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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 52.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (28. Juli 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bilanz und Trugschluß im Einzelhandel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Feststellung des Vermögens für 1928
- Autor
- Apelt, Rudolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 52.1928 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1928) 53
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1928) 71
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1928) 89
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1928) 111
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1928) 131
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1928) 149
- AusgabeNr. 10 (3. März 1928) 167
- AusgabeNr. 11 (10. März 1928) 185
- AusgabeNr. 12 (17. März 1928) 203
- AusgabeNr. 13 (24. März 1928) 221
- AusgabeNr. 14 (31. März 1928) 239
- AusgabeNr. 15 (7. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (14. April 1928) 277
- AusgabeNr. 17 (21. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (28. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1928) 339
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1928) 357
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1928) 377
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 397
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1928) 417
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1928) 435
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1928) 455
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1928) 471
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1928) 489
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1928) 505
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1928) 525
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1928) 543
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1928) 559
- ArtikelNeue Bahnen im Uhrmachergewerbe (Schluß zu Seite 545) 559
- ArtikelEine frühmittelalterliche astronomische Uhr in der St. ... 562
- ArtikelEinfacher elektrotechnischer Lehrgang für Uhrmacher (Fortsetzung ... 565
- ArtikelBilanz und Trugschluß im Einzelhandel 566
- ArtikelDie Feststellung des Vermögens für 1928 567
- ArtikelVermischtes 569
- ArtikelUnterhaltung 571
- ArtikelHandels-Nachrichten 572
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 574
- ArtikelBriefkasten 577
- ArtikelPatent-Nachrichten 578
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 578
- AusgabeNr. 32 (4. August 1928) 579
- AusgabeNr. 33 (11. August 1928) 599
- AusgabeNr. 34 (18. August 1928) 623
- AusgabeNr. 35 (25. August 1928) 643
- AusgabeNr. 36 (1. September 1928) 667
- AusgabeNr. 37 (8. September 1928) 683
- AusgabeNr. 38 (15. September 1928) 701
- AusgabeNr. 39 (22. September 1928) 721
- AusgabeNr. 40 (29. September 1928) 741
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1928) 761
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1928) 779
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1928) 801
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1928) 821
- AusgabeNr. 45 (3. November 1928) 839
- AusgabeNr. 46 (10. November 1928) 859
- AusgabeNr. 47 (17. November 1928) 877
- AusgabeNr. 48 (24. November 1928) 897
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1928) 919
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1928) 939
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1928) 961
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1928) 979
- BandBand 52.1928 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 31 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 567 licher Grund zur Beunruhigung, wenn sich das Tempo, in dem diese Erscheinungen auftreten, verschärfen sollte, denn immer noch hat sich der mit der Zeit mitgehende reguläre Einzelhandel als zu fest in der deutschen Wirtschaft ver ankert erwiesen, um durch vorübergehende äußerliche Er schütterungen für die Dauer außer Kurs gesetzt zu werden. Es gibt nun aber auch Überraschungen anderer Art, die ernster zu nehmen sind, nämlich die plötzliche Erkenntnis der eigenen, unhaltbar gewordenen Lage, die am Ende des Jahres bei kritischer Bilanzdurchleuchtung viele Einzel händler vor ein schier unlösbares Problem stellen wird. Trotz eines scheinbar befriedigenden Geschäftsganges und trotz angestrengtester Arbeit zeigt sich dann vielfach eine Unterbilanz! Allerdings mußte in den besten Jahren man ches neu instand gesetzt werden, was vom Zahn der Zeit äußerlich benagt worden war, mußten diese oder jene Er neuerungsarbeiten vorgenommen und beträchtliche Gelder hierfür aufgewendet werden. Aber das sollte einen rüh rigen und gewissenhaften Kaufmann rückwärts oder gar zum Ruin bringen können ? Tatsächlich ist dem so. Die Unterbilanz rührt aus einem frugschluß her, der sich aus den früheren Bilanzaufstellun gen ergeben hat. Hier ist nämlich vielleicht ein scheinbar recht befriedigender Überschuß festgestellt worden, es wur de aber keine Rücksicht auf die rapide Abnutzung der für die äußere Dekoration dienenden Gegenstände genommen. Diese Abnutzung ist nun bei den Einzelhandelsgeschäften eine viel größere, als zumeist angenommen wird, denn es hande.t sich ja nicht nur um einen feststellbaren, äußeren Materialverfall, sondern um eine — rein materiell durch aus unbegründete — Sachauffrischung infolge Unmodern werdens. Der Gedanke, rein modische Neuerungen vornehmen zu müssen und hierfür recht erhebliche Aufwendungen zu machen, erscheint auf den ersten Blick als absurd und wird gewiß von vielen Einzelhändlern bekämpft werden, die ihr Ueld „besser anzulegen'' gedenken, als es in unproduktive Umbauten zu stecken. Das geht so lange gut, wie auch die Konkurrenz den gleichen Standpunkt vertritt und keinerlei GGSföCXDOGKDOOOOOOOOOOOOOCJOOOOOOOO®©! Anstalten trifft, dem eigenen Unternehmen einen äußerlich modernen Anstrich zu geben. Setzt aber hier und dort die Modernisierung der Fassade ein, und hat sich, wie es heute nicht nur in den Großstädten, sondern vielfach auch in klei neren Orten der Fall ist, die ganze Straßenfront äußerlich gewandelt, dann würde ein weiteres Sträuben gegen eine äußere modische Anpassung früher oder später den Ruin des eigenen Geschäftes herbeiführen. Man stelle sich in irgend einer lebhaften Großstadt- straße ein Ladengeschäft vor, das hartnäckig an der Petro leumbeleuchtung festhielte, dessen Schaufenster den Stil von 1850 bewahrten, und wo bei dem Betreten des Lokales eine Zugglocke, wie sie heute noch auf dem Lande hier und dort angetroffen wird, traulich bimmelte! Selbst bei größter Leistungsfähigkeit eines solchen Geschäftes würden vom Publikum die anderen in der Nähe gelegenen Geschäfte be vorzugt werden, die der Kundschaft hinsichtlich der Auf machung etwas bieten, und sie würden dies selbst bei er höhten Preisen sein. Ist dieses Beispiel auch ziemlich gro tesk, so darf sich der Einzelhändler doch nicht dem Gedan ken verschließen, daß er alljährlich für Neuherrichtung seines Geschäftslokales etwas aufzubringen hat und diese Ausgabe bei der Aufstellung seiner Bilanz auch vermerken muß. Es handelt sich hier um eine Art Werkerneuerungs konto. Allerdings läßt das Steuerrecht solche Rück- Erneuerun gszwecke nicht zu. Es ist also keine Möglichkeit gegeben, die ständige Abnutzung des Außen- materiales ziffernmäßig so festzulegen, daß ein Fonds für die spatere Neuherrichtung angesammelt werden kann (die Ab schreibung des Inventares hat, wohlgemerkt, hiermit nichts zu tun). Der Gewerbetreibende kann demnach die Rück stellung nur „pro memoria", zu seiner eigenen Erinnerung machen. Dies muß er aber unbedingt tun, damit er sich nicht über die ausgewiesenen Gewinne in den sogenannten guten Jahren tauscht und sich dadurch zu einer Geschäftsführung verleiten laßt, die es ihm vielleicht später unmöglich macht, die erwähnten Erneuerungen vorzunehmen und dadurch auf der Hohe zu bleiben, die für die richtige Führung seines Ge schaltes notwendig ist. § IOOGXDOOOOOOOOOOOOOOOOGOOOOOQOOOOOOOOOOOOöGOOOOOOOOOQQO Die Feststellung des Vermögens für 1928*) Von Steuersyndikus Rudolf A p e 1 t Nachdem jetzt mit der nötigen Überstürzung durch die sehr kurz bemessene Einreichungsfrist - die am letzten Tage et folgte Verlängerung hat für die meisten Steuerpflichtigen gar keinen Zweck mehr gehabt, weil die Formulare schon fort waren _ die Vermögenserklärungen eingereicht worden sind, ist es für jeden einzelnen von Wichtigkeit, sich über die ß IJ ^ .Q t ^ TI R Ocl 1 1 ^ n _ l_ . '* -1 ' 1 1 TT - »«»e.ten Bestimmungen bezüglich d.” IblSiteV“‘t “‘”T 'l"'“'""«- Hersteilungspieis 1ßOQ , ö — — gixvn uct v cxmugensiesisetzung 1928 zu unterrichten, damit er in der Lage ist, die in wahr scheinlich nicht allzu langer Zeit herauskommenden Veran lagungen einer genauen Kontrolle zu unterziehen. r o ® n Hingen interessiert den Uhrmacher und Juwe lier natürlich das Betriebsvermögen. Hierzu ist zu sagen, daß für die Feststellung dieses Ver mögens besondere neue Vorschriften nicht ergangen sind. der S rmi h 4 Betnebsvern >ögens erfolgt also in genau ml f . r, W v Se Wie bisher ' d ' h - es wer den die Aktiven (Bestände) des Vermögens den Passiven (Schulden) gegen- handlangXV dfe FestrtelW d^V ‘ ^ gebrachte Ab ’ Die Schriftleitun ubergestellt, und der sich hierbei ergebende Überschuß ist alsdann das in Ansatz zu bringende Kapital. Bei der Be wertung der Aktivbestände gelten gleichfalls die bisherigen Vorschriften Es sind also anzusetzen das Warenlager mit einem gemeinen Werte am Tage der Bilanzaufstellung das Herstellungspreise d i J n , u “ ULiuu Ksprozente, Barbestände und and r Un it Bostscheck Ö utha ben mit dem Nennwerte dem . m*. Gut ^ ben elnsch beßlich der Außenstände mit dem wirklichen Werte. Aufwertungsforderungen sind, so- ern die Ruckzahlung entsprechend den gesetzlichen Be stimmungen erst im Jahre 1932 zu erfolgen hat, mit 94 % res Aufwertungsbetrages einzustellen. Bezüglich der Passiven gilt das gleiche; auch diese sind mit ihrem wirklichen Werte am Tage der Bilanzaufstellung m Ansatz zu bringen. Kommen Aufwertungsschulden, die im Jahre 1932 zurückgezahlt werden müssen, in Frage, so sind sie genau wie die Forderungen mit 94 % ihres Auf wertungsbetrages zu bewerten. • Eine Sonderbestimmung ist noch für diejenigen Betriebe getroffen worden, welche in der Zeit vom 1. Januar 1928 bis -ü Juni 1928 ununterbrochen drei Monate s t i 1 1 g e 1 e g e n haben. In diesen Betrieben kann bei der Feststellung des Wertes für bewegliche Gegenstände des Anlagekapitals, also
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