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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilunge« über die Verhandlungen des Landtags II Kammer. 184S Dresden, den 20. September Zweite öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 15. September 1845. (Beschluß.) Inhalt: Berathung des Antrags des Abg. Todt» die Entwerfung ei ner Adresse bett. Abg. v. Geißler: Der geehrte Abgeordnete, der so eben sprach, und vorher noch andere Abgeordnete haben Aeußerungen gethan, nach welchen es klingt, als ob Wünsche, Bitten und Beschwerden des Volkes nur in einer Adresse an den Thron ge bracht werden können. Diese Ansicht ist doch ganz bestimmt eine unrichtige, und es wird das der Kammer frei stehen und auch imLaufe dieses Landtags vorkommen, daß Petitionen und Beschwerden an den Thron gebracht werden, ohne daß eine Adresse vorher beschlossen worden ist. Die Adresse mag, nach Umstanden, sehr gut und viel wirken können, aber eine Pa- nacee, die für Alles Hilst, ist sie nicht. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich glaube, der geehrte Abgeordnete hat die zwei Wörtchen: „nur" und „auch" ver wechselt; Niemand hat behauptet, daß die Wünsche des Vol kes nur in der Adresse ausgesprochen werden können, sondern vielmehr: „auch." Abg. Oberländer: Ich wollte zur Widerlegung spre chen, und zwar dessen, was vorhin von der Ministerbank aus geäußert worden ist. Ich habe mich nur zurückgehalten, um die übrigen Sprecher nicht zu unterbrechen. Zndeß bescheide ich mich, noch länger zu warten. Präsident Braun: Ich muß den geehrten Abgeordneten darauf aufmerksam machen, daß, wenn er hätte zur Wider legung sprechen wollen, er dies sofort hätte thun sollen. Abg. Oberländer: Ich erhob mich zur Widerlegung eines Sprechers, der schon lange vorher gesprochen hat. Präsident Braun: Der geehrte Abgeordnete wird sich wohl bescheiden müssen. Abg. v. Haase: Ich habe nach dem, was bereits in die ser Angelegenheit bemerkt worden ist, nur wenig zu sprechen. Ich werde für die Adresse stimmen. Von dem Recht der Kam il. 3. mer, selbstständig eine Adresse zu überreichen, bin ich überzeugt und ich habe auch diese meine Ueberzeugung bereits in dem Berichte ausgesprochen, welchen die zur Begutachtung der Landtagsordnung bestellte außerordentliche Deputation, der ich vorgestanden, erstattet hat und welcher der Kammer vorliegt. Wenn ich nun, wie ich eben erwähnt habe, fürdie Adresse stimme, so geschieht solches nicht deshalb, um dieses Recht der Kammer auszuüben, sondern weil die gegenwärtigen Verhältnisse uns dringend zur Votirung einer Adresse auffordern. Daß dies ge schehe, liegt, wie schon mehrere Redner vor mir bemerkt haben, im allseitigen Interesse, im Interesse der Staatsregierung, des Volkes und der Kammer. Die Frage aber: ob die Adresse an genommen werden wird oder nicht, kann mindestens auf meine Abstimmung keinen Einfluß haben, denn Entschließungen von heute können morgen sich wieder ändern. Betrachte ich übri gens die Adresse von dem Gesichtspunkte aus, daß darin Wün sche und Bitten des Volkes niedergelegt werden, so mag ich die Befürchtung nicht theilen, daß die Annahme der Adresse werde verweigert werden. Abg. v. Zezschwitz: Bei der jetzigen Lage der Sache, da einerseits von der hohen Staatsregkerung erklärt worden ist, daß eine einseitige Adresse nicht angenommen, auch den diesfallsigen Berathungen von Seiten der Organe der hohen Staatsregierung nicht werde beigewohnt werden, und da an dererseits von mehrer« Mitgliedern der hohen Kammer ein großer Werth auf die durch die Adreßberathung mitTheilnahme der Organe der hohen Staatsregierung zu ermöglichende Ver ständigung und Hebung der obschwebenden Mißverständnisse gelegt worden ist, so dürfte es ein passendes Auskunftsmittel sein, wenn die hohe zweite Kammer mit ausdrücklichem Vorbe halt des Rechts, welches sie auf facultative Erlassung einseitiger Adressen zu haben glaubt, diesmal wegen der zu erlassenden Adresse mit der hohen ersten Kammer in Vernehmung zu treten be schlösse. Selbst wenn die Ansichten der beiden hohen Kam mern so divergirend wären, daß eine Vereinigung über, die Adresse nicht zu Stande käme, so würde doch der Zweck erreicht werden, daß die Organe der hohen Staatsregierung an der Debatte der Adresse Antheil nähmen und die von denselben zu ertheilenden Erklärungen und Erläuterungen, welche möglicher weise zur Beruhigung und Hebung von Mißverständnissen die nen könnten, durch die Landtagsmittheilungen zur öffentlichen Kenntniß kämen. Ich erlaube mir deshalb einen Antrag zu stellen und bitte das geehrte Präsidium, ihn zur Unterstützung I
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