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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (27. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorstandssitzung am 21. und 22. September in Berlin
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 410
- ArtikelVorstandssitzung am 21. und 22. September in Berlin 411
- ArtikelJuweliereinbrüche und Massnahmen zu ihrer Verhinderung 413
- ArtikelDas Schaufenster 416
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 417
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 419
- Artikel"Preise und Lieferzeit freibleibend" 421
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 422
- ArtikelVerschiedenes 426
- ArtikelGrossisten-Verbandstag in Eisenach 429
- ArtikelKonkursnachrichten 429
- ArtikelPatentbericht 429
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 429
- ArtikelVersammlungskalender 429
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 430
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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411 Die Uhrmacherkunst. Nr. 22 hinterziehung), 34 (Jahresbeitrag 1922, beträgt 18 Mk.), 35 (Steuereinschätzung), versandt. Unsere Rundschreiben können wir in Zukunft nur den Vereinigungen zusenden, die ihrer Beitragspflicht nachkornmen. Wir haben bis jetzt viel mehr Ausgaben gehabt, als wir Beiträge bekommen haben; wir müssen deshalb alle Ausgaben für säumige Mitglieder sparen. Dank! Herr Carstensen (Köln) sandte uns für die Kinderhilfe 35,20 Mk., wofür wir herzlich danken. Kommunalabgabengesetz. Zu dem preussischen Kom munalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 sowie zu dem Kreis - und Provinzialabgabengesetz vom 25. April 1906 ist unter dem 26. August 1921 eine Novelle ergangen, die auch für das Handwerk wichtig ist. Wir geben daraus bekannt: Bei der Gewerbesteuer können künftighin Abänderungen verlangt werden, sofern es die wirtschaftlichen Verhältnisse erfordern. Der § 54 ist in seiner alten Fassung fortgefallen, dafür als neuer Paragraph wie folgt eingefügt: „Die Erhebung von Zuschlägen über 500 % der staatlich veranlagten Realsteuern (Grund- und Gewerbe steuer) bedarf der Genehmigung. Sofern in der Gemeinde die Realsteuern nach be sonderen Steueranordnungen mit veränderlichen Steuer sätzen erhoben werden, bedürfen die Beschlüsse, durch welche die Steuersätze für das Haushaltsjahr festgesetzt werden, der Genehmigung. Die Vertretungen der hiervon betroffenen Steuer pflichtigen sind vor Fassung des Umlagebeschlusses zu hören.“ Das gleiche hat zu gelten bei Umlagebeschlüssen zu der Betriebssteuer. Der § 58 lautet künftighin wie folgt: „Die Betriebssteuer soll jedoch in der Regel zu den gleichen Hundertsätzen herangezogen werden wie die Ge werbesteuer, Zuschläge zu der Betriebssteuer, die 500 °/ 0 übersteigen, sowie Abweichungen von dem Hundertsatze der Zuschläge zu der Gewerbesteuer bedürfen der Ge nehmigung Der § 54, Abs. 2, findet entsprechende Anwendung.“ Ueber die Höhe der Zuschläge und die neuen Steuer ordnungen müssen die Gemeinden bis zum Ablauf der ersten 3 Monate des Rechnungsjahres Beschluss fassen. Kommt bis zu diesem Zeitpunkt ein gültiger Beschluss nicht zustande, so ist die Aufsichtsbehörde mit Zustimmung der Beschluss behörde befugt, behufs Deckung des Steuerbedarfs das Ver hältnis der Zuschläge zu den einzelnen Realsteuern unter einander, oder, soweit besondere Steuerordnungen bestehen, die nach diesen Steuerordnungen zu erhebenden Steuersätze festzusetzen. Bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die Gemeinde oder Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde werden die Zu schläge oder die Steuersätze des Vorjahres forterhoben. Hiernach geleistete Zahlungen sind auf die endgültigen Zu schläge des Rechnungsjahres zu verrechnen. Das Rechtsmittelverfahren ist insofern geändert, als der Einspruch gegen eine Veranlagung binnen 4 Wochen bei derjenigen Stelle einzulegen ist, welche die Veranlagung vor genommen hat. Ueber den Zeitpunkt des Inkrafttretens von genehmigenden Steuerbeschlüssen der Gemeinden gilt künftighin folgendes: „Die Genehmigung und gegebenenfalls die Zustimmung gilt als an dem Tage erteilt, an welchem der zu ge nehmigende Gemeindebeschluss gefasst ist, indes können die betreffenden Behörden einen späteren Zeitpunkt hier für festsetzen.“ Die Ausführungsbestimmungen zu der Novelle zum Kommunalabgabengesetz sind bislang noch nicht erschienen. Das Gesetz ist mit dem 26. August 1921 in Kraft ge treten. In einem Schreiben des Reichsministers der Finanzen vom 31. August 1921 (III E 22041) weist dieser erneut darauf hin, dass die Berufs- und Fachvertretungen immer zu hören sind, wo dies nach den Verhältnissen angezeigt erscheint. Aus dem Vorstehenden geht hervor, wie ausserordentlich wichtig unsere Umsatzsteuerauskunftstellen sind. Die Ver einigungen oder Bezirke, die immer noch keinen Kollegen der Zentralgeschäftsstelle gemeldet haben, der für die Steuer fragen zuständig ist, werden in ihrem eigenen Interesse gut tun, nunmehr einen Kollegen dem Zentralverband namhaft zu machen. Achtung, erhöhte Einbruchsgefahr! In letzter Zeit mehren sich in erschreckender Weise die Einbrüche in Uhren- und Goldwarengeschäften. Jeder Kollege sollte deshalb seine Einbruchssicherungen einer eingehenden Prüfung unterziehen und sie nach Möglichkeit weiter ausbauen. Grösste Wachsamkeit ist notwendig! Jeder Kollege sollte auch Mitglied der Einbruchshilfskasse sein. Drucksachen sind durch die Geschäftsstelle des Zentralverbandes in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu erhalten. Reparaturversicherung. Wir empfehlen allen Kollegen die Benutzung dieser Einrichtung des Verbandes. Die Re paraturen werden gegen jeden Verlust, auch beim Post versand usw. versichert. Ein Block, ausreichend für 100 Ver sicherungen, kostet mit Porto 12,80 Mk. Er kaDn durch die Geschäftsstelle in Halle (Saale). Mühlweg ^9, bezogen werden. Wichtig für Fabrikanten und Grosshändler. Wir haben noch einen kleinen Rest Festbficher von Stuttgart, in dem die Adressen aller Vereinigungen angegeben sind. Die Zu sendung der Festbücher erfolgt gegen Einsendung von 5 Mk. auf das Postscheckkonto des Zentralverbandes, Leipzig Nr. 13953. Die Berechnung der Reparaturpreise lässt noch vielfach sehr zu wünschen übrig. Es tut noch Aufklärung sehr not. Jeder Kollege sollte die kleine Schrift: „Grundlagen zur Be rechnung der Reparaturpreise“ kennen. Sie ist gegen Ein sendung von 2,45 Mk. durch uns zu beziehen. Zur Beachtung! Wir bitten, allen Anfragen an die Geschäftsstelle Rückporto beizufügen. Alle Zusendungen für den Einheitsverband sind nur an die Zentralgesehäftsstelle in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu richten. Geldzahlungen erbitten wir auf unser Postscheck konto in Leipzig Nr. 13953. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband). Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19. W. König, Geschäftsführer. 4. Vorstandssitzung am 21. und 22. September In Berlin. Anwesend sind die Herren Kochendörffer (Kassel), Uhlig (Halle), Quentin (Halle), Magdeburg (Leipzig), Dr. jur. W. Felsing (Berlin), W. König (Halle). Ferner die Herren Uhr land und Karnes von dor Fachpresse. Um ll 25 Uhr eröffnet der Vorsitzende, Herr Kocben- dörffer, die Sitzung. 1. Der Geschäftsführer gibt einen Ueberblick über die Kosten der Reichstagung. Die Kosten konnten durch die Einnahmen gedeckt werden; es verbleibt ein kleiner Ueber- schuss, der für die nächste Tagung zurückgestellt werden soll. 2. Der Haushaltplan für 1922 wird in den einzelnen Posfen durchgesprochen. Leider mussto dabei festgestellt
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