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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (20. Oktober 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fahnenweihe der Uhrmacher- und Goldschmiede- Zwangsinnung Dortmund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichstagung der Uhrmacher in der Tschechoslowakei
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Erwerb vom Minderjährigen
- Autor
- Boerne, Ludwig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- ArtikelUhrenindustrie und Zahlungsbedingungen 523
- ArtikelDer Chronometergang (Fortsetzung zu Seite 433) 524
- ArtikelChina als Uhrenkonsument 526
- ArtikelFahnenweihe der Uhrmacher- und Goldschmiede- Zwangsinnung ... 527
- ArtikelReichstagung der Uhrmacher in der Tschechoslowakei 528
- ArtikelDer Erwerb vom Minderjährigen 528
- ArtikelAus der Werkstatt 529
- ArtikelSprechsaal 530
- ArtikelVermischtes 531
- ArtikelHandelsnachrichten 532
- ArtikelKurse und Preise 532
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 533
- ArtikelBriefkasten 534
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 534
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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528 DEirrscHE Uhrmacher - zeitung Nr. 42 In Treue uns bestehen. Es rollt die Zeit, es rollt der Tag Durch unsere deutschen Gauen, Sie ließ durch Not und Schicksalsschlag Erstarken uns und bauen. Heute sollen wir aufs neue Unserem Bund versprochen sein, Und so wollen wir in Treue Ehrenvoll die Fahne weih'n. Treue dem Tuche, das flatternd uns mahne Treue zu halten, Treue der Fahne, Treue in Freude, Treue in Not, Treu dem Berufe, Das walte Gott. (Enthüllung der Fahne) (Zum Publikum:) Der Gott der Eisen wachsen ließ, Der wollte keine Knechte, Er schuf schon gleich im Paradies, Die freien Mannesrechte. \ Vor allem aber, was er schuf, Trotz Mensch und trotz Natur, War unser Vorbild zum Beruf Die Sonne, seine Uhr. Drum mög die Sonne allezeit Mit unserer Fahne geh’n; Wir wollen stets in Freud und Leid, Treu zu einander steh'n. (Zur Fahne:) Und wenn Du einst in fernen Tagen, Wenn wir schon alle nicht mehr sind, Durch Dortmunds Straßen wirst getragen, Dann flatt're froh durch Sturm und Wind. Dann zeig der Jugend, daß die Alten Von Dortmunds Nord, Süd, Ost und West, Den Schwur von heute treu gehalten, Den Fahnenschwur: „In Treue fest". Wohlan, es rauscht auch diese Stunde Im Schicksalslaufe schnell vorbei, Drum sei's gelobt mit frohem Munde, Zur Fahne fest „In Lieb und Treu". Das walte Gott! Reichstagung der Uhrmacher in der Tschechoslowakei Auch in der Tschechoslowakei sind seit längerer Zeit Be strebungen im Gange, die Kollegen zu einem einheitlichen Verbände für das ganze Reich zusammenzuschließen, wenig stens, soweit diese die deutsche Sprache sprechen. Während in Österreich bereits im Juni d. J. das gewünschte Ziel er reicht worden' ist, soll die endgiltige Bildung des Reichsver bandes für die Tschechoslowakei nunmehr in der Zeit vom 20. bis 22. Oktober in Teplitz erfolgen. Zunächst veranstaltet der „Verband der Genossenschaften der Uhrmacher mit deut scher Verhandlungssprache in Böhmen" in dieser Zeit seinen diesjährigen mit .einer Warenschau verbundenen Verbandstag, und dieser Verbandstag ist offenbar gleichzeitig als Träger für die endgiltige Bildung des Reichsverbandes gedacht. Er ruft außer seinen Mitgliedern alle Kollegen aus seinem Verbands bereiche sowohl wie aus den weiteren Gebieten der Tschecho slowakei auf, an dieser Tagung teilzunehmen. Gleichzeitig ruft der vorbereitende Ausschuß für die Reichs-Organisation zu einer Tagung für diese auf, und zwar sollen auf dieser Ta gung in der Hauptsache die für den Aufbau der Reichsorgani sation erforderlichen Beschlüsse gefaßt werden. Wir erwäh nen aus der Tagesordnung: Beratung der Statuten; Einteilung in Kreise oder Gaue; Festsetzung des Jahresbeitrages; Bera tung über Aufnahme der Gold- und Silberschmiede. In einem Lande, dessen Bewohner verschiedene Mutter sprachen leden, müssen sich der einheitlichen Organisation in einem Gewerbe unvergleichlich viel größere Schwierig keiten entgegenstellen, als in einem Lande, das ein einheit liches Sprachgebiet darstellt oder doch nur kleine anders sprachige Minderheiten umfaßt. In der Tschechoslowakei dürften die Dinge ganz besonders schwierig liegen, weil sich dort die Unterschiede der Nationalitäten wohl ganz beson ders bemerkbar machen. Wenn es auch keine deutsche und keine tschechoslowakische Uhrmacherei gibt, so können und werden sich aber die deutschen und tschechoslowakischen Uhrmacher selbst doch nicht von ihren nationalen Bestrebun gen frei machen können und wollen, und es wird deshalb un vermeidlich sein, daß, der Nationalität entsprechend, verschie dene Organisationen gebildet werden. Sollen allgemeine fachliche und fachwirtschaftliche Fragen mit Erfolg behandelt werden, so wird aber doch ein Zusammengehen der beider seitigen Organisationen notwendig sein, und die Leiter dieser Organisationen müssen ganz besonders taktvoll und v trsich- tig handeln, wenn unter voller Wahrung der besonderer natio nalen Eigentümlichkeiten doch ersprießliche Gemeins ;hafts- arbeit geleistet werden soll. Wir beglückwünschen ins besondere unsere deutschen Kollegen in der Tschecho slowakei, daß sich unter ihnen tüchtige Männer fanden, die diese schwierige Aufgabe mit frischem Mute angefaßt haben, und wir wünschen diesen Bemühungen in der bevorstehenden Tagung einen vollen Erfolg. Der Erwerb vom Minderjährigen Von Justizrat Dr. Lud § 5 des Gesetzes über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen vom 11. Juli 1923 verbietet, Gegen stände, die unter das Gesetz fallen, von Minderjährigen zu erwerben. Nach § 15 wird mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 100 Millionen Mark bestraft, wer vorsätzlich dieser Vorschrift zuwiderhandelt. In diese Strafe verfällt also, wer wissentlich und willentlich, insbesondere also auch in Kenntnis der Minderjährigkeit des Veräußerers, die in dem erwähnten Gesetze bezeichneten Gegenstände erwirbt. Wer fahrlässig dem Gesetz zuwiderhandelt, verfällt in eine Ge- wig Boerne, Berlin fängnisstrafe bis zu einem Jahr oder in Haftstrafe und Geld strafe bis zu 20 Millionen Mark. Aus dem Verbot im § 5 folgt die Unwirksamkeit des Ge schäfts. Denn § 134 B. G. B. schreibt vor, daß Rechtsge schäfte, die einem gesetzlichen Verbote zuwiderlaufen, nichtig sind. Danach kann der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen, der Vater, die Mutter oder der Vormund, den veräußerten Gegenstand zurückfordern. Ob aus dem Ver mögen des Minderjährigen Ersatz zu leisten und der ge zahlte Kaufpreis zurückzugewähren ist, hängt von den Um-
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