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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028228Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028228Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028228Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll37. Sitzung 757
- Protokoll38. Sitzung 777
- Protokoll39. Sitzung 807
- Protokoll40. Sitzung 845
- Protokoll41. Sitzung 871
- Protokoll42. Sitzung 887
- Protokoll43. Sitzung 895
- Protokoll44. Sitzung 931
- Protokoll45. Sitzung 955
- Protokoll46. Sitzung 987
- Protokoll47. Sitzung 1009
- Protokoll48. Sitzung 1033
- Protokoll49. Sitzung 1061
- Protokoll50. Sitzung 1075
- Protokoll51. Sitzung 1103
- Protokoll52. Sitzung 1127
- Protokoll53. Sitzung 1139
- Protokoll54. Sitzung 1147
- Protokoll55. Sitzung 1171
- Protokoll56. Sitzung 1199
- Protokoll57. Sitzung 1225
- Protokoll58. Sitzung 1249
- Protokoll59. Sitzung 1281
- Protokoll60. Sitzung 1309
- Protokoll61. Sitzung 1329
- Protokoll62. Sitzung 1365
- Protokoll63. Sitzung 1391
- Protokoll64. Sitzung 1407
- Protokoll65. Sitzung 1421
- BandBand 1842/43,2 -
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von Ausländern zmückgewiesen werden müssen; denn ich habe schon vorhin erwähnt, daß in der Verfassungsurkunde von Peti tionen der Unterthanen nicht die Rede sein könne, daß aber, was die Berfassungsurkunde in Bezug auf Beschwerden vorschreibt, auch auf Petitionen sich anwenden lasse. Scheint sich diese meine Ansicht aus der Verfassungsurkunde zu rechtfertigen, so läßt sich dieselbe auch aus dem neuen Decrete über die Einrei chung von Petitionen deduciren; denn wenn auch jenes Decret in sofern gewissermaßen die Verfassungsurkunde ergänzt, als es un ter gewissen Beschränkungen Petitionen von Unterthanen, im Gegensätze von Petitionen der Ständemitglieder, zuläßt, so ist doch gerade hier für meinen Zweck ein Unterschied nicht vorhan den, denn es wird in dem betreffenden Decrete, welches die Zu stimmung der ersten Kammer in der Hauptsache bereits gefunden hat, ebenfalls wieder vorausgesetzt, daß jene Petitionen von Un terthanen herrühren müssen. Ich habe das Decret aufgeschlagen vor mir, und erwähne aus solchem folgende Stelle: „Die ge machten Erfahrungen haben Sr. Königlichen Majestät die Ueberzeugung gewährt, daß der gewünschte Zweck durch die Feststellung folgender Grundsätze zu erreichen sein werde: 1) daß Petitionen, welche von einzelnen Unterthanen oder Corpora- tionen bei der Ständeversammlung eingereicht werden u. s. w." Aus dem gebrauchten Worte„Unterthanen" folgere ich nun, und gewiß mit Zustimmung der Staatsregierung, daß man nicht daran gedacht habe, von nun an auch Petitionen von Ausländern zuzulafsen. Spricht demnach gegen die in der zweiten Kammer, wenn ich üicht irre, gewonnene Ansicht, daß man dergleichen Petitionen annehmen könne, nicht nur die Berfassungsurkunde, sondern auch das neue angezogene Decret, so kommt auch die ständische Praxis Hiermit überein. Im entsinne mich nämlich, daß eine Preußin, ich weiß nicht, ob auf dem ersten oder zweiten Landtage, sich an die Ständeversammlung mit einer Petition oder Beschwerde wendete, allein vergebens: Man huldigte der von mir dargelegten Ansicht, legte die Petition bei und gab ihr keine weitere Folge. Ich glaube dahet, ebenso möchte auch heute noch zu verfahren sein, und halte auch hier für am ange messensten, die Eingabe an die zweite Kammer'zurückzugeben und ihr zu überlassen, ob und inwiefern sie dieselbe annehmen und berücksichtigen wolle. Präsident v. Gersdorf: Im ersten Augenblicke, als ich die Sache zu Gesicht bekam, hatte ich die Idee, sie an die erste Deputation zu verweisen; in dem Augenblicke aber, wo ich sah, daß sie vom Auslande ausgegangen und nur an die zweite Kammer gerichtet sei, habe ich diese meine Idee andern müssen, und habe die verehrte Kammer aufgefordert, ihre Ansicht auszu sprechen. Staatsminister v. Wietersheim: Soviel ich weiß, lebt ein Theil der Herder'schen Erben im Jnlande; denn der verstor bene Oberberghauptmann v. Herder war der Sohn des bekannten Schriftstellers dieses Namens, und es dürste daher diese Petition wohl nicht so unbedingt als eine ausländische zu betrachten sein. v. Po fern: Ich theile zwar aufs Vollkommenste die Ansicht des Herrn Vicepräsidenten, kann aber ebenfalls bestätigen, was der Herr Staatsminister bemerkt hat, und insofern muß ich wohl wünschen, daß man in Rücksicht auf die in Sachsen lebenden Herder'schen Erben und vielleicht auch in Rücksicht auf das in Sachsen aufbewahrte literarische Eigenthum die mildere Ansicht' möge vorwalten lassen, gebe jedoch im Voraus zu, daß letzteres Motiv nicht stichhaltig ist. Prinz Johann: Unter den vom Herrn Staatsminister angegebenen Umständen möchte die Sache doch wohl an die erste Deputation abgegeben werden. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich bin unter diesen Umstän den ganz damit einverstanden - konnte aber die Verhältnisse nicht wissen. Der vom Herrn v. Posern angegebene Grund spricht mich weniger an. Präsident v. Gersdorf: Den Rechten nach und wie sich die Kammcrpraxis gestaltet hat, deren Kenntniß freilich den Aus ländern nicht zuzumuthen ist, dürfen ihre Petitionen nicht ange nommen und hier berathen werden.' In der Regel, das muß ich wohl sagen, bin ich mehr für die strenge Ausübung des Bestehen den, wenn sie nur gleichmäßig durchgeführt wird, in Beziehung, auf das, was einmal bestimmt ist; denn mit jeder Ausnahme kommt man in den Fall, bei ähnlicher Gelegenheit ungerecht zu sein, oder die ersten Grundbestimmungen ganz aufzuheben. Will man aber aus den von dem Herrn Staatsminister berührten und vom Herrn v. Posern weiter ausgeführten Rücksichten diesmal die mildere Gesinnung eintreten lassen, so würde dieser Gegenstand wohl an die e r st e Deputation abzugeben sein. Ist die Kämmer mit diesem Vorschläge einverstanden? — Einstimmig Ja. Schließlich steht ausder Registrande: 6. (Nr. 274.) Der Abgeordnete der zweiten Kammer Herr Brockhaus überreicht in hinreichender Anzahl zur Vertheilung an die Kammermitglieder vier auf die Berathung des Gesetzent wurfs über die Censurfreiheit von 20 Bogen starken Druckschrif ten sich beziehende Petitionen und Aufsätze. Präsident v. Gersdorf:. Diese Gegenstände sind in gehö riger Anzahl uns übersendet worden, Sie werden sie erhalten ha ben, und es möchte dafür Herrn Brockhaus der Dank der Kam mer im Protokolle ausgedrückt werden. Prinz Johann: Im Namen der ersten Deputation habe ich eine Anfrage an die Kammer zu stellen. Die erste Deputation hat sich mit dem Differenzpunkte bei dem Gesetzentwurf, die Spor telfreiheit in Kirchen- und Schulsachen betreffend, beschäftigt, und ich glaube, daß ein mündlicher Vortrag genügen würde, um die Kammer in den. Stand zu setzen, Beschluß zu fassen. Es dürste vielleicht nach der Tagesordnung noch Zeit zu solchem Vor trage sein. Präsident v. Gersdorf: Ich frage also die Kammer: ob sie nach geschlossener Tagesordnung diesen Vortrag noch anhören wolle?— Einstimmig Ja. Präsidentv. Gersdorf: Zu bemerken habe ich noch, daß der Herr Graf v. Hohenthal-Königsbrück diesen Morgen schrift lich für heute um Urlaub gebeten har; sodann hat der Herr Secretairv. Biedermann um Urlaubgebeten vom 13. bis mit 22.
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