§ 1 . Die Gesellschaft führt den Namen „Gesellschaft für Sächsische Rircheiig-eschiclite“ und hat ihren Sitz in Dresden. § 2 . Zweck der Gesellschaft ist die Erforschung, Sammlung, Erhaltung, Veröffentlichung und Bearbeitung aller auf die Sächsische Kirchengeschichte bezüglichen Urkunden und Nach richten. Namentlich will sie die Pflege der Spezialgeschichte der einzelnen Kirchengemeinden fördern. Zur Förderung dieser Aufgabe giebt die Gesellschaft untei dem A amen „Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte“ ein eigenes Organ in zwanglosen Heften heraus. Auch tritt sie mit anderen wissenschaftlichen Vereinen, welche ähnliche Zwecke verfolgen, in Schriftenaustausch und Korrespondenz. § 3. Jedes Mitglied zahlt ein Eintrittsgeld von 2 Mark ujid vei pflichtet sich zu einem jährlichen Beitrag von 3- Mark, wofür ihm die Schriften der Gesellschaft unentgeltlich 'be liefert werden. : An- und Abmeldung der Mitglieder erfolgt beim Vor sitzenden oder beim Schriftführer. Wer im Laufe des Jahres seinen Austritt erklärt, hat dennoch den vollen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Mitgliederbeiträge sind alljährlich bis Ende Juni an den Schriftführer zu entrichten, dem zugleich die Führung der Kasse obliegt. Derselbe hat das Recht, sie durch Post auftrag einzuziehen, falls ihre Übersendung nach einmaliger Aufforderung nicht erfolgt ist. Gesellschaft für Sächsische Kirchengeschichte. —K* : —