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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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Präsident Braun: Wird an die Finanzdeputation zu ver weisen sein. Genehmigt dies die Kammer? — Einstim mig Ja. 16. Allerhöchstes Decket an die Stände von demselben Lage, das Budjet (auf die Finanzperiode 1846—1848) betr. Hierzu eine gedruckte Beilage. Präsident Braun: Wird ebenfalls an die Finanzdeputa tion zu verweisen sein. Genehmigt dies die Kammer? — Ei n- stimmigJa. 17. Allerhöchstes Decret an die Stände von demselben Tage, den Rechenschaftsbericht auf die Finanzperiode 18M betreffend. Hierzu eine gedruckte Beilage. (Wird verlesen.) Präsident Braun: Gehört ebenfalls ohne Zweifel vor die zweite oder Finanzdeputation. Ich frage die Kammer: ob sie dieses Allerhöchste Decret dahin verwiesen wissen will ? — Ein stimmig Ja. 18. Allerhöchstes Decret an die Stände von demselben Tage, die für den Zweck der Grundsteuerentschädigungen creir- ten Staatsschuldencassenscheine und deren bisherige Verwen dung betr. Hierzu eine Beilage sub 6. Präsident Braun: Gehört wohl ebenfalls zur Finanzde putation. Will die Kammer, daß es dahin gelange? — Ein stimmig Ja. 19. Allerhöchstes Decret an die Stande vom 14. Septem ber 1845, die Gründung eines Emeritirungsfottds für Geist liche betr. Hierzu eine Beilage sub (-). (Wird verlesen.) Präsident Braun: Dieses Allerhöchste Decret bezieht sich aus ein Postulat des Budjets. Das Direktorium war daher der Ansicht, daß es an die Finanzdeputation zu verweisen sei. Ich frage die Kammer: ob sie dieser Ansicht beistimme? — Ein stimmig Ja. 20. Allerhöchstes Decret an die Stände von demselben Lage, die bei dem Cultusministerio verwalteten Fonds betr. Hierzu drei Beilagen snb I, H und HI. (Wird verlesen.) . , Präsident Braun: Dieses Allerhöchste Decret enthalt einen Finanzgegenstand und gehört daher jedenfalls zur zwei ten Deputation. Genehmigt die Kammer, daß es dahin ver wiesen werde? — Einstimmig Ja. 21. Allerhöchstes Decret an die Stände von demselben Lage, die Auswandentschädigung für die Präsidenten beider Kammern hetr. (Wird verlesen.) Auch dieses Allerhöchste Decret dürste an die Finanzdepu- tation zu verweisen fein. Es betrifft eine Geldfrage, und ge hört daher mehr an die Finanz-, als an die erste Deputation. Das Direktorium war anfangs'zweifelhaft darüber, es entschied sich aber dafür, es an die Finanzdeputation zu verweisen. Ich frage die Kammer: ob sie dieser Ansicht beitritt? — EinstimmigJa. 22. Allerhöchstes Decret an die Stände von demselben Tage, die verfügbaren Werwaltungsüberschüsse betr. Hierzu eine Beilage sub D. Präsident Braun: Das Decket ist sehr umfänglich; es ent hält mehrere Bogen; indessen es ist ein Allerhöchstes Decret, und dürste doch wohl das Worlesen desselben nicht zu umgehen sein. Abg. v. Schaffrath: Ich bitte um's Wort. Mit Zustimmung der anwesenden Regierungscommissarien dürste wohl das Vorlesen unterbleiben können, da es uns heute wenigstens nichts nützen kann, und ich würde mir den Antrag erlauben, daß an die Herren Regierungscommissarien die Frage gestellt werde, ob sie damit einverstanden seien, daß ausnahms weise die Vorlesung des Allerhöchsten Decrets unterbleibe. Staatsminister v. Ze sch au: Seiten der Staatsregie rung ist kein Bedenken, wenn das Vorlesen unterlassen wird; wiewohl doch einige Gegenstände darin vorkommen, deren Kennt- niß der geehrten Kammer gleich jetzt wünschenswerth sein könnte. Secretair Tzschucke: Ich bin zur Vorlesung gern bereit. Das Decret wird verlesen. Präsident Braun: Dieser Gegenstand gehört jedenfalls vor die Finanzdeputation. Ich frage die Kammer: ob sie dieser Ansicht beitritt ?— Einstimmig Ja. 23. Mittheilung des Königl. hohen Gesammtministerii, die Ernennung des wirklichen Geheimen Rathes v. Langenn zum Königl. Commissar bei den ständischen Verhandlungen für den bevorstehenden Landtag in der §. 137. unter a. der pro visorischen Landtagsordnung bezeichneten Maaße betr. Präsident Braun: Ist durch Vorlesen der Kammer be kannt zu machen. —> (Dies geschieht.) 24. Miltheilung des Königl. hohen Gesammtministerii zu dem Allerhöchsten Decrete an die Stande vom 14. Septem ber 1845, die Eisenbahnen betr. Hierzu eine gedruckte Beilage. (Wird verlesen.) Präsident Braun: Auch dieses Decret gehört unstreitig der Finanzdeputation zu; ich frage die Kammer: ob sie dieser Anfichtist?—EinstimmigJa. Präsident Braun: Somit wäre der Registrandenvor- trag beendigt, und ich habe der Kammer nur zwei Gegenstände mitzutheilen,die!nmittelst ekngegangen: Das Urlaubsgesuch des Abg. Schäffer für den 16. September. Genehmigt die Kammer dasselbe?—- EinstimmigJa.
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