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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1913/14,2
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1913/14,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028366Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028366Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028366Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1913/14
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1913/14,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll35. Sitzung 1033
- Protokoll36. Sitzung 1047
- Protokoll37. Sitzung 1141
- Protokoll38. Sitzung 1209
- Protokoll39. Sitzung 1219
- Protokoll40. Sitzung 1261
- Protokoll41. Sitzung 1315
- Protokoll42. Sitzung 1373
- Protokoll43. Sitzung 1439
- Protokoll44. Sitzung 1451
- Protokoll45. Sitzung 1489
- Protokoll46. Sitzung 1503
- Protokoll47. Sitzung 1565
- Protokoll48. Sitzung 1591
- Protokoll49. Sitzung 1605
- Protokoll50. Sitzung 1619
- Protokoll51. Sitzung 1633
- Protokoll52. Sitzung 1663
- Protokoll53. Sitzung 1727
- Protokoll54. Sitzung 1739
- Protokoll55. Sitzung 1761
- Protokoll56. Sitzung 1799
- Protokoll57. Sitzung 1875
- Protokoll58. Sitzung 1881
- Protokoll59. Sitzung 1897
- Protokoll60. Sitzung 1921
- Protokoll61. Sitzung 1955
- Protokoll62. Sitzung 1967
- Protokoll63. Sitzung 1987
- BandBand 1913/14,2 -
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II. K. 41. Sitzung, am 11. Februar 1914 1335 (Staatsminister v. Seydewitz.) (^1 über die Löhne der Staatsarbeiter, insbesondere der Arbeiter bei der Staatseisenbahnverwaltung, wird Gelegenheit sein noch Näheres auszuführen bei Be sprechung des heute noch zur Beratung stehenden An trages Castan. Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Staatsarbeiter und ihrer Familien, wovon IV Ziff. I des Antrages weiter spricht, sind bereits in großer Zahl vorhanden. Ich verweise hierzu in erster Linie auf die weit über die reichsgesetzlichen Ver pflichtungen hinausgehende Arbeiterversicherung. So besteht bei der Eisenbahnverwaltung die Arbeiterpen sionskasse Abteilung L, welcher die Staatseisenbahnver waltung — ohne hierzu irgendwie verpflichtet zu sein — ganz erhebliche Zuwendungen macht; diese betrugen in der letzten Finanzperiode nicht weniger als rund 1 Million Mark in jedem Jahre; in der laufenden Periode werden diese Zuwendungen noch steigen, da Arbeiter aus anderen Berufszweigen in großer Zahl ausgenommen werden. Zusammen aus den Abteilungen und 8 der Kasse können künftig von den Mitgliedern Jahresrenten bis zum Betrage von 1320 M. erreicht werden. Davon entfällt ein sehr großer Teil auf die Zusatzrente aus der Kasse L. Die höchsten Renten, die im letzten Jahre aus der Ab teilung gewährt worden sind, beliefen sich nur auf W rund 280 M. Auch die Pensionssätze der Witwen und Waisen von Arbeitern erfahren durch die Zusatzrente aus der Abteilung L eine sehr starke Erhöhung; z. B. stellt sich der Höchstbetrag der Witwenzusatzrente aus der Abteilung L jährlich auf uicht weniger als 569 M. 40 Pf.; die höchsten Witwenpensionen, die im letzten Jahre aus der Abteilung gezahlt worden sind, be trugen nur 80 M. Diese günstige Gestaltung der Pensionsverhältnisse dürfte bei keinem Privatunter nehmen auch nur annähernd erreicht werden. Die Wohltaten der bei der Eisenbahnverwaltung bestehenden Arbeiterpensionskasse sind neuerdings, wie ich schon andeutete, auch den Arbeitern anderer staat licher Betriebszweige zugänglich gemacht worden, nämlich den Arbeitern der Straßen- und Wasser-Bau- Verwaltung, der Forstverwaltung und der großen Mehr zahl der Arbeiter der Hüttenverwaltung sowie der Arbeiter des Fernheizwerkes, wodurch sich die staat lichen Leistungen zur Abteilung L jener Kasse ganz er heblich erhöhen werden. Außerordentlich günstig ist auch für die Arbeiter die am 1. Juli 1912 bei der Eisenbahnverwaltung ein geführte Bestimmung, wonach in Krankheitsfällen während der ersten 7 Tage der volle Lohn — unter Anrechnung des Krankengeldes — weitergezahlt wird und während der zweiten Woche des Lohnes LO) als Krankengeld gewährt werden; früher wurde für die ersten 14 Tage nur Krankengeld in Höhe des halben durchschnittlichen Tagelohnes gewährt. Nach den reichsgesetzlichen Bestimmungen wird für die ersten 3 Tage Krankengeld überhaupt nicht gewährt und für die folgenden Tage nur nach Höhe der Hälfte des Lohnes. Auch die Urlaubsverhältnisse sind bei den Staats arbeitern fortgesetzt verbessert worden. In diesem Zusammenhänge darf auch die Woh nungsfürsorge nicht unerwähnt bleiben. Allein bei der Staatseisenbahnverwaltung werden verwaltungs seitig dem Personal — nach dem Stande von Ende 1912 — 5391 Wohnungen überlassen. Bei Berech nung der Mietzinsen wird auf die finanzielle Lage der beteiligten Arbeiter und Beamten weitgehende Rücksicht genommen. Soweit Dienstmietwohnungen in Frage kommen, erreicht der Mietzins bei den un teren und einem großen Teile der mittleren Beamten sogar noch nicht einmal die Höhe des Wohnungsgeld zuschusses; bei einem Teile der unteren Beamten be trägt der Mietzins sogar nur etwa die Hälfte des Woh nungsgeldzuschusses. Sie behalten also erhebliche Beträge von diesem Zuschüsse nach Bezahlung des Mietzinses übrig. M Die von der Eisenbahnverwaltung für Arbeiter und untere Beamte errichteten Wohngebäude haben bis jetzt einen Aufwand von über 5 Millionen Mark verursacht. Außerdem sind in den letzten beiden Finanzperioden im außerordentlichen Etat je 1 Mil lion Mark und in der laufenden Etatperiode sogar 2 Millionen Mark zur Gewährung von Baudarlehen an gemeinnützige Bauvereine und Baugenossenschaf ten, an denen Eisenbahnbedienstete beteiligt sind, vor gesehen worden. Sie sehen also, daß sich die Regierung die För derung des Wohles ihrer Arbeiter und Angestellten hat angelegen sein lassen. Wer sich übrigens für die Einzelheiten der Wohlfahrtseinrichtungen bei der Staatseisenbahnverwaltung interessiert, kann das Nä here im Verwaltungsberichte der Staatseisenbahn verwaltung vom Jahre 1913, der sich in Ihren Händen befindet, S. 100ff. nachlesen. Die unter IV 2 erhobene Forderung, daß die Ver waltung der sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen unter Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten zu erfolgen habe, geht in dieser Allgemeinheit zu weit. Doch werden die Arbeiter schon jetzt in vielen der hier in Frage kommenden Beziehungen beteiligt, z. B.
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