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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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MLtth eilungen über die Berhandlungen des Landtags. H. Kammer. 89. Dresden, den 23. Mai. 1840» Neun und siebenzigste öffentliche Sitzung am 16. Mai 18.40. (Beschluß.) Schluß der Beratung des Berichts der ersten Deputation über das Allerhöchste Decret, einige Bestimmungen zu Be förderung desRealcredits- betreffend. — Berathung des Berichts der zweiten Deputation über das Allerhöchste Decret, den.Gesetzentwurf wegen Errichtung einer Pensionskasse für die Witwen undWaisen der Lehrer an evangelischen Schulen betreffend.— (.Schluß der Motiven zu §. 5): Wenn zu der separirten Erbschaft wegen Jnsufsicienz der selben zu Befriedigung der erbschaftlichen Gläubiger, oder zu dem Lehn wegen Ueberschuldung desselben ebenfalls Concurs entsteht, sonst dies-ein zweiter Concurs, und die in diesem ent stehenden allgemeinen Concurskosten werden'aus diesem über tragen. Wird ein solcher Concurs zu dem Nachlaß mit dem Concurs zu dem eignen Vermögen des Erben, oder der Lehns- concurs mit dem Allodialconcurs gemeinschaftlich behandelt, so entstehen freilich auch gemeinschaftliche Concurskosten, welche dann auch auf beide Concursmassen verhältnißmaßig zu ver- theilen und weiter bei jedem der beiden formell zwar vereinigten, aber materiell doch verschiedenen Concurse, unter Anwendung der gesetzlichen Vorschriften über Berichtigung der allgemeinen Concurskosten, abzuziehen sind. Allein dann beruht der Abzug allgemeiner Concurskosten von der separirten Vermögensmasse nicht auf dem rechtlichen Verhältnisse der Separatisten zu den Concursgläubigern, son dern aus der. äußerlichen Vereinigung zwei verschiedener Con curse, und das Princip, aus welchem die Bestimmungen des Gesetzentwurfs Z. 5 fließen, bleibt unveränd^t. Auf gleicher Linie mit den Separatisten stehen die Vindi- canten, welche zuweilen auch Separatisten zuro äominü ge nannt werden. Der Gesetzentwurf begreift jedoch unter der Be nennung Vindicanten nicht blos diejenigen, welche Sachen aus derConcursmassevermöge eines ihnen daran zustehenden Eigen- thumsrechts zurückfordern, sondern überhaupt Alle, welche die Ausantwortung einer speoies aus der Concursmasse verlangen, weil ihnen ein besseres und stärkeres Recht, daran zusteht, als -der Gemeinschuldner selbst hatte. So kann z. B. der Depo nent die Sache, die er dem Gemeinschuldner in Verwahrung ge geben, der'Vermiether die Sache, die er demselben miethweise ' überlassen, aus der Concursmasse zurückfordern, ohne Rücksicht darauf, ob er selbst Eigenthümer der Sache ist, und es braucht nicht nothwendig dieEigenthumsklage oder überhaupt eine ding liche Klage zu sein, sondern-es kann auch eine persönliche Klage II. 89 sein, mit welcher ein Anspruch auf Auslieferung einer fremden Sacke aus der Concursmasse gegen den curator bonorum zu begründen ist. Die Rechtslehrer, unter denen in dieser Materie sehr ab weichende Ansichten zu bemerken sind, stellen, indem sie das Recht der Erbschaftsgläubiger auf Sonderung des Nachlasses von dem eignen Vermögen des in Concurs verfallenen Erben vorzugsweise mit dem Namen Separationsrecht belegen, ver schiedene, bald mehr bald weniger, Fälle auf, in welchen ein sogenanntes Quasiseparationsrecht stattsinde. EineBestimmung der Fälle, in denen einssolches Recht angenommen werden soll, liegt außer dem Bereich des gegenwärtigen Gesetzes. Die Be- ftimmULigen des Gesetzentwurfs werden aber genügen, um den Richter in den Stand zu setzen, vorkommenden Falles zu beur- theilen, ob in Beziehung auf den Abzug allgemeiner Concurs? kosten ein für gewisse Gläubiger bestimmter Theil des Vermö gens des Gemeinschuldners als eine Specialpfandmasse (HZ. 2, 3), oder als ein besonderes Vermögen (§. 5) zu betrachten sei, und hiernach zu bestimmen, ob oder inwieweit jener Abzug stattsinde. Präsident v. Haase: Auch hier hat die Deputation nichts bemerkt und unveränderte Annahme angerathen. Wenn Nie mand deshalb das Wort begehrt, würde ich fragen: ob die Kam mer der Deputation beitritt. und §. 5 unverändert annimmt? — Einstimmig Ja.— Z. 6. Von den Gerichtsbehörden, bei welchen Concurse anhängig werden, so wie von den Gütervertretern ist bei Liqui- dirung der Gerichtskosten und der Curatelgebühren und Ver- läge darauf Bedacht zu nehmen, daß dieselben mit Rücksicht auf die etwa zu bildenden Specialmassen und sonst nach vor stehenden Bestimmungen zu machenden Unterscheidungen in besondere Liquidationen gebracht werden. Die Motiven lauten: Zu Z. 6. Das Generale vom 3. Juli 1748 schreibt Z. VII. vor, daß der Richter „vor Abfassung der Distribution die sämmi- lichen Concurs- und Sequestrationskosten, sie mögen vorzüglich von der mass» zu nehmen oder den Percipienlen pro rsta zuzu- theilen, oder auch nur einem oder dem andern Mitgläubiger anzurechnen sein, förmlich zu den Acten liquidiren und gebüh rend separiren soll, damit rc. die Distribution desto zuverlässiger abgefaßt und mehre durch die darwider zu ergreifende «ppella- tioiw8, auch sonst entstehende Weitläuftigkeit vermieden wer den möge." Diese Vorschrift, welche das Banqueroutirman- dat Z. 23 wiederholt, und auf welche im Mandat vom 9. Zlpril 1827 wegen der Sequestrationskosten.ebenfalls verwiesen wird, erscheint bei der einzuführenden andern Abzugsmethode theils nicht mehr passend, insofern sie voraussetzt, daß allgemeine Concurskosten den Percipimtey pro rats zugetheilt und von den 1 ' .
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