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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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ich, nicht im Stande; es ist nothwendig, es liegt eine innere Nothwendigkeit dazu vor, endlich einmal zu erfahren, was die Regierung eigentlich in Bezug auf die Verbesserung der Cri- mknalrechtspflege beabsichtiget. Und es ist dies um so nothrven- diger, weil uns jede Grundlage abgeht, um zu wissen, welche Anträge wir stellen sollen; wir wissen nicht, ob wir sie eng oder weit gefaßt zu halten haben. Dies, meine Herren, ist die Veranlassung, warum ich die hohe Staatsregierung er suche, uns jetzt darüber Auskunft geben zu wollen: was sie in Bezug auf die Verbesserung der Crimknalrechtspflege thun wolle und wann Sie es thun wolle? Staatsmimster v. Könneritz: Auf die Anfrage des geehr ten Herrn Abgeordneten nehme ich keinen Anstand, eine Eröff nung darüber zu machen. Es war bis zum vorigen Landtage stets nur eine Verbesserung der Criminalproceßordnung in Frage und zugesagt, mit Beibehaltung des zeitherigen Verfahrens der Jnquisitionsmaxime. Die Regierung legte hiernach einen Ent wurf vor. Er wurde vielfach angegriffen, und die zweite Kam mer verwarf den Entwurf, indem sie ein Verfahren aufOeffent- lichkeit und Mündlichkeit mit Anklageschaft und Staatsanwalt schaft gegründet eingeführt zu sehen wünschte. Sie wünschte jedoch dabei die Vorzüge unseres bisherigen Verfahrens, die zweite Instanz über die Thatfrage und Entscheidungsgründe über die.Lhatfrage, beibehalten zu wissen. Das Ministerium konnte sich damit nicht einverstehen, und es wurde daher der Entwurf zurückgenommen. Zugleich aber erklärte es, es würde die Regierung weiter in Erwägung ziehen und prüfen lassen, ob nicht in gewissen Fällen unmittelbare Stellung des Angeschul digten vor dem erkennenden Richter gut wäre. Das Ministe rium, meine Herren, hat dieser Frage fortwährend Aufmerksam keit geschenkt und ist zu der Ansicht gelangt, daß mit einer bloßen Verbesserung unseres zeitherigen Verfahrens, wie vorher vor geschlagen, nicht durchzukommen sei, daß vielmehr eine größere Reform und Verbesserung nothwendig sei. Das Ministerium hat sich, oder erlauben Sie, daß ich sage, ich selbst habe mich mit dieserDrage fortwährend beschäftigt. Das Ministerium wird sich mit dieser Frage weiter beschäftigen, es wird über die Vorzüge eines solchen Verfahrens weitere Untersuchungen anstellen. Namentlich ist jetzt in Baden ein Gesetz erschienen, was auf derselben Grund lage beruht, die die geehrte zweite Kammer damals vorschlug. Es ist der erste Versuch, der gemacht wird, auch bei wichtigen Vergehungen eine zweite Instanz über die Lhatfrage nebst Ent scheidungsgründen einzuführen und so das mündliche Verfahren nebst Anklageproceß mit den Vortheilen unseres zeitherigen Verfahrens zu vereinigen. Das Gesetz ist erlassen, aber noch nicht zur Ausführung gekommen. Das Ministerium wird da her die Erfahrungen, die man in jenem Lande gemacht, näher prüfen und wird dann weitere Entschließung fassen.' Möglich und wahrscheinlich, daß man aufdieMündlichkeit nebst Anklage proceß und Staatsanwaltschaft eingeht. Erlauben Sie mir aber eben so offen hinzuzufügen, und ich glaube es bei der vorigen Ständcversammlung bewiesen zu haben- daß das Ministerium aus Überzeugung handelt. Von der Nützlichkeit und Zuläffig- II. 4 . kekt, daß das Publzcum zu den Sitzungen gelassen werde, kann sich das Ministerium nicht überzeugen. Ich halte die Oeffent- lichkeit nicht blos für die Rechtspflege für nachtheilkg, sondern auch für den Character des Volks. Erlauben Sie mir nur kurz anzudeuten, wie die Richtung des Menschen gegenwärtig, wie Ihnen die Beispiele im Auslande zeigen-werden, so sehr darauf hingeht, stets nur starke Gemüthsbewegungen zu suchen, und zwar nicht durch Vorführung des Edlen, Erhabenen und Schö nen, sondern durch Vorführung der Verbrechen, durch Herab steigen in den Kreis des Schlechten und Niedrigen, wie man Vergnügen darin findet, sich an dem Anblick des Verbrechers, einer Qual zu weiden, an dem Scandal Befriedigung zu finden. Diese Richtung würde durch die Oeffentlichkeit der Crimknal- verhandlungen nur genährt werden, und ist dem Wolkschüracter gewiß schädlich. Auch der Herr Präsident der Kammer in seiner Schrift, auch Mittermaier in der neuesten Schrift erkennen an, daß man von der Ansicht, durch dieOeffentlichkeit eine Con- trole für das Verfahren herzustellen, abgehen müsse. Sie finden den Vorzug hauptsächlich darin, daß hierdurch die Thätigkeit aller bei dem Verfahren Betheiligten gesteigert, ein besseres Zu sammenwirken erzielt werde. Dies wird aber auch auf andere Weife zu erreichen sein. Abg. Klinger: Ich bin dem Herrn Staatsminister sehr dankbar, überhaupt nämlich schon für die Kundgebung der Mei nung der Regierung in dieser wichtigen Angelegenheit. Allein mein Dank ist doppelt größer noch für die wichtigere Erklärung, daß es möglich, ja wahrscheinlich sei, daß wir von der Regierung einen Crkminalproceßentwurf zu erwarten haben, gebaut auf Un mittelbarkeit und Anklageproceß. Aber erstaunt bin ich darüber n i ch t. Denn wie hatte ich j e daran zweifeln können, daß die Wahrheit, wenn sie auch noch so sehr von Hemmnissen umge ben und umnachtet ist, endlich doch ihren Sieg erreichen werde? Allerdings, dieser Sieg ist noch unvollständig; er ist unvollständig, weil die Staatsregierung erklärt hat, sie könne unsdieDeffent- lichkeit nicht gewähren, denn es werde durch das Schauspiel öffentlicher Verhandlung eine Gemüthsbewegung unter dem Volke hervorgerufen, die nachtheilig auf die Moralität wirke, es werde das Volk sich an der Qual des Verbrechers weiden. Meine Herren! Eine Mündlichkeit beim Strafproceß ohne Oeffentlich keit, das scheint in der That am Ende gefährlicher zu sein, als unsere jetzige Inquisition. Die Wissenschaft und Erfahrung hat auch über diesen Gegenstand langst entschieden. Ich will mich etzt nicht halten an die wissenschaftlichen Theoreme. Aber nur zwei Worte über die Erfahrung. Gehen Sie nach Frankreich, mit Ausnahme etwa einer einzigen Stimme, nämlich der des Advocaten Foelix zu Paris, gehen Sie an den Rhein, nach Eng land, nach Belgien, nach Holland und fragen Sie, ob eine ein zige Stimme sich mit der Ansicht erhebt: wir wollen Mündlich keit ohne Oeffentlichkeit. Nicht ei ne Stimme! Den schlagend sten Beweis lgiebt Holland. Holland erhielt seine Oeffentlich- keit und Mündlichkeit durch die französische Invasion. 1813 wurde mittelst eines Decrets die Oeffentlichkeit dort aufgehoben und nur die Mündlichkeit bestand noch fort. Aber das Volk beruhigte
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