Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (10. Oktober 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kleine Auslandsnotizen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 613
- ArtikelPädagogik in der Meisterlehre 614
- ArtikelZeitmessung und Uhren im Spiegel der Geschichte (Fortsetzung) 615
- ArtikelDas in Jena erbaute neue Planetarium 618
- ArtikelAußenhandel mit Uhrenerzeugnissen im Monat August 1924 620
- ArtikelZum 27. (außerordentlichen) Verbandstag des Thüringer ... 621
- ArtikelJena 622
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 623
- ArtikelSteuerfragen 625
- ArtikelKleine Auslandsnotizen 627
- ArtikelSprechsaal 627
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 628
- ArtikelTagung der amerikanischen Uhrmacher 630
- ArtikelVerschiedenes 630
- ArtikelPatentschau 632
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 632
- ArtikelEdelmetallmarkt 632
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 40 DIE UHRMACHERKUNST 627 Luxussteuer bei der Uhreneinfuhr Frage: Ich bin Einzelhändler und erhielt aus dem Elsaß goldene Kalotten, und zwar vom Fabrikanten, der zollfreie Einfuhr nach Deutschland hat, direkt ins Haus gebracht. Jetzt kommt das hiesige Finanzamt und will von mir die Luxussteuer. Muß ich die Luxus steuer bezahlen? Antwort: i. Goldene Uhren jeder Art (mit alleiniger Ausnahme der mit Edelsteinen usw. besetzten) unterliegen der erhöhten Umsatz steuer beim Hersteller; werden dieselben aus dem Ausland eingeführt, so tritt an Stelle der erhöhten Versteuerung beim Hersteller die er höhte Versteuerung bei der Einfuhr. Steuerpflichtig ist der Ein führende. 2. Goldene Uhren, welche mit Edelsteinen usw. besetzt sind, unterliegen nicht der erhöhten Umsatzsteuer beim Hersteller und auch nicht der erhöhten Umsatzsteuer bei der Einfuhr, sondern der erhöhten Umsatzsteuer im Kleinhandel. Zu i. Es kommt darauf an, wer die Uhren wirklich eingeführt hat. Dieser hat die erhöhte Umsatzsteuer bei der Einfuhr zu zahlen, welche sich berechnet aus: a) Einstandspreis, eventuell umgerechnet ih Goldmark, b) dazu Zoll. Die Tatsache, daß aus besonderen Bestimmungen eine Ware nicht zollpflichtig ist, enthebt nicht von der Verpflichtung der er höhten Umsatzsteuer bei der Einfuhr. Haben Sie daher die Golduhren selbst aus dem Ausland ein- gefüjirt, so haben Sie nach jeder Einfuhr (auf Antrag am Ende eines jeden Vierteljahres) eine besondere „Einfuhrerklärung“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes abzugeben und 15 o/ 0 von dem wie oben berechneten Betrage zu zu zahlen, wobei die tatsächlich an den ausländischen Lieferanten gezahlten Beträge, was Höhe und Lieferzeit betrifft, maßgebend sind. Ist der Einführende jedoch ein Grossist oder ein sonstiger Dritter gewesen, so haben Sie nicht als Steuerpflichtiger bezüglich der Einfuhr zu gelten, sondere. Sie können unseres Erachtens die Steuerbehörde auf denjenigen verweisen, welcher wirklich als Ein führender zu gelten hat. Inwieweit die Steuerbehörde etwa ein Rückgriffsrecht auf Sie hat, müßte noch eingehend untersucht werden. Dr. F. Kleine Auslandsnotizen In einem Bericht der amerikanischen Handelskammer über die deutsche Uhrenindustrie wird unter anderem gesagt: Ob wohl Aufträge über die nahe Zukunft vorliegen, läßt der Inlands markt viel zu wünschen übrig, und der Absatz ins Ausland ist sehr beschränkt; letzteres namentlich wegen der französischen und italienischen Konkurrenz. Hinderlich sind auch die Einfuhr beschränkungen, die, z. B. Spanien und die Schweiz auferlegen, während Italien und Frankreich Uhren ohne jede Beschränkung nach der Schweiz einführen können. Niedrige Herstellungskosten sind in Italien und Frankreich die Ursache, daß die Fabriken dort voll beschäftigt sind, wogegen in Deutschland die Fabriken nur 4 Tage in der Woche arbeiten. Infolge der höheren Löhne in der Schweiz — gegenüber Deutschland, Frankreich und Italien etwa 100 % — ist die Lage in der Schweiz weniger günstig. Schweizer Fabriken sollen daher beabsichtigen, in Deutschland mit Rücksicht auf die niedrigeren Löhne Zweig niederlassungen zu etablieren. Der Versuch der Japaner, in Europa für ihre Uhren ein dauerndes Absatzgebiet zu finden, ist nicht erfolgreich gewesen, da die japanischen Uhren minderwertig sind. Auch im fernen Osten zieht man das europäische und amerikanische Fabrikat vor. Der deutsche Markt wird für Auslandsfabrikate zur Zeit wenig aufnahmefähig sein. In allen Ländern sind Preisgrenzen für jedes Fabrikat. Die deutsche Uhrenindustrie muß dies im Auge behalten, da sie sonst der Auslandskonkurrenz begegnet. : < ; Der Löwe von Luzern, den die Amerikaner als Qualitätszeichen für Schweizer 1 aschenuhren eiugeführt haben (siehe den Aufsatz „Qualitätszeichen für importierte Schweizer Uhren in Amerika“ in Nummer 32). * An dem polytechnischen Institut in Peoria (Illinois, V. St. A.) besteht eine Abteilung für Uhrmacher (Horlogical Departement of Bradley Polytechnic Institute). Die Studenten, welche das In stitut absolviert haben, beschlossen, ein Emblem als Erkennungs zeichen zu tragen. Die Einführung der amerikanischen Steuer auf Juwelier artikel bei Verkäufen von 30 Dollar an und Uhren von 60 Dollar an hat der American National Retail Jewelers' Association Ver anlassung gegeben, energisch in einer Resolution dagegen zu protestieren, da die Steuer einseitig einen Erwerbszweig belaste und daher ungerecht und unamerikanisch sei. * Nach den Angaben des Department of Commerce in Wa shington waren im Jahre 1923 in den Vereinigten Staaten siebzehn industrielle Betriebe mit der ausschließlichen Fabrikation von Uhren beschäftigt* Die Fabriken liegen in den Staaten Connecticut, Illinois, Indiana, Massachusetts, New Jersey und Pennsylvania, also meist in den östlichen Staaten. Hierzu treten noch eine Anzahl von anderen industriellen Unternehmungen, die Uhren als Neben branche herstellen. + Bei der zweiwöchigen kanadischen Nationalausstellung (Ende August) waren auch kleine Elfenbeinstanduhren, und zwar von einer Firma in Toronto, ausgestellt. Die Canadian Watch Importers’ Association beabsichtigt, sich der Bewegung der American Watch Importers’ Association, einen Standardstempel für Schweizer Uhren einzuführen, anzuschließen. Bei der Tagung der „American National Retail Jewelers' Association“ in St. Louis erklärte der Sekretär der „American Watch Importers’ Association“ den Plan seines Verbandes, betreffend Standaidmarke für Schweizer Uhren. Allen Läden, die Uhrenwerke mit der Marke „Löwe von Luzern“ — der Bürgschaft für Zu verlässigkeit — führen, würde ein entsprechendes Schaufenster plakat nach einem vorgezeigten Muster zugestellt werden. Das von dem Prüfungskomitee seines Verbandes angefertigte Zertifikat setze ganz bestimmte Bedingungen voraus; im Falle der Verletzung würde dem betroffenen Mitgliede seines Verbandes das Zertifikat entzogen. Der Verband der Juweliere erkannte im Anschluß an die Aus führungen die Idee als zweckentsprechend und nützlich an und erklärte sich zur Unterstützung der Sache bereit. saal Erwiderung auf die Zuschrift betreffs der Erhebung der Luxussteuer S’e wollen einen Mittelweg suchen, weil Sie der Ansicht sind, es ist ein goldener Weg. Des öfteren, aber nicht immer. Die Luxus steuer braucht keinen Mittelweg, sondern gleich am Anfang ist der Hebel anzusetzen. Wozu die lästigen, zeitraubenden Vor- und Nach meldungen der Luxussteuer? Ich kann mir gar nichts Einfacheres denken, als der Fabrikant hat die Luxussteuer abzuführen mit dem Moment, wo der Betrag für eine verkaufte Ware eingeht. Dadurch wird, was sehr wesentlich ist, jeder wilde Handel versteuert, was heute nicht geschieht. Und daß dies Unsummen ausmacht, weiß wohl jeder, der die Hintenherum-Schieberei und die Koffer- geschäfte kennt. Was die großen Geschäfte betrifft, die ihre Lager bereits haben, so wäre ebenfalls so zu verfahren, daß nach Verkauf eines jeden Stückes die Steuer zu zahlen ist. Kein Mensch verlangt oder könnte verlangen, daß die Gegenstände am Lager sofort versteuert werden müßten, das wäre ja Erdrosselung des Gewerbes, und dem stände § 164 der Verfassung gegenüber. Im allgemeinen handelt es sich doch darum, dem Kleingewerbe treibenden diese unproduktive, unverständliche, verärgerliche Art der Steuererhebung abzunehmen. Nicht das Nichtbezahlenwollen ist die Ursache, das möchte ich ganz besonders bervorzuheben. Bei dem größten Teil der Kollegen verschlingt die Abführung der Luxussteuer, die Schreiberei mehr an Zeit, als die Sache wert ist. Bei größeren und großen Geschäften mit Buchhaltung geht dies mit der anderen Arbeit. Wir haben aber letzten Endes die Pflicht, den kleinen Leuten ihre Existenzmöglichkeit nicht noch mehr zu erschweren, sondern zu erleichtern. Darum weg mit der Luxussteuer beim Kleinhandwerker. Daß wir diese auf die Ware aufgerechnet erhalten, wissen wir, aber ein facher und erfolgverheißender für die Staatskasse ist es auf alle Fälle. Fleig.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder