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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 64.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19400000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (13. Juli 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verwertung nicht abgeholter Reparaturen
- Autor
- Schönrock, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Über italienische Uhren und Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 64.1940 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1940) 17
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1940) 23
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1940) 29
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (10.Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1940) 51
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1940) 57
- AusgabeNr. 10 (2. März 1940) 63
- AusgabeNr. 11 (9. März 1940) 71
- AusgabeNr. 12 (16. März 1940) 77
- AusgabeNr. 13 (23. März 1940) 83
- AusgabeNr. 14 (30. März 1940) 91
- AusgabeNr. 15 (6. April 1940) 97
- AusgabeNr. 16 (13. April 1940) 103
- AusgabeNr. 17 (20. April 1940) 111
- AusgabeNr. 18 (27. April 1940) 121
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1940) 129
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1940) 137
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1940) 159
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1940) 167
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1940) 177
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1940) 185
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1940) 193
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1940) 209
- ArtikelVerwertung nicht abgeholter Reparaturen 209
- ArtikelÜber italienische Uhren und Uhrmacher 209
- ArtikelAbhängigkeit der Dauer eines Kontaktes am Pendel von der Größe ... 212
- ArtikelVermischtes 212
- ArtikelRecht und Steuer 213
- ArtikelUnterhaltung 214
- ArtikelWirtschaftsteil 214
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 215
- ArtikelUhrmacher-Innungen 215
- ArtikelPersönliches 215
- ArtikelBriefkasten 215
- ArtikelAnzeigen 216
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1940) 217
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1940) 225
- AusgabeNr. 32 (3. August 1940) 233
- AusgabeNr. 33 (10. August 1940) 239
- AusgabeNr. 34 (17. August 1940) 249
- AusgabeNr. 35 (24. August 1940) 255
- AusgabeNr. 36 (31. August 1940) 263
- AusgabeNr. 37 (7. September 1940) 271
- AusgabeNr. 38 (14. September 1940) 279
- AusgabeNr. 39 (21. September 1940) 287
- AusgabeNr. 40 (28. September 1940) 293
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1940) 301
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1940) 309
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1940) 321
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1940) 329
- AusgabeNr. 45 (2. November 1940) 337
- AusgabeNr. 46 (9. November 1940) 345
- AusgabeNr. 47 (16. November 1940) 351
- AusgabeNr. 48 (23. November 1940) 357
- AusgabeNr. 49 (30. November 1940) 367
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1940) 373
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1940) 393
- BandBand 64.1940 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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> Üii-H Hemun 0.9tUti rtuyqen* iraViam Himniv Äoy FBtrtVouA ^ M:no\.Ä IA%Tttja« Bejugspcels fürÜeutfdilanD bei offener 3u|telliing Diecteljnhrlich 4,25 RITl (einfcfilie^licfi 0,43 RITl UliPiroeifungsgebühc); für bas RusIanD roerben bie Öen Bebingungen ber ein3elnen Cönbec an* gepaßten Bejugsbebingungen gern mitgeteilt. Pie Jeitung ecftfieint an jebem Sonnabenb. Brlefanfcfirift: Deutfdie llbrma£f]er-3eltung, Berlin SD3 68, Reuenburger Strafe fl pceife bet Roetgen: Brunbptels */i Sette 200 RITl, Vioo Sette - 10 mm hotf} unb 46 mm breit - für Befdiöfts- unb oermtfchte Rn3eigen 2,— RITI, für Stellen-flngebote unb -Gefudie 1,50 RITl. Ruf biefe Preife mal* b3m. ITlengen-natfilaf3 It. Tarif. poftfdiecfe-Ronto Berlin nc. 2581. Telegramm-flnfdirtft: 11 hr3eit Berlin. Sern fpredier: Sammel - Hummer 17 5246 flmtlidies Organ Der Sachgruppe Juwelen, GolD- unD Stlbertoaren, Uhren Der QJirtfchaftsgruppe EinjelhnnDel Nr. 29, Jahrgang 64 Verlag: Peutfche Verlageroerhe Strauß, Vetter & Co., Berlin SW68 13. Juli 1940 fllle Rechte für fömtlidie RrtiNe! unb Rbbilbungen oorbehalten flachDrucfe oerboten Verwertung nicht abgeholter Reparaturen B ekanntlich bleibt bei jedem Uhrmacher eine gewisse Zahl von Reparaturen an Uhren und Goldwaren liegen und wird nicht abgeholt. Diese Reparaturen, die oft jahre lang aufbewahrt werden müssen, bedeuten eine Belastung. Man hat sich nun vielfach damit helfen wollen, daß man auf die Reparaturmarken einen Vermerk setzt, der Anspruch auf Herausgabe erlösche nach Ablauf von drei Monaten. Ein derartiger Vermerk ist jedoch nicht rechtswirksam. Dagegen gibt es eine Möglichkeit, sich nach einer ge wissen Zeit dieser Reparaturen zu entledigen und dadurch die Reparaturkosten hereinzubringen. Die Handhabe hierzu bieten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pfandverkauf. Jeder Handwerker erlangt nämlich an den Gegenständen, an denen er Arbeiten ausgeführt hat, ein gesetzliches Pfandrecht, das ebenso behan delt wird wie das allgemein bekannte gesetzliche Vermieter pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Wenn also eine Reparatur eine gewisse Zeit lang nicht abgeholt wird, so kann der Uhrmacher sich nach diesen Vorschriften für seine Reparaturforderung befriedigen. Wie lange er da mit warten muß, bleibt im allgemeinen dem Ermessen des einzelnen Uhrmachers überlassen. Man wird jedenfalls keine Bedenken dagegen erheben können, wenn der Uhrmacher nach drei Monaten nach Beendigung der Reparatur zum Pfandverkauf schreitet. Der Verkauf muß nun nach den Vorschriften der §§ 1233 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgen. Das Ge setz erfordert, daß vor Vollzug des Pfandver kaufs dem Kunden dieser Verkauf anzudrohen ist. Das ist natürlich nur möglich, wenn der Name des Kunden bekannt ist. In diesem Falle darf der Pfandverkauf frühestens einen Monat nach der Androhung vorgenommen werden. Ist der Name des Kunden nicht bekannt, so ist die An drohung entbehrlich. Der Verkauf selbst muß nun nach den Vorschriften des Gesetzes durch einen Gerichtsvollzieher vorgenommen werden, der im Wege der freiwilligen Versteigerung den Verkauf vollzieht. Der Uhrmacher kann bei der Versteigerung selbstverständlich mitbieten. Er wird dies in der Regel bis zur Höhe seiner Reparatur kosten tun. Es empfiehlt sich zum Zwecke der Kostenersparnis, daß in gewissen Zeitabständen, vielleicht auch von mehreren Uhrmachern zusammen, eine gewisse Zahl von Reparaturen einem beliebigen Gerichtsvollzieher zur Versteigerung über geben wird. Bringt die Versteigerung mehr, als die Reparatur kosten ausmachen, so ist dieser Betrag zur Verfügung des Eigentümers zu halten, falls er sich etwa später melden sollte und seine Berechtigung nachweisen kann. Man sieht also, das Gesetz gibt ein verhältnismäßig ein faches Mittel, um sich der Reparaturen zu entledigen, die monate- und jahrelang in Reparaturschränken und -kästen den Uhrmacher belasten. Gerade in der heutigen Zeit, wo neue Ware außerordentlich knapp ist, erscheint eine Ver steigerung dieser Gegenstände, die der Volkswirtschaft ja entzogen sind, wenn sie in den Reparaturkästen des Uhr machers schlummern, besonders angebracht. E. Schönrock, Rechtsanwalt und Notar. Uber italienilche Uhren unb Uhrmacher S chon vor mehr als zweitausend Jahren haben altger manische Völkerstämme, die der Cimbern, Teutonen und Ambronen, Italien kennengelernt, und seitdem ist dieses schöne Land das Ziel der Sehnsucht unzähliger Deutscher gewesen, wie sie in Goethes herrlichem Gedicht zum Aus- diuck kommt: ,,Kennst du das Land, wo die Zitronen blühn?" Waren es zuerst nur die sonnigen, reichgesegneten Land schaften, die unsere Vorfahren lockten, so kam später, vom frühen Mittelalter an, hinzu, daß die deutschen Kaiser bis zu den Staufern eine enge Verbindung zwischen Italien und Deutschland anstrebten, daß Rom der Sitz der Päpste war, und daß Italien jederzeit über einen hohen Kulturstand verfügte; erwähnt seien hier nur die erstaunlichen Leistun gen italienischer Künstler auf den Gebieten der Malerei,
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