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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 21.02.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188502214
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18850221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18850221
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1885
- Monat1885-02
- Tag1885-02-21
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73. JahlMg Sonnabend, den 21. Februar 1885 Nr. 23 Bornemann, Ass. Großenhain, am 18. Februar 1885. I , Director Großenhain, am 17. Februar 1885. - am Nieskaer Wege, 375 Stück weiche Stämme, von 12 bis 28 Ctm. Mittenstärke, an der Sautränke, 21 Klötzer, von 20 bis 32 Ctm. Oberstärke, 282 Raummeter weiche Brennscheite, > am Nieskaer Wege, n Roch . . den 415 95 40 243 284 105 2034 303 Der StaLtrath Bogel, Stdtr. „ Brennrollen weiches Reisig, Der Stadtrsth. Herrmann. gewisse Gegendienste voraus, zu denen sich der leitende Staatsmann Mancini, wie wenigstens die „Tribuna" ver sichert, verpflichtete, für den Fall, daß die englische Expe dition Wolseley's nach dem Sudan auf unerwartete Hinder nisse stoßen sollte. Der Gedanke Mancini'S durch eine Unterstützung der englischen Politik in Egypten Italien den Weg nach Abhfsinien zu bahnen, versetzte die italienische Regierung zwar auf der Londoner Conferenz in die unan- Erscheintn: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten inS Haus 1 M. 25 Pf.. durch die Post 1 M. 2b Pf., durch die Post ins HauS 1 M. bv Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke sen. an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 2. Februar 1885. Großenhainer Unterhaltungs- L AnzkigtMt. Bekanntmachung, die Anmeldung der unfallversicherungspflichtigen Baubetriebe btfd. Laut Bekanntmachung im Reichs-Gesetzblatte Nr. 5 Seite 13 hat der Bundesrath auf Grund des 8 1 Absatz 8 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, Reichs gesetzblatt Seite 69, beschlossen: Arbeiter und Betriebsbeamte, welche bei einem Gewerbtreibenden, dessen Gewerbe betrieb sich auf die Ausführung von Tüncher-, Verputzer-, (Weißbinder-), Gypser-, Stuckateur-, Maler-, (Anstreicher-), Glaser-, Klempner- und Lackirer-Arbeiten bei Bauten, sowie auf die Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitz ableitern erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, für versicherungspflichtig zu erklären. Gemäß des § 11 des Unfallversicherungs-Gesetzes hat daher jeder Unternehmer eines der vorgenannten Betriebe denselben unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der versicherungspflichtigen Personen binnen einer vom Reichs- Versicherungsamte zu bestimmenden Frist bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Diese Frist ist vom Reichs-Versicherungsamte auf die Zeit bis zum 2. März dieses Jahres einschließlich festgesetzt worden. Unter Bezugnahme auf die in Nr. 39 des Dresdner Journals veröffentlichte Be kanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 14. Februar 1885, sowie unter Verweisung auf den nachstehend abgedruckten 8 11 des Unfallversicherungsgesetzes und auf das beigefügte Anmeldungsformular wird Vorstehendes veröffentlicht, und werden die nach diesen Bestimmungen zur Anmeldung Verpflichteten des hiesigen Stadtbezirkes aufgefordert, die vorgeschriebene Anmeldung bis zu dem bestimmten Termine bei uns einzureichen. Anmeldung, zur Aufnahme Wern 1885. Die Anmeldung der Ostern 1885 schulpflichtig werdenden Kinder nimmt der Unter zeichnete vom S6. Februar biS zum 4. März (mit Ausnahme des auf den 1. März fallenden Sonntags), täglich LI —1 Uhr, in seiner Expedition (Schulgasse 116) entgegen. Anzumelden sind sämmtliche Kinder, welche bis zum 31. März 1885 das 6. Lebens jahr vollenden. Auf besonderen Wunsch der Eltern, bez. Erzieher dürfen jedoch Ostern 1885 auch die Kinder ausgenommen werden, welche jenes Alter bis zum 30. Juni d. IS. erreichen. Bei der Anmeldung ist der Impfschein jedes Kindes vorzulegen. Für die nicht in Grostenhain «nd Mülbitz geborenen Kinder sind außerdem standesamtliche Geburtsurkunden und für Kinder aus gemischten Ehen gültige Nach weise, in welcher Confession dieselben zu erziehen sind, beizubringen. Das Königliche Amtsgericht Estler. Italien. Man darf eS als ein bedeutendes geschichtliches Er- eigniß ansehen, daß nun auch Italien in die Reihe der europäischen Colonialmächte eingetreten ist und damit die Traditionen seiner ruhmvollen Vergangenheit wieder aus genommen hat. An dieser Thatsache kann man nicht mehr Zweifeln, seit die Nachricht eingetroffen ist, daß die kürzlich Freiwillige Versteigerung Erbtheilungshalber soll auf Antrag des Königl. Amtsgerichts zu Zittau das zum Nachlaß des Bahnmeisters Carl Traugott Biuz daselbst gehörige Hausgrundstück sammt Garten und Wiese in Frauenhain Cat. Nr. 84 Fol. 55 des dasigen Grund- und HYpo- thekenbuchs, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten ortsgerichtlich auf 2152 M. 50 Pf. gewürdert worden ist, freiwilliger Weise am 2«. März I. Vormittags U Ahr lin CtsgMoL LU» versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den ebendaselbst und am hiesigen Gerichtsbret ersichtlichen Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Großenhain, am 18. Februar 1885. Submission. Die Lieferung des Bedarfs an: Brennholz, Brauukohlen, Petroleum, Dochtbaud, Kernseife, Elam- «nd grüner Seife, sowie krystalisirten Soda für die unterzeichnete Garnisonverwaltung und das hiesige Garnisonlazareth, auf die Zeit vom 1. April 1885 bis dahin 1886, soll im Wege öffentlicher Submission verdungen werden. Bewerber wollen die Lieferungsbedingungen im Bureau „Klostergasse Nr. 79" ein sehen und alsdann schriftliche Offerten, verschlossen und mit der Aufschrift „Submission aus Materialienlieferung betr." versehen, bis Freitag den SV. Februar 1885 Bor mittags 1v Uhr im gedachten Bureau abgeben. Großenhain, am 20. Februar 1885. Königliche Garnisonverwaltung. Bekanntmachung Die den 1. Februar a. c. fälligen Grundsteuer« auf den 1. Termin 1885 sind nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 24. Februar 1883 Rutz- unb Brennholz-Auetion. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen Mittwoch, den 23. und Donnerstag, den 26. Februar 1883, von Vormittags 9 Uhr an folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Mittwoch, den 23. Februar ». v., Der hiesige Reminiscere°Meh° ««- pfer-emarkt fällt in diesem Jahre auf Sonnabend den 28. Februar Ortrand, den 10. Februar 1885. weiches Reisig, weiche Stöcke, Donnerstag, den 26. Februar ». o., nach dem Rothen Meere entsandte Expedition von dem I Hafenorte Beilul im Danakil-Lande Besitz ergriffen und die egyptische Besatzung diesen nördlich von der Affab-Bai gelegenen Punkt freiwillig geräumt hat. Die friedliche Ein schiffung der egyptischen Soldaten auf dem Dampfschiff „Korsika" nach Mafsauah ist nur durch eine Einwirkung der in Kairo allmächtigen und jetzt mit Italien innig be freundeten englischen Regierung erklärlich. Das setzt ferner 1885. (Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten). *) Nur solche Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Bauarbciten erstrecken, sind anzumelden; doch ist nicht erforderlich, daß die Arbeiter ausschließlich bei Bauarbeiten beschäftigt werden. **) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und solche Betriebsbeamte, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn Zwei tausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden. ÄmiMtt äer Königs. KMaupimannsekaft, cles Königs KmkgeMs unä lies StaKraiks zn Großenkelin. Inserate für die am Abend auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht ander- bestimmt, durch Postnachnahme erhoben Stück weiche Stämme, von 11 bis 30 Ctm. Mittenstärke, „ „ Klötzer, von 14 bis 25 Ctm. Oberstärke, „ „ Derbstangen, von 11 bis 14 Ctm. Unterstärke, Raummeter weiche Brennscheite, „ „ Brennrollen, „ „ Aeste, 8 11 des Unfallversicherungsgesetzes. Jeder Unternehmer eines unter den § 1 fallenden Betriebes hat den letzteren binnen einer von dem Reichs-Bersicherungsamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter Altgabe des Gegenstandes und der Art derselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten ver- sicherungspflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbehörde anzumelden. Für die nicht angemeldeten Betriebe hat die untere Verwaltungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zn ergänzen. Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber inner halb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzuhalten. Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nach den Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs- Berufsstatistik geordnetes Verzeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegen standes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin beschäftigten versicherungspflichtigen Personen aufzustellen. Das Verzeichniß ist der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen und von der erforderlichenfalls hinsichtlich der Einreichung der Betriebe in die Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs-Berufsstatistik zu berichtigen. Die höhere Verwaltungsbesörde hat ein gleiches Verzeichniß sämmtlicher versicherungspflichtiger Betriebe ihres Bezirks dem Reichs-Verftcherungsamt einzureichen. Formular für die Anmeldung. Königreich Sachsen. Regierungsbezirk Amtshauptmannschaftlicher Bezirk Stadtgemeinde-Bezirk .... Anmeldung auf Grund des 8 11 des Unfallversicherungsgesetzes. den 2. Februar 1885. Michael. 283 1890 334 „ weiche Stöckey einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Forstmeister zu Gohrisch zu wenden oder auch ohne Weiteres in die ge nannten Waldorte zu begeben. Königs. Forstrentamt Moritzburg «nd Königl. Revierverwaltnng Gohrisch, Name des Unternehmers (Firma). Gegenstand des Betriebes.*) Zahl der durchschnitt lich beschäftigten versicherungspflichtigen Personen.**) Bemerkungen.
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