Vierter Abschnitt. Lindenau in Pension als Königlich Sächsischer Staatsminister. Ende Februar 1827 trat Lindenau in den Königlich Säch sischen Staatsdienst und erhielt zunächst den Posten des Bundestagsgesandten übertragen. Karl von Iteichard, Franzö sischer Gesandter, schreibt an Goethe: „Frankfurt, den 9. Januar 1828. Lindenaus Nähe wissen wir zu schätzen und er scheint sich bei uns zu gefallen.” 1 Im Jahre 1829 wurde Lindenau nach Dresden zurückberufen und am 26. November ernannte ihn der König Friedrich August zum Gabinetsminister, welche Stellung er bis zu seinem gänzlichen Ausscheiden aus dem Sächsischen Staatsdienst im Jahre 1843 inne hatte. Das grössere Staatswesen und die noch einflussreichere ver antwortliche Stellung erweiterten die Ansprüche an seine Kraft und sein Geschick. Wie er ihnen entsprochen hat, haben L. 1). von Witzlebeu in „Entstehung der coiistitutionellen Ver fassung des Königreichs Sachsen”, sowie Heinrich von Treitschke 2 besser geschildert, als ich’s vermöchte. Die „Leipziger Zeitung” 3 vom 4. September 1843 brachte folgende amtliche Bekanntmachung: „Seine Königliche Majestät haben auf den wiederholt aus gesprochenen Wunsch des Staatsministers B. A. von Lindenau, wegen vorgerückten Alters und abnehmender Gesundheit, nach fünfundvierzigjähriger Dienstzeit in das Privatleben zurück treten zu dürfen, demselben die erbetene Entlassung aus dem Staatsdienste, unter Bezeigung höchster Zufriedenheit mit den von ihm geleisteten vorzüglichen Diensten, und unter Aussetzung der gesetzlichen Pension, zu bewilligen geruht.” 1 Briefwechsel zwischen Goethe und Reiehard 1807—1832, Stuttgart und Tübingen. J. C. Cottascher Verlag 1850. 2 Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. 3 „Leipziger Zeitung”, Verlag von B. G. Teubner; verantwortliche Redac tion : Professor Hasse.