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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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wogen haben , von dem ursprünglichen Entwürfe der Staatsre gierung abzugehen, so muß ich mir eine kleine berichtigende, oder wenigstens ergänzende Bemerkung erlauben in Bezug auf das, was der Herr Staatsminister dargelegt hat. Der eine Grund, der die Kammer bestimmte, sich für die jetzige Einrich tung zu erklären, war allerdings derselbe, den man jetzr mit dem Ausdrucke: „Absicht des Gesetzes" bezeichnete; ein zweiter war aber, daß man von der Staatskasse die Belastung abwäl zen wollte, mit der sie die ursprüngliche Vorlage der Regierung bedrohte. Ich wollte dies blos historisch bemerken. Präsidentv. Gersdorf: Wenn Nichts weiter über den zunächst vorliegenden Gegenstand gesprochen wird, kann ich wohl zunächst auf die Fragstellung übergehen, wozu das Gut achten der Deputation auf Seite 528 des Berichts Veranlassung gibt. Es ist so einfach, daß ich sofort den Namensaufruf ein treten lassen Fann. Ich würde also die Kammer fragen: ob sie das unmaßgebliche Gutachten der Deputation, welches dahin geht: „die hohe Kammer wolle dem Beschlüsse der zweiten ho hen Kammercheistimmen und diese Petition auf sich beruhen las sen", annehmen wolle? (Die Herren Staatsminister verlassen den Saal.) Bei erfolgtem Namensaufruf antworten die anwesenden Kammermitglieder mit Ja, und nur der Herr v. Khielau auf Lampertswalde mit Nein. Der Präsident macht die wieder eintretenden Staatsmini ster mit dem Resultate der Abstimmung bekannt, daß das De putationsgutachten gegen I Stimme angenommen worden sei. Präsident v. Gersdorf: Ueber den so eben verhandelten Gegenstand wird Ihnen der Herr Secretair v. Biedermann das aufgenommene Protokoll sofort verlesen. Nach Verlesung des Protokolls erhebt sich .... v. Zedtwitz: Es sind in das Protokoll die Worte einge stossen, daß die Bemerkung des Herrn Staatsministers allge meinen Anklang gefunden hatte. Es ist aber hierauf gar keine Frage gestellt worden, und ich möchte im Gegentheil glauben, daß man mehr gegen die Ansicht gewesen ist. Ich wünschte da her, daß diese Stelle des Protokolls abgeandert und.jene Worte aus demselben gänzlich hinweggelassen würden. Secretair ».Biedermann: Es hat sich Niemand in der Kammer dagegen erklärt. v. Zedtwitz: Wenn die Kammer sich nicht darüber aus gesprochen hat, so ist es doch wohl besser, es bleibt aus dem Protokoll gänzlich weg. Secretair v. Biedermann: Dann will ich es noch zum Schlüsse bemerken. Nachdem diese nachträgliche Bemerkung im Potokolle ver lesen worden war, wird dasselbe von den Bürgermeistern Schill und Hüblermit vollzogen. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zum dritten Gegenstände unserer Tagesordnung übergehen können, zu dem Berichte der ersten Depula.ion, den Gesetzentwurf die Prä klusivfrist für die Entschädigungsansprüche wegen Aufhebung des Bierzwanges betreffend, und der Herr Vicepräsident wird die Güte haben, ihn vorzutragen. Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Das allerhöchste De c ret lautet: Se. Königliche Majestät haben, in Erwägung,daß ohne die gesetzliche Feststellung einer Präclusivfrist für die zu Fol- . ge des Gesetzes vom 27. März 1838- die Aufhebung des Bier- und Mahlzwanges betreffend, den Bierzwangsberechtigten an . den Staat zustehenden Entschädigungsansprüche zu der im In teresse der Staatscaffe zu wünschenden völligen Abwickelung des. fraglichen Entschädigungswerkes so bald nicht zu gelangen sein werde, den nebst den Motiven hier beiliegenden Entwurf zu ei nem hierauf abzweckenden Gesetze bearbeiten lassen, und sehen der Erklärung der getreuen Stände hierauf in Huld, und Gnaden entgegen, mit welchen Sie denselben jederzeit wohl.beigethan verbleiben. , > Dresden ,- am 24. März 1843. , Friedrich August. Eduard Gottlob Nostitz und Janckendorf. Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Da die Deputation vollkommen einverstanden ist mit der hohen Staatsregierung und die Motive der Regierung in ihren Bericht transsumirt hat, so könnte ich mir wohl die Frage erlauben, ob die hohe Staatsregie rung von der Vorlesung der Motive diesmal absehen wolle. StaatsministerNostitz und Jänckendorf: Die Negie rung kann das Verlesen der Motive erlassen. Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Ich würde hier um Erlaubniß bitten müssen, sofort den ganzen Gesetzentwurf vor- zulesen; denn da die Deputation keine besonder» Eriflnerungen zu den einzelnen §§. gemacht hat, so fällt natürlich ihr Gutachten über den Gesetzentwurf mit dem über die°einzelnen zusammen. Freilich würde nachher die Abstimmung über die einzelnen §Z. im- mernoch zu erfolgen haben. Der Gesetzentwurflautet: Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. haben zu definitiver Erledigung des auf dem Gesetze vom 27. März 1838, die Aufhebung des Bier - und Wahlzwangs betreffend, beruhenden Entschädigungswerks, so weit die Staatscaffe dabei betheiligt ist, eine Präclusivfrist für die Anmeldung der bezüglichen Entschädigungsansprüche festzusetzen beschlossen und verordnen demnach, unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: §. 1. Alle den Brauberechtigten vermöge des Gesetzes vom 27. März 1838 wegen der dadurch verfügten Aufhebung des Bier zwangs zustehenden Entschädigungsansprüche gegen den Staat erlöschen, wenn sie nicht bis mit dem 3l.December 1844 in der tz. 3 der Vollzugsverordnung zu vorgenanntem Gesetze (Ges. und Verordnungsblatt vom Jahre 1838, S. 286) vorgeschriebenen Weise bei der betreffendenKreisdirection angemeldet worden sind. > 8- Unser Ministerium des Innern ist mit der Ausführung die ses Gesetzes beauftragt. - Urkundlich rc. Hierüber sagt die D e p u t a t i o n Folgendes: Das Gesetz, die Aushebung des Bier- und Mahlzwanges betreffend, vom 27. März 1838 kennt e.ne doppelte Entschädi-
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