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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 56.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193200005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19320000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (13. August 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Neuregelung der Arbeitslosenhilfe
- Autor
- Lohrey, Wilhelm
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schaufenster "um die Ecke"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 56.1932 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1932) 15
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1932) 27
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1932) 41
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1932) 57
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1932) 71
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1932) 85
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1932) 93
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1932) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1932) 121
- AusgabeNr. 11 (12. März 1932) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1932) 147
- AusgabeNr. 13 (26. März 1932) 159
- AusgabeNr. 14 (2. April 1932) 173
- AusgabeNr. 15 (9. April 1932) 187
- AusgabeNr. 16 (16. April 1932) 193
- AusgabeNr. 17 (23. April 1932) 207
- AusgabeNr. 18 (30. April 1932) 221
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1932) 235
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1932) 249
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1932) 263
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1932) 277
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1932) 291
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1932) 303
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1932) 317
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1932) 337
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1932) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1932) 365
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1932) 379
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1932) 391
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1932) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1932) 433
- ArtikelDer Kleinschmuck der Dame in der Krise 433
- ArtikelDie Neuregelung der Arbeitslosenhilfe 436
- ArtikelSchaufenster "um die Ecke" 437
- ArtikelDreißig Gongschläge 438
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralausschusses für Deutsche ... 439
- ArtikelSprechsaal 440
- ArtikelVermischtes 441
- ArtikelHandels-Nachrichten 442
- ArtikelMeister-Vereinigungen 442
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 443
- ArtikelVersch. Vereinigungen 443
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 443
- ArtikelBriefkasten 444
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 444
- AusgabeNr. 34 (20. August 1932) 445
- AusgabeNr. 35 (27. August 1932) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1932) 465
- AusgabeNr. 37 (10. September 1932) 479
- AusgabeNr. 38 (17. September 1932) 491
- AusgabeNr. 39 (24. September 1932) 505
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1932) 519
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1932) 533
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1932) 539
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1932) 553
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1932) 569
- AusgabeNr. 45 (5. November 1932) 583
- AusgabeNr. 46 (12. November 1932) 597
- AusgabeNr. 47 (19. November 1932) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1932) 625
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1932) 639
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1932) 653
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1932) 667
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1932) 679
- BandBand 56.1932 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 33 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 437 dem Arbeitsamt anzuzeigen. Unterläßt er dies, so hat er zu viel gezahlte Unterstützungsbeträge zurückzuzahlen. Die Prü fung der Hilfsbedürftigkeit hat in allen Fällen durch die nach dem Gesetz zuständige Gemeinde oder den Gemeinde verband zu erfolgen. Gegen deren Gutachten kann der Ar beitslose Einspruch einlegen. Beim Vorsitzenden des Arbeits amtes bezw, beim Spruchausschuß liegt aber nach wie vor die Entscheidung, ob die Unterstützung zu gewähren ist. So weit aber die Hilfsbedürftigkeit durch die eben genannten Stellen verneint wird, ist er an deren Entscheidung gebunden. Der Personenkreis, der zur Krisenfürsorge zugelassen ist, ist der gleiche geblieben. Grundsätzlich sind in Ge meinden mit mehr als 10 000 Einwohnern die Angehöri gen aller Berufsgruppen zur Krisenunterstützung zugelassen. Die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter sind darüber hinaus ermächtigt, im Falle eines Bedürfnisses für Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern innerhalb ihres Amtsbezirkes Berufsgruppen zuzulassen. Zwingend ausgeschlossen aus der Krisenunterstützung sind die Angehörigen der Berufsgruppen „Landwirtschaft" und „Häusliche Dienste". Auf jeden Fall ausgeschlossen sind auch die Arbeitslosen unter einundzwanzig Jahren. Die Unterstützungsdauer in der Arbeitslosenversicherung und der Krisenfürsorge beträgt wie bisher zusammen 58 Wochen. Ebenso kann die Unterstützung an Arbeitslose, die das vierzigste Lebensjahr vollendet haben, um weitere 13 Wo chen verlängert werden. Innerhalb der Höchstbezugsdauer darf aber die Krisen unterstützung jedesmal nur für höchstens 13 Wochen be willigt werden. Die Weitergewährung darf nur auf erneuten Antrag und nach Prüfung der Vorausetzungen der Unter stützung erfolgen. c<»oc^oo<x><x><><><x><><>o<>o<>o<x><>o<><>oc > < > <xx><><><><>oo<>o<xx>o<x>o<> < 5oc><><><xx><><x><>ooo<>c^<>o<x><x > o<><> < >o < o<><><>c><>c> Schaufenster „um die Ecke“ Wie gleicht man die Das Geschäft an der Straßenecke hat in der Regel eine Schaufensterfront nach zwei Seiten. Nun sind die so genannten „prominenten Ecken“, an denen sich zwei Haupt verkehrsstraßen kreuzen, äußerst selten; meistens gabelt sich f Hau Kit» Abb. 1. Eine typische Straßenecke von einer Hauptstraße nur eine stillere Nebenstraße ab. In diesen Fällen kann also nur die halbe Schaufensterfront ihre Werbewirkung voll entfalten, während die Fenster in der Nebenstraße fast immer ein recht wenig beachtetes und ziemlich nutzloses Dasein fristen. Viele Geschäftsleute finden sich resigniert mit dieser Tatsache ab, aber einem geschick ten Dekorateur wird es dennoch gelingen, dieses Manko bis zu einem gewissen Grade auszugleichen und den Verkehrs strom, der nur wenige Schritte entfernt vorüberführt, zu einem guten Teile auch an diese toten Schaufenster heran zuziehen. Untersuchen wir zunächst kurz die Blicklage zur Hauptstraße hin, über die unsere Abbildung 1 Auf schluß gibt. Sie ist natürlich recht ungünstig. Die Passanten, die in unserem Falle von rechts kommen, werden die Schau fenster der Nebenstraße überhaupt nicht sehen, es sei denn, daß sie sich zu diesem Zwecke umdrehten, was nur in den seltensten Fällen Vorkommen wird. Diejenigen Passanten aber, welche die Hauptstraße von links heraufkommen, ungünstige Lage aus? können von der Ecke her die Fenster im schrägen Winkel erblicken. Hiermit ist ein wichtiger Anhaltspunkt gegeben, von dem der Dekorateur ausgehen kann. Er muß versuchen: 1. Die Aufmerksamkeit der Passanten auf diese Entfernung hin überhaupt zu erregen; 2. die Ware so auf bauen, daß sie unter diesem Blickwinkel bereits möglichst günstig in Erscheinung tritt. Dies zu erreichen, gibt es fol gende Möglichkeiten: Die Aufmerksamkeit des Publikums von der Hauptstraße her wird die Dekoration nur dann gewinnen, wenn sie grundsätzlich auf Fernwirkung eingestellt ist. Wir werden also zunächst soweit als möglich größere Waren stücke zum Aufbau verwenden. Eine ruhige, aber farbig leuchtende Wandumrahmung, die zugleich einen lebhaften Kontrast zur Farbe der Ware bildet, macht das Fenster zu einem großen, in sich geschlossenen Blickpunkt, der weithin über die Straße wirkt, Ein ganz vorzügliches Mittel, diesen Effekt zu unterstützen, besitzen wir außerdem in der Be leuchtung. Da die Nebenstraße in der Regel abends wesentlich dunkler erscheint als die Hauptstraße, so wirkt ein stark beleuchtetes Schaufenster von dorther außer ordentlich intensiv auf das Auge. Noch besser ist es, wenn man sich zu farbiger Beleuchtung entschließt, weil bei der Seltenheit einer solchen bei den Passanten der Eindruck erweckt wird, als sei „etwas besonderes" zu sehen. Umständlich oder kostspielig ist das nicht, denn man braucht die Leuchte nur mit farbi gem Cellophan zu um kleiden oder eine far bige Glasscheibe vorzu setzen, falls es sich um einen modernen Schräg strahler handelt. Aller- Pvnvxni. * / / iS / 1 • ? V / P" p © / p I Haupt Abb. 2. Schemazeichnung eines nahe einer Straßenecke gelegenen Geschäftes dings muß man dann eine stärkere Glühbirne verwenden, um die verminderte Helligkeit entsprechend auszugleichen. Was nun den Aufbau der Dekoration selbst angeht, so muß ihr Schwerpunkt nicht wie beim normalen Fenster in der Mitte des Schauraumes, sondern in jener Ecke liegen, die von der Hauptstraße her zu erblicken ist,
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