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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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stets wird es für politisch gehalten werden, von einem Rechte noch da Gebrauch zu machen, wo man sich noch auf dem Bo den dazu befindet. Bedroht mußten aber die evangelischen Herren Minister ihre Kirche wohl halten, als in einem benach barten Staate bei einem Glase Bier und mit der Cigarre im Mund die symbolischen Bücher in Frage gestellt wurden; sie mußten die Kirche bedroht halten, als Geistliche aus unserm Lande an diesen Versammlungen Kheil nahmen, sie mußten sie für bedroht halten, weil an die Stelle des symbolischen Glau bens der Verstand treten sollte. Wer weiß nicht aus der Ge schichte der Religionssecten, auf welche Abwege der Verstand schon geführt hat; es hatSecten gegeben, denen Verstand auch nicht abzusprechen war — die aber dennoch Vermögen und Leben der Staatsbürger in Gefahr brachten. Was konnten also die Herren Minister anders thun,als dem entgegentreten? Dies fällt nicht in den §. 32 der Constitution. Mochten Geist liche, mochten auch 500 Geistliche zusammentreten, um sich über religiöse Gegenstände zu berathen, es waren dies wissenschaft liche Forschungen und Niemand würde etwas dawider gehabt haben; aber das Volk in ungemessener Anzahl zu solchenBera- thungen zuzulassen und an dessen Verstand zu appelliren, der bei der Mehrzahl desselben in dem hierzu geeigneten Maaße noch gar nicht cxistirt, das war doch sehr gefährlich. Man ist vor wenigen Jahren den mystischen Versammlungen entgegen getreten und mitRecht, aber war nicht auch Grund dazu gegen die protestantischen Freunde, welche in der Apologie selbst sagen, daß das evangelische Glaubensbekenntniß schon in der Art ge fallen wäre, daß die Wenigsten noch daran glaubten, und höchstens ein alter Pfarrer es noch seinen wenigen Anhängern von der Kanzel vortrüge, indeß die Andern es still belächelten. Auf diese Weise zu verfahren, konnte nicht gebilligt werden, denn dadurch entstand Spaltung in der Kirche. Ich glaube daher, es war und istPflicht der evangelischen Herren Minister, auf das Symbol so lange zu halten, bis wir ein anderes haben; dasselbe wegnehmen, ohne ein anderes zu haben, heißt dem armen Manne das Beet unter den Füßen wegziehen, aufdemcrfürZeit und Ewigkeit fußen soll. Man stelle in der protestantischen Kirche ein anderes Glaubensbekenntniß fest; das jetzige mag den Zeit verhältnissen nicht mehr entsprechen, wer mag das leugnen.? aber bis wir ein anderes haben, müssen wir festhalten an dem, was wir haben, sonst haben wir gar keine Religion, und ohne Religion kann kein Staat bestehen. (Großes Geräusch auf den Tribunen.) Präsident Braun giebt das Zeichen zur Ruhe. Abg. Metzler: Dem Probestück demonstrativer Bered samkeit, welches so eben der Abgeordnete Jani von sich gegeben hat, kann ich, so weit es gegen die Anhänger der reformatorischen Bestrebungen in der lutherisch-evangelischen Kirche gerichtet ist, seiner Absicht nach nicht beitreten. Ich will die(wohlmeinende Absicht der in Lvsngelicis beauftragten Staatsminister, die sie Lei den neulich getroffenen Maaßregeln gehabt haben, nicht ver- H. 20. kennen; allein ich sehe darin allerdings einen großen poli tisch en Fehler. Einmal sehe ich ihn deshalb, weil sich die hohe Staatsregierung dabei auf den Standpunkt einer Partei gestellt hat; zum andern aber sehe ich ihn darin, weil dieseMaaß regeln von der Regierung Sachsens ausgegangen sind, wodurch sie eine 300jährige Errungenschaft, den Ruhm, daß in Sachsen unbeschränkte Geistes- und Gewissensfreiheit herrschen, preis gegeben hat. Man scheint den Begriff des Protestantismus schlechterdings verkannt zu haben. Sein innerstes Wesen be steht in fortgehender Reform. Einem geistigen Fortbewegen kann aber keine Regierung ein Halt! zurufen! Man will unS- zwar sagen, §. 32 der Verfassungsurkunde sichere ja die innere Gewissensfreiheit zu. Meine Herren, eine innere Gewissens freiheit, wenn sie sich nicht nach außen kund thun kann, kommt mir vor, wie ein guter Gedanke, den man nicht aussprechen darf; wozu nutzt er der Welt? Man hat bei anderer Gelegenheit in diesem Saale von der Ministerbank aus auf Montesquieu sich berufen. Das ist ein Gewährsmann, auf den ich viel gebe. Denn so groß seine Jrrthümer sind, so groß und wunderbar sind die Wahrheiten, die er mit Geltung für alle Jahrhunderte aus gesprochen hat. Aber Montesquieu sagt auch ausdrücklich, daß es eine engherzige politische Ansicht sei, wenn der Staat Einheit der Religionsansichten wünsche und fordere. Die Politik hat es mit dem Staatsbürger zu thun, verlangt einen guten Staatsbürger; seinen Gott mag er anbeten, wie er will. In unserm Lande ist dazu blos nöthig, daß d*er Glaube auf dem rein-christlichen Standpunkte sich befinde. Ich will je doch hier abbrechen und weitere Bemerkungen nicht anknüpfen, weil ich sie mir bis zu dem Zeitpunkte aufspare, wo der Deputationsbericht vorliegen wird. Nun noch ein Wort in Bezug auf die Aeußerung des Herrn Staatsministers, daß wir es blos mit der äußern Gestaltung der Kirche zu thun haben sollen. Ich bin vor der Hand mit dieser Abschlagszahlung zu frieden, weil ich der festen Erwartung bin, daß die äußere Ge staltung der Kirche auch die Verbesserung der innern Zustände zur nothwendigen Folge haben muß. Staatsminister v. Könneritz: Nur ein einziges Wort zur Widerlegung! Der geehrte Abgeordnete meinte, es habe die Regierung mindestens einen politischen Fehler begangen. Die Negierung oder vielmehr die evangelischen Minister könnten sich sofort damit rechtfertigen, daß sie darauf sich berufen: daß, wo sie einen Eid geleistet haben, von Politik nicht mehr die Rede sein könne. Ich mache aber auch den geehrten Abgeordneten darauf aufmerksam, daß, wenn er auf Gewissensfreiheit sich bezieht, in der That nichts verboten ist, als die Versammlungen und Ver eine, die darauf ausdrücklich berechnet waren, das Glaubens bekenntniß umzustürzen. Sie haben sich dadurch durchaus nicht auf den Standpunkt einer Partei gestellt, aber freilich auch nach der Verfassungsurkunde, worauf sie verpflichtet sind, den Satz in unserm Staatsrechte noch nicht anerkennen können, daß jede Religion ihre Anerkennung nothwendig finden müsse. Abg. Metzler: Ich habe die Gründe angegeben, warum ich glaubte, daß die Regierung durch Erlaß der neulichen Verord- 2*
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