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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 22.01.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-192001222
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19200122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19200122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1920
- Monat1920-01
- Tag1920-01-22
- Monat1920-01
- Jahr1920
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 22.01.1920
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-g n. Erscheint täglich, außer Sonn- und Festtags, nachmittags fiir den folgenden Tag. — Bezugspreis: 5^5 Mk. vierteljährlich ausschl. Trägergebühr, durch die Post bezogen 6.75 Mk. Bestellungen nehmen die Geschäftsstelle, sämtliche Post- anstalten, Briefträger und unsere Zeitungsträger entgegen. — Einzelnummer 15Pfg. Anzeigenpreis: Die sechsgespaltene Grundzeile wird mit 40 Pfg., für auswärtige Besteller mit 50 Psg. berechnet. 2m Reklame- und amtlichen Teile kostet die drei» gespalteneZeile SO, für auswärts 120 Pfg. Schluß derAnzeigrnannahme oorm.S Uhr- Fernsprecher Nr. 7. Drahtanschrift: „Tageblatt". Postscheckkonto Leipzig 86697' Amtsblatt für das Amtsgericht »«d de« Stadtrat z« Lichtenstein-CaHnberg Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. eindeoorstaud Grimm en für da, neue Jahr mit dem -rfammtrn >e einen eingehenden ngenrn Jahr. — Zur rdr di» Genehmigung t gegeben und weiter i Art und Weise der Ein Gesuch de» Ka» ng eines Ehrenpreise« rd der Konsequenzen 1 ntsptnnt sich über die , irtnd», e« meint ein an dem Gemeinderat der Behörde energisch 1 führen und fordern. Der Vorsitzende er- z der Gemriud» mit >andes und versichert, :den sei was möglich t erneut wieder bei den, weiter könne er dürfe nicht nur immer auf den Gemeinderat doch lieber ins Ge. len: damit wird dieser beschauers Ebert au» rinde wird abgrlehnt, Neubesetzung diese» »an Kenntuis von den S. — Einer Anregung peisungen betr. wird n Durchführung der in Ausschuß gewählt, n Gesuch der Krieger- spende aus Gemeinde» ttlichenSitzung werden ., äste im Gemeindeamt WM-MW UM für Lichtenstein-Lallnberg, Hohndorf, RödM, Bernsdorf, Rüsdorf, St. Egidien, Heinrichsort, Marienau, den Mülsengrund, Kuhschnavvel und Tirschheim. om Bankhaus« tenstrin-Eollnberg ester. Für den gesamten Lichtenstein Eallnberg AI. 20 18. r. 20 .so 77,50 -/, .75 ,, 82,50 .. I25 „ 61,- » ,50 . 58,50 „ 64,50 „ .75 » 58,50 , 82,- 1,50 , SO,- „ ,, 9b,50 ,, ,, 100,- „ '.75 . W,- „ > 375 . 104,- „ '.75 , 97,75 „ 218,— „ ,, 332,- ,, » 263,- „ .. 33k),- „ >.— .. 235,- .. .. 295,- „ 320,- . l,— ,, 374,— , .. 160,- „ 1,75 . 278,75 „ ',50 , 1S9,5<> „ 1.75 „ 174,75 „ 1.— . 320.- „ 7,50 „ 1St>- . 265.- „ 750 - „ 8 bMiisr s UW» q IiM 8 8 r ^usfanrunz IldiM W- 8 errsprccker 7. s ssscrsscssso ite ai*vn etthasten Preise« 8eki>Iigerkk3lt, »affe k Nr. 17. Donnerstag den 22. Januar 1920 70. Jahrgang In das Gülerrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß die Berwaltung und Nutznießung des Bergarbeiters Vr««o Oskar Fröhlich in RSKNtz Nr. 99 V an dem Vermögen seiner Ehefrau Selma Klara Fröhlich geb. Georgi bafelbft durch Ehe. vertrag vom 17. Januar 1920 ausgeschlossen worden ist. LichtensteiN'Callaberg, den 19. Januar 1920. Da» Amtsgericht 1. öffentliche Sitzung be» Sch«la«»sch»ffe» im Stadtverordneten-Sitzungs saal« (Sparkassengebäude) Freitag, be« 2S. Farmar 1920. abends 6V, Uhr. — Tagesordnung: l. Mit teilungen. 2. Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden. 3. Beschlußfassung aus ein Gesuch um Befreiung vom Unterricht in der Koch- und Haushaltungsschule. 4. Straferlaßgesuche zweier Fortbildungsschüler. 5. Die Versicherung der Schuleinrichtungen gegen Feuersgefahr und Blitzschlag. 6. Schulturngeräte betreffend. 7. Ver teilung von StiftungSmitteln für unbemittelte Konfir manden. 8. Gesuch des Bildungsausschuffes um Ueber« lassung von Schulzimmern für eine neugegründete Arbeiterschule. 9. Neufestsetzung des Schulgeldes für ausrpärtige Schüler — Fremdenschulgeld —. 10. Gesuch des früheren SchulhousmanneS Dix um Bewilligung einer Beschaffungsbeihilfe. 11. Gesuch des Schulhaus mannes Voigt um Erhöhung der Teuerungszulagen für Kinder. 12. Den Schulgarten betreffend. 13. Ge suche der Lehrer Kurt Müller und Straube um Ent lastung am 31. März 1920. 14. Ausschreibung von Lehrerstellen. 15. Gesuch der Lichtensteiner Hilfslehrer um Belassung zuviel erhaltener Teuerungszulagen. 16. Antrag der Lehrerschaft auf Erhöhung der Ueber- pundenoergütung. 17. Festsetzung der Reisekostenhöhe für die Lehrer. 18. Bildung von Schulbezirken. 19. Schularztfrage. 20. Aussprache über etwaige Dildungsveranstaltungen für daS nachschulpslichtige Atter — § 3 Abs. 7 des Uebergangsgesetzes. 21. Neu- Organisation der allgem. Fortbildungsschule. 22. Allge meine Organisattonssragen — Schulreform. Bekanntmachung, bie Reinigung ber Strotze« vo« Kehricht betr In Gemäßheit von § 53 des Allgem. BaugesetzeS und mit Zustimmung des Temetnderates wird hierdurch da» Folgende angeordnet: 1. Die Eigentümer der an die öffentlichen Straßen und Wege unseres Ortes grenzenden bebauten Grund stücke bezw. die Vertreter dieser Personen haben die Strotze« bezw Wege jederzeit vo« Kehricht rei« z« halte«. Die Reinhaltung bezieht sich auf die Länge des bebauten Grundstücks und bis zur Mitte der Straße bezw. des Weges, umfaßt also uicht allein den Fußweg u. daS dazu gehörige Schnittgerinne, sondern auch einen Teil der Fahrbahn. An einseitig bebauten Straßen ist die Reinhaltung sogar über die Mitte der Straße hinaus zu erstrecken, jedoch nur aus eine gesamte Breite von 5m. 2. Unter allen Umständen haben dte nach Ziffer 1 verpflichteten Personen allwöchentlich zweimal, «Smlich Mittwoch» und Sou«abe«b», außerdem aber auch ait den Tage« vor Feiertage«, vor Ein tritt der Dunkelheit in der oben bezeichneten Weise kehren zu lasten. Hierbei find zur Verhütung von Staub bei trockener Witterung die zu reinigenden Flächen gehörig mit Wasser zu besprengen und die zusammengekehrten Haufen bis zu deren Entfernung von der Straße gleichmäßig anzufeuchten. 3. Auch das Wegschaffe» des Kehricht» ist eine Berpflicht««g der in Ziffer 1 erwähnten Per» so«e«. 4. Unter Straßen und Wege im Sinne dieser Bekanntmachung sind nicht allein die in gemeindlicher Unterhaltung befindlichen, sondern auch die fiskalische« zu verstehen 5. Zuwiderhandlungen werden nach § 366 Ziffer 10 des Strafgesetzbuches geahndet. 6. Dte vorstehenden Bestimmungen treten am 1 Februar 1920 i« Kraft 7. Wegen der Reinhaltung der Straßen von Schnee und Eis ergeht besondere Bekanntmachung. Hohndorf, den 14. Januar 1920. Der Semeinberat Schuster, Gemeindeoorstand. Bekanntmachung. Der nachstehende IV. Nachtrag zum OrtSgesetz über die Errichtung einer Freibank für die Gemeinde Hohn dorf vom 6. 11. 1901 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Hohn darf, am 19. Januar 1920. Der Semeindevorstand. Schuster. I V. Nachtrag zum Ortsgesetz über die Errichtung einer Freibank für die Gemeinde Hohndorf vom 6. November 1901. I. Der unterm 19, Juni 1917 von der Amtshaupt mannschaft und dem Bezirksausschuß genehmigte Nach trag wird aufgehoben und die in § 8 des Ortsgesetzes früher festgelegten Gebühren von 10°/g des Erlöses treten wieder in Kraft. II. 8 8 letzter Absatz erhält folgende Fassung: Wenn das nicht bankwürdige Fleisch oder Fett vor dem Verkaufe einer besonderen Behandlung (Kochen Pökeln, Dämpfen, Durchkühlen oder Ausschmelzen), unterworsen werden mußte, so ist eine besondere Gebühr und zwar: e. für das Durchkochen, Pökeln, Dämpfen oder Durchkahlen von je 1 kx frischen Fleisches 10 Pfg. k. für das Ausschmelzen von Fett für je 1 Ke des ursprünglichen Fettgewebes 10 Pfg. in Abzug zu bringen und entfallen von demselben * 3 auf die Gemeinde für die Benutzung der Geräte, auf den Freibankoerkäufer für Mühewaltung und Heizmaterial. III. Vorstehender Nachtrag tritt mit dem Tage der aussichtsbehördlichen Genehmigung in Kraft. Hohndorf, den 13. August 1919. Der Semeinberat. (L. S.) gez. Schuster, Gemeindeoorstand. K. L. Nr. 602 8» XII. Die Amtshauptmannschast und der Bezirksaus schuß haben den 4. Nachtrag genehmigt. Glauchau, den 12. Januar 1920. Die Amtshanptmannschaft. (L. S.) I. A.: gez. Bake. SkkMMlWl, ba» Reinige« ber Fntzwege vo« Schnee und Si», sowie ba» Bestreuen derselbe« bei Froft- wetter betreffe«b. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird hierdurch das Folgende verordnet: 1. Die in der Gemeinde befindlichen Fußwege sind, einschließlich des Schnittgerinnes, und wo Fuß wege nicht vorhanden sind ist die Straße bis auf einem Meter Entfernung vom Grundstück von Schnee und Eis jederzeit rein zu halten. 2. Bet Frostwetter find die Fußwege bezw. die Straße, letztere in der oben angegebenen Breite, in der Zeit von 1/.8 Uhr morgens bis 10 Uhr abend» mit Sand, Asche, Sägespähne oder anderem die Glätte verhindernden Material so oft und so dicht zu bestreuen, als die Witterung dies nötig er scheinen läßt. 3. Für dieses Reinhatten und Bestreuen der Fuß wege bez. Straßen sind die Eigentümer der an» grenzenden Grundstücke verantwortlich. 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werde» aus Grund von 88 366, 10 des Reichs-Straf-Ge- setzbuches entsprechend bestraft. Hohndorf, den 15. Januar 1920. Der Semeinberat Schuster, Gemeindeoorstand. kurze MW SMIlM. * Aus Wien wird gemeldet, daß das Mysterium für Ernährungswes?n bekanntgegeben hat, daß voraussicht lich infolge Stockung der Lebensmittelzufuhr die täg liche Ration erneut herabgesetzt werden wird- Tie Koh- lenzuruhr ».uht seit dem 1. Januar fast völlig- * Wie aus Zürich gemeldet wird, bat die Mailander Handelskammer an die italienischen Handelsfirmen ein Schreiben gerichtet, mit der Aufforderung, keinen Scha denersatz von Teutschlind zu fordern um Deutschland die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Italien und Deutschland zu erleichtern- * Tie bayrische Verkehrsverwaltung ist entschlossen, von heute ab eine Milderung der Verkehrssperre eintreten zu lassen. Es soll der Versuch gemacht werden, den Per- sonenzugverkehr auf allen Linien wenigsten) mit einem Personenzug wieder aufzunehmen. * Der Berliner Polizei ist es gelungen, -in- Druckerei für hetzerische Flugblätter und gleichzeitig den Herstel lungsart dec Noten Fahne'" während der Zeit des Be» kotes zu ermitteln und »u schließen. : * In verschiedenen Gegend*» d*r Schweiz« iSurd-n me^ rere Falle von Schlafkrankheit fesrgestellt. Es iß bereits ein Todesfall zu verzeichnen- * Wie unS aus München gemeldet wird, ist,es wegen der Vegnid gung Areos zu Gegenkundgebungen der radi kalen Arbeiter gekommen. Die Kommunisten Und Uu- abhäncstgen fordern zu Protestkundgebungen an'- In den Fabriken werden .Handzettel verteilt, die zu einem all gemeinen Proteststreik anhaltcn- — Natürlich! * Wegen bolschewistischer Unruhen ist über ganz Bul garien der Belagerungszustand verhängt worde,«. * In ganz Ungarn ist infolge der vernichtenden Frie- densüeostigu^gen der Entente Nationaltrauer angelegt worden * Beim französischen Ministerium des Innern sind mehrere Anträge deutscher Firmen eingegangem ihren Vertretern dje Reiseerlaubnis für Frankreich zu erteilen« Eine Antwort ist noch nicht gegeben worden- * Tr Mons Goldschmidt, der Herausgeber der Rüte- zeitung ist gestern verhaftet worden- * Rechtsanwalt Staatsrat Dr. Ludwig Haas hat bett «mgebotenen Posten als Gesandter in Belgrad abgelehnt, * Die Unrcrelbe zeigte gestern« einen Stand von 5,70 Meter, die Deichhöhe ist 7 Meters die Lage ist. gefahr drohend sr. AM Sei ISA- VMW»er. (VSZ-! Dresden, 29 Januar. In der heutigen Sitzung nahm die Kammer den Ge setzentwurf zur Abänderung des Kirchenaustrsttsgesetzes an und lehnte einen hierzu vorliegenden Antrag der Tcutschnationalen, das Austrittsalter nicht auf das 14.^ sondern aas das 16. Lebensjahr festzusetzen, ab- Bei Beantwortung einer Interpellation d'- Demo kraten, die Nutzbarmachung des Kinow-sens fü'- VolkS- crziehung Volksbelehrung betreffend erklärte der Unterricbtsm«nister, daß es die sächsiscl)e Reg^rung als eine dringliche Aufgabe enachte, das Volk vor einer ent arteten Lichtspielkumt zu schützen, andererseits müsle daK Kino zu einem besonderen Volksbildungsmsttel ausge-- staltet werden. Ter Plan geht dahin, das Kino auf alxen Klassenabstusungen und Unterrichtsgebieten im Sinne de- Arbeitsschulgedankens zu verwenden. Das Ministerium wendet der Forderung des Kinowesens seine volle Auf merksamkeit zu und wird die Auswüchse mit aller Krafts bekämpfen. Eine Entschließung der Arbeitshtzarppe der kämpfenden Jugend, Leipzig, gegen den Schmutz Schund in Wort und Bild überwies di« Sammer des; Legierung zur Kenntnisnahme , .
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