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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (27. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 410
- ArtikelVorstandssitzung am 21. und 22. September in Berlin 411
- ArtikelJuweliereinbrüche und Massnahmen zu ihrer Verhinderung 413
- ArtikelDas Schaufenster 416
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 417
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 419
- Artikel"Preise und Lieferzeit freibleibend" 421
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 422
- ArtikelVerschiedenes 426
- ArtikelGrossisten-Verbandstag in Eisenach 429
- ArtikelKonkursnachrichten 429
- ArtikelPatentbericht 429
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 429
- ArtikelVersammlungskalender 429
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 430
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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I Nr. 22 Die Uhrmacherkunst. 426 höhung von 40% einstimmig beschlossen wurde. Die Versammlung beschloss, eine neue Reparaturpreisliste drucken und an sämtliche Mit glieder versenden zu lassen. Gleichfalls setzte man erhöhte Preise für Trauringe fest. Nach Erledigung der Tagesordnung schloss der Vorsitzende mit den besten Wünschen für ein gutes Herbst- und Weihnachtsgeschäft die für jeden Kollegen recht anregend verlaufene Sitzung. Erich Schmidt, Schriftführer. Reichenbaeh i. V. Protokollauszug der am 5. Oktober in Auer bach i. V. stattgefundenen Versammlung der Freien Vereinigung der Uhr macher von Reichenbach i. V. und umliegenden Städten. Der Vorsitzende, Herr Alb- Mittag, eröffnet gegen 3 Uhr die Ver sammlung und bringt zunächst verschiedene Eingänge zu Gehör, Steuer angelegenheit, Beitragserhöhung und Umsatzdurchschnittserkläruug be treffend. Ueber diese Angelegenheiten soll in der nächsten Haupt versammlung beschlossen werden. Nächsten Punkt betraf die Erhöhung der Preise für optische Waren. Die Krankenkassen sind von der Er höhung in Kenntnis gesetzt worden, ebenso sind die Preise für die Privatkundschaft erhöht worden. Die Preise für Grossuhren mussten ebenfalis erhöht werden. Da die Reparaturpreise für Uhren den jetzigen Verhältnissen nicht mehr entsprechen, soll auf der am 16. Oktober in Plauen stattfindenden Bezirksversammlung hierüber beschlossen werden. Die nächste Hauptversammlung findet in Falkenstein statt, der Termin wird noch bekanntgegeben. Otto Wild, Schriftführer. Stettin. (Uhrmacherzwangsinnung.) In der Versammlung am 4. Oktober wurden neue Lehrlinge durch eine kurze Ansprache des Ober meisters aufgenommen. Betreffend Haushaltplan, erforderte derselbe Aenderungen in Ein nahme und Ausgabe Wegen der Erhöhung des Verbandsbeitrages mussten auch die Mitgliederbeiträge erhöht werden, so dass von 1922 ab pro Mitglied 50 Mk. erhoben werden, für einen Gehilfen 60 Mk. und für einen Lehrling 10 Mk. Das Gehalt des Fachlehrers wurde von 500 Mk. auf 800 Mk. erhöht. Zum Ansporn der Lehrlinge wird jedes Jahr eine Prüfung in prak tischen Arbeiten und Theorie abgehalten; die besten Arbeiten sollen durch Preise ausgezeichnet werden. Die Prüfungsarbeiten sollen frei willige sein. Die Kündigung der Lohnsätze wurde angenommen, die Lohn kommission hat der Gehilfenschaft den Vorschlag gemacht, die Zahlung nach Stück vorzunehmen. Es muss noch abgewartet werden, ob die Gehilfen diesen Vorschlag annehmen. Die Lohnkommission ist der Ansicht, dass diese Art dem guten Arbeiter einen höheren Verdienst verspricht, den anderen aber ein Ansporn ist, Besseres zu leisten und mehr zu verdienen. Ueber die Ausstellung in Kolberg konnte der Obermeister nichts berichten, da die Aufmerksamkeit nicht vorhanden war, er unterbrach deshalb seinen Bericht. Auf die Bitte des Obermeisters hatte die Uhrenfabrik Gustav Becker, Freiburg, der hiesigen Fachklasse eine Anzahl Uhrteile zur Verfügung gestellt, wofür dem Einsender auch der Dank an dieser Stelle ausge sprochen wurde. Die Kosten für die Fachzeitung sollen der Kasse zur Last fallen. Es sollen ferner die Reparaturenpreise erhöht werden, die Aus arbeitung wurde einer Kommission übergeben. Paul Wickel, Schriftführer. Zur Baachtungl Alle Zahlungen, die den Zentralverband betreffen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 13953: Zentral verband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), zu leisten. Alle Zahlungen, die die Uhrmacherkunst betreffen, also Bezug oder Anzeigen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 103533, Die Uhrmacherkunst, Halle (Saale), einzuzahlen. Zentralverband und Uhrmacherkunst haben also zwei ver schiedene Postscheckkonten! Kassel. Am 17. Oktober d. J. waren es 25 Jahre, seit Uhrmacher meister Heinrich Kochendörffer, I. Vorsitzender des Zentralverbandes, aus London in die Heimat zurückkehrte, um in das väterliche Geschäft ein zutreten. Seit 1907 betreibt er das bereits vor 93 Jahren vom Gross vater begründete Geschäft unter der Firma H. Kochendörffer sen. ge meinsam mit seinem Bruder, der nach dem im genannten Jahr erfolgten , Tod des Vaters in das Geschäft mit eintrat. Wir sprechen auch an dieser Stelle Herrn Kollegen Kochendörffer unsern herzlichsten Glück wunsch aus. Möge er in der alten Frische und mit der gleichen warmen Anteilnahme nicht nur seinem grossen Geschäft, sondern auch dem Zentralverbande noch recht lange vorstehen 1 Zur Abänderung des Umsatzsteuergesetzes. Der Reparations ausschuss des Reichswirtschaftsrates beschäftigte sich in seiner Sitzung am 11. Oktober 1921 mit dem Bericht seines Unterausschusses über den Gesetzentwurf für eine Abäuderung des Umsatzsteuergesetzes vom 24. De zember 1919. Der Bericht geht zunächst auf die in der Begründung zum Gesetzentwurf aufgezeigten drei Möglichkeiten einer Umgestaltung der Umsatzsteuer, nämlich der „veredelten Umsatzsteuer“ des Herrn von Siemens, der Kleinhandelsteuer und der Produktions- oder Fabrikats steuer, ein und kommt nach eingehender Prüfung zu dem Schlüsse, dass diese Formen zur Zeit nicht möglich sind, empfiehlt aber der Regierung, für die Zukunft die Frage ernstlich zu prüfen, ob nicht die Siemenssche „veredelte Umsatzsteuer“ oder gegebenenfalls die Kleinhandelssteuer so gestaltet werden könnten, dass die gegen die Einführung jetzt bestehenden Bedenken beseitigt würden. Nach Ablehnung dieser Wege bleibt nur die Eihöhung der jetzigen Umsatzsteuer übrig. Der Bericht schlägt 2 % (gegen 3 % des Entwurfs) vor. Die Ermässigung des Satzes wird damit begründet, dass einmal der Konsum eine höhere Belastung kaum ertragen kann und dass ferner eine stärkere Erhöhung des Satzes dazu führen würde, dass die Betroffenen der Umsatzsteuer mit legalen Mitteln, unter anderem starker Ausnutzung des Zwischenhandelsprivilegs, auszu weichen versuchen würden. Der Aufhebung der Befreiung der Aus fuhr von der Umsatzsteuer wird mit dem Bedenken zugestimmt, dass bei Wiederkehr normaler Verhältnisse und scharfem Wettbewerb auf dem Weltmarkt eine Belastung mit der Umsatzsteuer für viele Waren unerträglich werden könnte. Es wird daher der Wunsch ausgesprochen, dass im Gesetz eine Bestimmung geschaffen wird, wonach die Beseitigung der Belastung der Ausfuhr mit der Umsatzsteuer durch Reiehsratsbeschluss nach Anhörung deB Reichswirtschaftsrates erfolgen kann. Dem Vor schlag der Regierung, die Befreiung der ersten Umsätze nach der Ein fuhr in das Inland aufzuheben, wird mit der Einschränkung zugestimmt, dass dadurch keine schädliche Wirkung auf unsere Rohstoffeinfuhr ein- tritt. Als Abs. Ib des betreffenden § 2 des Entwurfes wird vorgeschlagen: „Die ersten Umsätze aus dem Ausland bezogener Gegenstände im In land, die der Reichsrat nach Anhörung des Reichswirtschaftsrates in einer Freiliste näher bezeichnet, zu denen insbesondere die notwendigen Lebens - und Futtermittel, sowie Rohstoffe und Halberzeugnisse gehören, sollen, soweit die Umsätze ausserhalb des Kleinhandels erfolgen und die Bestimmungen des Reichsrats über die Sicherstellung und über die Her kunft der Gegenstände innegehalten werden.“ — Ferner wird dem § 2 ein neuer Absatz angefügt, demzufolge von der Besteuerung ausgenommen sind die „Leistungen der Revisionsverbände gemäss § 54ff. des Genossen- schaftsgesetzes*. Zur Frage der Luxussteuer wird folgende Entschliessung vor geschlagen: „Der Reichswirtschaftsrat erkennt an, dass der Luxussteuer ein gesunder Gedanke zugrunde liegt, da durch sie gegenüber der all gemeinen Belastung jedes Verbrauchs durch die Umsatzsteuer eine Vor belastung derjenigen Verbraucbsgegenstände angestrebt wird, die nur für bemitteltere Kreise erlangbar sind. Auch mit Rücksicht darauf, dass sich dieser Gedanke in fast allen Staaten durchgesetzt hat, erscheint eine völlige Aufhebung der Luxussteuer nicht angebracht. Auf der anderen Seite hält der Reichswirtschaftsrat die jetzige Form der Luxus steuer für unerträglich. Er ist der Auffassung, dass durch den Versuch der Begriffsbestimmung des Luxus im Wege der Spezialisierung und Differenzierung innerhalb der gleichen Warenart ein System entstanden ist, das fast immer ungerecht wirkt und die wirtschaftliche und technische Entwicklung der deutschen Produktion in erheblichem Masse hemmt und gefährdet, Es muss daher ein völliger Umbau der Luxussteuer gefordert werden. Dabei wird für festumrissene Gruppen von Gegenständen unter tunlichstem Verzicht auf Spezialisierung über die Luxussteuerpflicht klar und eindeutig zu entscheiden sein. Soweit sich bei den Beratungen, die unverzüglich beginnen müssen, für bestimmte Gegenstände oder Gruppen von solchen ergeben sollte, dass auf diesem Wege die Schäden des bisherigen Systems nicht beseitigt werden können, so müsste trotz des wertvollen Grundgedankens hierfür die Steuer ganz beseitigt werden. Der Reichswirtschaftsrat schlägt vor, einen Ausschuss zu bilden, in dem die einzelnen Fragen sachverständig geklärt werden und dessen Anhörung es vor Erlass der einzelnen Bestimmungen ständig bedarf. Zur Durch führung wird es erforderlich sein, dass keine Schranken der Neu gestaltung entgegenstehen. Es erscheint daher zweckmässig, die Dele gation, die bereits der § 16 dem Reichsrat gibt, noch zu erweitern. Es wird folgender Wortlaut vorgeschlagen: „Der Reichsrat ist ermächtigt, nähere Bestimmungen über die Abgrenzung der luxussteuerpflichtigen Gegenstände zu erlassen. Er ist befugt, in § 15 bezeichnete Gegen stände von der erhöhten Luxussteuer zu befreien und andere für erhöht steuerpflichtig zu erklären. Er ist auch befugt, bei bestimmten Gruppen von Gegenständen an Stelle der Fertigerzeugnisse die zu ihrer Her stellung erforderlichen Halberzeugnisse für erhöht steuerpflichtig zu er klären, sowie zu bestimmen, dass die Steuer auch dann erhoben wird, wenn die Halberzeugnisse nicht veräussert, sondern an einen anderen Betriebszweig desselben Unternehmers zur weiteren Bearbeitung oder Verarbeitung abgegeben werden. — Vor Erlass der Bestimmungen muss ein vom Reichswirtschaftsrat eingesetzter Sachverständigenausschuss sie begutachten. Die Bestimmungen treten ausser Kraft, soweit der Reichstag es verlangt.“ Für die Uebergangsbestimmungen wird vorgeschlagen, dass die Erhebung der Umsatzsteuer bei der Ausfuhr für diejenigen Umsätze unterbleibt, die aus Abschlüssen herrühren, die vor Inkrafttreten des t *: »• i /
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