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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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geldlichen Dienstleistung zum Schneeauswerfrn aufChausseen beseitigt worden, so daß nun der gesammte Aufwand dafür, un ter Äuftechthaltung der Verbindlichkeit der anliegenden Gemein den, aufErfordern die nöthigen Mannschaften dazu zu stellen, aus ' Staatskassen übertragen wird. - - Nur in Folge der Bestimmung §. 3 der angezogenen Be kanntmachung vom 2. Februar 1831 hatten nun auch die mehr genannten Gemeinden von der Zeit an, wo von der fraglichen Straße Chausseegelder erhoben worden sind, >die Dienstleistung zum Schneeauswetfen in der geordneten Maße vergütet erhalten . Allein 'mit Einziehung der Cbausseegeldereinnahme fiel zugleich auch die Anwendbarkeit jener Bestimmung auf jene Straße und jeder Anspruch der Flurcommunen auf Vergütung der ihnen nach §. 6 des Straßenbaumandats vom 28. April 1781 obliegenden Dienstleistung zum Schneeauswerfen aus Staatscassen von selbst hinweg. - Hat nun endlich die Deputation keine Momente aufzufin den vermocht, aus denen die Wiedereinführung chausseemäßiger Unterhaltung der in Frage befangenen Strqße und die Chaussee gelderhebung als sachgemäß und raihsam sich darstcllte, besteht hiernächst nach der Versicherung der Siaatsr'egierung eine con- tractsmaßige Verbindlichkeit, dieselbe als Chaussee zumnter- halten, den Petenten-gegenüber nicht, ist ebenso wenig von der Staatsregierung je eine specielle Zusicherung hinsichtlich derVer- gütung der Dienste beim Schneeauswerfen über die hierunter be stehenden allgemeinen Bestimmungen hinaus ertheilt werden, und ist sonach der Anspruch der Petenten auf Vergütung solcher Dienste lediglich nach den oben angezogenen allgemeinen Vor schriften zu beurtheilen: so hat die Deputation die vorliegende Beschwerde und Petition nach diesen Vorschriften als unbe gründeterkennen müsftn, und istgenöthigt, ihrer geehrten Kam mer anrathen zu müssen: dieselbe als ungeeignet zur ständischen Be- ' vorwortung zurü.ckzuwer'sen, wobei-jedoch nicht unbemerkt zu lassen ist, daß solche, da sie an die Ständeversammlung gerichtet ist, annoch an die zweite Kam mer zu befördern ist. ' (Die Herren Staateminister v. Könneritz und v. Wi e- tersheim treten in den Saal.) Secretair v. Biedermann: Die Petenten wohnen in meinem Bezirke, und daher könnte von mir erwartet werden, daß ich über den Gegenstand spräche; allein mir steht ß,87 der Land tagsordnung entgegen. Da ist gesagt: „diejenigen Mitglieder, welche bei der Sache,' worüber Beschluß gefaßt werden soll, Nicht wegen der Claffe, der sie angehören, sondern speciell für die Per son, betheiligt sind, treten bei der Abstimmung aus, und werden daher auch bei der Berechnung der vorstehenden tz. nicht mitge zählt." Ich bin nun hierbei auf doppelte Welse für meine Per son speciell betheiligt. Einmal als Organ der Regierung, wel ches die Maßregel auszüführen gehabt hat, über welche die Be schwerde geführt wird. Dann bin ich auch insofern betheiligt, -als mich die Last, über welche geklagt wird, ebenso und noch in höherer Maße betrifft,, als die Petenten. Mir kostet das Schnee auswerfen bedeutend mehr, als irgend einem Einzelnen von die sen Beschwerdeführern. Ich habe c der dasjenige, was gesetzlich uns einmal auig legt ist, ohne Weig-rung gethan. Ich werde daher jetzt abtrcien? obgleich ich im Allgemeinen bedauere, daß ich mich mit dem Vortrage d^r Deputation nicht ganz einver standen erklären kann, und ich würde m'ch darüber äusserst, wenn ich das Recht Hätte, über die Sache zu sprechen. Präsident v. Gersdorf: Meine Herren! Sie haben den Vortrag vernommen und ich habe nun die Frage an Sie zu richten: ob 'Sie der Deputation darin beitretcn, daß, wie sie vorschlägt, diese Beschwerde als ungeeignet zurückzuweisen sei?— Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Da sie jedoch an dieStändever- sammlung im Allgemeinen gerichtet äst, so wird sie noch an die zweite Kammer abzugeben.sein. -7- Man erklärt sich einver standen. Bürgermeister Wehner: Es sind noch einige mündliche Vorträge vorhanden. , Präsident v. Gersdorf: Es sind noch folgende Gegen stände auf der heutigen Tagesordnung: nämlich ein Bericht der vierten Deputation über die Beschwerde Lippold's, dann ein Bericht derselben Deputation, die Schmidrssche Beschwerde be treffend, und dann noch ein Vortrag derselben Deputation über die Fränkel'sche Beschwerde. Referent Bürgermeister W eh ner: Die beiden folgenden Nummern der Tagesordnung fallen mir als Referenten zu. Ich werde sofortdie Sache Vorträgen. Sie werden sich, meine Herren, erinnern, daß derAdvocat Raschig eine Beschwerde'gegen, den Gerichtsdirector Lippold eingereicht hat. Darin hat er nun an geführt, als hätte ihn der Gerichksdirectox Lippold einer Ver leumdung geziehen. Der Genchtsdireetor. Lippold wünscht .sich deshalb bei der Kammer zu entschuldigen und darzushun, dass dieser Ausdruck zu hart sei, und er hat deshalb eine Eingabe an die Kammer gerichtet und gebeten, diese Eingabe in der Kammer zu verlesen, wobei er sich beruhigen würde, und i'ch.glaube, die ser Antrag ist billigend wenn die Kammer es crlatzbt, so werde ich diese Eingabe seinem Wunsche gemäß vorlesen. Sie lau tet so:, .An die hohe erste Kammer der Stände des Königreichs Sachsen. Die Hobe erste Kammer möge gnä- digst entschuldigen, wenn der subm'ssest Unterzeichnete in Bezug auf die in Hochderselben diesmaliger 26. öffentlicher Sitzung (Landtagsmnth. psA. 506ff.) behandelte Beschwerde des Adv. Raschig über angebliche Justizverweigerung sich eine unterthä-' nige Bitte erlaubt. So bedauerlich es an sich ist, wenn für die Cognition über Rügensachen die Zeit der Ständeversammlung in Anspruch ge nommen und zugleich der nöthige Aufwand für die Steuerpflich tigen erhöht wird, so verletzend muß es auch für die betroffenen Privatpersonen sein, wenn sie dadurch und also wegen Privatan gelegenheiten, sowie selbst durch öffentliche Nennung ihrer Namen und durch Bezeichnung des Gegenstandes vor dem gan zen Publicum blosgestellr oder wenigstens mannichfachcrschiefer Beurtbeilung ausgesetzt werden. Höchst schmerzlich mußte daher insonderheit mich dies Ge schick in Betreff Eingangs gedachter Beschwerde berühren, zumal nach den öffentlichen Mittheilungen über jene Beschwerdesache, welche an sich nur die Nechtsform und den Jnstanzenzu^ anging, der Deputationsbericht das Anbringen des Beschwe defuhrers im Materiellen und dessen Anführen enthält, daß ich ihn verleum det hätte, deshalb ein Straferkenntniß gegen mich ergangen sei,
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