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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 64.1940
- Erscheinungsdatum
- 1940
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19400000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19400000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (17. Februar 1940)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Überlegte Verwendung freiwerdender Mittel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 64.1940 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1940) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1940) 11
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1940) 17
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1940) 23
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1940) 29
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1940) 37
- AusgabeNr. 7 (10.Februar 1940) 43
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1940) 51
- ArtikelÜberlegte Verwendung freiwerdender Mittel 51
- ArtikelDie Steuererklärungen für 1939 52
- ArtikelSprechsaal 53
- ArtikelVermischtes 53
- ArtikelRecht und Steuer 54
- ArtikelWirtschaftsteil 55
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 55
- ArtikelUhrmacher-Innungen 55
- ArtikelAndere Vereinigungen 56
- ArtikelBerufsförderung des Reichsinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 56
- ArtikelPersönliches 56
- ArtikelBriefkasten 56
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1940) 57
- AusgabeNr. 10 (2. März 1940) 63
- AusgabeNr. 11 (9. März 1940) 71
- AusgabeNr. 12 (16. März 1940) 77
- AusgabeNr. 13 (23. März 1940) 83
- AusgabeNr. 14 (30. März 1940) 91
- AusgabeNr. 15 (6. April 1940) 97
- AusgabeNr. 16 (13. April 1940) 103
- AusgabeNr. 17 (20. April 1940) 111
- AusgabeNr. 18 (27. April 1940) 121
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1940) 129
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1940) 137
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1940) 145
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1940) 153
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1940) 159
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1940) 167
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1940) 177
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1940) 185
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1940) 193
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1940) 201
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1940) 209
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1940) 217
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1940) 225
- AusgabeNr. 32 (3. August 1940) 233
- AusgabeNr. 33 (10. August 1940) 239
- AusgabeNr. 34 (17. August 1940) 249
- AusgabeNr. 35 (24. August 1940) 255
- AusgabeNr. 36 (31. August 1940) 263
- AusgabeNr. 37 (7. September 1940) 271
- AusgabeNr. 38 (14. September 1940) 279
- AusgabeNr. 39 (21. September 1940) 287
- AusgabeNr. 40 (28. September 1940) 293
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1940) 301
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1940) 309
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1940) 321
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1940) 329
- AusgabeNr. 45 (2. November 1940) 337
- AusgabeNr. 46 (9. November 1940) 345
- AusgabeNr. 47 (16. November 1940) 351
- AusgabeNr. 48 (23. November 1940) 357
- AusgabeNr. 49 (30. November 1940) 367
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1940) 373
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1940) 385
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1940) 393
- BandBand 64.1940 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Cdr. &Aiff V s Ml* MjttA.Hipo 'YSnJbJr Hfnit CiaU\n Huy<je inViarp ttimstm IhMudq« IVt^ F l«Üvauft 3 krnotd UVitpitt Bejugspceis fücDeutftfilanö bei offener 3uflellung Dierteljahtlidi 4,25 RITI (einfdiließlich 0,43 RITI Überroeifungsgebühr); für bas Auslonb coecben bte ben Bebingungen ber einjelnen Täuber an* gepolten Bejugsbebingungen gern mitgeteilt. Die 3pitüng erfdieint an jebem Sonnabenb. Briefanfchtift: Deutfdie Uhtmadier*3eitimg, Berlin SHJ68, fleuenburger Strafe 8 preifeberfln3eigen: BrunbpteisViSeite 200 RITI, Vioo Seite - 10 mm hoch unb 46 mm breit - für Gefchäfts- unb pecmifdite fln3eigen 2,— RITI, für Stellen-Rngebate unb -Gefuche 1,50 RITI. Ruf biefe Recife mol- bico mergen-nadilojs lt.Tarif. poftfdietk-Ronto Berlin Ur. 2581. Telegramm-flnfchrift: Uhc3e11 Berlin. Se r n fp re rfi e r: Sammel - flummer 17 5246 flmtlidies Organ Dar Jadigruppe Juwelen, DolD- unb 5ilbei’wai’en, Uhren Der UÜirtfdinftsgruppe EmjelhonDel Nr. 8, Jahrgang 64 • Verlag: Dcutfche Verlageroerhe Strauß, Vetter & Co., Berlin SW68 • 17. Februar 1940 Alle Rechte für fämtlidie Artikel unb Abbilbungen Dorbehalten Fladibruck oerboten überlegte Verroentuing freimerbenöer Mittel E s wäre falsch, angesichts der beträchtlichen Einnahmen, die viele Geschäftsleute in den vergangenen Monaten hatten, ohne Prüfung der Art dieser Einnahmen nun befrie digt die Endsumme festzustellen. Tatsächlich hat in vielen Fachzweigen ein Verkauf vom Lager stattgefunden, und die entsprechenden Vor räte können durch die Kriegsverhältnisse einstweilen nicht wieder aufgefüllt werden. Auf diese Dinge macht Ober regierungsrat Dr. B r i t s c h vomReichswirtschaftsministerium in einem Aufsatz im „Überblick" aufmerksam. Dr. Britsch verweist darauf, daß der Kaufmann in guten Jahren seine Gewinne überwiegend in seinem Lager angelegt habe und das Lager so zum Anlagevermögen des Handelsunter nehmens wurde. In den letzten Monaten haben viele Kauf leute diesen Teil des Anlagevermögens aktiviert. Es ist klar, so heißt es, daß er bei dem Verkauf des Warenlagers andere, und zwar meist höhere Preise erzielt, als sie den Werten in der Bilanz entsprechen. Aber auch dieser Mehrerlös ist kein Reingewinn; er bedeutet nur Aktivierung der in den Bilanzwerten ent haltenen Reserven. Setzt er diese Einnahmen als Gewinn, als „Verdienst" ein, dann disponiert er über sie entsprechend, sei es, daß er sie für sich, sei es, daß er sie für andere Zwecke als für neues Anlagevermögen seines Handels betriebes verausgabt und so seinem Unternehmen die stillen Reserven entzieht, Ein Kaufmann, der diesen Fehler begeht, beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit seines Betriebes. Die staatliche Wirtschaftsführung werde eine Notwendigkeit, seinen Betrieb gleich den anderen zu schützen, nicht an erkennen. Aus diesen Gründen muß eine besonders sorg fältige Überlegung bei der Disposition über auf diese Weise freiwerdende Mittel Platz greifen. In demselben Aufsatz wird auf die Umsatzverlage rungen hingewiesen, die sich in einem stärkeren Verkauf der nicht bezugsbeschränkten Waren ausdrück ten. Auch hieraus ergibt sich, wie Dr. Britsch betont, die Notwendigkeit besonders sorgfältiger Disposition, Der Kauf mann muß sich über die Ursache der erhöhten Umsätze klar sein, damit er keine die Leistungsfähigkeit seines Handels betriebes beeinträchtigenden Dispositionen trifft, indem er etwa nur einmalig auftretende Ursachen verallgemeinert und so eine Umsatzentwicklung vermutet, die gar nicht eintreten kann. Auch die Tatsache, daß die Kaufkraft der Verbraucher sich infolge des Ausfalls früherer Ausgaben erhöht oder auf andere Einkäufe verlagert, sollte nicht in vollem Umfange für Dispositionen auf längere Sicht zugrunde gelegt werden. Bei Inanspruchnahme des Vertragshilfeverfah rens oder der Mietbeihilfe durch einen Kaufmann wird man sehr wohl auf die aus den erwähnten Gründen freiwer denden Mittel Bedacht nehmen müssen. Die Entscheidung des Richters wird in erster Linie von wirtschaftlichen Er wägungen getragen. Ein die Mietbeihilfe nachsuchender Be trieb kann nicht schlechthin auf seine eigenen Mittel ver wiesen werden, wenn diese eigenen Mittel für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Betriebes unentbehrlich sind. Solche Mittel sind nicht etwa nur die in Aktivierung der stillen Reserven oder des Anlagevermögens entstandenen flüssigen Mittel; sie können auch in vielen Fällen in dem privaten Kapital des Unternehmers oder dem nicht unmittel bar betriebswirtschaftlich genutzten Kapital des Unter nehmens, soweit in ihm unbedingt erforderliche Reserven des Unternehmens zu erblicken sind, zu finden sein. Es sind meist volkswirtschaftlich wertvolle Betriebe, die über solche Re serven verfügen; und man wird solche Betriebe nicht zugunsten derjenigen, die nicht so gewirtschaftet haben und volkswirt schaftlich nicht so wertvoll sind wie sie, ihrer notwendigen Mittel entblößen und vernachlässigen können; denn nur dann kann eine Beihilfe wirksam und wirtschaftlich richtig ein gesetzt sein, wenn sie der Erhaltung der für die Gesamtwirt schaft wertvollen und notwendigen Betriebe dient. . -- Man wird auch- erwägen müssen, ob sich ein Verfahren finden läßt, das die ük t i v'i e r t-e n Reserven von Han delsunternehmen als solche und nicht als Gewinne anerkennt und, sei es durch sofortige Absetzung von den steuerpflich tigen Beträgen, sei es durch Gutschrift und Vorbehalte für spätere Freigabe, dem Unternehmen für den Zeitpunkt des Einsatzes der Reserven erhält.
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