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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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das Schulwesen von einem Manne ausgesprochen-zu sehen, der nach, dem, was er in dieser Schrift geschrieben, har, wohl für be fähigt zu erachten ist, ein richtiges Urtheil über das Schulwesen zu geben. Vicepräsident v. Carlowitz: Dem kann ich in einer Be ziehung nicht beipflichten, entweder die Eingabe ist eine Be schwerde oder eine Petition. Ein Drittes gibt es nicht-, man Müßte denn an die Fälle denkenMo, wie seit einiger Zeit üblich geworden, Schriftsteller, freilich keine anonymen, der Kammer Mit ihrem Geistesproduct ein Geschenk machen. Run, will man die Sache so betrachten, dann habe-ich nichts dawider, dann ist ist es aber nicht auf eine Berathung abgesehen. Das scheint' aber nicht ganz die Absicht des Einsenders zu sein; er glaubt min destens, es eigne sich seine Eingabe zur Berücksichtigung. Mit hin wird man immer diese Eingabe entweder für eine Petition oder für eine Beschwerde erklären und demgemäß behandeln inüssen. Präsident v. Gersdorf: Ich muß noch bemerken, daß dqs Schreiben, womit dieses Werk, wie ich es nennen will, ein gereicht worden ist, an die Ständeversammlung zu Dresden ge richtet ist, also streng genommen zuerst auf unsere Registrande hätte gebracht werden müssen. Indessen da der Abg. Oberlän der in der zweiten Kammer sich des vierten Punktes dieser Ein gabe annahm und sie soweit zu derfeinigen Machte, so ist sie dort an die dritte Deputation verwiesen worden. Ich sollte mei nen, daß man in solchen Fallen streng an der Regel halten müsse; es ist aber Schade, wenn der Aufsatz gut ist, daß der Einsender nicht sich selbst gedrungen gefühlt hat, sich zu nennen; darinchat er gewiß sehr gefehlt. Wahrscheinlich wird er diese Worte in den Landtagsmittheilungen lesen, ich spreche sie deshalb absichtlich aus, damit er es vernehmen möge. Mache er doch seinen Na men bekannt; denn es ist ein Verlust, wenn etwas Gutes unbe achtet bliebe. Die dritte Deputation der zweiten Kammer wird ihrem Auftrage gemäß die Sache prüfen, und wohl auch auf die übrigen Theile einige Rücksicht nehmen, denn auf jeden Fall hängen sie zusammen, und dann werden wir in einem Protokoll- extracte über die Berathung der zweiten Kammer das Weitere er fahren unb dann die Sache hier wahrscheinlich auch an die dritte Deputation verweisen und deren Bericht erwarten. Es wird also ganz gewiß die Sache nicht verloren gehen. Jetzt glaube ich aber, man müsse den regelrechten Weg einschlagen, sie an die zweite Kammer abgeben und erwarten, was dort auf den Vor trag der dritten Deputation beschlossen wird. Das wird uns dannr das Weitere an die Hand geben. Wenn man dagegen Nichts einwendet, so frage ich: ob Sie damit einverstanden sind? — Es wird gegen I Stimme hei getreten. 3. (Nr. 271.) Protokollextract der zweiten Kammer yom 4. April 1843, die Petition der Gemeindenzu-Werdau, Langen bergdorf, Langenhessen, und Leubnitz wegen- Benutzung eines Steinbmches betreffend. , Präsident v. Gersdorf: Ist an,die hohe'Ständever sammlung zu Dresden gerichtet, betrifft die Benutzung eines I. 41. Steinbruches , und es hat die zweite Kammer bei dem Vortrag aus der Registrande, in Gegenwart des-Herrn Staatsministers v. Zeschau, in dessen Departement die Angelegenheit gehört, sofort auf Erklärung des. Vorstands der vierten Deputation dieselbe chxevi msnu an die hohe Staatsregierung abzugeben/.vorher aber noch, als an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet- an die erste Kammer zu- bringen beschlossen. Ich habe die Sache . genau durchgesehen, und glaube mir den Vorschlag erlauben 'zu -dürfen, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten und i den Gegenstand an die hohe Staatsregierung abgehen-- zu- lassen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Za, : 4. (Nr. 272.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 8. April 1843, die Genehmigung der ständischen Schrift über die ! Wahl der Mitglieder des Ausschusses zur Verwaltung derStaats- ! schuldencaffe betreffend. Präsident v. G ersdorf:' Die Schrift ist in der jenseitigen ! Kqmmrr gefertigt, vorgetragen und genehmigt worden, und ich werde mir die Ehre geben, sie Ihnen selbst vorzulesen, (Dies - geschieht.) Die Namen sind alle richtig genannt und es dürfte - also Nichts dem Abgänge der Schrift entgegenstehen. Noch steht auf der Registrande: 5. (Nr. 273.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 7. April 1843, die'Petition der Bevollmächtigten, der Freiherr, v. Herder'schen und Wieland'schen Erben um Wahrung Heren literarischer Eigenthumsrechte betreffend. . Präsident v. Gersdorf: Ein Protokollextract der zweiten Kammer über eine Petition der Herder'schen und Wieland'schen - Erben zu Weimar > die Wahrung des. literarischen Eigenthums betreffend, worüber der Beschluß der zweiten Kammer so lautet: „Diese Petition, welche an die zweite Kammer gerichtet worden ist, wird,,, da sie erst nach der Berathung in unserer Kammer über den Gesetzentwurf, den Schutz der Rechte an literarischen i Erzeugnissen und Werken her Kunst betreffend, eingetroffen ist/ sofort an die erste Kammer nachträglich abzugeben fein." Ich bemerke aber vorerst, daß die Eingabe nur gerichtet ist an die hohe zweite Kammer der Ständeversqmmlung des Königreichs -Sachsen zu Dresden, und ist nur von Ausländern ausgegangen ' und unterzeichnet vom geheimen Negierungsrath 6- Emming- haus und geheimen Referendar Stieling zu Weimar, Ich -wünschte, daß die Kammer darüber spräche, dq-dex Gegenstand vom Ausland herrührt und nur an die hohe zweite Kämmet ge- ! richtet ist. Vicepräsident v.,Carlo-witz: Cs handelt sich hier um hie Frage, ob Petitionen von Ausländern bei uns Eingang finden - sollen oder nicht. Es thut mir leid, auch hier wieder Mit meinen Ansichten mich in Widerspruch mit der jenseitigen Kammer ge setzt zu sehen; handelt es sich aber hier um ein nicht unwichtiges Princiv,.so kann und darfich, nach meiner aufhabenden ständi schen Pflicht, eine Nachsicht nicht üben. Ich berufe mich auf tz. 111 der Verfaffungsurkunde, wo es heißt: „Die Stände kyn- neu schriftliche Beschwerden der Unterthemen, nicht, aher Depu tationen von Körperschaften, annehmen." Ich-schließe'hieraus, und gewiß mit Recht, daß Beschwerden sowohl als Petitionen. 1*
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