es würde schon eine gewöhnliche Erzählung hinreichend gewesen seyn, die Leser an dieser die Menschlichkeit entehrenden Thathandlung theilnehmend zu machen. Allein der französische Verfasser versteht die Kunst, einen jeden Umstand interessant zu machen. Man wird mit einem gegen das gewaltthätige und übereilte Verfahren em, pörten Gemüthe fortgerissen, fühlt die Unschuld leiden, und wünschet sich in der Stille Glück, in einem Lande zu leben, wo das Leben der Menschen theurer geachtet wird.