Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 56.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193200005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19320000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (6. August 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 56.1932 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1932) 15
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1932) 27
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1932) 41
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1932) 57
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1932) 71
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1932) 85
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1932) 93
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1932) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1932) 121
- AusgabeNr. 11 (12. März 1932) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1932) 147
- AusgabeNr. 13 (26. März 1932) 159
- AusgabeNr. 14 (2. April 1932) 173
- AusgabeNr. 15 (9. April 1932) 187
- AusgabeNr. 16 (16. April 1932) 193
- AusgabeNr. 17 (23. April 1932) 207
- AusgabeNr. 18 (30. April 1932) 221
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1932) 235
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1932) 249
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1932) 263
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1932) 277
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1932) 291
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1932) 303
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1932) 317
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1932) 337
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1932) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1932) 365
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1932) 379
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1932) 391
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1932) 419
- ArtikelUhrmacherware gegen Basarware! 419
- ArtikelWaren die Anfangspreislagen ein Fehler 420
- ArtikelDie komplizierten Schlagwerke 422
- ArtikelAbreißkalender als Dauerreklame für den Uhrmacher und Juwelier 424
- ArtikelAus der Werkstatt 426
- ArtikelSprechsaal 426
- ArtikelVermischtes 427
- ArtikelHandels-Nachrichten 428
- ArtikelMeister-Vereinigungen 430
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 431
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 431
- ArtikelBriefkasten 432
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 432
- AusgabeNr. 33 (13. August 1932) 433
- AusgabeNr. 34 (20. August 1932) 445
- AusgabeNr. 35 (27. August 1932) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1932) 465
- AusgabeNr. 37 (10. September 1932) 479
- AusgabeNr. 38 (17. September 1932) 491
- AusgabeNr. 39 (24. September 1932) 505
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1932) 519
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1932) 533
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1932) 539
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1932) 553
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1932) 569
- AusgabeNr. 45 (5. November 1932) 583
- AusgabeNr. 46 (12. November 1932) 597
- AusgabeNr. 47 (19. November 1932) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1932) 625
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1932) 639
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1932) 653
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1932) 667
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1932) 679
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428 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 32 Aufbringungsumlage 1931 und 1932 Durch Verordnung vom 19. Juli 1932 ist nunmehr auch eine Regelung der Aufbringungsumlage für die Jahre 1931 und 1932 er folgt. Hiernach gilt folgendes: Umlage 193 1. Umlagepflichtig für dieses Jahr sind nach wie vor alle Gewerbetreibenden, deren Betriebsvermögen am 1. Januar 1931 20 000 RM überstieg. In der Verordnung wird aus drücklich gesagt, daß maßgebender Stichtag in jedem Falle der 1. Januar 1931 ist. Auch wenn sich das Vermögen seit dieser Zeit erhöht oder vermindert hat, kann also eine Abänderung der fest gesetzten Aufbringungsumlage nicht erfolgen. Selbst wenn das Be triebsvermögen in der Zwischenzeit unter die Grenze von 20 000 RM gesunken ist, die Mindestgrenze für eine Steuerpflicht demnach nicht mehr erreicht wird, tritt eine Befreiung von der Aufbringungs umlage nicht ein. Nur wenn Betriebe im Laufe des letzten Jahres aus irgend welchen Gründen (z. B. durch Konkurs) aus der Auf bringungspflicht gänzlich ausgeschieden sind, ist die Umlage nur zur Hälfte zu zahlen. Das gleiche tritt ein, wenn in der Zwischen zeit ein Betrieb neu eröffnet worden ist. Es erfolgt dann eine Neu feststellung des Vermögens und zwar nach dem Stande vom 1. Januar 1932. Auch in diesem Falle wird die Aufbringungsumlage nur zur Hälfte erhoben. Der Umlagesatz für 1931 ist 8 v.T. Die Veranlagungen zur Aufbringungsumlage für 1931 werden den Pflichtigen in der näch sten Zeit zugehen. In den Bescheiden wird auch eine Abrechnung über die am 15. August 1931 und 15. Februar 1932 bereits ge leisteten Vorauszahlungen gegeben. Zuviel gezahlte Steuerbeträge werden zurückerstattet bezw. verrechnet; Restbeträge sind nach zuzahlen. Umlage 193 2. Für 1932 gelten im großen und ganzen die gleichen Bestimmungen wie für 1931, nur daß die für die Umlage pflicht maßgebende Mindestgrenze des Betriebsvermögens von 20 000 RM auf 500 000 RM erhöht wurde, so daß also von 1932 an die kleinen und mittleren Gewerbetreibenden von der Umlage pflicht nicht mehr erfaßt werden. Der vorläufige Satz für 1932 ist 6 v. T. Die Vorauszahlungen am 15. August 193 2. Die nächste Vorauszahlung auf die Aufbringungsumlage ist am 15. August fällig. Die Vorauszahlung ist aber nur noch von sölchen Pflichtigen zu leisten, deren Betriebsvermögen am 1. Januar 1931 oder bei einer späteren Feststellung infolge Neueröffnung am Stichtage mehr als 500 000 RM betrug. Über die Vorauszahlungen sollen den Pflichtigen in der nächsten Zeit noch Veranlagungs bescheide zugehen. Wo solche bis zum 15. August nicht mehr ein- treffen, ist der alte Vorauszahlungssatz weiter zu entrichten. Da nun angenommen werden muß, daß ein großer Teil der Ver anlagungsbescheide nicht mehr rechtzeitig eingeht, so sei allen bisher umlagepflichtigen Uhrmachern und Juwelieren, die infolge Nichterreichung der neuen erhöhten Mindestgrenze in Zukunft von der Aufbringungsumlage frei bleiben, geraten, rechtzeitig an ihr Finanzamt einen Antrag auf Stundung der fraglichen Voraus zahlung zu richten, damit sie nicht erst gezwungen werden, einen Steuerbetrag abzuführen, den sie im Endergebnis nicht mehr zu zahlen brauchen. R. A. Neuausgabe der Wechselsteuermarken. Durch eine Verordnung des Reichsfinanzministers vom 21. Juli 1932 werden die zurzeit in Gebrauch befindlichen Wechselsteuermarken mit Wirkung vom 1. September 1932 an zurückgezogen, und es erfolgt eine Heraus gabe neuer Marken. Vom 1. September 1932 an dürfen also die bisherigen Marken nicht mehr verwendet werden. Alte Marken, die sich nach dem Stichtage noch im Besitze der Steuerpflichtigen befinden, können bis zum 28. Februar 1933 gegen neue Marken umgetauscht werden. Darauf bezügliche Anträge sind an das für die Verwaltung der Wechselsteuer zuständige Finanzamt zu richten. Das Schaufenster als Kundenwerber. Während der vom 28. August bis 1. September stattfindenden Leipziger Herbstmesse wird im Rahmen der Reklamemesse die Sonderschau „Jeder kann werben" zum dritten Male gezeigt. Sie wird jedoch keine Wieder holung der früheren Veranstaltungen sein, sondern vollständig neues Material bringen. Bereits durch ihren neuartigen Aufbau will sie darauf hinweisen, daß während der Herbstmesse der Ge danke der Kundenwerbung durch das Schaufenster in den Mittel punkt der Veranstaltung gerückt werden soll. Eine Fülle be lehrenden Materials wird zeigen, nach welchen Grundsätzen das Schaufenster dekoriert werden muß, damit es die Aufmerksamkeit der Passanten erweckt und dem Geschäft neue Käufer bringt. Besonderer Wert wird auf eine wirtschaftliche Dekoration gelegt, die keine großen Unkosten verursacht und trotzdem wirkungsvoll ist. Im Zusammenhang mit dieser Sonderveranstaltung wird ein Schaufensterwettbewerb abgehalten, an dem sich eine große Zahl von Leipziger Einzelhandelsgeschäften beteiligen wird. Talismanringe. Auf Seite 405 der Nr. 31 unserer Zeitung zeigten wir im Rahmen eines Aufsatzes über den Herren- und Kinder schmuck in der Krise in der Abbildung 2 drei bemerkenswerte Talismanringe der Firma Ernst Efftger, Hanau. Diese Ringe werden sowohl in Platin/Weißgold mit Brillant oder mit Farbstein geliefert. Zu unserem Bedauern ist uns bei der Mitteilung der Ladenverkaufspreise ein Irrtum unterlaufen. Diese Ringe werden in den Einzelhandelsgeschäften vorteilhaft in der Ausführung mit dem Brillanten für etwa 90 bis 100 RM und mit Farbstein für etwa 75 RM verkauft. Büchertisch L’Horloger praticien (Horlogerie —Pendulerie). Von F. T h i e- b a u d, weiland Direktor der Pariser Uhrmacherschule. 89 Seiten mit 238 Abbildungen. Biel, Charles Rohr. 1931. — Bücher, die der reinen Praxis dienen, haben in normalen Zeiten die beste Aussicht, einen weiten Abnehmerkreis zu finden. So wird es sich gewiß auch mit dem vorliegenden Buche des 1924 verstorbenen Direktors der Pariser Uhrmacherschule verhalten. Aber es ist nicht recht zu verstehen, daß er das Buch nicht allein für den Lehrling und den Lehrmeister, sondern auch für das große Publi kum geschrieben haben will, das aus seinen Ausführungen einen Begriff von dem Wesen der Uhren gewinnen soll. Daß sich diese Hoffnung erfüllt, dürfte wohl ausgeschlossen sein; die Laien französischer Zunge werden leider technischen Ausführungen über die subtilen Dinge und Vorgänge in den Uhren ebenso hilflos gegenüberstehen wie die Laien anderer Länder. Der auf dreizehn Kapitel verteilte Stoff ist recht knapp behan delt, wie es offenbar von vornherein die Absicht des Verfassers gewesen ist, der hier nur eine Art Ergänzungsbehelf für die Meisterlehre schaffen wollte. Schon auf Seite 36 beginnt die ge drängte Beschreibung einer Pendeluhr, auf Seite 38 die einer Taschenuhr, und anschließend werden Einzelmechanismen behan delt, Ein tieferes Eingehen auf die Eingriffe wird in die Theorie verwiesen. Auf Seite 55 fallen einige Fehler auf. Es heißt da u. a, (Zeile 12, erste Spalte): „Le bouton revenant dans le sens de lu fleche (fi%. 163)“, aber die Abbildung 163 stellt einen am Hebungs stein anliegenden Spitzzahn dar. Offenbar soll sich die Angabe auf die Abbildung 161 beziehen, aber vergebens sucht man dort eine fleche (Pfeil). In Beziehung auf die Abbildung 165 ist (Zeile 15 von oben, zweite Spalte) von einem voll ausgezogenen Kreis bogen und einer Punktierung die Rede. In Wirklichkeit kann sich der Text nur auf die Abbildung 162 — Abbildung 165 zeigt etwas ganz anderes — beziehen, und nichts ist dort punktiert. Man darf einem Lehrling nicht zumuten, sich in diesem Wirrwarr, der gewiß zum Teil auf nachlässige Korrektur zurückzüführen ist, zurecht zufinden. Nicht zu billigen ist auch die Anordnung der Abbildun gen ohne Rücksicht auf die arithmetische Ordnung. So sieht man z.B. auf Seite 62 die Bilderreihe: 182, 181, 180, auf Seite 63: 185a, 185, auf Seite 65: 191, 190, auf Seite 67: 193, 192, und auf der selben Seite ist mit den Abbildungen 194 bis 197 ein arges Durcheinander angerichtet worden. Während es so einfach war, die Zahlen 194 und 196 oben, die Zahlen 195 und 197 unten hin zusetzen, hat man, um es ja falsch zu machen, das Gegenteil getan. Auf Seite 69 bemerkt man neben den Abbildungen 200 bis 204 eine Abbildung 162, die ein paar verbogene Rückerstifte darstellt. Es handelt sich aber nicht etwa um den Wiederabdruck einer früheren Abbildung, denn die Abbildung 162 auf Seite 54 hat keineswegs, wie man nach dem hier gegebenen Begleittext meinen sollte, irgend etwas mit Ankerbegrenzungsstiften zu schaffen, sondern sie zeigt einen an der Ruhefläche einer Anker klaue anliegenden Spitzzahn, Die Frage an den Grafen Örindur darf ich mir wohl ersparen. Es gibt keine Erklärung, die den Fall milder erscheinen lassen könnte. Besondere Kapitel befassen sich mit den Gangreglern und dem Aufsetzen einer Spiralfeder, mit einigen Großuhr-Schlagwerken, mit der Reparatur der Pendel- und der Taschenuhren, Das ab schließende dreizehnte Kapitel schildert die den Uhren zuzu wendende Sorgfalt und klingt in „Ratschlägen für jedermann" aus. Diesen Teil des Buches werden auch die Laien verstehen und hoffentlich beherzigen; aber sie werden leider nicht so leicht dar auf kommen, ihn am Ende eines der Praxis des Uhrmachers ge widmeten Buches suchen zu müssen. M. L o e s k e. *) Die hier besprochenen Bücher können auch vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden. Handels-Nachrichten Besteckpreis-Vereinbarung in Hamburg Die am Besteckhandel interessierten Firmen in Hamburg und Umgebung haben zu 95 % eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Zweck hat, in Hamburg und Umgebung gewisse Mindestpreise für Bestecke zu sichern, Da die wenigen Firmen, welche die Ver einbarung nicht unterschrieben haben, gemessen an ihrem Bedarf unbedeutend sind, so kann man von einer nahezu lückenlosen
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