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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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und ich ihn Hann Wiederholt verleumdet hatte, wogegen das D.pütätionsgutachten denr auf keine Weise widerspricht. Nun'ist aber Verleumdung insiedes Rechtlichen Augen ein höchst verabscheuungswürdiges und in vielen Fällen höchst strafbares Vergehen, wahrend Beleidigungen,auch von den besten, redlichsten und selbst von den besonnensten und gebildetsten, ja von den höchsten Personen ausgehen können ; — es ist feiner der vom Advocaten Rasckig bezeichnete Bericht vom8.Januär l84t Sei ten meiner nur an die höchste Behörde und zwar auf eine Provokation der Clienten Räschig's gerichtet, und nur in diesem amtlichen Berichte sind zugleich die Auslassungen enthalten, wel che mir vor der höchsten Behörde qls amtliche Rechtfertigung hin sichtlich vielfacher actenmaßiger Vorgänge zulässig und dringend nöthig erschienen, hinsichtlich vielfacher Vorgänge, zu denen Unterzeichneter seinerseits gewiß keinen Anlaß gegeben hatte; — , es erkennet daher auch das in Räschig's Beschwerde angezogene, abschriftlich hier angebogene Decisum der Juristenfaculrät (gegen das ich, feind jeder Rechthaberei, nicht remediren mochte) nichts , weniger als die Existenz einer Verleumdung, sondern nur die Existenz allerdings anzüglicher (von mir hinsichtlich die ser Eigenschaft verneinter) Heraüslaffungen an; — demunge- achtet bin ich vom Beschwerdeführer in seiner Beschwerde der Verleumdung, ja sogar wiederholter Verleumdung und zwar letzterer da geziehen worden, wo die hohen und höchstem Behörden, wie der Deputationsbericht selbst ausweist, nur eine Beziehung auf die Acten gefunden haben. Aus allen diesen Gründen kann ich bei meiner amtlichen Stellung als Patrimonialrichter über einen nicht,ganz unbederm tenden Bezirk des Vaterlandes (über einen Bezirk von 2 Städten' und 28 Dörfern- nicht umhin , mich vor der hohen Kammer und ' dem Publicum gegen die Makel der Verleumdung andurch zu rechtfertigen, und ich hoffe vertrauensvoll uM die Gewährung Mei-- nes unterthänigen Gesuchs: ! daß Hochdieselbe gegenwärtige Schrift hochg-meigtest ver- . lesen, und sie zu dem fragsichen Deputarivnsberichte le- , gen, auch gedachter Schrift überdies dieselbe Publicität zu Theil werden lassen möge, welche die Beschwerde Ra- schig's erlangt hat. Der ich in größter Ehrerbietung beharre Pulsnitz, am 24. Mai 1843 Otto Karl Lipppld, Gerichtsdirector zu Ohorn. Referent Bürgermeister Wehner: Nun, meine Herren! Ich glaube, daß unter diesen Umständen durch die Verlesung der ' Wunsch des Gerichtsdirectörs Lippold bereits erfüllt ist, und ich muß bestätigen, daß im Berichte das Wort: „Verleumdung" verkommt, weites in der Raschig'schen Beschwerde so dasteht, daß es aber nach demDeciso, welches er beigclegt hat, richtig ist, daß er nicht wegen Verleumdung bestraft worden ist, sondern wegen anzüglicher Aeußerungen. Die Deputation betrachtet die Sache als beigelegt, und ich bemerke nur noch, daß dasselbe Verfahren auch in der zweiten Kammer stattgefunden hat. . Präsident v. Gersdorf: Die Eingabe wird an die zweite Kammer abzugeben und für erledigt zu erachten sein. Prinz Johann: An die zweite Kammer wird sie nicht ab zugeben ftin, weil er bei derselben dasselbe Schreiben eingerächt hat. Präsidentv. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie diese Angelegenheit für erledigt betrachtet si—Einstimmig Ja. . Präsident v. Gersdorf: Nun würde der Bericht der vierten Deputation über die Beschwerde Des gewissen Winsie- müllers Schmidt in Vortrag zu bringen, sein. . , j Referent Bürgermeister Gottschald: Es ist das derBe- richt, dessen ich schon, neulich Erwähnung gethan, und er betrifft die Beschwerde des Müllers Schmidt wegen vermeintlich wider- rechllich erlittener I3jähriger Wechselhaft, über welche Be- - schwerde schon in der zweiten Kammer Berathung stattgefunden hat. Der Bericht lautet folgendermaßen: Mittelst einer an die Ständsvcrsammlung und zwar zunächst an die zweite Kammer gerichteten Eingabe vom M. Februar' d. I. führte der vormalige Besitzer der sogenannten Rmnemühle, Jobann Gottlieb Schmidt zu Niedercunnersdorf darüber Be schwerde, daß er in Folge eines von dem Advocaten Christian Friedrich , - , August Lehmann zu Budissin eingeleiteten Wechselver- fahrens pön dem dasigen Domftiftsgericht seit 13Jahren widerrechtlich in Wechselhaft gehalten werde, und ' . 2. daß ibm während dieser Haft in mehrfacher Hinsicht eine üble Behandlung zu Lheil geworden sei. Hr, fügte dabei die Bitte hinzu: ', „ gegenwärtige Beschwerde zunächst in der zweiten Kgm- ' mer, jedoch mit Vereinigung der ersten zu berathen und die Einsendung der vor dem Domstiftsgerichten zu Bu- dissin, als auch vor dem Stadtgerichte zu Zittau ergan genen betreffenden Acten zu verlangen, dann aber eine nochmalige Untersuchung seiner Rechtssache durch eine unparteiische Commission und seine baldige Befreiung aus der 13 Jahre langen Haft, sowie daß ihm während seiner etwa noch fortvaucrnven Gefangcnhaltung die je dem Wechselarrestanten zustebenden Rechte und Freihei ten fernerhin nicht entzogen werden, durch hochgeneigte , Bevorwortung beim hohen Justizministerio gnädigst be wirken zu wollen." Die zweite Kammer hat, nachdem von deren vierter Depu-- tation darüber schriftlicher Bericht erstattet worden (Landtags- mittb. über die Verhandlungen der zweiten Kammer Nr. 50. S. 1062) die Angelegenheit in der Sitzung am 15. März d. I. in Berathung genommen und in Verfolg derselben, ml 1. die Beschwerde wegen der Wechselhaft und deren Dauer aufAnrathen ihrer Deputation einstimmig für ungeeignet zur ständischen Bevorwortung erachtet, dagegen aber ml 2. die Abgabe der Beschwerde in Betreff der üblen Behand lung an die Hobe Staatsregierung in Folge eines im Laufe der Debatte von einem Mitgliede gestell ten und von dem königl. Commissar empfohlenen Antrags eben falls einstimmig beschlossen. Nachdem hierauf diese Eingabe mittelst Protokollextracts vom 24. März d. I. an die erste Kammer abgegeben und von dieser ihrer vierten Deputation zur Prüf ttg und Begutachtung überwiesen worden ist, so bat letztere diesem Auftrage sich mit möglichster Sorgfalt unterzogen und dabei den in dem von der vierten Deputation der zweiten Kammer erstatteten Bericht ent wickelten Gründen, sowie den darauf und auf jenem Antrag ei nes Mitgliedes basirten Beschlüssen der letzteren allenthalben bei zupflichten sich gedrungen gefühlt. , .,
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