Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (27. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Preise und Lieferzeit freibleibend"
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 410
- ArtikelVorstandssitzung am 21. und 22. September in Berlin 411
- ArtikelJuweliereinbrüche und Massnahmen zu ihrer Verhinderung 413
- ArtikelDas Schaufenster 416
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 417
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 419
- Artikel"Preise und Lieferzeit freibleibend" 421
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 422
- ArtikelVerschiedenes 426
- ArtikelGrossisten-Verbandstag in Eisenach 429
- ArtikelKonkursnachrichten 429
- ArtikelPatentbericht 429
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 429
- ArtikelVersammlungskalender 429
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 430
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 22 Die Uhrmacherkunst. 422 gesamt 225 °/ 0 , die Ware abgenommen, sodann aber fernere Preisaufschläge, die bis 800 °/ 0 gingen, insofern nicht „ge nehmigt , als er erklärt hat, von dem Vertrage zurücktreten zu wollen. Der Lieferer stützt sich in der später angestrengten Klage bezüglich der Preisbemessung in der Hauptsache auf die „Verbandsaufschläge“ welche in dem Lieferungsvertrage überhaupt nicht erwähnt sind, der Bezieher erklärt im all gemeinen die Preisaufschläge des Lieferanten für unangemessen und hält sich infolgedessen zur Abnahme für nicht ver pflichtet. Hierzu ist folgendes zu bemerken: Die „Verbandsaufschläge“ können zwar einen Hinweis darauf und die Vermutung dafür bilden, dass in dem be treffenden Gewerbe derartige Preise üblich sind. Für die Angemessenheit und das „billige Ermessen“ bieten sie jedoch keinen zwingenden Anhaltspunkt. Es dürfte gerichts kundig sein, dass bei manchen Kartellen die Verbandsauf schläge gerade in der fraglichen Zeit schon Konjunktur- Verhältnisse, d. h. Verschlechterung der Währung, die Ver teuerung der Erzeugung usw. „vorwegnahmen“.'den Ver bandsmitgliedern also Vorteile zu verschaffen versuchten, welche namentlich bei laufenden Verträgen als übergross zu bezeichnen sind. Hierüber ist ein reichhaltiges Material bei den Bezieherorganisationen vorhanden und zum Teil ver öffentlicht. Verbandsaufschläge können zwar für den inneren Verkehr zwischen Verband und deren Mitgliedern eine Wirkung haben und auch bei neu aufzunehmenden Aufträgen den Verbandsmitgliedern Richtlinien oder Vorschriften gebeD, wie sie ihre Offerten bzw. ihre Lieferpreise zu gestalten haben. Hierbei ist die als gerichtskundig vorausgesetzte Tatsache zu beachten, dass bei vielen Verbänden die Auf schläge von einzelnen Mitgliedern nicht eingehalten, sondern unterboten werden, da die einzelnen Betriebsverbältnisse, ins besondere die Eindeckung mit Rohmaterialien, günstigere Preisstellungen erlauben. Die von einzelnen Organisationen versuchte Ausübung eines Zwanges auf ihre Mitglieder, auch bei der Möglichkeit günstigerer Preisstellungen zu den höheren Verbandspreisen zu verkaufen, ist von allen Seiten, insbesondere von der Rechtsprechung, zurückgewiesen worden. Niemals können aber Verbandsaufschläge bei laufenden, mit freibleibender Preisstellung abgeschlossenen Verträgen die Angemessenheit des Preisaufschlages im- einzelnen Falle beweisen. Beweispflichtig ist vielmehr in jedem einzelnen Falle eines laufenden Vertrages derjenige, welcher sich auf sein Recht zur Stellung eines freibleibenden Preises beruft, d. h. die Pflicht des einzelnen Lieferanten. Er muss nach den tatsächlichen Verhältnissen seines Betriebes nachweisen, ob und inwieweit ein Preisaufschlag überhaupt gerechtfertigt ist. Ob diese Beweislast entfällt, wenn von vornherein „Ver bandspreise bzw. „Verbandsaufschläge“ vereinbart worden sind, ist hier nicht zu untersuchen. Es kommt aber, ab gesehen von dieser Ueberlegung, noch folgendes in Frage: Wenn in Zeiten steigender Warenpreise eine Lieferfirma einen Liefervertrag mit freibleibendem Preis über Waren lieferungen abgeschlossen hat, deren Material sofort beschafft werden kann, so muss sich dieselbe bereits beim Vertrags abschluss mit zwingender Notwendigkeit sagen, dass aller Voraussicht nach die Kosten für die Rohmaterialien stark in die Höhe gehen werden; dieser Gefahr will sie ja gerade durch die freibleibende Preisstellung zu ihrem eigenen Vor teil begegnen. Zum mindesten aber muss sie, wenn sie etwa nicht gleich im Anfang bestimmt mit dem Herauf schnellen der Erzeugerpreise gerechnet haben sollte, diese Ueberlegung zur Zeit des ersten Preisaufschlages anstellen. Pflicht der Lieferfirma muss es daher sein, ihre Be steller dadurch zu schützen, dass sie sich rechtzeitig bei oder kurz nach der Auftragsannahme, allerspätestens aber zur Zeit des ersten Preisaufschlages so mit Rohmaterialien usw. für die aufgenommenen Bestellungen eindeckt, dass sie zum mindesten später eine Preiserhöhung nicht auf das Steigen der Rohmaterialien zu stützen hat; dass im vorliegenden Streitfall die Beschaffung der Rohmaterialien, die am Markt überreichlich vorhanden waren, leicht möglich gewesen wäre, ist unbestreitbar. Gegen das Steigen der Löhne und der sonstigen Unkosten ist allerdings die Lieferfirma machtlos. Diese Unkostenerhöhungen kann sie auch bei einem laufenden Liefervertrag mit freibleibender Preisstellung ihrem Abnehmer in Rechnung stellen (vorausgesetzt, dass nicht eine dolos oder fahrlässig verspätete Lieferung auch diese Inrechnung stellung ausschliesst). In der Praxis mögen gewöhnlich die Lieferfirmen bei freibleibender Preisstellung die Eindeckung mit den für die angenommenen Bestellungen erforderlichen Rohmaterialien nicht vornehmen. Dieser Gebrauch, der die Gefahr des Steigens der Rohmaterialpreise (welche zudem noch weit eher von den Lieferfirmen, als von den Beziehern klar er kannt und vorausgesehen werden kann) nur auf die Bezieher abwälzt, darf aber nicht nur diese einseitig belasten. Das Reichsgericht hat diesen Grundsatz des öfteren ausdrücklich anerkannt, z. B. in dem Urteil II. 397/20 vom 18. März 1921. Sind die obigen Deduktionen — und das kann keinem Zweifel unterliegen — richtig, so war im Streitfälle die Lieferfirma auf keinen Fall zur Erhöhung der Grundpreise um die Verbandsaufschläge berechtigt. Sie wäre höchstens in der Lage gewesen, die gestiegenen Löhne und Unkosten nach billigem Ermessen aufzuschlagen, nachdem sie der ihr durch den laufenden Vertrag obliegenden Verpflichtung zur rechtzeitigen Eindeckung mit Rohmaterialieu nachgekommen war. Hat sie dies verabsäumt, so können die Preiserhöhungen in dem Umfange der Verbandsaufschläge auf keinen Fall angemessen sein und waren von dem Besteller im vor liegenden Falle in dieser Höhe nicht zu leisten. Ist die Sachlage aber eine solche, so war der Bezieher auch zum Rücktritt berechtigt. irnigsaDrmtiynarhrirbtrir Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie and Zwangs*Innungen. Königsberg-Neamarb. (Vereinigung der Uhrmacher, Goldarbeiter und Optiker des Kreises und Umgebung.) Am Sonntag, den 30. Oktober, gegen 10 Uhr, findet in Küstrin - Neustadt im Hotel Kaiserhof eine Ver sammlung aller Kollegen des Kreises und der näheren Umgebung statt. Alle Kollegen, vor allen Dingen die Kollegen aus den kleiueren Orten, werden hiermit dazu eingeladen, und ist das Erscheinen eines jeden im Interesse des einzelnen und der Allgemeinheit unbedingt notwendig. Der Vorstand: Müller. Koch. Paulick. Ostthfiringer Uhrmacherverband. Am Sonntag, den 6. No vember, vorm. IOV2 ühr, findet in Gera im Restaurant „Tonhalle“ die ausserordentliche Generalversammlung statt, zu der ein Erscheinen aller Mitglieder erwünscht ist. Alle Kollegen, die dem Ostthüringer Uhr macherverband noch fernstehen, sind herzlichst eingeladen. — Tages ordnung: 1. Verlesen des Protokolls; 2. Eingänge; 3. Festlegung der Beiträge; 4. Wirtschaftsfrage (Reparaturpreise); 5. Vortrag über Einheits buchführung, Kollege Tröscher (Weimar;; 6. Bericht über den Besuch der Deutschen Uhrgläserfabrik Teucbern, Kollege Ebersberger (Weimar) ■ 7. Verschiedenes. P. Klitzsch, Schriftführer. Schwäb. Hall. (Uhrmachervereinigung Hohenlohe.) Am Sonntag, den 30. Oktober, findet in Crailsheim eine ausserordentliche General versammlung statt (Lokal wird noch bekauntgegeben) Verbandstag Bayern. Am 9. und 10. Oktober in Nürnberg. Etwas über 200 Kollegen nahmen an dem Verbandstag teil, ein Zeichen, dass das letzte Jahr für die Organisation der Uhrmacher in Bayern ein erfolgreiches war. Um 10 15 Uhr eröffnete der Vorsitzende, Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Ver eine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungs- Berichte. ebenso die Einladungen zu Versammlungen rechtzeitig einzu- senden. Für Nr. 83 bestimmte Einsendungen werden bis ■piteatesiu den 2. November erbeten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder