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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,1
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028265Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028265Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028265Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- SonstigesNotizen zu dem Entwurfe eines Gewerbegesetzes 39
- Protokoll4. Sitzung 57
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 111
- Protokoll7. Sitzung 135
- Protokoll8. Sitzung 159
- Protokoll9. Sitzung 185
- Protokoll10. Sitzung 209
- Protokoll11. Sitzung 233
- Protokoll12. Sitzung 261
- Protokoll13. Sitzung 293
- Protokoll14. Sitzung 319
- Protokoll15. Sitzung 341
- Protokoll16. Sitzung 375
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 457
- Protokoll20. Sitzung 491
- Protokoll21. Sitzung 531
- Protokoll22. Sitzung 565
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 601
- Protokoll25. Sitzung 627
- Protokoll26. Sitzung 645
- Protokoll27. Sitzung 677
- Protokoll28. Sitzung 697
- Protokoll29. Sitzung 729
- Protokoll30. Sitzung 769
- Protokoll31. Sitzung 781
- Protokoll32. Sitzung 817
- BeilageBeilage I. Erläuterungen zu Cap. L. des Staatsbudgets für ... 857
- Protokoll33. Sitzung 873
- Protokoll34. Sitzung 909
- Protokoll35. Sitzung 939
- Protokoll36. Sitzung 969
- Protokoll37. Sitzung 985
- Protokoll38. Sitzung 1001
- Protokoll39. Sitzung 1019
- Protokoll40. Sitzung 1055
- Protokoll41. Sitzung 1093
- Protokoll42. Sitzung 1127
- BandBand 1860/61,1 -
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Debatte über den vorliegenden Gegenstand und gebe dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Rüger: Diejenigen Redner, welche für den Deputationsantrag sich erklärten, haben bereits in der Hauptsache zur Widerlegung der Angriffe, welche das De putationsgutachten erfahren hat, das Nöthige gesprochen, so daß ich mich auf eine kurze Nachlese beschränken kann. Die Deputation ist allerdings von der Ansicht ausgegangen, daß es gar nicht um ein Eingehen in das Materielle dieser Proteste, die einen ziemlich verworrenen Charakter an sich zu tragen scheinen, zu thun sei, zllmal die Kammer nicht ein Gerichtshof ist. Sie hat daher ihr Augenmerk nur darauf richten können, zu erwägen, ob es sachgemäß sei, den Parteien die Möglichkeit zu eröffnen, auf irgend eine Weise diejenige Verbindlichkeit, die, wie der Herr Commissar bemerkte, ihre elegische Seite hat, von sich abzuwenden. Die Angriffe gegen das Deputationsgutachten haben sich hauptsächlich darauf basirt, daß ein günstiger Erfolg nicht wahrscheinlich sei. Auch die Deputation ist dieser Ansicht gewesen; doch sie hat sich darum nicht kümmern zu dürfen geglaubt, ob die Parteien möglicherweise auf dem Wege, den sie selbst vorgeschlagen haben und wünschen, ihr Ziel erreichen; sie ist vielmehr der Meinung gewesen, daß dies Sache der Petenten sei und hieraus ist auch der Schluß antrag, daß sie, wenn das Kirchenvermögen in die Kosten Verurtheilt werden sollte, diese Kosten übernehmen sollen, hervorgegangen. Die Möglichkeit der Bestellung eines Ac- tors ist mehrseitig anerkannt worden und ich glaube, die hohe Staatsregierung ist unbehindert, diesem Gesuche zu entsprechen. Wenn Herr vr. Hertel es für ganz unmög lich hält, daß dem Gesuche entsprochen werde, so glaube ich hiergegen bemerken zu müssen, daß, wenn auch die Wahr scheinlichkeit nicht groß ist, daß auf dem Rechtswege ein günstiges Resultat für die Kirche zu Pirna herbeigeführt werden könnte, sich eben dadurch, daß bei Bestellung des Actors den Antragstellern zugleich zur Pflicht gemacht wird, die Kosten für das Kirchenvermögen eventuell zu übernehmen, -ie Verantwortlichkeit der kirchlichen Oberbehörde wegfällt, da dem Kirchenvermögen ein Verlust nicht entstehen kann. Auch scheint es in der Billigkeit gegen- die Stadtgemeinde Pirna zu liegen, daß ihr nicht zugemuthet werde, auf der einen Seite in ihrer Eigenschaft als Schulgemeinde, als Beklagte in den Proceß zu treten und auf der anderen Seite den Kläger zu Zweidrittel zu bezahlen. Ich kann daher Dasjenige, was gegen das Deputationsgutachten vorgebracht worden ist, nicht als ausreichend begründet erachten und empfehle daher der Kammer die Annahme desselben. Präsident Haberkorn: Wir können nun zur Abstim mung selbst übergehen. Ich werde die erste Frage auf den ersten Vorschlag der Deputation richten; was aberden zwei ten Vorschlag anlangt, welcher mit den Worten beginnt: „Im Vereine", so habe ich zunächst zu Motivirung meiner Abstimmung zu erklären, daß ich mich sowohl gegen die Deputation, als gegen den Antrag des Abg. Cichorius er klären muß, da ich die Kammer nicht für competent halte, Compromisse und Vergleiche in einer Sache, wo schon rechtskräftige Entscheidungen vorhanden sind, zu stiften und da ich insbesondere den Zusatz „unter der Moditication u. s. w." geradezu für unzulässig erkläre. — Um dem Wunsche des Abg. Ziesler zu entsprechen, werde ich die Frage in Bezug auf diesen zweiten Antrag spalten; ich werde unter Weglassung der Worte „unter der Modification u. s. w." die erste Frage auf den Antrag des Abg. Cichorius stellen, der das Gesuch zur Berücksichtigung der Staatsregie rung überweisen will; dann werde ich eine besondere Frage auf den Zusatz „unter der Modification u. s. w." stellen. Wird aber der Antrag des Abg. Cichorius abgelchnt, dann gehe ich zum Deputationsgutachtcn mit Weglassung des Zusatzes „unter der Modification u. s- w." über und wird dieser Antrag angenommen, so stelle ich die letzte Frage auf diese weggelassenen Worte. Wenn gegen diese Abstim mung Nichts eingewendet wird, so schreite ich zu dieser selbst. Es hat die vierte Deputation der Kammer vorge schlagen: „die Beschwerde dec Gemeinde Copitz und Genossen über die Seiten der kirchlichen Oberbehörden geschehene Auslegung von tz. 1 des Gesetzes vom 8. März 1888 und Anwendung dieser gesetzlichen Vorschrift auf die vor liegenden faclischen Verhältnisse auf sich beruhen zu lassen". Eritt die Kammer diesem Vorschläge ihrer Deputation bei? — Einstimmig Ja. Es hat ferner der Abg. Cichorius beantragt, den wei teren Vorschlag der Deputation in folgender Fassung an zunehmen: „Im Verein mit der Ersten Kammer das mit der Beschwerde verbundene eventuelle Gesuch, daß dem Aerar der Kirche zu Pirna ein Actor bestellt werde zur Aus führung der Freiheit desselben von der rechtlichen Ver bindlichkeit gegen die Schulgemeinde zu Pima zu Bei trägen für die Besoldung ihrer Lehrer im Rechtswege, der Staatsregierungzur Berücksichtigung zu empfehlen". Nimmt die Kammer diesen Antrag an? — Der Antrag ist mit 42 Stimmen abgelehnt. Es hat die Deputation vorgeschlagen in ganz gleicher Weise: „Im Vereine mit der Ersten Kammer das mir der Beschwerde verbundene eventuelle Gesuch, daß dem Aerar der Kirche zu Pirna ein Actor bestellt werde zur Aus führung der Freiheit desselben von der rechtlichen Ver bindlichkeit gegen die Schulgemeinde zu Pirna zu Bei trägen für die Besoldung ihrer Lehrer im Rechtswege, der Staatsregierung zur Erwägung zu empfehlen". Nimmt die Kammer diesen Antrag an?
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