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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (25. August 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- ArtikelGoldmarkberechnung oder mehr Arbeit? 443
- ArtikelZeitdienstanlagen im Reichsbahn-Direktionsbezirk Berlin (Schluß ... 445
- ArtikelSprechsaal 446
- ArtikelWichtige Steuerfragen 447
- ArtikelVermischtes 448
- ArtikelHandelsnachrichten 449
- ArtikelKurse und Preise 451
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 452
- ArtikelBriefkasten 452
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
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- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 34 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 449 mit Beginn des neuen Schuljahres das zweite Lehrzimmer in Be« nutzung genommen und für 25 Schüler Platz in dem neuen Schülerheim geschaffen. Auch der große Zeichensaal, der mit seinen schönen Abmessungen und seiner Lichtfülle geradezu als mustergiltig bezeichnet werden kann, ist fertiggestellt. Der große Lehrsaal, der zugleich als Festsaal dient, geht seiner Vollendung entgegen. Der Arbeitssaal für die Feinmechaniker im Keller geschoß des Erweiterungsbaues ist im Rohbau fertiggestellt. Jetzt wird mit aller Kraft gearbeitet, um auch die letzten Räume im Erdgeschoß zu vollenden, so daß zu hoffen ist, daß in wenigen Wochen der Bau fertig dasteht. Die Einweihung des Erweite rungsbaues soll am Sonnabend, dem 15. September, 2 Uhr nach mittags, erfolgen. An die Schlüsselübergabe schließt sich eine Feier im großen Lehrsaal, zu der wegen des beengten Raumes nur einige geladene Gäste Zutritt erhalten können. Darauf wird um 5 Uhr ein allgemeines Festessen folgen und am Abend wahr scheinlich ein gemütliches Beisammensein in Form eines Kom merses. Für diejenigen, die am Sonnabend nicht zur Besichtigung der Räume kommen, ist am Sonntag von 10 bis 12 Uhr vormittags genügend Gelegenheit dazu geboten. Am Sonntag nachmittag wird voraussichtlich ein gemeinsamer Ausflug die Eestteilnehmer nochmals vereinigen. Da wohl viele ehemalige Glashütter an dem Feste teilnehmen wollen, so empfiehlt sich baldige Anmeldung. HANDELSNACHRICHTEN Geldentwertung und Verzugsschaden In meinem Artikel „Wann muß die Geldentwertung- für nicht solort honorierte Rechnungen vergütet werden?" (Deutsche Uhr macher-Zeitung, Jahrg. 1923, Nr. 28) führte ich aus, daß der Schuldner den Geldentwertungsschaden nach den Goldaufkauf sätzen der Reichsbank für ein Zwanzigmarkstück zu vergüten hat, sofern er vom Gläubiger richtig in Verzug gebracht worden ist. Nachstehend bringe ich eine Tabelle dieser Goldaufkaufsätze. Der Gläubiger hat hiernach zu errechnen, um wieviel Prozent die Papiermark seit dem Fälligkeitstage der Schuld und dem Zahl tage der Schuld gefallen ist. Diese Prozente bringt er als „Neben forderung“ zur Hauptforderung dem Schuldner zur Anrechnung. Ist die Forderung bereits zur Klage eingegeben worden, so kann diese Nebenforderung jederzeit und zwar bis zum Erlaß des Ur teils erhöht werden. Zu bemerken ist noch, daß der Geld entwertungsschaden auch auf sonstige bare Auslagen, wie Ge richtskosten oder Anwaltsvorschüsse, ausgedehnt werden kann. Die Reichsbank zahlte für ein Zwanzigmarkstück in Gold seit dem: Papiermark Papiermark 1921 31. Mai 260 1922 24. Juli 1 900 13. Juni 280 31. Juli 2 000 27. Juni 300 7. August . . . 2 500 4. Juli. .... 310 3 500 11. Juli 320 5 000 1. August . . . . 340 5. Oktober . . 6 500 12. September . 390 23. Oktober . . 10 000 19. September 450 30. Oktober . . 13 000 3. Oktober . . 480 6. November 20 000 17. Oktober . . 540 1923 8. Januar. . . . 26 000 24. Oktober . . 600 22. Januar . . . 70 000 7. November 720 5. Februar ■ . . . 150 000 14. November 850 16. März 85 000 5. Dezember . 720 7. Mai . 125 000 1922 23. Januar .... 780 14. Mai . 140 000 6. März 850 21 Mai 180 000 20. März 950 11. Juni . 300 000 27. März 1 200 18. Juni . 350 000 6. Juni 1100 2. Juli . 550 000 19. Juni 1 250 12 Juli . 3 000 000 26. Juni 1400 6. August ... 8. Juli 1 500 12. August .. . .17 891 000 10. Juli 1 700 Die weiteren Fortschritte oder Rückschritte auf diesem Gebiete kann sich der Leser nun selbst an der Hand der Veröffentlichungen, die regelmäßig in der Tagespresse erfolgen, notieren. Dr. j u r. R o e d e r. Frankenberechnung und Einzelhandel. In der letzten Nummer der „Deutschen Uhrmacher-Zeitung" sind zwei Vorschläge ge macht, was der Einzelhandel gegenüber der Geldentwertung bezw. Berechnung der Waren in Fremdwährungen zu tun habe. Der t- n6 ,Y° rschla S Hütete dahin, daß bezügl. der Frankenberechnung jhr Uhren der Einzelhandel das bisherige Multiplikator-System beibehalten und zu diesem Zweck den Frankenkurs in den jeweils gütigen Multiplikator umrechnen solle, was für deutsche Groß- und Taschenuhren dadurch geschieht, daß der Frankenkurs mit 0,6 multipliziert wird. Vom Zentralverband wurde der Vorschlag- gemacht, alle Waren auf einen einheitlichen Verkaufs-Grundpreis umzurechnen und dann aus dem jeweiligen Devisenkurs einen für alle Waren gütigen einheitlichen Multiplikator zu ermitteln. Dieser Vorschlag wurde vom Zentralverband selbst als „kühn“ bezeichnet, wohl weil Bedenken bezügl. der Wuchergesetzgebung bestehen, der gegenüber diese Methode nicht immer standhalten dürfte. Trotzdem es sehr wohl möglich ist, daß die Befolgung dieses Zentralverbands-Vorschlages im Einzelfall zu Weiterungen infolge der Wuchergesetzgebung führen kann, mag er von manchen Seiten als zweckmäßig anerkannt werden. Von den Bedenken rechtlicher Natur abgesehen, scheint uns die vorgeschlagenc Staffelung in den Devisenkursen etwas zu grob zu sein; auch dürfte sich in der Praxis die Umrechnung mit lK, 2LS, 4k», 5'A usw. durchaus nicht einfacher gestalten, als das bisherige Verfahren und jedenfalls auch nicht ohne das Hilfsmittel einer Multiplikator tabelle durchführbar sein. Wir möchten deshalb denjenigen, die im Prinzip den Vorschlag des Zentralverbandes übernehmen wollen, d. h. die Festsetzung eines Einheitsmultiplikators für alle Waren auf Grund der Devisenkurse, nahe legen, zu erwägen, ob es nicht zweckmäßiger ist, einen geringer bemessenen Grundpreis festzu setzen. Dieser müßte sich in den Grenzen der bisher üblichen und wohl überall im Gebrauch befindlichen Multiplikatortabellen halten, er hätte natürlich einen entsprechend höheren Multiplikator zur Voraussetzung, der dann aber etwas feiner angepaßt werden könnte. Es wird sich nach den Bedürfnissen des einzelnen Ge schäftes richten müssen, ob das eine oder das andere Verfahren zweckmäßig erscheint. Wer bei dem von ihm gewählten Ver fahren gegen die aus der Wuchergesetzgebung sich ergebenden Vorschriften verstößt, muß natürlich damit rechnen, daß er sich Schwierigkeiten aussetzt. Es gelten hierfür noch immer die in unserer Zeitung vielfach dargelegten gesetzlichen Bestimmungen, die auch durch die Zusammenfassung und Neuordnung keine wesentliche Änderung erfahren haben. Wir verweisen auch auf die Notiz „Eine amtliche Stimme zur Goldmarkberechnung“ aul Seite 423 in Nr. 32 d. J. der Deutschen Uhrmacher-Zeitung. Frankenberechnung für Schwarzwälder Wanduhren. Die Vereinigung Schwarzwälder Wanduhren-Fabri- kanten e. V. versendet mit Datum vom 18. August 1923 folgen des Rundschreiben: „Der Multiplikator mußte ab .30. Juli auf 90 000 erhöht werden und ab 10. August erfolgt die Berechnung für Schwarzwälder Uhren aller Art wie bei der Fachgruppe Groß- und Taschenuhren in Schweizer Franken. Die Januargrundpreise 1923 gelten als Schweizer-Franken-Preise mit 55 und 5 % Rabatt gleich Uhrmachereinkaufspreise. Die Zahlungsbedingungen sind die gleichen wie bei der Fachgruppe Groß- und Taschenuhren. — Es zeugt wirklich von einer rührenden Fürsorge, daß man der Kundschaft am 18. August schon mitteilt, wie seit 30. Juli die Preise berechnet werden. Die Mitglieder der Vereinigung werden sich nicht wundern dürfen, wenn die Kundschaft bei der Anerkennung der Zahlungsbedingungen das gleiche Eiltempo zur Anwen dung bringt. Goldmarkrechnung beim Handwerk. Der Reichsverband des Deutschen Handwerks befaßt sich in einem Rundschreiben mit den Bestrebungen, eine feste Rechnungsmethode einzuführen . und äußert die Ansicht, daß eine feste Rechnungseinheit für Angebote, Leistungen und Lieferungen nur auf nationalem Boden gesucht werden kann. Er hält die Goldmark für die gegebene Einheit, wobei der Rechnungsbetrag durch Multiplikation mit dem Ent wertungsfaktor in Papiermark zu verwandeln wäre. Hierbei ver weist er jedoch darauf, daß es strittig ist, wie dieser Entwertungs faktor zu errechnen ist, und bezieht sich auf die Preistreiberei verordnung. Er betont ausdrücklich, daß die Einführung der Goldmarkrechnung die moralische Verpflichtung- zur Anerkennung einer festen Grundlage für die Berechnung der Löhne und Ge hälter mit sich bringt, und er bemerkt, daß die Einführung einer wertbeständigen Rechnungseinheit durchaus keine Lösung der Währungsfrage bedeutet. Eine von der gesetzlichen Währung- ab weichende Rechnungseinheit habe nur solange Berechtigung, bis es gelinge, wieder zu einer festen Währung zu gelangen. Er ersucht seine Mitglieder um Stellungnahme. Festmarkberechnung in der Musikinstrumentenfabrikation. Der Verband der Bestandteilfabrikanten für Musikinstrumente e. V. hat mit Rücksicht auf die fortdauernde Markentwertung und die Unmöglichkeit, ständig neue Preise festzusetzen, mit Wirkung ab 10. August beschlossen, für seine Preisgestaltung eine Festmark berechnung einzuführen. Eine Festmark gilt gleich einem Schweizer Franken, umgerechnet zur Kursnotierung der Berliner Börse am Vortage der Zahlung. Der Verband hat gleichzeitig neue Verkaufsbedingungen herausgegeben, aus denen im wesent lichen hervorzuheben ist, daß für alle Streitigkeiten zwischen Lieferern und Abnehmern die ordentlichen Gerichte ausgeschaltet sind und ein Schiedsgericht eingesetzt ist.
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