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Die Elbaue
- Bandzählung
- 14.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1. Mifi. Z. 356
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795111755-193700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795111755-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795111755-19370000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5, April 1937
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Elbaue
- BandBand 14.1937 1
- AusgabeNr. 1, Januar 1937 1
- AusgabeNr. 2, Januar 1937 5
- AusgabeNr. 3, März 1937 9
- AusgabeNr. 4, März 1937 13
- AusgabeNr. 5, April 1937 17
- AusgabeNr. 6, Mai 1937 21
- AusgabeNr. 7, Juni 1937 25
- AusgabeNr. 8, Juli 1937 29
- AusgabeNr. 9, August 1937 33
- AusgabeNr. 10, September 1937 37
- AusgabeNr. 11, September 1937 41
- AusgabeNr. 12, Oktober 1937 45
- AusgabeNr. 13, November 1937 49
- AusgabeNr. 14, Dezember 1937 53
- BandBand 14.1937 1
- Titel
- Die Elbaue
- Autor
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geschrieben wurde, nach 41 Hühner, 4 Schock Eier und 7 Käse jährlich an die Domkirche abzuliesern. Eine ausführliche Darstellung der 600jährigen Geschichte des Dorfes Ser- kowitz, seiner gleich alten Mühle und des Gasthofes würden über den Nahmen der vorliegenden Abhandlung hinausgehen. Nur einige wichtige Punkte seien erwähnt. Der Gasthof besaß in früherem Jahrhunderten ein eigentümliches Recht, eine Art Bierbann. Früher war es ein altes Recht des Bauern aller Dörfer unserer Pflege, bei Hochzeiten, Kindtaufen und ähnlichen Gelegenheiten Vier in seinem Hause auszuschänken. Für Lindeuau beispielsweise ist das Recht des sogenannten Püppelbieres nachzuweisen, wonach jeder Bauer befugt war, während sechs Wochen nach dem Wochenbett seiner Ehefrau in seinem Hause einen öffentlichen Bierschank zu betreiben. Es ist anzunehmen, daß dieses merk würdige Recht auch in den anderen Lößnitzdörfern bestanden hat. Innerhalb -er Kirchfahrt Kaditz, zu welcher ursprünglich die Dörfer Serkowitz, Radebeul, Mickten und Uebigau auch in einer Zeit gehörten, in der das Kirchspiel nur Filial von Kötzschenbroda war, waren die Bauern gezwungen, all das Bier, das ihnen bei solchen Gelegenheiten übrig blieb, zunächst dem Gasthof zu Serko witz anzubieten. Lehnte dieser den Ankauf solchen Bieres ab, dann konnte der Rest weiter ausgeschenkt werden. Das besagen die Kaditzer Rügen von 1657. Auf dem Gasthofe selbst lag auch ein Bierbann, sogar ein recht hinderlicher. Die Stadt Dresden, deren Bürger stark die Bierbrauerei betrieben, zwang laut einer landesherrlichen Belehnung alle Dörfer bis eine Meile von der Stadt in ihren Kretschams nur in Dresden gebrautes Bier zu verschenken, soweit sie nicht selbst Braurecht besaßen. Für den Serkowitzer Gasthof ist aber ein solches Braurecht nicht nachzuweisen. Für Serkowitz und andere Stiftsdörser wollten die Bischöfe dieses Bierbannrecht der Dresdner nicht anerkennen. Der jahr hundertelange Streit wurde schließlich 1530 dahin geregelt, daß man im Ser kowitzer und im Brießnitzer Gasthofe von Martini (11. November) bis Pfingsten nur Dresdner Bier, die übrige Zeit aber Bier anderer Herkunft, Großenhainer und Freiberger war besonders beliebt, ausschenken durfte. An dem Serkowitzer Gasthof muß dem Dresdner Rat besonders viel gelegen gewesen sein, denn 1579 erwarb er die Schenke selbst. Er behielt sie aber nur bis etwa 1600. (Ge- richtsbuch für Serkowitz Nr. 7, Prokuraturamt. Bl. 26). Hundert Jahre später war der Graf Ernst Dietrich von Taube Besitzer des Gasthofes. Dieser anscheinend recht geschäftstüchtige Herr suchte den Umstand, daß der Serkowitzer Kretscham an der Hauptverkehrsstraße von Dresden nach Leipzig lag, nach Kräften auszunutzen. Trotzdem in Serkowitz schon eine Schmiede bestand, errichtete Graf Taube auf dem Grund und Boden seines Gasthofes zum Aerger der Gemeinde eine zweite, die seiner Meinung nach bei dem starken Wagenverkehr auf der Landstraße sicher auf ihre Rechnung kommen - würde. Ob dies der Fall gewesen, weiß man nicht. Jedenfalls verkaufte Graf Taube seine Schmiede bald und zwar am 15. September 1688 an einen Schmied Hans Greger. Dieser war erklärlicherweise den Serkowitzer Gerichten alles andere als willkommen und man schickanierte den neuen Schmied mit allen möglichen Mitteln, belegte ihn mit Frondiensten, zu denen er sich nicht verpflichtet glaubte, und hetzte ihm sogar die Exekution des Amtes Dresden auf den Hals. Seine Lage an der großen Heerstraße brachte es mit sich, daß der Gasthof auch die Kriegsvölker aller Kriege bis ins 3. Viertel des 18. Jahrhunderts an sich vorüberziehen sah. Alle Beschwerden solcher Durchmärsche hat er ebenso empfunden wie etwa der von Zitzschewig, -er ja auch ein Straßengasthof war. Aus der Zeit der Türkenkriege von 1595—1601 unter Christian II. kommt eine besonders bewegliche Klage aus dem Gasthofe. Zu schwerem Schaden sei er da mals „sonderlich des durchreisenden Kriegsvolkes wegen" gekommen, das auch Lie „ungarische Seuche" eingeschleppt habe. Ein Soldat starb 1595 sogar in Lem Gasthofe, wahrscheinlich an dieser ungarischen Seuche.
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