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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 52.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (17. November 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Konkurrent
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Einstellung von Uhrmacher-Gehilfen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 52.1928 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1928) 53
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1928) 71
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1928) 89
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1928) 111
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1928) 131
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1928) 149
- AusgabeNr. 10 (3. März 1928) 167
- AusgabeNr. 11 (10. März 1928) 185
- AusgabeNr. 12 (17. März 1928) 203
- AusgabeNr. 13 (24. März 1928) 221
- AusgabeNr. 14 (31. März 1928) 239
- AusgabeNr. 15 (7. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (14. April 1928) 277
- AusgabeNr. 17 (21. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (28. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1928) 339
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1928) 357
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1928) 377
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 397
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1928) 417
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1928) 435
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1928) 455
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1928) 471
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1928) 489
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1928) 505
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1928) 525
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1928) 543
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1928) 559
- AusgabeNr. 32 (4. August 1928) 579
- AusgabeNr. 33 (11. August 1928) 599
- AusgabeNr. 34 (18. August 1928) 623
- AusgabeNr. 35 (25. August 1928) 643
- AusgabeNr. 36 (1. September 1928) 667
- AusgabeNr. 37 (8. September 1928) 683
- AusgabeNr. 38 (15. September 1928) 701
- AusgabeNr. 39 (22. September 1928) 721
- AusgabeNr. 40 (29. September 1928) 741
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1928) 761
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1928) 779
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1928) 801
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1928) 821
- AusgabeNr. 45 (3. November 1928) 839
- AusgabeNr. 46 (10. November 1928) 859
- AusgabeNr. 47 (17. November 1928) 877
- ArtikelWichtige Wirtschafts- und Werbefragen 877
- ArtikelBorduhren auf der "ILA" 880
- ArtikelEtwas aus der Mechanik des Schlagwerkes (Fortsetzung zu Seite ... 881
- ArtikelWie steht's mit dem Eckschaufenster? 883
- ArtikelFünfundzwanzig Jahre Thomas Ernst Haller A.-G. 884
- ArtikelDer Konkurrent 886
- ArtikelZur Einstellung von Uhrmacher-Gehilfen 887
- ArtikelSprechsaal 887
- ArtikelVermischtes 888
- ArtikelUnterhaltung 890
- ArtikelHandels-Nachrichten 891
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 892
- ArtikelBriefkasten 895
- ArtikelPatent-Nachrichten 895
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 896
- AusgabeNr. 48 (24. November 1928) 897
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1928) 919
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1928) 939
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1928) 961
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1928) 979
- BandBand 52.1928 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Natürlich soll hier nicht der allzu großen Konkurrenz •das Woj-t geredet werden, die, wie jedes „Zuviel”, vom Übel ist. Aber auch dann, wenn die Konkurrenz über das wirtschaftlich erträgliche Maß hinausgeht, darf der Kon kurrenzkampf keine häßlichen Formen annehmen und zwar im Interesse des fachlichen Ansehens wie des wirtschaft lichen Erfolges. Der Vers: „Konkurrent, das ist ein Mann, den ich nicht verknusen kann” muß gegenstandslos werden! O0G<DOOOOOGOOO<DGGGOO<DOOO0OOOOOOOGOGGOOGG OOOGOOOGOOOO<DOQOGO<DOGOOOGXD00GOOOOOOGGOGGG<DOOGOO Zur Einstellung von Uhrmacher-Gehilfen Bei der seit geraumer Zeit bestehenden lebhaften Nach frage nach tüchtigen Uhrmacher-Gehilfen, der kein ent sprechendes Angebot gegenübersteht, kommt es bedauer licherweise oft zu Mißhelligkeiten, wenn ein Gehilfe, der nach Ansicht des Chefs bereits verpflichtet war, die Stellung aus irgend einem Grunde nicht antritt. Manchmal handelt es sich um sehr offensichtliche Fälle von Vertragsbruch, die dem Gehilfen auch ganz zweifelsfrei als solche erscheinen. Hier muß mit allem Nachdruck und mit allen gesetzlich er laubten Mitteln durchgegriffen werden, um dem Grundsatz der Vertragstreue allgemeinste und unbedingte Geltung zu verschaffen. Auch die Organisationen der Uhrmacher-Ge hilfen täten gut daran, ihre Mitglieder zu strikter Vertrags treue zu erziehen und nach Kräften aufklärend zu wirken über die Formen, unter denen ein Engagement zustande kommt, sowie über die wirtschaftliche Notwendigkeit der Vertragstreue. Oft kommt es aber auch vor, daß Schwierig keiten, Verärgerungen und Schäden lediglich deswegen ent stehen, weil der zwischen den beiden Parteien geführte Schriftwechsel nicht so deutlich war, daß Mißverständnisse ausgeschlossen wurden.. Als Beispiel fügen wir folgenden uns vorliegenden Fall an: Ein Uhrmacher-Gehilfe J. bewarb sich auf ein In serat hin bei einer Berliner Firma D. um eine Stellung, indem er die üblichen Angaben über die bisherige Tätigkeit machte, Zeugnisabschriften beifügte und um weitere Nachricht bat. Die Firma D. gab ihm ihre Bedingungen bekannt und bat um sofortige Mitteilung darüber, wann im Falle des Einverständ nisses der Eintritt frühestens erfolgen könne. Der Gehilfe schrieb darauf sofort zurück: „Bestätige Ihnen hiermit dan kend den Empfang Ihres Schreibens vom 3. d. M. und teile Ihnen höflichst mit, daß ich Montag, den 17. September, dort eintreffen kann. Mit Ihren Bedingungen erkläre ich mich einverstanden. Mein größtes Bestreben wird es sein, mir Ihre volle Zufriedenheit und Ihr Vertrauen zu erwerben.” Die Berliner Firma glaubte nunmehr, daß das Engagement fest abgeschlossen sei, und schrieb nicht mehr zurück. Acht Tage später, vier Tage, bevor die Stellung angetreten werden sollte, schrieb der Gehilfe, daß er vergebens auf ein festes Engagement gewartet habe und daher annehme, daß die Firma D. auf seine Dienste verzichte. Preisfrage: War der Gehilfe selbst tatsächlich, ehrlich und ohne Flausen, der Ansicht, daß er noch nicht gebunden war und die Firma D. nochmals schreiben mußte? Juristisch kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der Vertrag per fekt war. Justizrat H e n s c h e 1 äußert sich hierzu wie folgt: „Die Schließung eines Vertrages setzt voraus, daß ein Antrag gemacht und von der anderen Seite angenommen wird. Hierdurch ist der Vertragsschluß perfekt. Eine noch malige Bestätigung ist nicht erforderlich. Herr J. bewarb sich mit Schreiben vom 1. September um die Stellung. Herr D. teilte ihm mit Schreiben vom 3. September die Bedin gungen mit. Herr J. bestätigte mit Schreiben vom 4. Septem ber und zeigte gleichzeitig an, wann er die Stellung antreten werde. Unter diesen Umständen ist es nichts weiter als eine Ausrede, wenn Herr J. schreibt, er habe eine noch malige Bestätigung erwartet. Herr D. ist im Recht, wenn er Herrn J. für vertragbrüchig erklärt und Schadens ersatz verlangt.” Immerhin ist es nicht notwendig, daß ein junger Uhr macher-Gehilfe einen juristisch klar liegenden Sachverhalt, mag er auch einfach sein, als solchen erkennt. Freilich sprechen die Tatsachen, daß er seine Absagekarte mit den Worten „Sie wollen also höflichst entschuldigen, daß ich Ihnen nicht zu Diensten stehen kann” schloß, und daß er zwei Tage später laut Postvermerk auf einen ihm sofort zuge sandten eingeschriebenen Brief unbekannt verzogen war (er hatte also bereits eine neue-Stellung angenommen), zu seinen Ungunsten. Bei alledem ist es möglich, daß der Gehilfe in folge Unkenntnis in juristischen Dingen sich der tatsäch lichen Verhältnisse nicht klar bewußt war. Im vorliegenden ball konnten wir z. B. feststellen, daß auch andere in Ver tragsangelegenheiten nicht unerfahrene Personen meinten, man könne wohl der Ansicht sein, ein Vertrag sei nicht zu stande gekommen. Es empfiehlt sich daher, daß sich die Geschäftsinhaber, welche Gehilfen suchen, immer so präzise ausdrücken, daß ein jeder Gehilfe, mag er auch noch so jung und unerfahren sein, genau weiß, woran er ist. In dem vor liegenden Falle würde es schon genügt haben, wenn die Firma D. am Schlüsse ihrer Antwort auf das Bewerbungs schreiben etwa folgendes gesagt hätte: „Wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind und die Stellung spätestens bis zum antreten können, so bitte ich um sofortige Mitteilung darüber. Das Engagement gilt dann ohne weiteres als für beide Teile verbindlich.” Da es sich bei diesem Briefe und dem Antwortschreiben des Gehilfen um wichtige Ver tragsdokumente handelt, so empfiehlt es sich, solche Briefe einschreiben zu lassen. 00000<DOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO<DOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO<DOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO Sprechsaal*) Mehr und bessere Reklame für die Werkstatt! Der unter dieser Überschrift in Nr. 45 der Deutschen Uhr macher-Zeitung erschienene Aufsatz hat mir den Kopf heiß ge macht. Um es gleich vorweg zu sagen: die große Masse der Uhrmacher hat nach meinen Erfahrungen von dem hohen Nutz wert der Reklame keine Vorstellung; im Gegenteil: sehr viele haben es wohl einmal mit der Reklame versucht, aber weil der Erfolg nicht sofort „knüppeldick' in die Erscheinung trat, die Reklame als nutzlos betrachtet und wieder eingestellt. Daß aber ie Ursache des Mißerfolges oder des ungenügenden Erfolges in c u *L Für die Veröffentlic hungen im „Sprechsaal" übernimmt die achriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung, der falschen Anwendung gelegen hat, darüber ist man sich nicht klar geworden; vielleicht hat man nicht einmal darüber nach gedacht. „Welche Fehler werden denn gemacht?" wird nun mancher Kollege vielleicht fragen. Als gröbsten Fehler betrachte ich in der Reklame die herkömmliche Monotonie; „Uhren repariert gut und preiswert (billig)“ oder „Uhren und Goldwaren in größter Auswahl bei billigsten Preisen empfiehlt . . .“ Herr Kollege, überlegen Sie einmal: wer, glauben Sie, wird, ohne einzuschlafen, auch nur eine Viertelseite derartiger Eintönigkeiten lesen? Je fesselnder ein Reklametext ist, um so größere Erfolgsaussichten bietet er selbstverständlich, und ich bin davon durchdrungen, daß
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