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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 56.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193200005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19320000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (24. Dezember 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerbilanz - Liquiditätsbilanz
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 56.1932 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (2. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1932) 15
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1932) 27
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1932) 41
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1932) 57
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1932) 71
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1932) 85
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1932) 93
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1932) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1932) 121
- AusgabeNr. 11 (12. März 1932) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1932) 147
- AusgabeNr. 13 (26. März 1932) 159
- AusgabeNr. 14 (2. April 1932) 173
- AusgabeNr. 15 (9. April 1932) 187
- AusgabeNr. 16 (16. April 1932) 193
- AusgabeNr. 17 (23. April 1932) 207
- AusgabeNr. 18 (30. April 1932) 221
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1932) 235
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1932) 249
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1932) 263
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1932) 277
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1932) 291
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1932) 303
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1932) 317
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1932) 337
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1932) 351
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1932) 365
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1932) 379
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1932) 391
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1932) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1932) 433
- AusgabeNr. 34 (20. August 1932) 445
- AusgabeNr. 35 (27. August 1932) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1932) 465
- AusgabeNr. 37 (10. September 1932) 479
- AusgabeNr. 38 (17. September 1932) 491
- AusgabeNr. 39 (24. September 1932) 505
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1932) 519
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1932) 533
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1932) 539
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1932) 553
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1932) 569
- AusgabeNr. 45 (5. November 1932) 583
- AusgabeNr. 46 (12. November 1932) 597
- AusgabeNr. 47 (19. November 1932) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1932) 625
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1932) 639
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1932) 653
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1932) 667
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1932) 679
- ArtikelWeihnachts-Atempause 679
- ArtikelSelbstanfertigung einer Präzisions-Pendeluhr 680
- ArtikelNeue elektrische Uhren (Schluß zu Seite 670) 680
- ArtikelSteuerbilanz - Liquiditätsbilanz 682
- ArtikelPforzheim, Paris oder Providence? (Schluß zu Seite 645) 684
- ArtikelVom Fingerring 686
- ArtikelVermischtes 689
- ArtikelUnterhaltung 689
- ArtikelHandels-Nachrichten 690
- ArtikelMeister-Vereinigungen 692
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 692
- ArtikelBriefkasten 692
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 692
- BandBand 56.1932 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 52 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 683 Gegenstände des Warenlagers anlegen würde, sind recht verschieden. So vertritt A. H. F i 1 i u s den Standpunkt, daß die Waren am Bilanzstichtage, also nach Erledigung des Weihnachtsgeschäftes, einen geringeren Wert haben als vor dem Weihnachtsgeschäft. Er empfiehlt deshalb eine erhebliche Herabsetzung der Werte. Dieser Ansicht kann ich mich vom steuerlichen Gesichtspunkte aus nicht anschließen, denn der Mehrwert des Geschäftes vor dem Weihnachts verkauf steckt weniger in den Waren als in dem sogenannten Kundenwerte. Ein Käufer wird bei einem Erwerb des Ge schäftes vor Weihnachten für die einzelnen Waren wohl kaum mehr aufwenden, er wird aber bereit sein, für den zu erwartenden Weihnachtsumsatz einen Mehrpreis zu zahlen. Der Anregung von A. H. Filius, werden nach meinen prakti schen Erfahrungen auch die Finanzbehörden nicht folgen. Ferner halte ich die von A. H. Filius vorgeschlagenen prozentualen Sammelabschreibungen (die D.U.Z. berichtete hierüber in Nr. 39 d. J. auf Seite 513) in steuerlicher Beziehung nicht für günstig. Die Finanzämter stehen derartigen Sammelkürzungen, auch wenn der Gesamt prozentsatz spezifiziert wird, meist sehr skeptisch gegenüber und wenden nicht ganz mit Unrecht ein, daß solche Sammel abschreibungen viel zu allgemein gehalten seien, um den wirklichen gemeinen Wert des einzelnen Gegenstandes richtig festzulegen. Es kommt hierbei doch sehr viel auf die Gän gigkeit der Gegenstände an, also darauf, ob es sich um Waren handelt, die der Mode stark unterworfen sind, oder aber um solche, die infolge der heutigen gesunkenen Kauf kraft zu regulären Preisen nicht abgesetzt werden können und daher im Werte reduziert werden müssen, oder ob die Waren ständig im täglichen Geschäftsverkehr abgesetzt wer den können. Bei Beachtung dieser Punkte werden die Ab schreibungen auf die einzelnen Gegenstände des Waren lagers ganz verschieden ausfallen. So kann ich mir z. B. vorstellen, daß auf Bijouterie und reine Modeschmuckwaren eine sehr hohe Abschreibung notwendig ist, weil diese Waren der Mode sehr stark unterliegen und schon nach kurzer Zeit zu den Ladenhütern des Geschäftes gehören können. Bei Uhren wird sich die Herabsetzungsmöglichkeit ganz nach der Uhrenart richten müssen. Die Preisreduzierung wird z. B. bei teuren goldenen Uhren eine größere sein als bei den u. U. auch sonst noch gängigen billigeren Uhrensorten. Gerade bei der Bewertung der Uhren muß in erster Linie die Kaufkraft des Publikums in Betracht gezogen werden. Eine gewisse Rolle spielt natürlich auch die Modefrage, Sehr geringe Ab schreibungen werden dagegen z. B. die Besteck-Abwehr muster und ähnliche Gegenstände vertragen, denn es ist kaum anzunehmen, daß hier noch eine wesentliche Preis herabsetzung eintritt, und es kann auch nicht von einem großen Moderisiko gesprochen werden, weil Bestecke usw. auch außerhalb des Weihnachtsgeschäftes verkäuflich sind. Wenn A. H. Filius noch empfiehlt, bei Ermittlung des ge meinen Wertes den Skonto, die Umsatzprämie und bei Uhren die Notwendigkeit von Repassagen usw. nicht zu vergessen, so läßt sich hiergegen nichts sagen, denn das sind tatsäch lich Punkte, die berücksichtigt werden müssen. Vor allen Dingen ist es aber bei der Bewertung des Waren lagers zu Steuerzwecken notwendig, die Inventurwerte nicht in ein Mißverhältnis zu den Verkaufs preisen zu bringen. Es wird sich kein Finanzamt da mit zufrieden geben, daß ein Uhrmacher mit einem Waren lager im Anschaffungswerte von 10 000 RM und mit einem Ladenverkaufswerte von vielleicht 13 000 bis 15 000 RM die sen in die Bilanz mit einem Werte von 10 000 RM minus 40 Yo — 6000 RM einsetzt. Entweder wird die Behörde die Inventurbewertung angreifen, oder aber sie wird dem Ge schäftsinhaber aus der angeblich sehr hohen Verdienstspanne (in dem vorliegenden Falle würde sie ja über 100 % aus machen) einen Strick drehen. Wenn also der Uhrmacher einen Gegenstand für geringwertiger hält, so muß er dies auch durch eine entsprechende Reduzierung seines Verkaufs preises zum Ausdruck bringen, oder aber er muß eben auch bei seiner Inventuraufnahme auf eine allzu große Abschrei bung verzichten. M. E. hat es auch praktisch keinen großen Wert, heute durch allerlei Winkelzüge oder dergleichen eine außergewöhnlich niedrige Bewertung des Warenlagers bei der Steuerbehörde durchzusetzen, trotzdem eine Ermäßigung der Verkaufspreise in dem gleichen Maße nicht stattfindet. Hierdurch erreicht der Steuerpflichtige nur, daß er vielleicht in dem einen Jahre bei seinen Steuerzahlungen sehr gnädig wegkommt; er muß aber dann, wenn er die Ware tatsäch lich zum regulären Preise verkauft, um so mehr Steuern bezahlen, denn dann wirkt sich ja die Differenz zwischen Inventur- und Verkaufspreis als große Gewinnspanne aus. Es empfiehlt sich demnach unbedingt, bei der steuerlichen Bewertung des Warenlagers den Bogen der Preisherabsetzun gen nicht zu scharf anzuspannen. Anders liegt die Sache bei der Bewertung des Warenlagers zur Aufstellung der Handelsbilanz oder, besser gesagt, der Liquiditätsbilanz. Hier kann vor irgend welchen Illusionen nicht genug gewarnt werden; ich sehe daher auch die von A. H. Filius vorgeschlagene Abschreibung von insgesamt 40% für sehr mäßig an. Die meisten Geschäftsinhaber begehen heute noch den Fehler, bei der Feststellung ihrer Liquidität die Aktivposten zu günstig zu bewerten. Sie gehen zum großen Teil immer noch von dem Grundsatz aus, daß bei der Bewertung eine reguläre Ge schäftsabwicklung, also ein Ladenverkauf, zugrunde zu legen sei. Das ist ganz falsch. Wenn ich als vorsichtiger Kauf mann feststellen will, ob mein Geschäft zur Zeit tatsächlich liquide ist, so darf ich den meist in allernächster Zeit fällig werdenden Schulden als Aktivposten auch nur die Summen entgegenstellen,, die ich bei einer Realisierung meiner Aktiven in der gleichen Zeit erhalten kann. Ich darf also z. B, bei dem Warenlager nicht darauf vertrauen, daß ich es zur Abdeckung der Schulden im Laden verkaufen werde, sondern ich muß, da sich ein Ladenverkauf auf eine viel längere Zeit erstreckt, als die Laufzeit meiner Schulden ausmacht, mit einem sofortigen Verkauf des Warenlagers rechnen. Ein so fortiger Verkauf ist natürlich nur en bloc zu vollziehen, und es ist hierbei gar nicht daran zu denken, daß der Käufer Ladenverkaufspreise bezahlt; im Gegenteil, er wird von den tatsächlichen Anschaffungspreisen wesentliche Abstriche machen, welche die von A. H. Filius genannte Höhe bestimmt erreichen werden. Will ich ganz vorsichtig sein, so muß ich eigentlich sogar den ungünstigsten Fall der Verwertung, nämlich eine Versteigerung in Betracht ziehen. Hier ist der Erlös natürlich noch geringer. Das eben Gesagte gilt übrigens nicht nur hinsichtlich des Warenlagers, sondern auch bezüglich der anderen Aktivposten. Während z. B. die Steuerbilanz die Ein setzung des Inventars nach ganz bestimmten Grundsätzen Wert des Vorjahres abzüglich angemessener Abnutzungs abschreibung — verlangt, wird man bei Aufstellung der Liquiditätsbilanz das Inventar in den meisten Fällen mit 0 RM bewerten können. Es ist leider eine nicht abzuleug nende Tatsache, daß für die einst mit hohen Kosten an geschafften Schränke, Ladentische, Schaufensterdekorationen usw. heute so gut wie nichts mehr gezahlt wird, und selbst guterhaltene Geldschränke sind vielfach nicht einmal ohne Bezahlung loszuwerden, weil sich keiner findet, der die Kosten des Abtransportes tragen will. Bei Ermittlung der Ver mögenslage das Inventar mit einem nennenswerten Betrage einzustellen, ist heute reine Selbsttäuschung. Der Raum gestattet leider nicht, auch noch die sonstigen Aktivposten der Bilanz einer Besprechung zu unterziehen. Für alle diese Posten, z. B. Außenstände, evtl. vor handene Kraftfahrzeuge, Grundstücke usw., gilt aber gena.u das gleiche wie oben ausgeführt. Es ist nicht möglich, in die Steuer- und in die Liquiditätsbilanz die gleichen Werte auf-
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