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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mit Unterstützungen reichlich versähe, nicht als eine solche anse hen, die für die Versorgung der Armen so recht eigentlich thätig ist. Daß übrigens, wenn wir die Bestimmung ablehnen, ein Verdacht entstehen könne, als wenn daran die Antipathie der Wohlhabenden gegen die Armen Schuld sei, ist doch wohl nicht anzunehmen, sonst könnte man auch aufstellen, der Wohlhabende müsse sich bemühen, die Armenversorgung überhaupt aufzuhe ben. Es ist das Säche der Nochwendigk^it und es kommt da nicht darauf an, ob ein Wohlhabender im Rathe gesessen hat oder nicht. Armenanstalten müssen bestehen, und diejenigen, welche die Unterstützung daraus verlangen, fragen wenig dar nach, durch welches Princip diejenigen geleitet worden sind, welche sie eingeführt habkn. Dies in Bezug auf das Einzelne. Wenn ich mir aber das Alles vorhalte, so glaube ich, steht das Deputationsgutachten noch immer gerechtfertigt da, gerechtfer tigt durch die Gründe, welche im Bericht der Deputation auf gestellt sind, und ich werde mich davon nicht trennen', weil die Gründe, welche zur Widerlegung des Deputationsantrags an geführt worden sind, nichts haben beitragen können, meine Ue- berzeugung zu ändern. Abg. v. Thiel au: Ich kann die Gründe der Deputation, die sie vermocht haben, den Vorschlag zu machen, daß Empfang von Unterstützungen für den Besuch der Schule als Auswei sungsgrund angesehen werden soll, nicht verkennen, aber sie ha ben mich nicht bestimmen können, gegen den Gesetzesvorschlag der Sraatsregierung mich zu interessiren. Auch diejenigen Gründe, welche von denjenigen Rednern, die für das Deputa tionsgutachten gesprochen haben, aufgestellt worden, haben nicht vermocht, meine Meinung zu ändern. Auch ich huldige dem Grundsatz, daß man in Unterstützung der Armen sehr vor sichtig sein müsse, weil die Erfahrung seit Jahrhunderten be wiesen hat, daß, je mehr Unterstützungen die Armuth empfängt, sie sich desto rascher vermehre; allein ich glaube, es liegen an dere Ursachen zum Grunde, warum man bier eine Ausnahme machen muß. Es kann nämlich, meine Herren, nicht darauf an kommen, Gründe aufzusinden, um Leute aus einer Gemeinde auszuweisen; denn Gründe dazu finden sich im Heimathsgesetz zur Genüge, und in andern Gesetzen, die wir haben; es wird uns mithin leicht, uns Derjenigen zu entledigen, welche die Communen wahrhaft belästigen. Hier müssen wir ins Auge fassen, was für Wirkung die Ablehnung der vorliegenden ge setzlichen Bestimmung auf das Ganze haben würde. Ich glaube nämlich, daß dadurch ein großer Nachtheil füt die Industrie und insbesondre für diejenigen Orte, wo Fabriken sich befinden, entstehen würde. Es kann einer ein sehr rechtlicher und braver Mann, er kann sehr thätig sein, doch aber zufällig eine große Anzahl Kinder haben, bei welchen er die Unterstützung der Commun für das eine oder das andre in Anspruch nehmen muß. Deswegen ist aber der Mann nicht ein solches Subject, was man ausweist. Die Hauptursache des Ausweisens ist Unord nung, Liederlichkeit, Arbeitscheu und Bettelei, betrifft über haupt solche Leute, die nicht Lust zur Arbeit haben. Das sind diejenigen, welche der Commun zur Last fallen, nicht aber der jenige, der nicht im Stande ist, seine Kinder in der Schule zweckgemäß unterrichten zu lassen. Insbesondre kommt hierbei in Betracht, daß jetzt die Erfordernisse beim Schulunterricht be deutend höher wie früher gestiegen sind, und ein größerer An spruch, als sonst, gemacht wird. Es ist aber auch noch ein andrer Moment, der mich bestimmt, für die Vorlage der Staats regierung zu sprechen. Ich kann den Unterschied nicht einfehen, der darin liegen soll, wenn Jemand Unterstützung aus den Ar- mencassen des Orts oder aus Privatcassen empfangt, kann nicht glauben, daß derjenige, der glücklicher Weise zu einem Stipen- dio gelangt, nicht ebenso zu betrachten sei als derjenige, der aus den Armencassen des Orts Beihülfe zum Schulunterricht em pfängt. Der Eine hat das Glück, daß ihm Unterstützung aus Stiftungen gewährt wird; er befindet sich an demselben Orte, wie der Andre; der Andre aber hat das Glück nicht, muß die Armencasse des Orts in Anspruch nehmen und wird ausgewiesen. Nothwendig find gewiß Bestimmungen über die Ausweisung von Leuten, welche der Commun zur Last fallen, und ich habe mich nie dagegen ausgesprochen, daß man die Commun soviel als möglich von solchen Leuten, die arbeitscheu sind, zu befreien sucht; was aber die Unterstützungen für den Schulunterricht be trifft, so kann ich mich nicht dazu bestimmen, sie als eine Ur sache zur Ausweisung der Empfänger anzusehen. Abg. Puttrich: Ich gehöre gewiß zu denjenigen, die es innig freut, wenn den Armen Unterstützung gewahrt wird; allein in dem vorliegenden Falle muß ich mich allerdings mehr zu dem Deputationsgutachten, als zu dem Gesetzentwürfe hinwenden, und zwar aus folgenden Gründen. Würde man die tz. so annehmen, wie sie in dem Entwürfe angegeben ist, so glaube ich, daß auf mehre andere Falle damit ebenfalls könnte Bezug genommen werden. Ich will z. B. einen sehr nothwendigen Artikel, das Brennholz annehmen; es ist z. B. ein sehr harter Winter, und es sollte nun eine Unterstützung an Brennholz erfolgen, so ist hier also angenommen, daß diese Unterstützung nur Angehörigen oder Einheimischen gewährt werden könnte, Fremde aber würden dieselbe nur von Privat- wohlthatigkeitsvereinen oder dergleichen Anstalten erhalten können. Allein wie viele Gemeinden existiren nicht, wo der gleichen Anstalten gar nicht bestehen, sondern die Gemeinden müssen das Brennholz aus der Armencasse des Orts bestreiten; sie würden also ein großes Bedenken haben, hier eine Unter stützung zu gewähren, und das aus dem Grunde, weil sie glauben würden, sie hätten sich damit ein Recht vergeben; denn wenn Einer, so kein Heimathsrecht an diesen Ort hat, Anspruch auf öffentliche, Unterstützung macht, kann er sofort ausgewiesen werden. Daher glaube ich, mich im Allgemeinen mit dem Schulgelde für das Deputationsgutachten erklären zu können; sind die Eltern der Kinder, die der Unterstützung be dürfen, rechtliche, gute Leute, die ein allgemeines Lob haben, und die Kinder betragen sich darnach, so wird gewiß Jeder in der Gemeinde dahin wirken, daß diese Bestimmung keinen nachtheil'gm Einfluß auf sie ausübt. Man wird Mittel und Wege finden, daß eine Unterstützung der Art ge-
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