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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Salzniederlage, würde es öffentlich verkauft, und das heraus kommende Strafgeld verwendet werden. Da das einmal nicht bestimmt ist, so will ich auch deshalb kein Amendement stellen. Ich erkläre mich jedoch mit dem einverstanden, was Se. königl. Hoheit beantragt hat. Königl. Commiffar v. Ehrenstein. Ich könnte mich mit dem Anträge zwar einverstehen, muß aber erklären, daß die Regierung deshalb schon vorgesvrgt hat, und wenn Beden ken über die Qualität des Salzes vorwalten, dieses nicht an den Salzschanken abgegeben wird. Refer. Bürgerm. Schill: Es würde der Antrag so zu fassen sein, daß wenn Bedenken wegen der Qualität des Sal zes sich erheben, dieses nicht an den Salzschänken abgegeben wird. . . Secretair v. Biedermann: Das scheint mir allerdings angemessen zu sein. Was mit dem Salze werden soll, darüber muß jedenfalls eine Bestimmung gegeben werden. Refer. Bürgerm. Schill: Es kann unmöglich öffent licher Berkaus bei dem Salze beliebt werden, weil gesetzliche Vorschriften bei Ausübung des Monopols entgegen sind. Es würde nämlich der Fall eintreten können, daß Jemand, der das Salz von einem andern Schanke holen muß, dasselbe erkauft, und so würde durch das Gesetz selbst Veranlassung gegeben, die Vorschrift nicht mehr zu halten. Ist das Salz zu schlecht, so steht es der Behörde frei, es zu vertilgen; besser vertilgt, als zur .Consumtion gebrauch^. Vicepräsident v. Carlo witz: Ich habe nichts wider den Antrag in der Schrift einzuwenden, allein ich muß bemerken, daß, wie er wenigstens zuletzt gefaßt werden wollte, er den er hobenen Bedenken nur theilweise abhilft. Der Bedenken ge gen die vorliegende Z. sind nämlich nach den Bemerkungen des Herrn Bürgermeister Gottschald zwei. Einmal hatte er den Fall vor Augen, wo zwar bei der betreffenden Niederlage Salz von derselben Gattung zu erhalten ist, wo aber das confiscirte an Qualität ein Geringeres ist. Dann hatte er aber auch das Bedenken, daß die betreffende Salzart in jener Niederlage viel leicht gar nicht geführt werde. Der Herr Bürgermeister Gott schald stellte auf den Grund jener Bedenken ein Amendement. Dawider hielt man ihm ein, und zwar mit vollem Rechte, seine Fassung begegne nur dem einen Bedenken und nicht auch dem andern. Allein umgekehrt laßt sich dasselbe von dem Anträge in die Schrift sagen. Ich glaube also, bei dem Anträge in der Schrift allein darf es nicht bleiben; man müßte für den an die Schrift gewiesenen Antrag stimmen, aber auch gleichzeitig für das Amendement des Herrn Bürgermeister Gottschald in seiner ursprünglichen Fassung. So wäre dem einen Bedenken durch den Antrag in der Schrift; dem andern Bedenken durch das Amendement des Hm. Gottschald, und zwar, wie es mir scheint, auf zweckmäßige Weise abgeholfen. Präsident v. Gersdorf: Die Sache liegt fo. Der Herr Bürgermeister Gottschald hat ein Amendement gestellt, was zahlreiche Unterstützung sand. Von Sr. Königl. Hoheit wurde schon früher ein Amendement gestellt. Auch darauf hätte ich die Frage der Unterstützung stellen sollen; indeß war es zweifelhaft, wie sich die Sache gestalte, und auch Graf Ho- henthal (Königsbrück) hat vorgeschlagen, das Wort „ist" in „kann" zu verwandeln, doch ohne einen bestimmten Antrag zu stellen. Von Herrn v. Carlowitz ist erwähnt worden, daß ein allgemeiner Antrag in die Schrift ausgenommen werde, und daß man dem Gottschald'schen Antrag beistimmen möge. Die ser hat jedoch erklärt, daß er darauf verzichten würde, wenn man dem Anträge, wegen Aufnahme in die Schrift, von Sr. Königl. Hoheit beipflichten wolle. Bürgermeister Gottschald: Es geschah nur eventuell, und da ich mich überzeugt habe, daß der Antrag von Sr. Königl. Hoheit den meinigen nicht vollständig ersetzt, so kehre ich zu dem meinigen zurück. Prinz Johann: Ich bitte, daß der Gottschald'sche An trag nochmals verlesen würde. (ReferentBürgermeister Schill verliest diesen Antrag, s. oben S. 302.) Prinz Johann: Ich stimme nun auch für diesen An trag. Secretair v. Biedermann: Da wir uns nun einmal in die Casuistik verstiegen haben, so muß ich noch einen Fall erwäh nen, der durch das vorgeschlagene Amendement nicht getroffen wird, den nämlich, wenn das Salz von einer Sorte ist, die wohl bei einer andern Niederlage geführt wird, wovon aber hier keine Nachfrage statt findet; dann kann der Salzschänke nicht füglich gezwungen werden, Geld für eine Waare hinzugeben, die er gar nicht absetzen kann. ReferentBürgermeister Schill: Es ist das Bedenken, welches ich auch bemerken wollte. Der Salzschänke kann nicht anderes Salz überkommen, als was er zu verkaufen hat, das Kochsalz; er hat weiter nichts als Kochsalz. Düngesalz muß unmittelbar aus den Salinen oder Niederlagen geholt werden, und Seesalz aus der Niederlage von Leipzig; also hat der Salz schänke nichts weiter als Kochsalz; nun kann blos Prägravation eintreten bei dem Kochsalze,wenn esgeringererQualität ist; mit hin paßt der Antrag nicht. Es handelt sich nicht von Salz gattungen, sondern nur von Kochsalz, wenn es von geringerer Qualität ist; und das wird durch den Antrag in der Schrift erledigt. Ich sollte glauben, man lasse es, da die Sache wenig praktischen Erfolg hat, bei der Bestimmung der §. v. Polenz: Es hat der Gottschald'sche Antrag den Zweck, wie der Herr Bürgermeister, als er ihn einbrachte, erklärte, den jenigen, welcher eine schlechtere Sorte fremden Salzes einführt, auch nur den der Qualität angemessenen Preis als Strafe zah len zu lassen, nicht den des guten Salzes in der nächsten Nieder lage. Das erkannte man als richtig. Indessen ist bemerkt worden, daß auch der andre Lheil, die Consumenten, benachthei- ligt werden könnte, wenn der Salzschänke Salz von schlechterer
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