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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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den wahren Wechseln gleichzüstellen find, den Tratten gleichzu stellen , mochte schwer sein. Tratte ist doch hier etwas Ande res, als wahrer W e ch sel. Daher glaube ich, daß wohl bes ser wäre, es bei dem Entwürfe zu belassen, Prinz Johattn: Wäre es nicht besser, wenn man sagte: Me eigentlichen wechselmäßigen Verbindungen" (8-8). Königl. Commissar v. Einert: Am besten wäre, wenn man es mit Beziehung auf die §.8 abmachte. Referent Domherr !v. Günther: Ich habe Nichts dage gen zu erinnern. Es handelt sich blos um den Ausdruck, und wenn die Deputation sich veranlaßt fand , diese Bemerkung zti machen, so geschah es nur, weil dieser Ausdruck erst durch die Wechselordnung sanctionirt werden soll, diese aber noch nicht in Berathung gekommen ist. Königl. Commissar v. Einert: Man kommt mit dem all gemeinen Ausdrucke „wahren Wechsel" am besten weg. Dieser Ausdruck ist auch dem Gebrauche gemäß. Referent v. Günther: Da Muß ich bemerken, daß der Ausdruck „wahreWechsel" erst durch die Wechselordnung ein geführtwerden soll und diese, wie schon gesagt, noch nicht be lachest ist. Königl. Commissar v. Ejnert: Beide Gesetze werden aber zu gleicher Zeit erscheinen. Bürgermeister Ritterstädt: Soviel scheint jedenfalls wünschenswcrth, daß eine gleiche Terminologie in beiden Ge setzen beibehalten werden möge. RefereNt Domherr V. Günther: Ich erlaube Mir, noch mals den Bericht zu Z. 8 vorzulesen. Es lautet derselbe: „ Da . hiertheils ausdrücklich, theils durch die gebrauchte Terminologie auf die künftige jetzt noch nicht berathene Wrchselordstting Bezll^ genommen worden ist, so erschien es der Deputation rathsam, die ser Paragraphe eine möglichst allgemeine, für all? bei Berathung der Wechselordnung etwa noch bevorstehenden Möglichkeiten pas sende Fassung zu geben, und zwar folgende: Oie geschieht still schweigend mit einer jeden Zeichnung, wodurch in dem eigent lichen Wechselgtschäfte eiste wechselmäßige Verpflichtung über nommen wird." ' , , ,, Bürgermeisterv. Gross: Könnte man,nicht einen ebenso allgemeinen Ausdruck annehmen, wie in Z. 8 geschehen ist? v. Zedtwitz: Dasselbe wollte auch ich bemerken. Man hat bei der §. 8 die Fassung angenommen : „ wodurch in dem ei gentlichen Wechselgeschäfte eine wechselmäßige Verpflichtung übernommen wird." Wenn man nun hierauf hinwiese oder gerade dieselben Worte gebrauchte, dann würde vielleicht das Be denken gehoben sein. Secretair Bürgermeister Ritte r st ä d t i Würde es^ nicht gut seist, wenn wir die Deputation ersuchten, bei der nächsten Sitzung eine anderweite Fassung vorzülegen? Vicepräsident v. Carlowi tz: Ich wollte mir zu bemerken erlauben, daß dies zu Nichts führen kann; denn es handelt sich hier um eine Principfräge, um die Frage, ob man sich'getraües dieses-Gesetz zu durchgehen und anzunehmen, ohne zu wissen, was m der jenseitigen Kammer über die Wechselordnung be- I. 47. schlossen wird. Daß man es thun könne und wollet versteht sich unter gewissen Cautelen, hat die Berathung bei der §. 8 dar- gethan, und ich sollte wohl glauben, daß sonach das Verfahren, was die Kammer bei der tz. 8 eingeschlagen hat, auch hier beobachtet werden müsse. Auch dort schon hat man einen Aus druck gewählt, welcher mit der Terminologie de,r Wechselordnung nie in Widerspruch kommen kann, und was die Ennneryng hier anbelangt, so kann auch ich mich erinnern, daß der königl. Herr Commissar selbst unserm Vorschläge beigetreten ist. . . Prinz Ioh a n yr Ich glaube doch, daß. der Vorschlag.des Bürgermeisters Ritterstädt anzunehmen sei, da eine solche Fas sung in der allgemeinen Debatte nicht leicht zu bewerkstelligen ist. Er selbst auch setzt voraus, daß das Princkp aufrecht zu erhalten sei, glaubt aber, daß demPrincip nicht durch die Fassung ge nügt werde. i - , - Bürgermeister v. Gross: Ich würde mir die Fassung vor zuschlagen erlauben: Ausgmommen von.dieser letzten Bestim mung sind nur die in dem eigentlichen Wechselge schäfte übernommenen wechselmäßigen Verpflich tungen. , , > , - Königl. Commissar V. Einert: Damit würde man sich vereinigen. . ... Präsident v. Gers,dorf: Nun wäre die Frage, ob man den Antrtzg des Herrn Bürgermeister V. Gross unterstütze? > Prinz Johann:,Die Deputation könnte sich wohl gleich damit einverstanden erklären. , . ... Referent Dplnherr v. G ün t h e r: Allerdings- . . Bürgermeister Hübler: Es ist ganz die Fassung, wie sie bei der h. 8. vorgeschlagen worden. Präsident v. Gersdorf: Da die Deputation diesen,Vor schlag zu dem ihrigen gemacht hat, so kann ich, sogleich fragen: ob die Kammer die so veränderte, 35 annehme? — Wirb also einstimmig angenommen. Referent Domherr0. Gunther: I . 36. .. . Bestünde di? klagende. Partes aus.,mehren Personen, , und, gehörten, zu selbiger außer den Descendenten ,oder hem Ehegatten inoch andere Personen, so..ist auf,Anrufen.derletztern derSchuld- ^arrest nach Lage der,Sache zu dem den Fremden an der Förderung zukommenden Antheile zu verfügen. Mb'tive siydchÄrW'nichi'gegehen,'Ändauch dieDepu- itati on'sagi dazu Nichts. , , , ? i Präsident v. G ersdorf: Nimmt die Kammer die §. 86 an?—Wird einstimmig angenommen. ! Referent Domherr vl Günther: ! . . . .. §-37^ ' , , " - . Der Schuldarrest kaun gleichzeitig neben der Hülfsvollstre- 'ckung in die Güter verhängt werden. Dse/Motive lauten: . ... , Mese Paragraphe behandelt eine bisher im,, sächsisches. Rechte streitige,,Frage. Die HandelsgeMtsoxdnung, welche', den Schuldarrest blos als Executionsmodus behandeic, enthält^ eine klare Bestimmung §. 21. Wenn die Klage auf per- 3*
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