Suche löschen...
Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-190101005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19010100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19010100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seite 13, 14, 73 und 74
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1901)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung Centralstelle "Die Uhr"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1901 3
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1901) 3
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1901) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1901) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1901) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1901) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1901) 61
- AusgabeAusgabe 75
- AusgabeNr. 8 (15. April 1901) 87
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1901) 101
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1901) 115
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1901) 127
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1901) 139
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1901) 155
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1901) 171
- AusgabeNr. 15 (1. August 1901) 187
- AusgabeNr. 16 (15. August 1901) 203
- AusgabeNr. 17 (1. September 1901) 219
- AusgabeNr. 18 (15. September 1901) 235
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1901) 253
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1901) 269
- AusgabeNr. 21 (1. November 1901) 285
- AusgabeNr. 22 (15. November 1901) 301
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung Centralstelle "Die Uhr" 301
- ArtikelEin gelöstes Problem 302
- ArtikelBericht über den I. Verbandstag elsass-lothring'scher Uhrmacher, ... 304
- ArtikelFranzösische Uhrständer 306
- ArtikelAlte und neue Arbeitsmethoden 308
- ArtikelZum Thema: Eingriffsstudien 309
- ArtikelEinführung in die Wetterkunde (Fortsetzung) 310
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 311
- ArtikelAus den Vereinen. Personalien 312
- ArtikelVermischtes 313
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 314
- ArtikelBriefkasten 316
- ArtikelBüchertisch 316
- ArtikelPatente 316
- ArtikelAnzeigen 3
- BeilageDie Uhr (November 1901) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1901) 317
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1901) 331
- BandBand 8.1901 3
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ti A ©immer No. 22. IfJTuipziger Uhrniather-Z&ifung Handels - Zeitung für die gesamte Uhren - Industrie, Gold- und Silberwaren, Musikwerke, Optik, Mechanik und Elektrotechnik Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner herausgegebea von Wilhelm Diebener in Leipzig Redaktion und Verlag: Leipzig 21, Schützenstrasse 15 Organ der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung Centralstelle „Die Uhr“, sowie des Verbandes Elsass-Lothring’scher Uhrmacher. Abonnements 3 und Insertions=Bedingungen siehe am Schluss des Textes, Telegramm-Adresse: Uhrmacher * Zeitung Diebener Leipzig. Fernsprechanschluss No. 2991. Postzeitungsliste 4416 für kleine Ausgabe, 4417 für grosse Ausgabe. Leipzig, 15. November 1901. VIII. Jahrg. Deutsche UbrmacbeMlereinigung Zentralstelle „Die Ubr“. Im vorigen Bericht veröffentlichten wir die Gründe, welche unsere Vereinigung veranlassten, die Gesuche des Kreditoren- Vereins in der Leihhausfrage zu unterstützen und können wir heute unseren verehrten Mitgliedern bekannt gehen, dass der genannte Verein unsere Ausführungen zu den seinigen gemacht und in einem Anhang den betr. Gesuchen angefügt hat. Wir erhielten diese erfreuliche Mitteilung in folgendem Schreiben: Pforzheim, den 25. Oktober 1901. An die Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Centralstelle Die Uhr, Leipzig, Schützenstrasse No. 15. In Begleitung Ihres Geehrten vom 22. er. empfingen wir die drei Exemplare der „Leihhauspetition“, mit der Unterschrift Ihres Herrn Vorsitzenden versehen, zurück. Es freut uns sehr, dass Sie unsern Bestrebungen nach dieser Richtung hin ein so reges Interesse entgegenbringen und halten wir den Hinweis auf die Schäden der „Leihhausauktionen“ für so wertvoll, dass wir Ihre Ausführungen fast wörtlich am Schlüsse der Petition als Supplement bringen werden. Mit vorzüglicher Hochachtung Kreditoren-V erein. Otto Briesemann. Weher. In der anderen von uns in Angriff genommenen Leihhaus frage, betr. die Benachrichtigung des Städtischen Leihhauses von allen der Polizei augezeigten Diebstählen, richteten wir an die Leipziger Polizeibehörde nachstehendes Gesuch und erhielt darauf der Vorsitzende eine persönliche Vorladung zwecks mündlichen Bescheides, den wir weiter unten wiedergeben: Leipzig, den 1. November 1901. An die Wöhllöbl. Polizeibehörde zu Leipzig. Der Unterzeichnete Vorstand der 3000 Mitglieder zählenden Deutschen Uhrmacher-Vereinigung „Centralstelle Die Ubr“ erlaubt sich hiermit einer hohen Polizeibehörde folgendes Gesuch zu unterbreiten und um geneigte Berücksichtigung desselben höfl. zu bitten. Der Anlass zu unserem Gesuch ist der einer hohen Polizei behörde bekannte Pall des Uhrmachers C. Koch in Erfurt, welchem im April d J. durch Einbruch verschiedene Taschen uhren gestohlen wurden, von denen der Dieb mehrere im hiesigen Städtischen Leihhause versetzte, wobei schliesslich seine Ver haftung erfolgte. Nach der Behauptung des Bestohlenen wäre es dem Dieb nicht möglich gewesen die Uhren zu versetzen, wenn das Städ ische Leihhaus rechtzeitig, d. h. am Tage des Eingangs der Diebstahlsanzeige, von dieser benachrichtigt worden wäre, und glaubte deshalb der Bestohlene berechtigt zu sein, die unentgeltliche Rückgabe der versetzten Uhren zu verlangen. Mit diesem Anspruch ist der Genannte unter dem Hinweis ab gewiesen worden, dass die rechtzeitige Benachrichtigung des Städtischen Leihhauses im besagten Falle nicht hat erfolgen können, weil die Verteilung der Diebstahlsanzeigen in der Regel nur Montags und Donnerstags erfolge. Diese Termine sind nach unserer Meinung viel zu weit auseinanderliegend und machen eine wirksame Verfolgung der Diebe resp. eine Verhinderung der Verschleppung der gestoh lenen Waren fast unmöglich. Würde jedoch das Städtische Leihhaus von den bei der wohll. Polizeibehörde eingegangenen Diebstahlsanzeigen sofort Kenntnis erhalten, so wäre das Versetzen gestohlener Waren sehr erschwert, denn nach dem Inkrafttreten des § 935 des 1 I ■I
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder