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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.02.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189302051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18930205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18930205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1893
- Monat1893-02
- Tag1893-02-05
- Monat1893-02
- Jahr1893
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.02.1893
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NWMMMNM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich KeMis-AiMM für Kühndorf, Mlih, Kernsdorf, Wsdorf, A. Cgidicn, Hemrilhsirt, Marirnau«. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. - — , —- -—— ——- ... " Nr. 30. Sonntag, den 5. Februar 1893. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaisers. Postanstallen, Postboten, sowie oie Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespalteue Korpüszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. M Mutzholz - Versteigerung. Donnerstag, den 9. Februar 1893, sollen im MM M „Deutschen Kaiser" »Zwickau (Ende der Bahnhofstraße), vo« vormittags IIVs Uhr an die pro 1892/93 auf nachgenannten Fürstlichen Forstrevieren zum Verschlag kommenden Nadelholzstämme und Klötzer an ca. 7350 Festmeter, größtenteils noch anstehend, und zwar: ca. 315 Festmeter auf Streitwalder Revier, „ 625 „ „ Oelsnitzer „ ca. 960 Festmeter auf Pfannenstieler Revier, „ 1175 „ „ Steiner „ „ 1155 „ „ Lichtensteiner „ 3005 „ „ Oberwaldenburger 216 „ „ Niederwaldenburger „ unter den vor der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen und gegen An zahlung von 3 Mk. — Pf. pro Festmeter meistbietend verkauft werden. Die vorstehende Reihenfolge wird bei der Auktion beibehalten werden. Sämtliche Hölzer können an Ort und Stelle besichtigt werden und wollen sich die Herren Kaufliebhaber deshalb an die betreffenden Verwaltungen wenden. Holzkäufer, denen noch kein spezielles Verzeichnis über obige Hölzer zuge gangen sein sollte, wollen sich gefälligst an unterzeichnete Stelle wenden. Waldenburg, den 5. Januar 1893. Fürstlich Schönbnrg fche Forstinspektion. Gerlach. Tsrgssgefchichte. *— Lichtenstein, 4. Februar. Für Ge flügel und sonstige Gegenstände, welche auf den 1. am 5. und 6. Februar in Kirch berg, 2. am 12. und 13. Februar in Tirschheim, 3. am 12. und 13. Februar in Lichtenstein, 4. am 12. und 13. Februar in Schreiersgrün statt- findenden Geflügelausstellungen ausgestellt werden, gewährt die sächsische Staatsbahnverwaltung für un verkauft und unverlost bleibende Tiere und Gegen stände innerhalb acht Tagen nach Ausstellungsschluß frachtfreien Rücktransport. — Die Sächsische Staatseisenbahn beabsichtigt, vom 1. April d. I. an mit Einführung der mittel europäischen Zeit einige Fahrplanänderungen bei solchen Zügen, welche vorzugsweise dem Geschäfts verkehre, der Arbeiterbeförderung und dem Schul besuche dienen, eintreten zu lassen, um die Differenz, welche sich durch die mitteleuropäische Zeit gegenüber der bisherigen Ortszeit ergiebt, auszugleichen und die Bedenken zu beseitigen, welche in manchen Kreisen des Publikums wegen zu späten Eintreffens der Züge gehegt werden. — Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß der Bundesrat beschlossen hat, daß die früheren deutschen Frachtbrief-Formulare für den inneren Ver kehr auf sämtlichen deutschen Eisenbahnen bis zum Ablauf des Monats Juni 1893 noch zuzulassen sind, sofern darin der Vordruck für die Deklaration der Gesamtwertsumme ganz und in dem sür die Dekla ration des Interesses an der rechtzeitigen Lieferung bestimmten Vordruck das Wort „rechtzeitigen" vor der Uebergabe zur Beförderung gestrichen worden ist. — Gegenüber der jetzt durch die Blätter ge gangenen und auch von uns berücksichtigten Notiz betreffs der steckbrieflichen Verfolgung der Freifrau Mathilde v. Billing-Treuburg, bisher auf Rittergut Bärenclause, schreibt man von dort, daß es sich nicht um die Gattin, sondern vielmehr um die Mutter des flüchtig gewordenen seitherigen Besitzers des erwähnten Rittergutes handelt. Verschwunden ist außerdem auch noch der jüngere Bruder des Genannten, Paul Frei herr v. Billing-Treuburg. Beide Brüder werden gegen wärtig, als der Fahnenflucht verdächtig, von den Militär-Kommandos ihrer Garnisonorte Bromberg bez. Breslau ebenfalls steckbrieflich verfolgt, und wäre es sehr erwünscht, daß es gelänge, diese Hochstapler recht bald ausfindig zu machen. Wk — Mancher mag für Humbug gehalten haben, als er im vergangenen Sommer in den Zeitungen las, in Amerika seien Versuche gemacht worden, künstlich Regen hervorzurufen. Und doch war es Wahrheit. Mit Luftballons ließ man Dynamit aufsteigen und brachte es in der Höhe zur Explosion, weil man die Erfahrung gemacht hatte, daß starke Erschütterungen der Atmosphäre, wie sie bei Schlachten stattfinden, in der Regel Regen brachten. Die Ver suche waren auf Staatskosten unternommen worden und sollen auch Erfolg gehabt haben. Prof. Schreiber, der Direktor des Chemnitzer meteorologischen Instituts, wird am 10. Februar in der ökonomischen Gesell schaft in Dresden den amtlichen Bericht hierüber mitteilen. — Chemnitz, 2. Febr. Wie leichtsinnig und frivol oft mit dem Eide umgegangen wird, dafür lie ferte hiereineSchwurgerichtsverhandlung einen sprechen- den Beweis. Weil sie von ihrem Dienstherrn, dem 58jährigen Gutsbesitzer Lippmann aus Schweikers- hain, eine neue Schürze versprochen erhielt, ließ sich die 22jährige DiensU«gd Uhlmann aus Ringethal verleiten, in einer Privatklagesache Lippmanns einen Meineid zu schwören. Sie wurde zu zwei Jahren Zuchthaus, Lippmann zu drei Jahren Zuchthaus ver urteilt. — Zwickau, 2. Febr. Durch den schon ge meldeten Beschluß der Bezirks-Versammlung zu Zwickau wegen Aufhebung der Verfügung über die Sonn- und Festtagsruhe im Handelsgewerbe ist den Stadtgemeinden Krimmitschau, Kirchberg, Werdau und Zwickau freie Hand gegeben worden, die Ge schäftszeit im Handelsgewerbe an Sonn- und Fest tagen selbständig zu regeln. Die Geschäftszeit wird nun jedenfalls auf 5 Stunden ausgedehnt. — Waldenburg, 3. Febr. Das hiesige Seminar mußte infolge Wiederausbruchs und raschen Umsichgreifens influenza-artiger Erkrankungen — von den dem Seminar angehörenden 133 Schülern waren nur noch 25 arbeitsfähig — leider zum zweiten Male in diesem Vierteljahre geschlossen werden. Dieser Uebelstand ist vermutlich, abgesehen von den baulichen Verhältnissen der Anstalt, dadurch mit herbeigeführt worden, daß am letzten Male eine Anzahl noch nicht völlig gesundeter Schüler voreilig zurückgekehrt sind. Es ist deshalb diesmal die Schließung für längere Zeit, bis zum 14. Februar nachmittags, angeordnet und außerdem den Zög lingen strengste Anweisung erteilt worden, daß keiner zurückkehrt, der sich nicht nach seiner Genesung mindestens 3 Tage hindurch in frischer Luft bewegt hat. — Niederzwönitz. Ein bedauernswertes Mißgeschick hat zwei hiesige angesehene Familien in tiefe Trauer versetzt. In dem Gute des Vaters seiner Braut nahm am 24. Jan. ein junger Mann von einem im Hause stehenden Geschirrschrank ein auf demselben liegendes geladenes Gewehr und zielte damit auf seine mitanwesende Braut. In dem Wahne, daß das Gewehr ungeladen sei, drückt der junge Mann los und schießt seiner Braut die Schrotladung in beide Oberschenkel. Trotz sofortiger Entfernung der Schrote aus den Wunden trat hochgradige Ent zündung ein, und erlag das bedauernswerte junge Mädchen nach langem Leiden in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag den Schmerzen. 8 Ein sensationeller Prozeß zwischen dem Herzog Friedrich Ferdinand zu Schleswig - Holstein, dem Schwager unseres Kaisers, und der Frau Rittmeister von Raven geb. Freiin von Beust zu Langen - Orla in Sachsen-Altenburg ist erledigt, indem die Adoptiv tochter des Herzogs Karl und der Herzogin Wilhel mine zu Glücksburg auf ihre vermeintlichen Ansprüche an dem Nachlaß der 1891 verstorbenen Herzogin ver zichtet hat. Von Interesse dürfte anläßlich dieses un erwarteten Ausganges folgende Mitteilung über den Sensationsprozeß sein. Der Herzog Friedrich Fer dinand auf Grünholz war durch Testament der Her zogin Wilhelmine zum Universalerben ihres Nach lasses eingesetzt worden. Frau v. Raven war vor etwa zwanzig Jahren von dem herzoglichen Paare adoptiert worden und beantragte daher die Auskehr ung des gesamten Nachlasses, der etwa aus 5 bis 600,000 Mark zu schätzen sein dürfte. Diesen An sprüchen gegenüber hatte Herzog Friedrich Ferdinand beim Flensburger Landgericht Klage erhoben mit dem Anträge, festzustellen, daß der Frau Rittmeister An sprüche an den Nachlaß nicht zuständen, während Frau v. Raven im Wege der Widerklage Heraus gabe eines Teils des Nachlaßinventars beanspruchte. Die Weigerung des Herzogs stützte sich auf 2 for melle Erbverzichte der Prätendentin. Der erste Ver zicht war von ihr und ihrem Vater bei der Adoption ausgestellt. Dabei hatten sie versprochen, den Ver zicht bei Mündigkeit der Tochter wiederholen zu lassen. Der zweite Erbverzicht wurde bei der Verheiratung der Freiin v. Beust mit dem Rittmeister a. D. v. Raven ausgestellt. In diesem Akte verzichtete dieselbe gegen eine Abfindungssumme von 240,000 Mark und eine Aussteuer von 30,000 Mark auf alle ihre Erb rechte und Substantationsansprüche gegen ihre Adop tiveltern und quittierte zugleich über den Empfang der 240,000 Mark und der Aussteuer. Dieser Erb verzicht ist zu Langen-Orla unterschrieben. Die Be klagte behauptete, daß dieser Verzicht einmal nicht ernstlich gemeint, vielmehr nach den Aeußerungen des Herzogs Carl nur Form gewesen; der Verzicht sei aber außerdem ungiltig, weil nach dem sachsen-alten- burgischen Recht Erbverzichte der Töchter von diesen beschworen werden müßten. Das Landgericht erklärte den Verzicht für giltig, da eine große Abfindungs summe gezahlt worden sei und das schleswig-holstein ische Recht eine besondere Form sür Erbverzichte der Töchter nicht vorschreibe. Der umstrittene Nachlaß besteht vornehmlich aus den sehr wertvollen Juwelen und Mobilien der Herzogin Wilhelmine; ein Teil der Wertsachen — die berühmte Goldtoilette und das Goldei ist dem König von Dänemark vermacht. Her zogin Wilhelmine war bekanntlich die geschiedene Ge mahlin des dänischen Königs Friedrich VII. und die Tochter Friedrich VI. Das Schloß Glücksburg selbst, das dem Herzogpaar von Kaiser Wilhelm I. über wiesen wurde, ist mit Zustimmung Kaiser Wilhelm II., dem Herzog Friedrich Ferdinand zugefallen; vor aussichtlich wird das Herzogpaar das Glücksburger Schloß nach beendeter Restauration beziehen, nachdem der Aufsehen erregende Prozeß plötzlich aus der Welt geschafft ist. Frau v. Raven hatte nämlich zunächst gegen das Urteil des Flensburger Landgerichts Be rufung eingelegt. ß Posen, 2. Febr. Für die Hinterbliebene Familie des im Frühjahr 1892 meuchlings erschossenen Grenzgendarmen Krüger in Kucharki bei Pieschen ist seitens des Ministers des Innern neben dem gesetz lichen Reliktengehalt eine laufende Unterstützung ge währt worden. Außerdem hat der Kaiser befohlen, daß am Thatorte auf Staatskosten ein einfacher Denk stein mit entsprechender Inschrift angebracht werde.
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