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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 26.02.1908
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1908-02-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19080226019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1908022601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1908022601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1908
- Monat1908-02
- Tag1908-02-26
- Monat1908-02
- Jahr1908
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 26.02.1908
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Mittwoch, 26. Mriir 1S68 SS. J,hr,«n«. F- S6. wxt- «vr limmali > IS Mk., »«Ich «wwOrli»»»»«- » « «k ,inm«U,er Au. »«»una »urch die -«8 »»>»»n,w»8»«^w>. «4» den ieleru „» Druden u Umeedun, «m r-I» »edee 8» ,eft»W»n »deud->u«. ,«d»n «rdalteu die »u4- «tni»»« BeUeder mit der »di,««-»uduad« >ul»mmei> ,>I,eNellt. »!«idd»u<rm» «Ii deu». luder Q»»0en»n,»d, !.r>«»d »ach» -> zu. Ittfl». — Unoerl»»,» piannpivt» verde» «ich« »uldnmtzrt. Telegramm-Adresse: Nachrichten Dre»»«r. Fenisprrcder- Nr. II und 26ÄÜ. GegvünSsL L8SV Druck und Verlag von Liepsch L ReicharLt in Dresden. Lodvek L vo. üotllekerLotea Lr. dlgi. ü König« v. Siccdsea. Iileli-Vdo«vliule »o. so«. küurslvvrlcauk vrenil«,. IltsvttS. ««,e««r»,r«tl dw I vir. S-nntue» nur «arienftraß» « »»!> >1 »w >,,» ur». «c- chuW-Ui-, »rundAle <««. » «wen, « gamilien - Hachrlchlen « „.; »elch«w««n. »Win »u« der Prw«t< fett« Zetl« « »i-: w- iwed«.Lltta» Aill« »ui rerti-it« « Ui- S» Ruuuuern nach L»m.. und Hiierta,«»: die klnspalu», «rundiitl« !d< P,., »ui Priuaqiili 4V Pi , H-miliennach. richten dl« « »ud»«!!« LS Pi — «»»ivÄiige Suiüag« nur ie»e» Woiausbezadlung. — Lidea vele.,d!att kdstit lv P'enniHt. HanvtgeichäftSsteller Morten,traße 38 4V. »rl kl-VIINil, /iNirrenKeseliLit W lBI pIOM-UUA PPVN V ll 7 Vaiiniiofitrasiv lisckel»««! vaiinkokstrasss 7. von t-rUzi. m >VviksusLt «»»»>.».« ^»nnem«au. K Z III -I VI UI> »I M P«ien»»e»n «NI, iudi,»um»,e»rd«nd« in Seoar», »»enuir ,td. fKIiiIKIIIIIV >r>elirl6lit6n". r,o, ^ LL « Vk>-?Ll-.ru^ ^ 7.-/IN. - —------ Lucr.NrrrrptL'.^r. su Or^N-Ltpr-isr S? LS? »«» Sti-»«,»« SS.» «!wrl I I«»I. L Vuedvarev. I-agsr kociifeinor äeutkoßer ui>6 6i>»Ii8si>er Kn/.ug-, llosvn-, paletor- unck iVsstenstvffs i» aNt-n mociernsu I Llben und l'nmü-tzuLlitäten üu liillj^sten Lisiuvu. Vei lcLitt'siitL-lle .Zer vom K^I. ^iniin/.ministeriuin veii^oivnkIten voiseiirittsmijsxi^sn linitormstoffo kür Könir;!. 8LeIis. 8iLLis-^oi.-itkeo.mt<.-. Ilr rniimn i'ör^eliel 8edeSel8trs88e 19 oikic^o -Leser:. Mutmos; liche Witterung: 5tül,l. veränderlich. Die sächsische Erste Kammer verabschiedete in ihrer gestrigen Sitzung die Gesetzentwürfe betreffend Abänderungen des Gesetzes über Entschädigung für an Eehirn-Niiltenmarks entzünd»,ig nmgestandenc Pferde und des Gesetzes über die Landes-Brandversicherungsanstalt und erledigte Teile des Etats und des Rechenschaftsberichts: die Zweite Kammer setzte ihre Beratung über Eisenbahnangelegenheiten und daraus bezügliche Petitionen fort. Eine Petition des Studienrats Dr. Hoffmann in Dresden an den Landtag um Festlegung des Osterfestes wird non der Deputation nach einer Erklärung des Geh. Rats Dr. Roscher der Regierung zur Kenntnisnahme zu überweisen beantragt. Der Kaiser lägt an die Kunstlervilla Falco- nieri Ateliers für Bildhauer und Maler anbauen. Nach dem Etatvoranjchlag übersteigen die Matrilular-- beitrüge die Ueberweisungssteuern um etwa 88 Millionen Mart. 2>n Disziplinarverfahren gegen den R e g i c r u n g s r a t Martin ist Verhandlungstermin auf den 7. Mai angesetzr Carnegie hat auch die noch fehlende zweite halbe Million für die Robert Koch-Stiftung geschenkt. Die staatsrechtliche Stellung des Neichs- schlchsekretiirs. Ter io augenfällig mangelhafte Zustand der deutschen Reichssinanzcir hat längst die Aufmerksamkeit einsichtiger Politiker aui den Umstand aclentt, das, neben dem falschen Snstem der Matrikularumlagen auch die bisherige unzu längliche Lösung der Organisationssrgge einen wesentlichen Teil der Mitschuld an den herrschenden Mikverhültnisscn trägt. Der Leiter einer Finanzverwaltuna kann nur dann das ihm gnvertrautc, den Lebensnerv des Staates so eng berührende Ressort mit Erfolg lenken, wenn er über das zur Durchführung seiner Ausgabe nötige Mast von Autorität verfügt. Zn diesem Punkte ab"r ist es mit dem NeichS- fchgtzsekretär schlecht bestellt. Erundsählich gilt zwar die ungeschriebene Regel, dast der Leiter des Reichöschghamtes einen Einslust ans die Csestaltung des Rclchsetats insofern haben soll, als ohne seine Zustimmung weder alte Positionen erhöht noch neue eingestellt werden dürfen. Das klingt nicht übel und scheint eigentlich die ganze Frage mit einem Schlage zu erledigen. Besieht man sich die Sache aber genauer, so hapert eS gerade an dem entscheidenden Ende: die erwähnte Reael hat nämlich keine gesetzliche ZwangS- kraft. so daß im KonfliktSsalle der Rcichsschatzsekretär keine Möglichkeit besitzt, seinem Willen Geltung zu verschaffen. Ihm bleibt dann nur die Möqlichkeit, seinen Vorgesetzten, den Reichskanzler, anzugehen, der bei jeder solchen Mei nungsverschiedenheit das letzte Wort zu sprechen hat. Es ist nicht zu leuancn. das, eine dcrartiae Stellung deS Reichs- schatzsekrctärs gegenüber anderen Ressorts etwas Demüti. gendeS an sich hat und wenig geeignet erscheint, diesem so verantwortnnaürcichen und für die gesamte Netchspolitik überaus bedeutsamen Amte das unbedingt nötige Relief, den erforderlichen autoritativen Rückhalt, zu verleiben. Macht sich die gekennzeichnete Schwäche in der Position des Neichsschatzlrkretärs schon einer eneraifchcn und ztel- bewnüten Persönlichkeit ans Schritt und Tritt in hemmender Weise fühlbar, um wieviel mehr must dann erst eine weniger zur Initiative angelegte Kraft, wie der verflossene Frei herr von Stengel, darunter leiden und sich an einer rrsvla- reichen Tätigkeit gehindert fühlen! Gerade an den letzten Vorkommnissen während der Amtszeit des Freiherrn von Stengel hat sich die Unzulänglichkeit der bisherigen Stellung des Reichsichatzsckretärs in so empfindlicher Meise fühlbar gemacht, daß der Reichskanzler sich entschloss, durch die gleichzeitige Ernennung des neuen Leiters der Neichs- »tnanzen zum Mttglicdc des prenstifchen Stagtsministertums wenigstens eine teilweise Besserung der Ucbelstände anzu- streben, soweit sich eine solche ohne die Zuhilfenahme der »Klinke -er Gesetzgebung" überhaupt erzielen lässt. Ein gcwlfser Fortschritt ist ja durch diese Maßregel ohne Frage gegeben, weil dadurch ein engerer Zusammenhang zwischen der NeichSfinanzverwaltung und der Negierung de- führenden Bundesstaates hergestellt und zugleich die persönliche Stellung des Leiters des Reichsschatzamtes durch seine» Charakter als preußischer Staatsminister heraus gehoben wird. Als Mitglied des preußischen Staats ministeriums. wo bekanntlich das Kollegialprinzip herrscht» tst er nämlich dem Reichskanzler beigeordnet, während er als Staatssekretär im Reiche dessen Untergebener ist. Für die Verleihung der Eigcnschgst als preußischer Mi nister ohne Portefeuille, »lio mit nur beroieuder Stimme, an die Ziihgber hoher Reichsämter ermangelt c» an be stimmte» gesetzlichen Vorschriften, ebenso wie auch die Ver einigung des Amtes des preußischen Ministerpräsidenlen mit der Reichskanzlerschast nicht aus einer verfassungs mäßigen Anordnung beruht. Es entscheidet hier lediglich das praktische Bedürfnis, das dann zu entsprechenden Ent schließungen der leitenden Stelle führt. Fürst Bismarck hatte einmal den Versuch unternommen, die Acmtcr des Reichskanzlers und des preußischen Ministerpräsidenten zu trennen, mußte aber bald wieder aus Rücksicht auf die staatsrechtlichen Unzuträglichketten einer solchen Trennung davon abstehen. Unter Eavrivi wurde dasselbe Experi ment noch einmal gemacht, doch ebcnsalls ohne Erfolg, und seitdem ist es dann bei der Vereinigung beider Würden ge blieben. Aehnlich hat auch die Heranziehung anderer hoher Neichsämter z» der Verbindung mit dem preußischen Staatsministerinm jeweils gewechselt. Zurzeit sind eS die Staatssekretäre des Inner», des Neichsmarincamtcs und des NelchSschatzamteS, die der prenßischen Regierung als Minister ohne Portefeuille ai,gehören. Eine wirkliche Lösung der reichsministcriellen Organi- sntionsfrage enthält indessen die Verleihung der Würde preußischer Staatsministcr an die Inhaber einzelner hoher ReichSämtcr nicht. Um hier etwas Gründliches zu schassen, wäre die Einrichtung einer wirklichen Reichsregicrung mit verantwortlichen selbständigen Ministern erforderlich. Dieser Gedanke ist bereits unter dem Fürsten Bismarck von liberaler Seite angeregt worden, wurde aber von ihm aus dem begreiflichen Grunde bekämpft, weil er das neu- geschaffene Reich in erster Linie nach innen wie nach außen aiisbauen und befestigen mußte und cs zu dem Zwecke vorteilhaft für ihn war, die Leiter der Neichsämter als ihm untergebene Staatssekretäre fest und sicher in der Hand zu haben. Inzwischen abc>- hat sich das Deutsche Reich so sehr konsolidiert, daß sich henke die Schaffung eines Reichs ministeriums wohl durchführen ließe, wenn einem solchen Vorhaben nicht andere, gewichtige staatsrechtliche Be denken entgegcnstündcn. Einen Anfang nach dieser Richtung würde cs bedeuten, wenn erst einmal der Reichsschgtzsekrctär für sich allein zu der Stellung eines Neichssliianzministerö erhoben würde. Die finanzielle Not des Reiches hat diesem Plan sowohl ans liberaler wie aus konservativer Seite Freunde erstehen lassen. Eine so entscheidende Organisationsänderung will aber Ihre Zeit haben: sie läßt sich nicht von heute aus morgen dnrchsührcn. während das Jnteresie der Reichsfinanzen sine sofortige Maßnahme zugunsten einer vermehrten Machtbefugnis des Reichsschatzsekretärs verlangt. Zu dem Zwecke müssen ihm ohne weiteren Verzug kraft Gesetzes Vollmachten übertragen werden, die ihn in den Stand setzen, unbequemen Forderungen aller anderen Ressorts ohne Ausnahme, die nach seiner Uebcrzcugung das Maß der gegebenen Mittel überschreiten, autoritativ, doch ohne daß er die Gefahr fremder Einmischung zu befürchten braucht, zu begegnen. Für die praktische Verwirklichung der Maßregel empfiehlt sich das preußisch-sächsische Vorbild. In Preußen steht dein F i n a n z m i n i st e r gegen über Mehrsorderungen der einzelnen Ressorts ein Veto recht des Inhalts zu, daß neue Post»late oder Erhöhungen bisheriger Ausgaben in den Voranschlag nur mit seiner Zustimmung ausgenommen werden dürfen. Erhebliche Mehrsorderungen werden auf Grund dieser gesetzlichen Machtbefugnis von -ein preußischen Finanzminister nur zugclassc», wenn er sich von deren unabweisbarer Not wendigkeit überzeugt oder die Finanzlage sonst die Be rücksichtigung gestattet. Auch bei uns in Sachsen ist dem Fiiian.-,minister durch den Landtag l901/02 eine ähnliche Ausnahmestellung eingeräumt worden. Der 8 4 des säch sischen Gesetzes über den Staatshaushalt besagt über das Vetorecht -cs Finanzministcrö: »In den Entwurf deS Staatshaushalts dürfen neue oder gegen den Vorctat er höhte Ausgaben, soweit sie nicht aus gesetzlicher Vorschrift oder auf ständischen Anträgen beruhen, nicht eingestellt werden, wenn Las Finanzministerium dagegen Widerspruch erhebt. Der Widerspruch kann nur darauf gestützt werden, daß die finanzielle Lage die Ausgabenvermehrung nicht gestattet." Auf solchem Wege ist tn Preußen und Sachsen dafür gesorgt worden, daß daS Ftnanzmtnistcrium aus die Ausstellung der Etatsentwürfe der einzelnen Ressorts Len- jenigen Einfluß auSübt. der Sicherheit dafür bietet, daß die jeweilige finanzielle Lage ans alle» Gebieten des Staats- wesenS gebührende Berücksichtigung findet. (Auch in der Dresdner Stadtverwaltung tst dieser Tage von maßgeblicher Stelle der Wunsch geäußert worden, -aß dein Leiter des städtischen Finanzwesens ein äbnlichcs Veto gegen Ncngiisgaben überiragen werden möchte.s Es liegt al'a nahe, das preußisch-sächsische Muster, das sich augenscheinlich bewährt Hai, auch für das R e ich s sch a kamt Heraus» ziehen. -Ohne irgendeine durchgreifende Maßregel wird sich seine gründliche Besserung in dem jetzigen, allgemein als höchst nnangemcisen empfundenen Zustande erzielen lassen. Es ist durchaus nicht abzniesten, wie das Reichsschatzamt die noiivendige zielbcwnßie^Znitiative bekommen soll, wenn nicht die Stellung seines Liters wirksam ausgebant und verstärkt und ihm eine Selbständigkeit verliehen wird, die ihm die bloße Ernennung zum preußischen StaatKminister nicht zu gewähren vcriuag. Neueste Traytmeldungen vom 25. Februar. Deutscher Reichstag. Berlin. > >;xjm.T.B.s Die Berarung des Etats des R sichsjnst i zamts wird beim Titel Staatssekre tär fortgesetzt. Aög. S ch a cl tWircsch. Ver.s fragt, wie das Ergebnis der vom Reichrinstizo.mle über die Kvnkurrenz- klansel »n'p.itcü'en Erhebungen ausgefallen sei- Die Notwendigkeit, Ansschreirungen aus dem Gebiete der Koükurrcpzklgiisc! zu begegnen, ergebe sich aus den mancherlei Abkommen von Arbeitgebern, durch die den Angestellten — seien cs .Handlungsgehilfen vder Techniker — ihr Fortkommen erschwert werde. Er erinnere an Las Abkommen der Deutschen Banken, an das Abkommen der Elekkrtzitätsgesellschaft.'» und ähnliches. — Abg. v. Lie be rt tReichsp.s begründet eingehend seinen Vorschlag be treffend Ein'ührnng der Deportation nach einer deutsche» Strafkolonie aus einer Südiec-Inscl. Er sucht nament lich den siiranziellen Gewinn, den das Reich davon haben würde, nach-zuweisen. Er betone auch noch ausdrücklich. Laß die Verschickung nur „ans Antrag" erfolgen solle, also nicht gegen -cn .Willen der Verurteilten. — Staatssekretär. Riebe rding: Diese Frage hat mehrere Seiten, die doch sehr der Prüfung bedürfen. Die Frage hat zunächst eine internationale Bedeutung, die vom Vorredner wohl etwas unterschätzt wird, sie hak eine koloniale Bedeu tung. die der Vorredner wohl nicht genügend klargestellt hat, und sie hat auch eine große finanzielle Bedeu tung. Es lau» nicht nuertännt werden, daß der Herr Vor redner nach allen diesen Richtungen hin ausreichend alle Be denken beseitig! ha!. Nach allen diesen Richtungen bedarf es noch eingehender Erhebungen. Die verbündeten Regtcrnn gen können daher auch nicht wünschen, daß der Reichstag schon jetzt zugunsten eines Gedankens, dessen Ausführung vom Reichstage wohl noch nicht genügend erwogen werden konnte, einen Beschluß faßt. Wenn der Reichstag die ver bündeten Negierungen zu einer so wichtigen Entschließung ansfordert, so muß er doch sich erst darüber vollkommen klar lein, daß der Gedanke.zweckmäßig und durchführbar ist. — Die Erhebungen Über die Konknrrenzklansel schweben noch. Eine Milderung der Konkiirrcnzklausel wird voraussichtlich kommen, aber keine vollkommene Ausmerzung. — Abg. v. Ehrzanowski iPolci verbreitet sich über Urteile preußischer Richter, die das Ansehen der Rechtsprechung im In- und Auslände schädigten. Urteile insbesondere, denen eine Anklage wegen Aufreizung. 8 IM des Strafgesetzbuches, zugrunde liege. Gedichte, zurück bis in den Anfang des vorigen Jahrhunderts, die früher nie beanstandet worden seien, philosophische, historische Werke, auch von anerkannt«» polnischen Klassikern, würden jetzt als aufreizend angesehen. Abg. Rocren iZentr.s wendet sich gegen die Zuziehung von Künstlern und Literaten als Sachverständigen zur Be urteilung des Unzüchtigen und verurteilt die Berufung ans E. v. Hartman». Für die Ausnützung solcher Repro dnktioirc» von Meistern zu spekulativen Zwecken nach einem Buche von Gönner, das zwar entsetzlich «zu lesen, über sehr lehrreich ist, existieren in Deutschland allein 52 Firmen, die ein Gewerbe aus diesem Schmutz machen und dabei die brillantesten Geschäfte machen, stein Wunder, daß das ganze Land bis in die entlegensten Dörfer und bis in die Schulen hinein mit diesem Schmutze verseucht ist. Wir sollten uns die Hand reichen, um zu retten, was vielleicht noch zu retten tst an unserer Jugend. Fordert man aber strengere Gesetze oder doch strengere Handhabung der bestehenden Gesetze, da wirst man uns Prüderie vor nnd -sagt, wir wollten Kunst und Wissenschaft knebeln. O, nein, nicht knebeln wollen wir die Kunst, sondern sic befreien vo» dem Schmutz, befreien von ihre» Auswüchsen. lSehr wahr! im Zentrum und rcchts.s Auch Orthvdoxis m»s hat uns Herr Müller-Meiningen vorgeworscn und mit dem poetischen Erguß geschlossen: .Ob Studt. ob Holle, schwarz ist der Kops bis in die Wolle!" Herr Müller- Meiningen hat uns ja schon oster mit seinen poetischen Ergüssen erfreut: Redner zitiert einige davon unter Heiter keit des Hauses und fährt fort: Ich bi» nicht so dichterisch veranlaat wie Herr Müller, und ich will deshalb schließen mit einem Vcrslcin, das einmal ein wirklicher Dichter dem Herrn Müller von der Werra ins Stammbuch geschrieben hat: .O, Müller von der Werra, — Dir fällt das Dichten schwcra, — Es wird mich treuen schra. — Wollt's Du nicht Dichten mehr«!" — Abg. Iunck inatlb.): Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Mngöan kann ich dem Abg. Noeren aus die Frage, vb Herr Dr. Mnadan gestatten würde. Laß dir Hier vorgezeigteu Bilder seinen Kindern unterbreitet ytzr-
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