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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 51 (14. Dezember 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- ArtikelBuchführung tut not! 649
- ArtikelDie Haftung des Erben bei der gesetzlichen Erbfolge und die ... 650
- ArtikelEntwurfsgrundlagen der Ankerhemmungen (Schluß zu Seite 625) 651
- ArtikelÜber traditionelles und synthetisches Uhrenöl (Schluß zu Seite ... 653
- ArtikelKleine Winke für den Ersatz von Uhrteilen 654
- ArtikelCarl Albert Mayrhofer 655
- ArtikelSprechsaal 655
- ArtikelVermischtes 656
- ArtikelHandels-Nachrichten 659
- ArtikelMeister-Vereinigungen 660
- ArtikelVersch. Vereinigungen 661
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 661
- ArtikelBriefkasten 662
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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656 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 51 Das äußere Federende von Großuhr- und Grammophonfedern Der Vorschlag der Schriftleitung, bei der von mir in Nr. 32 dieser Zeitung unter der obigen Überschrift angegebenen Feder befestigung für Großuhren usw., die Zunge am Zwischenstück etwas zu kröpfen, ist an sich richtig. In der Praxis ist eine solche Kröpfung aber schwer durchführbar, denn man müßte zu diesem Zweck das Zwischenstück zunächst ausglühen und nach der Kröpfung wieder härten und aniassen. In hartem Zustande läßt sich die Kröpfung nicht anbringen, und in weichem Zustande wäre eine Verbiegung des Zwischenstückes bei kräftigem Aufziehen wahrscheinlich. Wenn mit dieser Federbefestigung ein Versuch gemacht werden sollte, so würde er zunächst zweckmäßigerweise also doch wohl mit einem ungekröpften Zwischenstück, das feder- hart ist, durchgeführt. Georg F. Bley. Vermischtes Olympia-Werbung und -Andenken Bestimmungen auch über Uhren und Schmucksachen Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat in einer am 4. Dezember 1935 in Kraft getretenen Anordnung bestimmt, daß die Worte „Olympia", „Olympiade" und „olympisch" zur Benennung eines wirtschaftlichen Erzeugnisses oder Unternehmens oder zu sonstigen der Wirtschaftswerbung dienenden Zwecken nicht ver wandt werden dürfen, wenn die Werbung geschmacklos ist oder der Würde der Olympischen Spiele nicht entspricht. Der Propaganda-Ausschuß für die XI. Olympischen Spiele Berlin 193 6, Berlin-Charlottenburg 2, Hardenberg straße 43, der für diesen Zweck durch Vertreter der Reichswirt- -chaftskammer ergänzt wird, , prüft, ob ein Verstoß gegen diese Bestimmung vorliegt. Der genannte Ausschuß hat nunmehr Richtlinien für die Herstellung von Olympia-Andenken her ausgegeben. Darin wird bemerkt, daß die Entscheidung über die Zulassung der Olympia-Andenken durch den Propaganda-Ausschuß erfolgt, und daß nicht genehmigte Olympia-Andenken nicht in den /erkehr gebracht werden dürfen. Es sei daher jedem Uhrmacher und Juwelier, der sich mit dem Vertrieb von derartigen Andenken befassen will, empfohlen, sich von deren Lieferer bestätigen zu lassen, daß die betreffenden Erzeugnisse genehmigt worden sind. iaei den Olympia-Andenken soll es sich um werbende Leistungen deutscher Wertarb e i t handeln. Dieser jesiehtspunkt ist maßgebend hinsichtlich der Wahl des Motives, des Gegenstandes und der Ausführung. Als darstellerische Motive für nie Gestaltung, Ausschmückung oder Verzierung von Olympia- Andenken kommen u. a. in Betracht plastische Darstellungen aus aen für die Olympischen Spiele zugelassenen Sportarten und Künsten und die Wiedergabe von Berliner und anderen deutschen Sehenswürdigkeiten. Zu Olympia-Andenken dürfen nur Gegen stände verwendet werden, deren Benutzungszweck ihre Charakte risierung als Olympia-Andenken nicht entwürdigt oder entwertet. Es kommen sowohl reine Erinnerungsstücke ohne Gebrauchswert (z.B. Figuren und Pokale) als auch Dinge des täglichen Gebrauchs m Betracht, z.B. Uhren, Schmuck, Mokkalöffel, Leuchter, Briefbeschwerer und Feuerzeuge. Als Ansteckzeichen ist nur das geschützte amtliche Zeichen (Olympische Ringe) zulässig; wert- v ollere Broschen, Anhänger, S c h 1 i p s n a d e 1 n und dergleichen, welche die Olympischen Ringe tragen, können jedoch genehmigt werden. Grundsätzlich sind die Herstellungs- und Vervielfaltigungsmethoden aller Techniken und Stoffe zugelassen, doch dürfen auf mechanischem Wege erzielte Wiedergaben nicht den Anschein eines durch Handarbeit gewonnenen Originals er wecken; ferner dürfen künstlich hervorgebrachte Stoffe nicht in bewußter Irreführung natürliche Werkstoffe Vortäuschen. Bemerkt dekorTtA -Ti y e ™ endu 1 n S, d dr fünf Ringe für Schaufenster dekorationen nicht in Betracht kommt. W inke für eilige Bestellungen und Sendungen vor Weihnachten wirlTns e rolgS^c e Lfetr CkWarenfabrik ^ ‘^handlung ich A a U lien r Uh d rm! r k in dw a™?* ä? raach ‘en Erfahrungen empfehle ÄaS Hs? “ft.“ zuführen. unscmen Artikel in einer besonderen Zeile auf papier sollte, auch in der Farbe, ein kleiner Unterschied gemacht werden. Alles muß so verpackt sein, daß keine Schrammen und Kratzer auf den Waren entstehen können. 3. Bei Auswahlen sollte immer die Lieferfrist, also ein bestimmter Tag, angegeben werden. Allgemeine Mahnungen zur Eile sind überflüssig, da vor Weihnachten alle Sendungen eilig sind. Die Originalzettel an den Auswahlwaren dürfen von dem Einzelhändler keinesfalls mit Tinte oder Tintenstift beschrieben werden, höchstens leicht mit Bleistift. Am besten ist es, eigene Preiszettel an die Waren zu hängen und vor der Rücksendung wieder abzunehmen. Regel muß es sein, Auswahlen keinen Tag länger als nötig im Hause zu behalten. Bei echten Goldwaren muß auch die Goldknappheit berücksichtigt werden. Allen Rück sendungen sollte stets eine durchgeschriebene Aufstellung der zurückgehenden und der behaltenen Stücke mit der Angabe des Gesamtpreises der behaltenen Stücke beigefügt werden. 4. Unbedingt notwendig ist es, bei Bestellungen von Ringen deren Weite anzugeben, ferner bei Halsketten, Armbändern und Herrenketten die von der üblichen abweichende Länge und bei Umarbeitungen, ob die alte, meist rote Goldfarbe oder gleichzeitig ein „Umtausch" gegen Gelbgold gewünscht wird. 5. Bei sehr eiligen Bestellungen sollte sich der Einzelhändler eines Brieftelegramms bedienen, zumal das Wort nur 5 Rpf. kostet. 6. Der Uhrmacher und Juwelier darf, falls er erst vor einiger Zeit seine Geschäftsräume verlegt hat, nicht vergessen, alle Briefsachen auffällig mit der neuen Anschrift zu versehen, damit auch im ärgsten Trubel die rechtzeitige Zustellung durch die Post gewährleistet ist. 7. Während der letzten acht Tage vor dem Weihnachtsfeste sollten die Uhrmacher und Juweliere alle Reparaturen, die außerhalb des eigenen Wohnortes ausgeführt werden, nur noch mit dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit annehmen. 8. Alles entbehrliche Geld sollte, am besten jeden Tag, den Lieferanten überwiesen werden, da diese gerade in lebhaften Geschäftszeiten große Geldbeträge benötigen. 9. Ein jeder drücke das, was er will, deutlich und, nicht zu vergessen, leserlich aus. Knappheit des Ausdrucks ist im Geschäftsleben eine Tugend; sie darf aber nicht auf Kosten der Deutlichkeit gehen. Auch das Datum darf nicht vergessen werden. Ladenschluß am Heiligabend. Die Wirtschaftsgruppe Einzel handel erinnert die Kaufleute an die Vorschriften über den Laden schluß am Heiligabend. Nach der gesetzlichen Regelung von 1929 müssen die Läden grundsätzlich um 5 Uhr nachmittags geschlossen werden. Die Lebensmittel- und Blumengeschäfte dürfen bis 6 Uhr offenhalten. Geschmack, aber keine Überempfindlichkeit bei der Weih nachtswerbung! Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel hat kürzlich, worauf auch schon in Nr. 50 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung hingewiesen wurde, den Kaufleuten empfohlen, bei ihrer Weih nachtsdekoration Rücksicht auf das religiöse, sittliche und vater ländische Empfinden des Volkes zu nehmen. Gleichzeitig wurde angeraten, nachzuprüfen, inwieweit die Verwendung von Engeln, Krippen, dem Christkind, dem Weihnachtsstern usw. dem Ge schmacksempfinden des Volkes widersprechen könnte. Selbstver ständlich soll, wie ergänzend bemerkt wird, durch diese Hinweise die weihnachtliche Dekoration der Einzelhandelsgeschäfte nicht beeinträchtigt werden. Auch gegen die Verwendung der genannten Symbole in einer nicht aufdringlichen Form kann nichts eingewandt werden, besonders, wenn sie den Landessitten entspricht. Ge schmacklos ist es z. B., wenn in einem großen Geschäfts hause Weihnachtsengel in „schnittigen modernen Toiletten" aus gestellt werden, oder wenn, wie es eine Industriefirma fertig bekommen hat, ein Heilpuder in Verbindung mit Engeln und brennenden Weihnachtsbäumchen gebracht wird. Eine Verbindung von Knecht Ruprecht oder ähnlichen Figuren mit hübschen Ge schenkwaren in einem Schaufenster ist dagegen gewiß keine Geschmacklosigkeit. Überhaupt gehört es in Deutschland längst zur Vorfreude auf Weihnachten, daß auch die Schaufenster der Einzelhändler auf dieses Fest schon Wochen vorher hinweisen und dadurch die weihnachtliche Stimmung mit erhöhen.
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