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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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konstitutionellen Staate den Zweck, neben den formalen Höf lichkeitsbezeigungen die Ansichten und Gesinnungen der Ma jorität der Kammer auszusprechen, den Gang, den die Staats regierung seit der letzten Ständeversammlung genommen hat, zu beleuchten, die Wünsche und Bedürfnisse des Volkes dem Staatsoberhaupts vorzutragen. Es werden darin nur allgemeine Umrisse gegeben; der künftigen gründlichen Erörte rung von Beschwerden und Anträgen wird dadurch nicht vor gegriffen. Es soll sich in der Adresse das Urtheil des Volkes über die Regierung und deren Verwaltung wiederspiegeln. Doch über den Werth und die Wichtigkeit der Adresse ist auf den früheren Landtagen ausreichend, und auch von den Red nern vor mir gesprochen worden. Was aber den bereits vom Abg. Todt erwähnten und von mancher Seite gebrachten Ein wand anlangt, daß keine dringende Veranlassung vorhanden sei, eine Adresse zu votiren, so dürfte sich diese Behauptung jetzt, bei dem dermaligen Zusammentritt der Stände, kaum rechtfertigen lassen. Sie dürfen nur einen Blick in die nächste Vergangen heit zurückwerfen, an so Vieles denken, was vom sächsischen Volke dringend gewünscht und begehrt, von der Staatsregie rung aber oder in der gewünschten Maaße nicht gewährt wird, an das, was von der Staatsregierung gegen die öffentliche Meinung und die Wünsche des Volkes verordnet worden ist. Mit Entschiedenheit ist die Staatsregierung dem Geiste und der Richtung der Zeit entgegengetreten. Ich beziehe mich nur im Allgemeinen unter Anderem auf die kirchlichen Ange legenheiten und habe in der gestern uns vorgetragenen, zwar mit größter Gründlichkeit, aber auch Einseitigkeit, und diplo matisch aufgefaßten Exposition eine neue Bestätigung gefun den. Dadurch ist eine Mißstimmung, ein Mißtrauen im Volke erweckt worden, welches nur durch ehrliche, offene Aussprache Seiten der Stände und durch unbefangene Auf nahme und Berücksichtigun'g Seiten der Staatsregierung gründlich geheilt werden kann. Bietet nun die Adresse eine schickliche Gelegenheit dar, die Schattenseiten der Verwaltung neben deren Lichtseiten, wohin ich die aufrichtige Sorge der Staatsregierung für das materielle Wohl unseres Landes zähle, zur Kenntniß Sr. Majestät des Königs zu bringen, und be nutzen wir sie, so dürfen wir uns um so leichter der Hoffnung hingeben, daß durch gemeinschaftliche Feststellung und bei der Schwierigkeit mehrerer Fragen durch gemeinschaftlicheVorzeich- nung der Basis, auf welcher in Zukunft vorzuschreiten sei, die Verstimmung der Staatsbürger vollständig gehsben werde. Deshalb habe ich mich fhr Abfassung der Adresse erklärt. Es ist mir nicht unbekannt, theils durch Vergleichung der Mit theilungen über die früheren Verhandlungen des Landtags, theils durch Einsicht in den Deputationsbericht über die Land tagsordnung, in welchem Stadio sich die Frage über das Recht der Kammer, einseitig eine Adresse zu erlassen, befin det, und daß Seiten der Staatsregierung diesem Rechte wi dersprochen worden ist. Gleichwohl muß ich mich für Ab fassung einer Adresse entscheiden. Die unterlassene Ausübung halte ich für bedenklich und nachtheilig. Das Recht, eine Adresse abzufassen, entspringt aus allgemeinen Rechts grundsätzen, namentlich aus denen des konstitutionellen Staats rechts; durch die Verfassungsurkunde ist dies Recht nicht aus drücklich aufgehoben worden; mithin besteht es so lange fort, als bis die Seiten der Staatsregierung ausgesprochene Verneinung durch den Ausspruch des Staatsgerichtshofcs förmliche Bestäti gung erlangt hat. Wurde von Seiten der Staatsregierung früher erinnert, daß das Adreßrecht ein, unwesentliches sei, so müssen wir uns aus dem Seiten derselben gegen die Ausübung dieses Rechts erhobenen Widerspruche überzeugen, daß dieselbe nicht gesonnen fei, in Verfassungssachen dem Volke gegenüber nur die geringste Concession zu machen. Ist es aber ein in das Verfassungsleben tief eingreifendes Recht, so haben wir um so dringender Ursache, diesem Rechte nachzuhängen. Deshalb stimme ich für Votirung einer Adreffe. - Abg. v. Thielau: Ich habe, meine Herren, drei Landtage gegen, die Adresse gestimmt und auf dem letzten Landtage mich für die Adresse erklärt, und zwar, weil ich von d em Grundsätze ausgehe, daß, ob eine Adresse zu votiren sei, oder nicht, lediglich von der Lage der Dinge abhangt, ob Jemand die Ueberzeu- gung fassen könne, daß sie wünschenswerth sei oder nicht. Auf dem vorigen Landtage hat nun die hohe Staatsregierung das Recht der Kammer in Frage gestellt, und ich habe mich, sobald dies geschah, für das Recht der Kammer auf Erlassung einer einseitigen Adresse ausgesprochen und die Ausübung die ses Rechtes herbeizuführen gesucht; einmal, weil ich glaube, daß die Kammer das Recht habe, zum Andern, weil ich glaube, daß über die Annahme einer Adresse zu entscheiden, lediglich Sache des Monarchen sei, und daß dieses Recht des Monarchen auf Annahme einer Adresse ganz unabhängig von der Verwal tung des Staatsministeriums dastehe. Es ist eine B eschrän- kung der Krone, aber keinesweges ein Recht der Krone, was hier die Regierung verthekdigt. Wenn ich mir aber die jetzige Lage derDinge vorhalte, so frage ich mich, befinden wir uns noch in demselben Stadio wie am vorigen Landtage? Ich glaube: Nein! Die hohe Staatsregierung hat das Recht einer Adresse auf Grund der Verfassungsurkunde bestritten, und die vorige Kammer hat beschlossen, den Staatsgerichtshof über diese Angelegenheit entscheiden zu lassen. Zweitens ist Allerhöchsten Orts eine einseitige Adresse der zweiten Kammer nicht anneh men zu wollen ausdrücklich erklärt, weshalb ich glaube, daß, ehe die Kammer dieVotirung einer Adresse beschließt, es nothwendig ist, daß das Staatsministerium sich ausspreche, ob es uns die Versicherung ertheilenkönne, daßmandiesmaldieAdresse eben falls nicht annehmen werde. Denn, meine Herren, eine lange Zeit abermals auf die Adresse zu,verwenden und in vollkomme ner Gewißheit zu sein, daß dies zu keinem Zwecke führen werde, kann keinen Gewinn bringen, sondern muß ich vielmehr ein sol ches Verfahren mit der Würde der Kammer nicht vereinbar fin den. Wenn wir versichert sind, daß die Adresse Allerhöchsten Orts angenommen wird, so kann deren Berathung einen großen Zweck erfüllen. Denn wenn der Abgeordnete Todt von Auf klärung vorhandener Mißverständnisse gesprochen hat, so kann
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