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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (16. Mai 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 111
- ArtikelKriegsmetalle 112
- ArtikelÜber den Schutz von Chronometern vor starken magnetischen ... 114
- ArtikelKünstliche Hand von Walter Sommer 115
- ArtikelVermischtes 117
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 118
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 118
- ArtikelBriefkasten 118
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 118
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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StkmTgui !L-laafHuv/tfn A»/VV Grshem ’<&}äinlssti G&trf&aiitf urnstoaw Bezugspreis für Deufschland und Österreich-Ungarn von der Geschäfts stelle bezogen bei porlofreier Einsendung vierteljährlich 3,— Mark, jährlich 11,70 Mark vorauszahlbar. Bestel lungen nimm! ferner jede Posfanslall oder Buchhand lung zum Preise von 2,75 Mark vierteljährlich enlgegen Bezugspreis fürs Ausland fährt. 13,— Mark vorauszahlbnr Postscheck-Konto: 25öl Berlin Bank-Konto Disconlo- Gesellschaft, Depositen - Kasse Berlin, Undenslra&e 3 Fernsprecher: Amt Morilzplatz 12396 bis 123 99 Preise der Anzeigen Die vierqespallene kleine Zeile oder deren Raum fiir Geschdlls- und vermischte Anzeigen 60 Pfg., für Stellen- Angebole und -Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seite (400 Zeilen zu je 60 Pfg.) wird rrtil 200 Mark berechnet Die Deulsche Uhrmacher -Zei.’ung erschein! an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischennummern. Die einzelne Vollnummer kostet 35 Pfg., die Zwischen nummer 15 Pfg. Probenummern aul Verlangen kostenfrei Kriegsaufschlag 20% auf vorstehende Preise Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes [E.V.) Herausgegeben von Wilhelm Schuliz, Berlin SW6«. Neuenburger Straße 8 XLII. Jahrgang Berlin, 16. Mai 1918 Nummer 20 Alle Redile für sämllidie Artikel und Abbildungen voiU-hulkn @yiffseher Ohrmach Die erhöhte Umsaßsteuer muß schon jefet erhoben werden. Troß der Veröffentlichung in Nr. 19 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung er sehen wir aus der großen Anzahl von Anfragen, daß bezüglich der Erhebung der Luxussfeuer noch allgemeine Unklarheit herrscht. Wir weisen hiermit nochmals darauf hin, daß zwar vorläufig dem Reichs tage nur ein Geseßentwurf über die neue Steuer zugegangen ist, und daß die Entscheidung darüber noch aussteht, ob der Vorschlag zum Geseß wird oder nicht. Troßdem muß sich heute schon jeder darauf ein richten. Damit nämlich nicht durch große Einkäufe vor der Einführung der Luxussteuer der zu erwartende Steuerertrag geschmälert wird, ist durch eine Bundesratsverordnung vom 2. Mai angeordnet worden daß jeder Geschäftsmann vom 5. Mai 1918 ab bei allen Verkäufen von Waren, die nach dem Geseßentwurf luxussteuerpflichtig sein würden, eine Rücklage in Höhe der zu erwartenden Steuer zu machen hat. Außer dem muß ein Buch geführt werden, in das jeder Verkauf, und zwar der Tag des Verkaufs, der Gegenstand nach seiner handelsüblichen Be zeichnung, der Betrag der Verkaufssumme,- die Höhe des zurück gelegten Betrages und der Tag der Zahlung einzutragen ist. P* e Steuer auf Goldwaren und goldene oder goldplattierte Uhren beträgt 20 % vom Verkaufspreise. Es müssen also 25% auf den bisherigen Verkaufspreis aufgeschlagen werden, damit, wenn nachher von dem neuen Verkaufspreis 20 % Steuer er hoben werden, der alte Verdienst bleibt. Der Steuerbetrag ist vor läufig nicht abzufuhren, sondern als Rücklage für den Fall, daß die Steuer erhoben wird, aufzubewahren. Daß 25 % Aufschlag auf den bis herigen Verkaufspreis gleich 20% Steuer vom neuen Verkaufspreise sind, soll ein Beispiel klar machen: Eine goldene Taschenuhr, die z - i früher mit 100 Mark verkauft wurde, kostet mit den 25 % Auf- w Steuerrücklage jeßt 125 Mark. Wenn nun von diesen 125 Mark 20 % (das ist der fünfte Teil der Summe) als Rücklaqe er rechnet werden, so sind dies 25 Mark. Die Reineinnahme beträgt also nach wie vor 100 Mark. Wer aber auf die 100 Mark des bisherigen Verkaufspreises 20%, aufsc h'ägt und nachher von den so errechnten 120 Mark 20 % Steuer entrichten soll, der sefet, da 20 % von 120 Mark 24 Mark sind, an dem Geschäft 4 Mark zu. Zum steuerpflichtigen Umsaß rechnen nach dem neuen Entwurf i Einnahmen für Reparaturen, diejenigen aus dem Verkauf von Uhrglasern, Kapseln, Zeigern usw. Für alle Waren, die aus Gold Gold double und Silber bestehen, mit Ausnahmen von silbernen Taschen uhren, muß ohne Rücksicht auf die Höhe des Preises eine Umsaß steuer von 20 % entrichtet werden. Silberne Taschenuhren, ebenso versilberte oder mit Silber plattierte Waren sind von der erhöhten Umsaßsteuer frei. Von den Taschenuhren sind nur diejenigen in goldenen oder in Golddouble-Gehäusen der erhöhten Steuer unter worfen. Taschenuhren in silbernen Gehäusen mit goldenen Anker rädern, goldenen Steinfassungen usw. sind ebenfalls von der Luxus sfeuer frei, also nur mit 5 vom Tausend zu versteuern, weil das Edel metall in diesem Falle technischen Zwecken dient und daher der erhöhten Umsaßsteuer nicht unterworfen ist. — Zweifel könnten noch darüber auftauchen, ob die Uhren mit Goldrand der Luxussteuer unterliegen. Der Geseßgeber wollte sie, das muß man aus dem Sinn des Geseßes schließen, nicht treffen. Damit sie auch nun dem Wortlaut nach nicht getroffen werden, ist es nötig, daß die interessierten Kreise, bevor der Wortlaut zum Geseß wird, Vorschläge für eine entsprechende Änderung machen. Der Deutsche Uhrmacher-Bund wird alle zu diesem Zwecke erforder lichen Schritte unternehmen. Mit der Luxussteuerfrage hat sich in dankenswerter Weise auch der Uhrmacherverein Frankfurt a. M. eingehend befaßt. Aus einem Vortrag des Unterstaaissekretärs Schiffer haben einige Mitglieder des dortigen Vereins davon Kenntnis erhalten, daß Privat verkäufe von der Entrichtung der Luxussteuer frei ibleiben sollen. Wenn das zur Tatsache wird, dann wird dem wildesten Treiben der Schieber und Nepper in schlimmster Weise Vorschub geleistet. Es ist deshalb dringend nötig, daß eine Gleichstellung der Privat- und Versteigerungsverkäufe mit den ge werbsmäßigen Verkäufen erfolgt. Taschenuhren sind zur Versendung als Feldpost-Wertpakete zu lässig. Auf unsere Eingabe an das Reichspostamt, über die wir in der Nummer vom 2. Mai berichtet hatten, ist uns die Antwort zuteil geworden, daß als Feldpostbriefe mit Wertangabe zulässig sind: Geldbeträge, wichtige Schriftstücke, Verträge, Vollmachten, sonstige Urkunden (Verträge usw.) und Wertsachen wie Taschenuhren, Orden und dergleichen. Es steht also der Versendung von Taschenuhren als Feldpostbriefe mit Wertangabe nichts entgegen. Sollten Schalterbeamte die Annahme von Taschenuhren als Feldpost wertbriefe äblehnen, so können sich die Aufgeber auf den Feldpost erlaß Nr. 366 berufen. Wir betrachten nadi dieser Mitteilung des Reichspostamtes die Angelegenheit für geklärt. Benzinverteilung. Den Einsendern von Anmeldungen zum Benzin bezug, die ihre Anmeldung verspätet aufgegeben hatten, sei nur auf diesem Wege mitgeteilf, daß die Anmeldungen nicht mehr berück sichtigt werden können. Der leßte Termin für die Anmeldung war der 3. Mai. Ausnahmen davon können allein aus verteilungsfechnischen Gründen nicht gemacht werden. Leider reichte die uns diesmal frei-
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