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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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tete, wenn er seine Rente vor dem Schlußtermin einmal bei der Bank zur Anmeldung gebracht, auck sicher auf deren Ueber- weisung rechnen könne. Ich bitte daher, diesen meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen, und erwarte, was die Kammer darüber beschließen werde. Präsident Braun: Der Abgeordnete wünscht, daß statt der Worte: „für die Bank zu laufen anfangen würden" gesetzt werde: „bei der Bank zur Anmeldung gekommen sind". Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird genügend unterstützt. Staatsminister v. Ze sch au: Ich will mir nur ein Wort erlauben. Ich glaube, die geehrte Kammer wird damit einver standen sein, daß die Annahme dieses Antrags dem Zwecke des Gesetzes widersprechen würde. Es können allerdings solche Fälle vorkommen, wo die Uebernahme der Renten Schwierig keiten findet. Die Absicht ist aber, daß mit dem 1. April des Jahres 1851 die Renten wirklich derBanküberwiesen sein müssen; denn wäre die Staatsregierung länger dem ausgesetzt, später noch Renten übernehmen zu müssen, so würde der Schluß der Land rentenbank nicht möglich sein. Abg. Sörnitz: Indem ich von der Ansicht ausgehe, daß die Laudemien ohne Mithülfe der Landrentenbank für die Ver pflichteten gar nicht ablösbar sind, kann ich mich nicht damit ein verstehen, daß schon jetzt, wie in §. 1 geschehen soll, der Schluß termin festgesetzt werde. Zwar hat der Herr Staatsminister in dankbar anzucrkennender Berücksichtigung der erhobenen Be denken diesen Schlußtermin um zwei Jahre verlängert. Allein dasselbe, wasinBezug auf dieLaudemien gegen den frühem kür zer» Termin zu sagen war, kann auch gegen diesen verlängerten Termin geltend gemacht werden. Denn denken Sie, meine Herren, daß die Ablösung der Laudemialpflicht weniger den Be rechtigten, als den Verpflichteten am Herzen liegen muß, da das Drückende nur allein der Verpflichtete fühlt; bedenken Sie, daß bei vorkommenden Weiterungen der Berechtigte mitunter doch wohl keinen großen Trieb haben kann, zur Beschleunigung der Ablösung dergleichen Weiterungen seinerseits beseitigen zu helfen, eben deshalb, weil er das Drückende dieser Last nicht fühlt; daß aber gleichwohl der Verpflichtete ohne seine Schuld hierdurch in den Fall kommen kann, bis zu diesem Termine die Rente nicht an die Landrentenbank überweisen zu können. Daher muß ich immer noch wünschen, daß in Bezug auf die Laudemialpflicht der Termin für jetzt unbestimmt noch verlängert werde, und ich erlaube mir dieser Ansicht gemäß einen Antrag zu stellen, der, wenn er angenommen werden sollte, mich veranlassen würde, für §. I zu stimmen. Mein Antrag lautet so, es soll nämlich am Schluß des Paragraphen ein Zusatz kommen folgenden Inhalts: „Ausgenommenhiervonbleiben jedoch die durchAb- lösung der Laudemialpflicht erwachsenden Ablö sungsrenten, welche auch üb er diesen Termin hinaus sowohl Seiten der Berechtigten als auch der Ver pachteten an di eLandrentenbanküb erwiesen werden können, in so fern nur bis zum Schlußtermin, also bis zum I.April 1851 aufAblösung provo cirt worden ist." Hierdurch würden meine Bedenken beseitigt und für die übrigen Ablösungen der Schlußtermin festgehalten. Präsident Braun: Der Abgeordnete Sörnitz wünschtan den Schluß des Paragraphen folgenden Zusatz: „Ausgenommen hiervon bleiben jedoch die durch Ablösung der Laudemialpflicht erwachsenden Ablösungsrenten, welche auch über diesen Termin hinaus sowohl Seiten der Berechtigten, als auch der Verpflich teten an die Landrentenbank überwiesen werden können, in so fern nur bis zum Schlußtermine, also bis zum I.April 1851 auf Ablösung provocirt worden ist." Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Wird nichthinreichend unterstützt. ReferentAbg. Schäffer: DurchdieErklärung desHerrn Staatsministers ist allerdings die Berathung über den ersten Paragraphen auf einen ganz andern Standpunkt gekommen, und selbst meine Pflicht als Referent in eine andere Sphäre ver wiesen worden. Es wird sich nun fragen, worüber wir abzu stimmen haben. Dies zu erfahren, ist es nöthig, zu wissen, ob die Deputation diesen Vorschlag des Herrn Staatsministers zu dem ihrigen macht, um eine Unterlage zur Abstimmung zu haben. Ich werde daher den geehrten Herrn Präsidenten ersuchen, die Deputationsmitglieder darüber zu befragen, ob sie den Vor schlag als Deputationsgutachten nunmehr der Kammer empfeh len wollen. Ich meinerseits stimme dem Vorschläge bei. Präsident Braun: Ich ersuche die geehrten Deputations mitglieder, über diesen Vorschlag ihre Ansicht kundzugeben. (Alle pflichten diesem Vorschläge bei.) Abg. Todt: Auch ich trete bei und spreche zugleich noch einige Worte zu Motivirung meiner Abstimmung, wenn die Debatte noch nicht geschlossen ist. Präsident Brau nr Sie ist noch nicht geschlossen, und es haben sich noch die Abgeordneten Zische, v. Platzmann und v. Zezschwitz angcmeldet. Abg. Klien: In Beziehung auf meinen Antrag wollte ich mir nur die Bemerkung erlauben, daß ich ihn nach der Erklärung des Herrn Staatsministers zurücknehme, und ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen: ob sie mit mir darin übereinstimmt. Präsident Braun: Willigt die Kammer in die Zurück nahme des Klien'schenAntrages? — Einstimmig Ja. Abg. Zische: Es ist vorhin im Vorbeigehen gesagt wor den, daß es wünschenswerth sei, wenn alle Ablösungen, die aus dem Gesetze vom 17. März 1832 resultirten, mit dem festgesetz ten Termine geschlossen wären. Nach dem uns in diesen Tagen vorgelegtcn Gesetzentwurf über die Ablösung der Schutzunter- thänigkeit würde diese nach der gegebenen Erläuterung der ho hen Staatsregierung auch aus dem Gesetze von 1832 resultiren; aber ich versichere Sie, daß von Ablösung der Schutzunterthä- nigkeit noch kaum ein Antrag gemacht worden ist; denn man hat (ich weiß nicht, ob zufällig, oder durch Ueberredung) geglaubt,
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