16 Die Folgen der Geldnot und Teuerung für die Armee. Maitre et 10 autres declares absolument reformes,“ und bei Flathe: „im folgenden Jahre 1 ) (wurde) eine Reduction des Heeres vorgenommen, indem man bei der Reiterei jede Esca- dron um 20 Mann verminderte, bei der Infanterie per Compagnie 10 Mann ganz entliefs und 20 Mann beurlaubte.“ Damit ist über den Wert der Angaben Flathes alles gesagt. Es ist zunächst überhaupt eine vollständige Verkennung der Tatsachen, wenn im Jahre 1770 von einer Reduktion des Heeres gesprochen wird. Man hat unter „Vacanthaltung“ eben keine Entlassung, sondern ausgedehntere Beurlaubung 2 ) ohne Gehalt zu verstehen. „In den Listen“ blieb die bis herige Heeresstärke bestehen. Die von der ersten Kommission vorgeschlagene Beur laubung 3 ) begann schon am 1. Jan. 1770 4 5 ), und zwar wurden vorläufig nur erspart: 16 Mann bei einer Grenadierkompagnie ä 2 Thlr. 2 gr. 20 „ „ „ Musketierkompagnie ä 2 „ 0 „ bei den in Dresden in Garnison stehenden Regimentern aber nur die Hälfte. Während der Monate April, Mai und Juni hörte diese Ersparnis auf 6 ). Die Vorschläge der zweiten Kommission kamen nicht zur Ausführung, sondern die vom Geheimen Kabinett vorgeschlagenen Vakanthaltungen traten an ihre Stelle. Schon im Juni 1770 wurden die zur Vakant haltung ausgesetzten Pferde abgeschafft. Es waren im ganzen 960 Pferde, da bei der Garde du Corps nur 20 Pferde aus dem Etat fielen. Ab 1. Juli 1770 begann 6 ), wie bestimmt worden, die Vakanthaltung von 2942 Mann’). Da bei der Garde du Corps statt 45 Mann 52 „vacant“ ge führt wurden, so sind zu dieser Summe noch 7 Mann hinzu zurechnen. Durch Spezialreskript d. d. 1. Nov. 1770 wurden *) Vorher ist vom Jahre 1769 die Rede. 2 ) In diesem Punkte stimme ich mit Schuster und Francke II, p. 166, überein. 3 ) Siehe Anmerkung 1 p. 9. 4 ) Loc. 431, vol. II, p. 96. 5 ) Wegen der Musterungen. 6 ) Spezialreskripte d. d. 26. Mai 1770 (loc. 431, vol. I und II). ’) Die Einzelberechnung siehe S. 13.