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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (7. Februar 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 31
- ArtikelWie die Kollegenschaft über die Gründungen von ... 32
- ArtikelSatzungs-Entwurf für die Deutschen Uhrmacher-Preisvereinigungen 33
- ArtikelPraktische Fingerzeige zur Festsetzung gerichtlich ... 34
- ArtikelKompensationsunruhen mit Schwalbenschwanz-Einschnitt 35
- ArtikelEine Wasseruhr mit Stunden- und Minuten-Zeigerwerk 36
- ArtikelAus der Werkstatt 37
- ArtikelVermischtes 37
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 38
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 38
- ArtikelBriefkasten 38
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 38
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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r /f’-leHoy SCff.-flau. lUy e n!*in Huygen w/f/M Grihem «#/V/Sä? E3?ritoud femsham Bezugspreis für Deutschland und Oslerreich - Ungarn bei der Geschäftsstelle bestellt vierteljährlich 2 Mark, jährlich 7.75 Mark vorauszahlbar, Bestellungen •umml ferner jede Poslanslalt oder Buchhandlung rum Preise von 1.Ö0 Mark vierleJjährlich entgegen Bezugspreis fürs Ausland jährlich 8.50 Mark vorauszahlbar Poslscheck-Konto: 25Ö1 Berlin Bank-Konto: Disconlo - Gesellschaft Depositen- Kasse Berlin, Undenslrafje Nr. 3 Kriegsaufsuilag 20% auf alle Preise Preise der Anzeigen Die viergespallene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 60 Pfg., für Stellen-Angebofe und -Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seile (400 Zeilen zu je 60 Pfg.) wird mit 200 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischen nummern. Die einzelne Vollnummer kostet 35 Pfg., die Zwischennummer 15 Pfg. Probenummern auf Verlangen kostenfrei Fernsprecher: Amt Morilzplatz 12396 bis 12399 Kriegsaufschlag 20% auf alle Preise Organ des Deutschen Uhrmacher~Bundes (E. V.) Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin iW oo, Neuenouigei äirabe ö XLI1. Jahrgang Berlin, 7. Februar 1918 Nummer 6 ■ )2 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten yffscher Ohrmaeher Die Schaffung von Uhrmacher-Preisvereinigungen. Der in der Vorsiands-Sifeung vom 3. ]anuar gefajjie Beschluß, die Schaffung von Preisvereinigungen zu unterstüben, hat allenthalben grobe Zustimmung hervorgerufen, und die Frage, ob die Schaffung von Preisvereinigungen anzusfreben ist oder nicht, bildet in diesen Tagen den Gesprächs stoff in der Kollegenschaft und einen Punkt der Tagesordnung bei der Mehrzahl der Fachvereinigungen. Der Vorstand war sich, als er den Beschluß fable, der Schwierigkeit der Durchführung des Ge dankens bewußt. Die Überzeugung jedoch, dab der Behandlung wirtschaftlicher Fragen in der jefeigen ernsten Zeit von der Kollegen schaff ein weit größeres Interesse als früher entgegengebracht wird, hat ihn in dem Bestreben gestärkt, die Hebung der wirtschaftlichen Lage der Kollegen in der angegebenen Richtung, wie sie in dem Artikel „Preisvereinigungen Deutscher Uhrmacher“ in Nr. 4 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung und in dem in der vorliegenden Nummer veröffentlichten Safeungsentwurf für Preisvereinigungen näher aus geführt ist, zu versuchen. An alle Mitglieder, die zu der Überzeugung gekommen sind, dab unserem Berufe auf dem vorgeschlagenen Wege geholfen werden kann, richten wir die Bitte, sich nicht mit dem blo&en Lesen der Aus führungen und gegebenenfalls mit einer Zustimmungszuschrift zu begnügen, sondern im engeren Kreise bei den Kollegen ihres Wohn ortes und bei den Kollegen der Nachbarstädte für die Durchführung des Gedankens zu werben. Der Deutsche Uhrmacher-Bund mub sich darauf beschränken, die erforderlichen Anregungen zu geben und die nötigen Drucksachen zu schaffen; die eigentliche Arbeit mub von den Kollegen der einzelnen Bezirke selbst geleistet werden. Die Enischädigungspflicht des Uhrmachers bei in Verlust geratenen Gegenständen, die ihm zur Reparatur übergeben wurden. Es ist auffallend, dab in lefeter Zeit viel häufiger über den Verlust von Reparatur-Gegenständen geklagt wird als früher. Trob der viel fachen Veröffentlichungen fragen die Geschädigten immer wieder erneut bei der Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes schriftlich an, wie sie sich den Forderungen der Kundschaft gegenüber zu verhalten haben. Wir geben deshalb die Grundsabe der Ent schädigungspflicht hier nochmals wieder; Der Uhrmacher ist verpflichtet, die ihm zur Reparatur übergebenen Gegenstände pfleglich zu verwalten, und er hat für entstehende Schäden aufzukommen, wenn es ihm nicht gelingt, nachzuweisen, dab er selbst bei gröbter Vorsicht den Schaden nicht hätte abwenden können. Eine ihm im Geschäft gestohlene Uhr oder eine auf dem Transport zum Gehäusemacher abhanden gekommene Uhr mub er zweiffellos ersehen; denn er hätte im Geschäft die Gegenstände sicherer aufbewahren müssen und Sendungen an den Gehäusemacher usw. nur unter Wertangabe vornehmen dürfen. Anders gestaltet sich die Frage der Entschädigung bei Einbrüchen. Wenn der Betreffende die ihm übergebenen Reparaturen im Geschäfte ordnungsmäbig verwahrt hat und sein Laden und seine Schaufenster ordnungsmäbig gesichert waren, dann ist er an dem entstandenen Schaden schuldlos und nicht ersabpfüchtig. Ob die Verwahrung in dem Geschäfte als ausreichend angesehen wird oder nicht, hängt von dem Ermessen des Riditers ab, und sonderbarerweise sind ver schiedene Kollegen, frobdem ihnen die Reparaturen durch einen Ein bruch entwendet wurden, zur Ersableistung verurteilt worden, weil der Richter die Aufbewahrung der Reparaturen in einem Reparatur schranke nicht für eine ausreichende vorsorgliche Verwahrung ansah, sondern die Aufbewahrung der Reparaturen während der Nadit in einem teuer- und einbruchsicheren Kassenschrank als erforderlich voraussebte. Auch über die Höhe der zu leistenden Entschädigung gehen die Ansichten vielfach auseinander. Zu vergüten ist der entstandene Schaden; d. h. die Vergütung mub so bemessen werden, dab der Kunde in der Lage ist, sich für die Entschädigungssumme einen gleichwertigen Gegenstand zu beschaffen. Eine goldene Uhr also, die zu Friedenszeiten 150 Mark gekostet hat und heute vielleicht 300 Mark kostet, mub ihrem heutigen Werte und nicht dem da maligen Ankaufswerte von 150 Mark entsprechend vergütet werden. Die Abnubung mub sich der Kunde allerdings anrechnen lassen; ebenso die Reparaturkosten, die er für die Herstellung seiner eigenen Uhr hätte zahlen müssen. Durchfuhrverbote für Taschenuhren. Nach einer Bekanntmachung im Reichsanzeiger ist vom 25. Januar 1918 ab die Durchfuhr von Tasdienuhren und Taschenuhrteilen durch Deutschland verboten. Taschenuhren und Tasdienuhrfeile jedoch, die bis zum 6. Februar 1918 zur Beförderung aufgegeben sind, sollen noch durchgeführt werden dürfen. Mit Bundesgrub Die Geschäflsslelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Wilh. Schultz )| V
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