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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 42.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19180100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19180100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 29-30, 137-144, 163-188, 235-236
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (4. Juli 1918)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 42.1918 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1918) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1918) 9
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1918) 17
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1918) 21
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1918) 31
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1918) 39
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1918) 41
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1918) 49
- AusgabeNr. 10 (7. März 1918) 51
- AusgabeNr. 11 (14. März 1918) 59
- AusgabeNr. 12 (21. März 1918) 61
- AusgabeNr. 13 (28. März 1918) 71
- AusgabeNr. 14 (4. April 1918) 75
- AusgabeNr. 15 (11. April 1918) 83
- AusgabeNr. 16 (18. April 1918) 87
- AusgabeNr. 17 (25. April 1918) 95
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1918) 99
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1918) 107
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1918) 111
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1918) 119
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1918) 123
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1918) 133
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1918) 145
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1918) 149
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1918) 161
- AusgabeNr. 32 (8. August 1918) 189
- AusgabeNr. 33 (15. August 1918) 199
- AusgabeNr. 34 (22. August 1918) 201
- AusgabeNr. 35 (29. August 1918) 211
- AusgabeNr. 36 (5. September 1918) 213
- AusgabeNr. 37 (12. September 1918) 223
- AusgabeNr. 38 (19. September 1918) 225
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1918) 237
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1918) 247
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1918) 251
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1918) 261
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1918) 263
- AusgabeNr. 45 (7. November 1918) 271
- AusgabeNr. 46 (14. November 1918) 273
- AusgabeNr. 47 (21. November 1918) 281
- AusgabeNr. 48 (28. November 1918) 283
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1918) 291
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1918) 295
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1918) 303
- BandBand 42.1918 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Bezugspreis für Deutschland und Oslerreich-Ungarn von der Geschäftsstelle bezogen bei portofreier Einsendung vierteljährlich 3,— Mark, jährlich 11,70 Mark vorauszahlbar. Bestellungen nimmt ferner jede Postanstalt oder Buchhandlung zum Preise yon 2,75 Mark vierteljährlich entgegen. — Bezugspreis fürs Ausland jährlich 13,— Mark vorauszahlbar Postscheck-Konto: 2551 Berlin Bank-Konto: Disconio-GesellschaR, Deposit.-Kasse Berlin, Lindenstra&e 3 Fernsprecher: Amt Moritzplatz 12396 bis 12399 SdhriJgvi Galiiei nvrlsoif tteritaud Preise der Anzeigen Die viergespalfene kleine Zeile oder deren Raum für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 60 Pfg., für Stellen-Angebofe und -Gesuche die Zeile 50 Pfg. Die ganze Seile (400 Zeilen zu je 60 Pfg.) wird mit 200 Mark berechnet Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint an jedem Donnerstag wechselweise in Voll- und Zwischen nummern. Die einzelne Vollnummer koslel 35 Pfg., die Zwischennummer 15 Pfg. Probenummern aul Verlangen kostenfrei Kriegsaufschlag 20% auf vorstehende Preise Organ des Deutschen Uhrmacher^Bundes CE. V.) Herausgegeben von Wilhelm Schultz, Berlin SW68, Neuenburger Strafe 8 XLII. Jahrgang Berlin, 4. Juli 1916 Nummer 27 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten DEUTSCHER UHRMACHER RUND Neuesies von der Luxussieuer. Der Entwurf des Luxussteuer- geseßes hat im Unterausschuß des Reichstages auch auf unser Be treiben hin eine gründliche Umänderung erfahren, mit der wir Uhr macher uns bis auf einige Punkte zufrieden geben können. Die anfänglich auf 20 % festgeseßie Luxussteuer auf Gold- und Sitberwaren ist durch einen erträglicheren Vorschlag erseßt worden. Sie soll im Kleinhandel 10 % betragen: bei Edelmetallen, Perlen, Edelsteinen, synthetischen Edelsteinen, Halbedelsteinen und Gegenständen aus und in Verbindung mit diesen Stoffen, ein schließlich der mit Edelmetall doublierten und plattierten, sowie der unechten platinierten, vergoldeten und versilberten Gegen stände. Bei diesen Gegenständen ist der wertvollere Bestandteil für den Sieuersaß maßgebend, wenn sie aus mehreren Stoffen zusammengeseßt sind. Der erhöhten Steuer unterliegen nicht: doublierte und plattierte, sowie unechte platinierte, vergoldete oder versilberte Gegenstände, sofern das Entgelt 30 Mark nicht überschreitet, ferner nicht: Taschenuhren mit silbernen Gehäusen und, sofern sie zu technischen oder wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, Edelmetalle, Gegenstände aus oder in Verbindung mit Edelmetallen und gefaßte Steine. Es sind also die Beschlüsse der Eisenacher Tagung im Punkt 1 der damaligen Forderungen, nämlich Ermäßigung der Luxussteuer auf 10%, voll erfüllt worden.*) Der unter Punkt 2 damals gefaßte Beschluß, die Freistellung der Gegenstände im Verkaufspreis bis zu 30 Mark zu fordern, ist zum Teil erfüllt worden, denn der Steuer unterliegen nicht: doublierte und plattierte sowie unechte vergoldete und ver silberte Gegenstände, sofern das Entgelt für diese Gegenstände 30 Mark nicht überschreitet. Unerfüllt ist dagegen die damalige Forderung geblieben, auch die goldenen und silbernen Gegen stände bis zu 30 Mark von der Steuer frei zu lassen. Die jeßt vom Unterausschuß angenommene Fassung ist natürlich nodi nicht der endgiltige Wortlaut, und Abänderungen sind noch möglich. Voraussichtlich wird die endgiltige Beschluß fassung erst Mitte Juli erfolgen. Es besteht daher begründete *) Der Hauptausschuß ist diesem Beschluß leider nicht bei getreten. Er plant, für die Dauer des Krieges 20%, und erst ein halbes ]ahr nadi dem Friedensschluß 10 % auf Goldwaren zu erheben. Hoffnung, auch unsere weiteren Wünsdre noch zur Geltung zu bringen. Nur dürfen die Forderungen, wenn sie Berücksichtigung finden sollen, nicht zu weit gehen. In mehreren Besprechungen, die die Herren Volkelt, Pakull und U h r 1 a n d im Reichs tage mit Mitgliedern des Unterausschusses geführt haben, ist ihnen die Zusage gemacht worden, daß unsere weiteren Wünsche unterstüßt werden. Wir haben, um die Aussicht auf Erfüllung der Wünsche des Uhrmadrergewerbes nicht zu verschlechtern, davon abgesehen, die Freistellung auch der goldenen und sil bernen Gegenstände bis zu 30 Mark weiterhin zu fordern und unsere Wünsche auf folgende drei Punkte beschränkt. 1. Einfügung des Wortes „galonierte“ an der Stelle, die von der Freistellung der silbernen Uhren spridit. 2. Erfassung der Verkäufe unter Privaten, damit der Schleich handel bekämpft wird. 3. Streichung des Wortes „gewerbliche“ bei der Stelle, die von der Erfassung der gewerblichen Leistungen spricht. Zu dem leßten Punkte haben wir erklärt, daß wir mit der Einbeziehung der Leistungen in die Luxussteuer (siehe die Be schlüsse der Fachverbandstagung in Eisenach) dann einverstanden sind, wenn nicht nur die Leistungen der Ge werbetreibenden, sondern auch diejenigen der freien Berufe erfaßt werden; daß wir dagegen auf Freistellung unserer Leistungen bestehen, wenn die freien Berufe von der Entrichtung der Steuer für die Einnahmen aus ihren Leistungen befreit bleiben. Die nähere Begründung dieser Stellungnahme ist in den Fachzeitungen im Protokoll über die Tagung zu Eisenach (Ausführungen des Herrn Linfert aus Köln) enthalten. Wir dürfen hoffen, daß die zwei ersten von den noch vorgebrachten drei Wünschen erfüllt werden. Damit jedoch nicht die gewerblichen Leistungen allein, sondern auch die beruflichen Leistungen von der Steuer erfaßt werden, muß ungesäumt alles unternommen werden, was geeignet ist, hier zum Ziele zu führen. Der Deutsche Uhrmacher-Bund hat sich (siehe auch den Artikel „Unglaubliches von der Beratung des Umsaßsteuergeseßes“ auf der ersten Seite der leßten Nummer der Deutsdien Uhrmacher- Zeitung) in einer Eingabe beschwerdeführend an den Reichs kanzler gewandt. Zeit ist nun nicht mehr zu verlieren. In drei Wochen wird das Geseß fertig sein. Wir hoffen, bis dahin berichten zu können, daß die berechtigten Wünsche des Handwerks bei den in Betracht kommenden Stellen ein ebenso williges Gehör gefunden haben wie die Wünsche der freien Berufe. Die Bestimmungen des Bundesrates, nach denen für verkaufte Goldwaren usw. 20% Steuerrücklage zu machen sind, haben
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