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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (18. April 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 87
- ArtikelDie neuen Uhren-Reparaturpreise in Berlin 88
- ArtikelÜber die Regulierung der Pendeluhren 89
- ArtikelDas Hirth-Minimeter 90
- ArtikelVerzeichnis derjenigen Firmen, die der Sperre beigetreten sind ... 91
- ArtikelEine neuartige, einfache Wächter-Kontrolluhr 92
- ArtikelVermischtes 92
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 93
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 94
- ArtikelBriefkasten 94
- ArtikelPatent-Nachrichten 94
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 94
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Probenummern auf Verlangen kostenfrei Kriegsaufschlag 20% auf vorstehende Preise Organ des Deutschen Uhrmacher-Bundes (E.V.) Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin SW68, Neuenburger Straße 8 XLII. Jahrgang Berlin, 18. April 1918 Nummer 16 Alle Rechle für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten emfsdher Qhrmadh Die Verwendung von Lehrlingen in kriegswichtigen Betrieben. Das Kriegsamt hat nach einem Erlaß vom 31. August 1917 angeordnei, daß vor jeder Überweisung eines hilfsdienstpflichtigen Handwerker- iehrlings die zuständige Handwerkskammer zu hören sei. Es ist nun wiederholt vorgekommen, daß Lehrlinge, und zwar so wohl hilfsdienstpflichtige als solche, die mit Rücksicht auf ihr Alter oder ihr Geschlecht der Hilfsdienstpflicht nicht unterlagen, unauf gefordert unter Bruch ihres bisherigen Lehrverhältnisses bei dem Ein berufungs-Ausschuß, einer Hilfsdienstmeldestelle oder einem Arbeits nachweis um Beschäftigung in einem kriegswichtigen Betriebe nachge- suchf haben und darauf von dort ohne weitere Nachforschungen einem solchen Betriebe zugeführt worden sind. Dieses Verfahren muß als unzweckmäßig bezeichnet werden. Einmal liegt es im Interesse des Lehrlings selbst, daß seine Ausbildung keine unnüßen Störungen er leidet, wie sie bei einer Unterbrechung der Lehrzeit unvermeidlich sind; dann müssen den Handwerkerbetrieben, welche für die Voiksver- sorgung auch nur mittelbar von Bedeutung sind, die nötigen Hilfs kräfte nach Möglichkeit belassen bleiben. Schließlich aber muß im al gemeinen Staatsinteresse dafür gesorgt werden, daß die Heran bildung eines tüchtigen Handwerkernachwuchses auch während des Krieges nicht ms Stocken gerät, und daß daher nicht mehr Lehrlinge ihrem Berufe entfremdet werden, als dies im Interesse des Hilfsdienstes unbedingt erforderlich ist. Es ist deshalb durch das Kriegsamt folgende Bestimmung erlassen worden: Sucht ein jugendlicher bei einem Einberufungs-Ausschuß um Be schäftigung in einem kriegswichtigen Betriebe nach, und stellt sich heraus, daß er m einem Lehrverhältnis steht, so ist er, wenn seine nerausziehung aus der Lehrstelle nicht aus besonderen Gründen an- Mn£ e ‘ 9 p. T* dleini '. u einem anderen Betriebe nicht zuzuführen, sondern unter Belehrung über die Rechtslage (§§ 126 ff. Reichsgewerbe-Ord nung, insbesondere § 127 d daselbst! zur Rückkehr in seine alte Lehr stelle zu veranlassen. Erscheint die Verwendung des Lehrlings in einem anderen Betriebe geboten, so ist, wenn es sich um einen hilfs dienstpflichtigen Lehrling handelt, zunächst in jedem Falle die Hand werkskammer um eine Äußerung zu ersuchen. Handelt es sich um einen noch nicht hilfsdienstpflichtigen Lehrling, so hat der Einberufungs- nv S Ä- Wei « ^ Maßnahmen mangels Zuständigkeit abzulehnen. Die Hilfsdienstmeldestellen und Arbeitsnachweise sind zu ersuchen bei Meldung jugendlicher zur Arbeit in jedem Falle zu prüfen, ob ein etwaiger Lehrvertrag ordnungsmäßig gelöst ist, und, sofern dies nicht der Fall ist, eine Arbeitsvermittlung abzulehnen. Häufig wird auch von den Lehrmeistern an die Geschäftsstelle des Bundes die Anfrage gerichtet, ob hilfsdienstpflichtige Lehrlinge nach Beendigung des Lehrverhältnisses austreten dürfen. Es sei deshalb auch an dieser Stelle mitgeteilt, daß selbstverständlich jeder Lehrling nach Beendigung des Lehrverhältnisses austreten kann. Nur wenn der Betrieb des Meisters als kriegswichtiger Betrieb anerkannt ist und sein Lehrling zu denjenigen Hilfsdienstpflichtigen gehört, die dem Betriebe belassen sind, dann darf er nur mit Genehmigung des Be- friebsinhabers bei Erteilung eines Abkehrscheines die Arbeitsstätte verlassen. Preisfestsetzungen im Uhrmachergewerbe. Die in Berlin ange strebte Festseßung einheitlicher Mindestpreise ist überraschend schnell zur Durchführung gelangt, ln der vorliegenden Nummer ist an anderer Stelle die Preisliste zum Abdruck gekommen, die in Berlin durch einen Beschluß, an dem der größte Teil der Berliner Ladeninhaber mitgewirkt hat, zustande gekommen ist. Wir richten an alle Vorsißenden der Vereine und Innungen und an alle Kollegen in vereinslosen Orten die Bitte, nunmehr auch für ihren eigenen Bezirk die Festlegung von Mindestpreisen bzw. die Errichtung von Preisvereinigungen in die Wege zu leiten. Die an der angegebenen Stelle zum Abdruck gebrachte Preisliste wird vervielfältigt werden. Metallbeschlagnahme. Bei der Metallmobilmachungsstelle ist eine Abteilung errichtet worden, deren Aufgabe es ist, alle Fragen zu regeln, die durch den Ausbau der Türklinken und Fenstergriffe und deren Ersaß durch andere Materialien aufgeworfen werden. Die An schrift der betreffenden Abteilung lautet; Metallmobilmachungsstelle, Abtlg. „Ausbau“ in Berlin, Wilhelmstr. 20. Isolier-Ersaßstoffe. Da auch bei der Herstellung elektrischer Uhren noch vielfach die aus dem Ausland bezogene Vulkanfiber zur Ver wendung gelangt, sei darauf aufmerksam gemacht, daß in Deutschland ein gleichwertiges und um die Hälfte billigeres Fabrikat erhältlich ist, das sowohl in Platten, Ringen als auch in runden und kantigen Stäben und Formstücken hergestellt werden kann. Lieferquellen werden Anfragern von der Zentralstelle für Kriegsbeute beim Königlich Preußischen Kriegsministerium, Berlin W 66, Leipziger Str. 5 mitgeteilt. Mit Bundesgruß Die Geschäfissielle des Deutschen Uhrmacher-Bundes W i 1 h. Schultz
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