Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (28. April 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- ArtikelPolizei und Finanzämter als nicht geladene Gäste 207
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 176) 209
- ArtikelZum fünfundzwanzigjährigen Geschäftsjubiläum der Damm & Co in ... 211
- ArtikelRuhrhilfe durch Bestellungen 211
- ArtikelDas Umrechnen der Zylindergläser (Schluß zu Seite 200) 212
- ArtikelSilberner Kasten mit Elfenbeinschnitzerei 213
- ArtikelMarkstützung und Wirtschaftslage 213
- ArtikelDer Einfluß der Steuerpolitik auf die Unternehmensform 214
- ArtikelRechtsfragen aus dem Geschäftsleben 215
- ArtikelVermischtes 215
- ArtikelHandelsnachrichten 216
- ArtikelKurse und Preise 217
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 218
- BeilageMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 221
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
216 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 17 Neuregelung der Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues. Der Reichstag hat am 27. März 1923 eine zweite Abänderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues beschlossen, die für alle Wohnungsinhaber, nicht nur für die Hausbesitzer, von erheblicher Bedeutung ist. Danach erheben die Länder zur Förderung der Wohnungsbeschaf- tung und der Siedelung bis zum Rechnungsjahre 1941 eine Abgabe von den Nutzungsberechtigten solcher Gebäude oder Gebäude teile, die vor dem 1. Juni 1918 fertiggestellt worden sind. Wer nach Erlaß dieses Gesetzes gewerbliche Räume neu errichtet oder neu schafft, ist verpflichtet, für einen Teil der mehrbeschäf tigten Arbeitnehmer neuen Wohnraum zu erstellen. Die Ein künfte aus der Abgabe sind insbesondere zur Deckung derjenigen Ausgaben bestimmt, die für nach dem 1. Oktober 1920 begon nene Wohnungsbauten verwandt werden. Mit Hilfe der Abgabe sind zu fördern 1. Wohnungsneubauten, 2. die Einrichtung von Wohnungen in vorhandenen Gebäuden, z. B. durch Ein- oder Umbauten, Aufstockungen und Teilung großer Wohnungen. Woh nungsneubauten müssen dauernd, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, im Eigentum öffentlich-rechtlicher oder gemeinnützi ger Stellen verbleiben. Der Abgabe wird der jährliche Nutzungs wert (Mietwert) der Gebäude oder Gebäudeteile nach dem Stande vom 1. Juli 1914 zugrunde gelegt. Die Abgabe beträgt vom 1. Januar 1923 bis zum 31. Dezember 1924 1500% des Nutzungswertes. Außerdem haben die Gemeinden Zuschläge in gleicher Höhe wie die Abgabe zu erheben. Mit Zustimmung der obersten Landes behörde kann von der Erhebung der Zuschläge ganz oder teil weise Abstand genommen oder aber der Prozentsatz erhöht werden; dabei können Räume, die anderen als Wohnzwecken dienen, zu höheren Zuschlägen herangezogen werden. Außerdem sind die Gemeinden berechtigt, von Wohnungen, die im Verhältnis zur Zahl der Bewohner oder zur Zweckbestimmung der Räume als übergroß anzusehen sind, eine besondere Abgabe zu erheben (Wohnungsluxussteuer). Die oberste Landesbehörde erläßt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen und regelt insbesondere die Veranlagung und die Erhebung der Abgabe. Tischuhr ohne schädliche Reflexe. Die üblichen Tisch- und ähnlichen Uhren, deren Zifferblatt durch ein Glas bedeckt ist, haben den Nachteil, daß ein einwandfreies Erkennen des Ziffer blattes immer nur bei gewissen Stel lungenmöglich ist, während bei an deren Stellungen Zifferblatt und Zeiger durch Re flexe verzerrt er scheinen oder überhaupt nicht erkennbar sind. Dieser Übels and macht sich be sonders unange nehm bemerkbar, wenn jemand am Schreibtisch sit zend, sich durch einen Blick über den Stand der Uhr unterrichten will. Die Firma Raimund Marschner in Dresden-A. hat deshalb sogenannte „Schräguhren“ geschaffen, bei denen das Zifferblatt eine solche Stellung hat, daß der die Uhr Betrachtende hieran durch die erwähnten Reflexe nicht mehr gehindert wird. Wie aus nebenstehender Abbildung hervorgeht, wird dies dadurch erreicht, daß das ganze Uhrgehäuse auf dem Sockel schräg gestellt ist. Diese Gehäuseform ist durch deutsches Reichspatent Nr. 818 352 geschützt. Ein uns vorgelegtes Muster dieser Uhren machte einen sehr ansprechenden Eindruck. Sie werden nicht nur in der abgebildeten Ausführung, sondern auch in den verschiedensten anderen Mustern geliefert. Vom Büchertisch. Wellentelegraphie. Ein radiotech- nisches Praktikum von Hanns Günther. Mit Gl Abbildungen im Text und einem farbigen Umschlagbild, darstellend «die Groß station Nauen. Verlag Franckhsche Verlagshandlung in Stuttgart. Geh. 3800,— Jl, geb. 6200,— Jl. — Dieses bereits vor einiger Zeit erschienene kleine Buch bildet eine außerordentlich inter essante und klare Einführung in die Wellentelegraphie. Der Ver fasser mutet seinen Lesern keine für den Nichtfachmann unnützen elektrischen Studien zu, sondern zeigt in übersichtlicher und klarer Darstellung das, was für eine Einführung in dieses Gebiet erfor derlich ist. Allen, die der Wellen- oder Funkentelegraphie Inter esse entgegenbringen, ohne jedoch Zeit zu grundlegenden Studien zu haben, bietet dieses Werk genügend Aufschluß. Für den Uhrmacher ist das Studium ganz besonders interessant im Hin blick auf des heute schon ziemlich weit verbreitete funkentele graphische Zeitsignol, das sich die Uhrmacherei in Zukunft sicher noch in weit größerem Umfange dienstbar machen wird. HAN DELSNACHRICHTEN Der deutsche Außenhandel in Uhren und Edelmetallwaren im Januar und Februar 1923. Nach den statistischen Angaben über den deutschen Außenhandel im Januar 1923 belief sich die Ausfuhr auf 13,09 Mill. dz und die Einfuhr auf 47,28 Mill. dz. Der Wert der Ausfuhr ist auf 311,4 Mill. Goldmark geschätzt worden, der der Einfuhr auf 563,8 Mill. Goldmark. Der sich hieraus ergebende Passivsaldo in Höhe von rund 250 Mill. Goldmark ist jedoch wahrscheinlich zu hoch, wie das Statistische Reichsamt selbst angibt. Aber auch selbst wenn sich der Passiv saldo etwas ermäßigt, ist die Passivität der Handelsbilanz doch noch von ersohreckender Größe. Die Zuverlässigkeit der für den Monat Februar 1923 vom Statistischen Reichsamte veröffentlichten Ergebnisse ist infolge des Ruhreinbruchs erheblich beeinträchtigt, aa das dort für den Februar 1923 angefallene handelsstatistische Material infolge der Besetzung der Zollstellen und der Ausweisung der Beamten zum größten Teile nicht hat an das Statistische Amt gelangen können und seither die dort ein- und ausgeführten Güter überhaupt nicht mehr handelsstatistisch erfaßt werden. Daher kommt den Ziffern für den Monat Februar nur ein sehr beschränkter Wert zu. Der Menge nach wurden im Februar 1923 eingeführt 31,66 Mill. dz, ausgeführt 10,96 Mill. dz. Der Einfuhrwert wurde auf 446,2 Milli onen Goldmark, der Ausfuhrwert auf 360,6 Millionen Goldmark geschätzt. Im Gegensatz zu der allgemein ungünstigen Gestaltung unseres Außenhandels steht der Außenhandel in Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren sehr günstig da. In den beiden nachfolgenden Tabellen haben wir die für das Uhren- und Edelmetallgewerbe in Betracht kommenden Waren nach Gruppen einheitlich zusammengefaßt. Besonders ist zu beachten, daß die Edelmetalle als Rohstoffe sowie die daraus gefertigten Waren und Halberzeugnisse bei der Ausfuhr und der Einfuhr in umgekehrtem Verhältnisse stehen. Während bei der Ausfuhr die Waren aus oder in Verbindung mit Edelmetallen weitaus über wiegen, spielen bei der Einfuhr die fertigen und halbfertigen Waren' neben den Edelmetallen in Bnich oder legierter Form nur eine ganz unbedeutende Rolle. Ähnlich ist das Verhältnis zwischen den rohen Edel- und Halbedelsteinen und den aus diesen oder in Verbindung mit ihnen gefertigten Waren. I. Ausfuhr 1922 1923 Gegenstand Jan./Dzbr. Januar Februar Taschen- und Armbanduhren, Stück: Stück: Stück: Gehäuse und Werke . . . 1115 245 125 738 61 494 Großuhrenall. Art, Werke u.Ge dz : dz: dz: häuse dazu, Teile von Uhren 88 525 9 884,5 5 688,8 Taschenuhrgläser 88 11 6 Edelmetalle und Waren daraus 2 841,08 188,9 224,3 davon in Barren, Bruch u.ä.m. 314,01 68,8 85,5 Waren in Verbindung mit Edelmetallen 24 321,9 2179,83 2 197,05 Edel- und Halbedelsteine, roh u bearbeit, (nicht technische) 172,67 12,71 12,66 II. Einfuhr Gegenstand 1922 1923 Jan./Dzbr. Januar Februar Taschen- und Armbanduhren, Stück: Stück: Stück: Gehäuse und Werke . . . 400 556 21343 14 014 Großuhren aller Art und Werke dz: dz: dz: dazu, Teile von Uhren . . 277,85 13,91 8,39 Taschenuhrgläser 173 4 3 Edelmetalle und Waren daraus 5 547,88 290 416,6 davon in Barren, Bruck u. ä. m. 5525,52 281,17 415,05 Waren in Verbindung mit 23,66 18,9 Edelmetallen 487,51 Edel- und Halbedelsteine, roh 488,26 17,05 und bearbeitet 1656 Erhöhung des Reichsbankdiskonts auf 18 %\ Das Reichsbank direktorium hat beschlossen, mit Wirkung vom 23. April ab den
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder