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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilungerr über die Verhandlungen desKandtags. II. Kammer. »4^ Dresden, den 20. November 184^. Sechs und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 14. November 1845. Inhalt: Vortrag aus der Registrande.— Entschuldigung. — Fort setzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, den Schluß der Landrentenbank betr. (Besondere Berathung, §. 3. — Zurückgabe dieses Pa ragraphen an die Deputation zu nochmaliger Berathung und Berichterstattung, wobei nach einem Anträge desAbg. Scholze die zweite Deputation zugezogen werden soll, und Aussetzung der Berathung über den vorliegenden Gesetzentwurf). — Ein treten einer geheimen Sitzung. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr in Anwesenheit der Staatsminister v. Zeschau und v. Falkenstein, so wie des Königl. Commiffars v. Schaarschmidt und von acht und sechszig Kammermitgliedern mit Verlesung des über die vorige Sitzung vom Secretair Hensel aufgcnomme- nen Protokolls. Nachdem dasselbe genehmigt und von den Abgeordneten Poppe und v. Schönfels mit unterzeichnet worden ist, beginnt der Vortrag aus der Registrande, wie folgt: 1. (Nr. 325.) Petition Johann David Strohbach's und 6 Genossen zu Großschönau: 1) um Einführung eines zweck mäßigem Verfahrens in Beschwerdesachen gegen die Behör den erster und zweiter Instanz; 2) um Abhülfe der mangel haften Aufsichtsführung über die untern Staatsdiener, be hufs der Erlangung einer schnellem Rechtspflege, und 3) um Aufhebung aller der freiem Stellung des Advocatenstandes entgegenstehenden Gesetze, und um eine dessen Ansehen hebende Gesetzesvorlage. Abg. Scholze: Diese Petition ist mir aus meinem Wahl bezirke zugeschickt worden. Ich bin ersucht worden, sie der ver ehrten Kammer zu übergeben und zur meinigen zu machen; das Erste habe ich gethan und dieses bin ich Willens zu thun. Da ich jedoch nicht in allen Punkten einverstanden bin, so muß ich mir eine kurze Bemerkung erlauben. Mit dem ersten und zweiten Punkte bin ich vollkommen einverstanden. Die Petenten sagen im ersten Punkte- daß, wenn wegen Rechtsverkümmerungen und mehrfacher anderer Eingriffe über dergleichen Gegenstände bei den Oberbehörden über die Unterbehörden Klage geführt worden ». 35. wäre, man niemals erführe, was darauf erfolgt sei, ob eine Zu rechtweisung gegeben worden sei oder nicht. Wir erfahren höchstens nur, daß man das mißfällig wahrgenommen hat, und bekom men die Liquidation. Die Petenten wünschen daher, daß die Kam mer sich dieser Sache annehme und bei der hohen Staatsregierung beantrage die Einführung eines zweckmäßiger» Verfahrens in Beschwerdesachen gegen die Behörden erster und zweiter Instanz im Interesse aller Staatsangehörigen, dqznit man erfahre, was aus derartigen Klagen geworden sei. Mit dem zweiten Punkte bin ich ebenfalls ganz einverstanden, wo dieselben verlangen, daß bei Versendung der Acten dieselben schneller möchten befördertwer- den. Das Petitum lautet: „Hochdieselben wollenmitder hohen Staatsbehörde wegen Abhülfe der mangelhaften Aufsichtsfüh- rung über die untern Staatsdiener behufs der Erlangung einer schneller» Rechtspflege sich zu vereinigen geruhen." Es fallen beide Klagen beinahe in eine zusammen. Sie verlangen, daß über die Civilstaatsdiener eine bessere Obsicht geführt werden möchte. Man entschuldigte sich früher wegen überhäufter Ar beiten. Aber trotz dem, daß das Personal später bedeutend ver mehrt worden ist, sind Rechtssachen Jahre lang liegen geblieben; sie sagen, den Grund davon wüßten sie nicht zu finden, denn an Mangel der Arbeiter kann es nicht liegen. Dem dritten Punkte kann ich aber nicht beistimmen. Das Petitum lautet: „Die hohe Kammer wolle die hohe Staatsregierung zu baldiger Eröffnung von die Aufhebung aller der freiem Stellung des Advocaten standes entgegenstehenden Gesetzen einerseits unddiezurHebung seines Ansehns erforderlichen Garantien andererseits bezwecken- . den Gesetzvorschlägen geneigt zu machen suchen. Hier sollen Ge setze gegeben werden zur Hebung des Ansehens der Advocaten. Meine Herren, ich schätze gewiß, wie nur einer, den Advocaten- stand. Ich habe in meinem langen Leben, ich kann es wohl sagen, viel mit diesem Stande zu thun gehabt; ich habe aber die Er fahrung gemacht, der Advocat muß sich selbst heben, sonst werden ihn auch die Gesetze nicht heben. , Ist er ein Mann, der.sich rich tige Kenntnisse erworben hat, der seine Clienten rechtschaffen bedient, der sich der unterdrückten Unschuld und der verlassenen Waisen annimmt, so hebt er sich gewiß selbst und bedarf keiner gesetzlichen Bestimmung. Es ist ferner in der Petition sich be schwert worden über das Moniren der Rechnungen. Petent sagt zwar, er wäre nicht Advocat, ich weiß aber nicht, wie ein An derer dahin kommen sollte, ein solches Gesuch zu stellen, daß das Moniren der Rechnungen in Wegfall kommen solle. Er glaubt, das erniedrige ihren Stand. Dem kann ich ebenfalls nicht bei- 1
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